Mandatsbeendigung beim Steuerberater in Österreich (Muster)

Aktualisiert am 6. August 2026

Dieses Schreiben beendet ein Steuerberatungsmandat schriftlich: welche Leistungen beauftragt waren, bis zu welchem Stichtag die Kanzlei dafür einsteht, und was ab wann beim Klienten oder bei der übernehmenden Kanzlei liegt. Es ist das Gegenstück zur Auftragsbestätigung, angewandt auf den Ausgang.

Das Muster funktioniert in beide Richtungen. Wählen Sie die Klientenversion, wenn Sie als Unternehmen die Kanzlei wechseln und kündigen, Ihre Unterlagen zurückverlangen und die Vollmachten widerrufen müssen; wählen Sie die Kanzleiversion für eine Mandatsbeendigung durch die Kanzlei. Felder ausfüllen und als Word- oder PDF-Datei herunterladen, ohne Anmeldung.

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Aktenzeichen:

Beendigung des Steuerberatungsmandats

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündigen wir das uns aufgrund der Auftragsbestätigung vom bestehende Mandatsverhältnis. Maßgeblich sind die einbezogenen Auftragsbedingungen: .

Das Mandat endet mit Wirkung zum . Über diesen Termin hinaus werden keine Arbeiten fortgeführt und keine begonnenen Arbeiten zu Ende gebracht.

Erbrachte Leistungen und Stichtag je Leistung

Nachstehend sind die vom Mandat erfassten Leistungen und der jeweilige Stichtag aufgeführt. Nicht genannte Leistungen waren nicht Gegenstand des Auftrags.

OptionalJahresabschluss war beauftragt

Jahresabschluss

Letztes bearbeitetes Geschäftsjahr:
Fertigstellung:

Für den Jahresabschluss eines späteren Geschäftsjahres und für Ereignisse nach dem genannten Zeitpunkt wird nicht eingestanden.

OptionalSteuererklärungen waren beauftragt

Steuererklärungen

Letztes übermitteltes Jahr:
Übermittlung:

Für Steuererklärungen späterer Jahre, für Fristverlängerungsanträge und für nach dem Beendigungstermin fällige Vorauszahlungen wird nicht eingestanden.

OptionalUmsatzsteuervoranmeldungen waren beauftragt

Umsatzsteuervoranmeldungen

Letzter übermittelter Zeitraum:
Übermittlung:

Für Voranmeldungen späterer Zeiträume wird nicht eingestanden. Der Zyklus ist kurz; diese Leistung ist unverzüglich zu übernehmen.

OptionalLohnverrechnung war beauftragt
OptionalBuchhaltung war beauftragt
OptionalFirmenbuchangelegenheiten waren beauftragt

Anstehende Fristen

Nach dem Beendigungstermin werden folgende Fristen fällig, die nicht mehr von uns wahrgenommen werden: . Diese Aufstellung beruht auf den uns bekannten Umständen und dient der Erleichterung des Übergangs; die übernehmende Kanzlei sollte eine eigene Fristenprüfung vornehmen.

OptionalVollmachten und Zugänge behandeln

Vollmachten, Zustellvollmacht und Zugänge

Eine Vollmacht wirkt bis zu ihrem Widerruf und endet nicht dadurch, dass das Mandat endet. Besondere Aufmerksamkeit verlangt die Zustellvollmacht: Ist sie eingetragen, werden Erledigungen der Abgabenbehörde wirksam an die Kanzlei zugestellt, und damit laufen Fristen, ohne dass der Klient davon erfährt. Der Widerruf muss die Behörde erreichen.

Zu widerrufen und zu beenden sind: . Vollmachten bestehen getrennt nach Verfahren und nach Person und sind einzeln zu behandeln; jede Seite veranlasst den Widerruf auf ihrer Seite und teilt dies der anderen mit. Ebenso sind Vertretungen in den Portalen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung, Administratorzugänge zu Buchhaltungs- und Lohnsoftware und eingerichtete Einziehungsaufträge zu beenden oder umzustellen. Die übernehmende Kanzlei benötigt eigene Vollmachten; diese gehen nicht mit dem Akt über.

Herausgabe der Unterlagen

Wir bitten um Herausgabe der Unterlagen, die wir Ihnen überlassen haben, innerhalb von Tagen ab diesem Schreiben, sowie um Mitteilung, welche Unterlagen sich noch bei Ihnen befinden. Uns ist bekannt, dass Ihre Arbeitspapiere Ihr Eigentum bleiben; unsere Bitte betrifft unsere Unterlagen und die Arbeitsergebnisse, für die das Honorar bezahlt wurde.

Die Aufbewahrungspflichten für Bücher, Aufzeichnungen und Belege nach den unternehmens- und steuerrechtlichen Vorschriften treffen den Klienten und bleiben von dieser Übergabe unberührt. Unterlagen, die zu ihrer Erfüllung benötigt werden, dürfen nicht deshalb vernichtet werden, weil eine Abholfrist verstrichen ist.

OptionalEs besteht ein offenes Honorar

Übergabe an die übernehmende Kanzlei

Wir haben mit der weiteren Betreuung beauftragt und befreien Sie insoweit von der Verschwiegenheitspflicht. Bitte überlassen Sie dieser Kanzlei die für die Übernahme erforderlichen Angaben und Unterlagen. Sollten dadurch zusätzliche Kosten entstehen, teilen Sie uns dies vor der Beauftragung mit.

Die geldwäscherechtlichen Pflichten der übernehmenden Kanzlei sind ihre eigenen: Die Identifizierung des Klienten und, soweit vorhanden, des wirtschaftlichen Eigentümers muss vor Begründung der neuen Geschäftsbeziehung abgeschlossen sein, einschließlich der Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer, und lässt sich nicht vom Vorberater übernehmen.

Verschwiegenheit, Haftung und anwendbares Recht

Die Verschwiegenheitspflicht besteht über die Beendigung des Mandats hinaus, soweit nicht eine gesetzliche Vorschrift die Offenlegung gebietet oder erlaubt oder eine Befreiung erteilt ist. Berufsrechtliche Kontrollen bleiben davon unberührt.

Die in der Auftragsbestätigung und den einbezogenen Auftragsbedingungen vereinbarten Haftungsbegrenzungen gelten für die bereits erbrachten Leistungen unverändert weiter; dieses Schreiben ändert sie nicht. Arbeitsergebnisse waren zur Verwendung durch den Klienten bestimmt; gegenüber Dritten, denen sie überlassen wurden, wird keine Verantwortung übernommen. Es gilt österreichisches Recht.

Empfängerbestätigung

Wir bitten, uns ein Exemplar dieses Schreibens unterschrieben zurückzusenden und die oben genannten Stichtage zu bestätigen, damit zwischen uns keine Unklarheit bleibt. Sollte ein Punkt nicht zutreffen, teilen Sie uns dies vor der Unterschrift mit.

Mit freundlichen Grüßen

, für

Für den Absender

Datum:

Bestätigt durch den Empfänger

Datum:

Was in Österreich anders läuft als in Deutschland und der Schweiz

Drei deutschsprachige Märkte, drei verschiedene Regeln für dieselbe Frage. In Deutschland kann das Mandat jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden, und eine Kündigungsfrist ist nach der Rechtsprechung nur bei individueller Vereinbarung wirksam — nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. In der Schweiz kann der Auftrag nach dem Obligationenrecht jederzeit widerrufen oder gekündigt werden, und dieses Recht gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts als zwingend, sodass eine Kündigungsfrist oder eine Konventionalstrafe nicht wirksam vereinbart werden kann.

In Österreich richtet sich die Beendigung nach dem, was Auftragsbestätigung und einbezogene Auftragsbedingungen vorsehen. Es gibt hier keinen mit Deutschland vergleichbaren Sonderbefund zur Unwirksamkeit von Fristenklauseln in Bedingungswerken und keinen mit der Schweiz vergleichbaren zwingenden Charakter. Praktisch heißt das: Lesen Sie zuerst die einbezogenen Bedingungen, und schreiben Sie erst dann.

Für den Berufsträger gilt zusätzlich die berufsrechtliche Rücksichtnahme: Eine Beendigung soll nicht zur Unzeit erfolgen — also nicht so, dass der Klient sich nicht rechtzeitig um eine andere Betreuung kümmern kann — und laufende Erklärungs- und Meldefristen sind im Blick zu behalten. Genau deshalb sollte eine Beendigung immer mit einem Schreiben einhergehen, das die anstehenden Fristen benennt.

Ein Stichtag je Leistung, weil die Fristen nicht zusammenfallen

Eine Kanzlei kann den Jahresabschluss des Vorjahres erstellt, die Steuererklärungen dazu über FinanzOnline übermittelt, die Umsatzsteuervoranmeldung des Vormonats abgegeben haben und mitten in einem Lohnverrechnungsmonat stehen. Ein Satz wie "das Mandat endet mit sofortiger Wirkung" lässt jeden dieser Stränge offen — und die kurzen Zyklen sind die gefährlichen.

Die Umsatzsteuervoranmeldung und die Lohnabgaben laufen monatlich, die Beitragsgrundlagenmeldung an die Sozialversicherung und die Beitragszahlung haben feste Termine im Monat, und ein Versäumnis wirkt hier sofort. Der Jahresabschluss, über den am meisten gesprochen wird, ist der unkritischste Punkt.

Das Muster fragt deshalb für jede aktivierte Leistung zwei Angaben ab: die letzte bearbeitete Periode und das Datum der Übermittlung. Jede Leistung druckt ihren eigenen Stichtag, gefolgt von der ausdrücklichen Feststellung, dass für spätere Perioden nicht eingestanden wird. Ein eigener Abschnitt listet die anstehenden Fristen auf.

Vollmachten und Zustellvollmacht: der Punkt, der am meisten Schaden anrichtet

Eine Vollmacht endet nicht, weil das Mandat endet. In Österreich kommt eine besondere Schärfe hinzu: Ist eine Zustellvollmacht eingetragen, werden Erledigungen der Abgabenbehörde wirksam an die Kanzlei zugestellt — und damit beginnen Fristen zu laufen, ohne dass der Klient etwas erfährt. Wer die Vollmacht nicht löscht, riskiert also nicht nur, dass Post am falschen Ort landet, sondern dass eine Rechtsmittelfrist im Postfach einer Kanzlei verstreicht, die nicht mehr tätig ist.

Die Vollmachten sind zudem nach Verfahren und nach Person getrennt: die Gesellschaft, die Geschäftsführer persönlich, eine verbundene Gesellschaft, eine Privatstiftung. Das Muster fragt eine Aufzählung ab, statt eine einzige Vollmacht anzunehmen — das Benennen ist es, was verhindert, dass eine übersehen wird.

Dazu kommen die Zugänge, die regelmäßig vergessen werden: die Vertretung in FinanzOnline und in den Portalen der Sozialversicherung, der Administratorzugang zur Buchhaltungs- oder Lohnverrechnungssoftware und eingerichtete Einziehungsaufträge für Abgaben- oder Beitragszahlungen. Die übernehmende Kanzlei benötigt eigene Vollmachten; sie gehen nicht mit dem Akt über.

Herausgabe: die Unterlagen des Klienten, die Arbeitspapiere der Kanzlei

Bei einer Übergabe laufen drei Dinge leicht durcheinander. Die vom Klienten beigebrachten Unterlagen gehören dem Klienten und werden herausgegeben. Die Arbeitspapiere, Berechnungen und internen Vermerke der Kanzlei bleiben deren Eigentum. Die Arbeitsergebnisse, für die das Honorar bezahlt wurde, stehen dem Klienten zu.

Bei offenem Honorar ist die Aussetzung der Tätigkeit nach vorheriger Verständigung der saubere Weg, und diesen sieht dieses Schreiben vor. Ein Zurückbehalten der Klientenunterlagen genau dann, wenn eine Erklärungsfrist ansteht, verschiebt eine Honorardiskussion auf ein Feld, auf dem eine Kanzlei nichts gewinnen kann. Der internationale Vergleich zeigt, wie unterschiedlich das geregelt ist: In Italien besteht ein kodifiziertes Zurückbehaltungsverbot, das auch die für den Klienten erstellten Arbeiten erfasst, in den USA ist das Zurückhalten der beigebrachten Unterlagen berufsrechtlich untersagt, und in Frankreich muss der Berufsträger vorher seine Regionalkammer informieren.

Bei den Aufbewahrungsfristen bleibt es bei der Trennung: Der Klient hat seine Bücher, Aufzeichnungen und Belege nach den für ihn geltenden unternehmens- und steuerrechtlichen Vorschriften aufzubewahren — eine kurze Abholfrist ist deshalb kein Grund, etwas zu entsorgen. Das Muster macht die Abholfrist zu einem Feld und stellt der Vernichtung eine Vorankündigung voran.

Die Übergabe und die Pflichten der übernehmenden Kanzlei

Die Verschwiegenheitspflicht besteht nach Beendigung des Mandats fort. Die abgebende Kanzlei kann den Akt daher nicht übergeben, nur weil die übernehmende Kanzlei danach fragt: Sie braucht die Befreiung des Klienten. Die Bestätigung am Ende dieses Schreibens holt diese Befreiung ein und benennt, wer übernimmt.

Ein unterschriebenes Blatt ist Monate später deutlich belastbarer als die Erinnerung an ein Telefonat — und es verhindert, dass die Übergabe stockt, wenn der Klient schon weg ist und nicht mehr antwortet.

Die geldwäscherechtlichen Pflichten der übernehmenden Kanzlei sind ihre eigenen: Die Identifizierung des Klienten und, soweit vorhanden, des wirtschaftlichen Eigentümers muss vor Begründung der neuen Geschäftsbeziehung abgeschlossen sein, einschließlich der Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer, und lässt sich nicht vom Vorberater übernehmen. Das ist erwähnenswert, weil Klienten annehmen, mit dem Akt gehe auch dieser Teil über.

Die Abschnitte im Einzelnen

Richtung des Schreibens
Kündigung durch den Klienten oder Beendigung durch die Kanzlei. Alle Abschnitte, die sich unterscheiden — Anliegen, Bitten, Befreiungen, Unterschriften — wechseln automatisch.
Anliegen und Beendigungszeitpunkt
Benennt den beendeten Auftrag, die einbezogenen Auftragsbedingungen und die daraus folgende Frist, sowie den Beendigungszeitpunkt.
Art der Beendigung
Sofortige Beendigung oder Beendigung nach Abschluss ausdrücklich benannter Restarbeiten. Die zweite Wahl blendet eine Liste ein — der einzige Weg, Restarbeiten zuzusagen, ohne dem Beendigungszeitpunkt zu widersprechen.
Leistungen und Stichtag je Leistung
Je Leistung ein Schalter — Jahresabschluss, Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnverrechnung und Sozialversicherung, Buchhaltung, Firmenbuch — jeweils mit letzter Periode, Übermittlungsdatum und der Feststellung, dass für spätere Perioden nicht eingestanden wird.
Anstehende Fristen
Was nach dem Stichtag fällig wird und wer es künftig wahrnimmt, mit dem Hinweis, dass die übernehmende Kanzlei eine eigene Fristenprüfung vornehmen sollte.
Vollmachten, Zustellvollmacht und Zugänge
Widerruf der Vollmachten nach Verfahren und Person, ausdrücklich einschließlich der Zustellvollmacht, weil eine Zustellung an die Kanzlei wirksam ist und Fristen auslöst; dazu Portalvertretungen, Softwarezugänge und Einziehungsaufträge.
Herausgabe der Unterlagen
Herausgabe der vom Klienten beigebrachten Unterlagen, Eigentum der Kanzlei an ihren Arbeitspapieren, Abholfrist und Vorankündigung vor Vernichtung.
Offenes Honorar (optional)
Offener Betrag und Zahlungsfrist, mit der Aussetzung der Tätigkeit als Weg und nicht dem Zurückbehalten der Klientenunterlagen, in einem eigenen Abschnitt.
Übergabe und Verschwiegenheitsbefreiung
Schriftliche Befreiung für die Abstimmung mit der übernehmenden Kanzlei, mit dem Hinweis, dass deren geldwäscherechtliche Identifizierung ihre eigene Pflicht ist.
Verschwiegenheit, Haftung und Recht
Fortbestand der Verschwiegenheit, unveränderte Fortgeltung der vereinbarten Haftungsbegrenzungen für bereits erbrachte Leistungen, österreichisches Recht.
Empfängerbestätigung
Unterschriftsblock, der die Befreiung und die Stichtage zu einer Vereinbarung macht und nicht zu einer einseitigen Behauptung.

Worauf es ankommt

Prüfen Sie die einbezogenen Auftragsbedingungen und, bei Streit, die Hinweise der Kammer.

  • Zuerst die einbezogenen Auftragsbedingungen lesen

    Die Beendigung richtet sich nach Auftragsbestätigung und einbezogenen Bedingungen. Anders als in Deutschland, wo eine Kündigungsfrist nach der Rechtsprechung nur bei individueller Vereinbarung wirksam ist, und anders als in der Schweiz, wo das Recht zur jederzeitigen Beendigung als zwingend gilt, gibt es hier keinen entsprechenden Sonderbefund — die vereinbarte Frist gilt grundsätzlich.

    KSW — Mandatsverhältnis und Allgemeine Auftragsbedingungen
  • Die Zustellvollmacht ausdrücklich löschen

    Ist eine Zustellvollmacht eingetragen, werden Erledigungen der Abgabenbehörde wirksam an die Kanzlei zugestellt und lösen Fristen aus, ohne dass der Klient davon erfährt. Der Widerruf muss die Abgabenbehörde erreichen; das Ende des Mandats bewirkt ihn nicht. Vollmachten sind zudem nach Verfahren und Person getrennt und einzeln zu widerrufen.

  • Nicht zur Unzeit beenden

    Eine Beendigung soll nicht zur Unzeit erfolgen, also nicht so, dass der Klient sich nicht rechtzeitig um eine andere Betreuung kümmern kann. Laufende Erklärungs- und Meldefristen sind dabei zu berücksichtigen — was ein Beendigungsschreiben mit einer Fristenübersicht praktisch unentbehrlich macht.

  • Verschwiegenheitsbefreiung für die Übergabe einholen

    Die Verschwiegenheitspflicht besteht nach Beendigung des Mandats fort. Für die Abstimmung mit der übernehmenden Kanzlei ist daher eine Befreiung durch den Klienten erforderlich; sie sollte schriftlich vorliegen, weil eine mündliche Zustimmung Monate später schwer zu belegen ist.

  • Die Identifizierung der übernehmenden Kanzlei ist ihre eigene

    Wirtschaftstreuhänder unterliegen berufsrechtlichen Pflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die Identifizierung des Klienten und, soweit vorhanden, des wirtschaftlichen Eigentümers durch die übernehmende Kanzlei ist ihre eigene Pflicht, muss vor Begründung der neuen Geschäftsbeziehung abgeschlossen sein — einschließlich der Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer — und lässt sich nicht vom Vorberater übernehmen.

  • Die Aufbewahrungspflicht des Klienten respektieren

    Der Klient hat seine Bücher, Aufzeichnungen und Belege nach den für ihn geltenden unternehmens- und steuerrechtlichen Vorschriften aufzubewahren. Eine kurze Abholfrist mit anschließender Vernichtung kann Unterlagen beseitigen, die der Klient aufbewahren muss; die Vernichtung ist daher anzukündigen.

So erstellen Sie das Schreiben

  1. Richtung wählen. Kündigung durch den Klienten oder Beendigung durch die Kanzlei. Davon hängen Anliegen, Bitten und Befreiungen ab.
  2. Auftragsbedingungen prüfen. Welche Bedingungen sind einbezogen und welche Frist sehen sie vor? In Österreich gilt die vereinbarte Frist grundsätzlich, anders als beim deutschen Sonderbefund zu Fristen in Bedingungswerken.
  3. Beteiligte und Beendigungsart eintragen. Absender, Empfänger, Datum, Aktenzeichen, sowie sofortige Beendigung oder Beendigung nach Abschluss benannter Restarbeiten.
  4. Je Leistung den Stichtag setzen. Letzte bearbeitete Periode und Übermittlungsdatum. Anschließend die anstehenden Fristen auflisten.
  5. Vollmachten und Zugänge benennen. Jede zu widerrufende Vollmacht nach Verfahren und Person, ausdrücklich die Zustellvollmacht, dazu Portalvertretungen, Softwarezugänge und Einziehungsaufträge.
  6. Bestätigung unterschreiben lassen. Als Word- oder PDF-Datei herunterladen, mit Bitte um Unterschrift versenden und die unterschriebene Bestätigung aufbewahren — sie ist die Verschwiegenheitsbefreiung für die Übergabe.

Häufige Fragen

Kann ich meinen Steuerberater in Österreich jederzeit wechseln?

Die Beendigung richtet sich nach Auftragsbestätigung und einbezogenen Auftragsbedingungen — lesen Sie diese also zuerst. In Österreich gilt eine dort vereinbarte Frist grundsätzlich. Das unterscheidet die Lage von Deutschland, wo eine Kündigungsfrist nach der Rechtsprechung nur bei individueller Vereinbarung wirksam ist und nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen kann, und von der Schweiz, wo das Recht zur jederzeitigen Beendigung als zwingend gilt und eine Frist oder Konventionalstrafe daran nichts ändert.

Was passiert mit der Zustellvollmacht?

Sie ist der wichtigste Punkt des ganzen Schreibens. Ist eine Zustellvollmacht eingetragen, werden Erledigungen der Abgabenbehörde wirksam an die Kanzlei zugestellt — und damit laufen Fristen, ohne dass Sie etwas erfahren. Der Widerruf muss die Behörde erreichen; das Ende des Mandats bewirkt ihn nicht. Deshalb fragt dieses Muster eine Aufzählung der Vollmachten nach Verfahren und Person ab und nennt die Zustellvollmacht ausdrücklich.

Darf die Kanzlei Unterlagen behalten, solange das Honorar offen ist?

Der saubere Weg ist die Aussetzung der Tätigkeit nach vorheriger Verständigung. Die von Ihnen beigebrachten Unterlagen gehören Ihnen, und sie zurückzuhalten, wenn eine Erklärungsfrist ansteht, verschiebt eine Honorardiskussion auf ein Feld, auf dem eine Kanzlei nichts gewinnen kann. Die Arbeitspapiere der Kanzlei bleiben demgegenüber ihr Eigentum. Der internationale Vergleich ist deutlich: Italien verbietet die Zurückbehaltung kodifiziert, auch für die für den Klienten erstellten Arbeiten, und Frankreich verlangt vorab eine Information der Regionalkammer.

Welche Leistungen gehen bei einem Wechsel am häufigsten verloren?

Die mit den kürzesten Zyklen. Umsatzsteuervoranmeldung und Lohnabgaben laufen monatlich, die Beitragsgrundlagenmeldung und die Beitragszahlung an die Sozialversicherung haben feste Termine im Monat, und ein Versäumnis wirkt sofort. Der Jahresabschluss ist der unkritischste Punkt, obwohl über ihn am meisten gesprochen wird. Deshalb arbeitet dieses Muster mit einem Stichtag je Leistung statt mit einem einzigen Beendigungsdatum.

Muss die alte Kanzlei mit der neuen sprechen?

Für eine geordnete Übergabe braucht sie Ihre Befreiung von der Verschwiegenheitspflicht, denn diese besteht nach Beendigung des Mandats fort und weicht nicht vor einer Anfrage der neuen Kanzlei. Die Empfängerbestätigung am Ende dieses Schreibens enthält diese Befreiung. Beachten Sie außerdem, dass die geldwäscherechtliche Identifizierung der neuen Kanzlei ihre eigene Pflicht ist — einschließlich der Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer — und nicht mit dem Akt übergeht.

Darf eine Kanzlei mitten in der Frist beenden?

Rechtlich kann sie beenden, berufsrechtlich soll sie es nicht zur Unzeit tun — also nicht so, dass Sie sich nicht rechtzeitig um eine andere Betreuung kümmern können, und unter Berücksichtigung laufender Erklärungs- und Meldefristen. Praktisch ist das der Grund, warum eine Beendigung mit einer Fristenübersicht einhergehen sollte. Das Muster sieht dafür die Variante "Beendigung nach Abschluss benannter Restarbeiten" vor, die in solchen Fällen oft die saubere Lösung ist.

Wie lange muss ich meine Unterlagen nach dem Wechsel aufbewahren?

Die Aufbewahrungspflicht für Bücher, Aufzeichnungen und Belege nach den unternehmens- und steuerrechtlichen Vorschriften trifft weiterhin Sie und hängt nicht vom Kanzleiwechsel ab. Eine kurze Abholfrist ist deshalb kein Grund, etwas zu entsorgen: das Muster macht die Abholfrist zu einem Feld und stellt der Vernichtung eine Vorankündigung voran, damit Sie Ihre Unterlagen noch anfordern können.

Was ist mit dem Zugang zur Buchhaltungssoftware?

Er endet nicht von selbst. Ein Administratorzugang der Kanzlei zur Buchhaltungs- oder Lohnverrechnungssoftware, eine Vertretung in FinanzOnline oder in den Portalen der Sozialversicherung und eingerichtete Einziehungsaufträge für Abgaben- oder Beitragszahlungen bestehen weiter, bis sie beendet oder umgestellt werden. Das Muster fragt sie einzeln ab, weil das Benennen die einzige verlässliche Methode ist, keinen davon zu vergessen.

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Rechtlicher Hinweis

Dieses Muster und die Erläuterungen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Berufsrechtsberatung dar. Berufsrecht, Fristen und die Handhabung von Vollmachten ändern sich und hängen von den einbezogenen Auftragsbedingungen und Ihrer Situation ab. Prüfen Sie diese und wenden Sie sich bei Streit über Honorar, Unterlagen oder die Übergabe an die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer oder an einen Rechtsanwalt.