Steuerberatungsvertrag — Muster (Österreich)

Aktualisiert am 5. August 2026

Ein Steuerberatungsvertrag legt fest, welche Leistungen ein Steuerberater oder eine Wirtschaftstreuhandkanzlei für einen Klienten erbringt, was das kostet und wer wofür verantwortlich ist. In Österreich gibt es dafür — anders als in Deutschland mit der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) — keine gesetzliche Honorarordnung mehr: Seit der Abschaffung der Honorar-Grundsätze für die Wirtschaftstreuhandberufe im Jahr 2007 ist das Honorar frei vereinbar, und die Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) empfiehlt dafür die Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB) als Rahmen, wenn nichts anderes vereinbart wird.

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Steuerberatungsvertrag

Dieser Steuerberatungsvertrag wird am zwischen , (der „Klient"), und , (die „Kanzlei"), geschlossen.

1. Leistungsumfang

Die Kanzlei erbringt für den Klienten folgende Leistungen: . Die Kanzlei erbringt die Leistungen nach den anerkannten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den einschlägigen Berufspflichten der Wirtschaftstreuhandberufe.

2. Honorar

Honorargrundlage:
Betrag:
Andere Grundlage (falls zutreffend):
Abrechnungsintervall:

Für dieses Honorar gibt es keine gesetzliche Honorarordnung; es wird zwischen den Parteien frei vereinbart. Rechnungen sind innerhalb von Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Klient kann eine Rechnung innerhalb von Tagen nach Erhalt schriftlich beanstanden; die Parteien bemühen sich in diesem Fall um eine einvernehmliche Klärung.

3. Mitwirkungspflichten des Klienten

Der Klient stellt der Kanzlei die für die Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen richtig, vollständig und rechtzeitig zur Verfügung und unterrichtet die Kanzlei unverzüglich über Änderungen, die sich auf die Leistungen auswirken können.

4. Verschwiegenheit

Die Kanzlei ist nach § 80 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017 (WTBG 2017) zur Verschwiegenheit über alles verpflichtet, was ihr bei Ausübung des Berufs für diesen Klienten bekannt geworden ist, unabhängig davon, ob diese Umstände auch anderen Personen zugänglich sind, soweit nicht der Klient sie hiervon befreit oder eine gesetzliche Melde- oder Offenlegungspflicht besteht.

5. Haftungsbegrenzung

Die Ersatzpflicht der Kanzlei für einen durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schaden wird durch diese Vereinbarung auf je Schadensfall begrenzt; die Kanzlei bestätigt, dass dieser Betrag durch die nach § 11 WTBG 2017 vorgeschriebene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung gedeckt ist. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt diese Begrenzung nicht.

6. Kündigung

Jede Partei kann diesen Vertrag mit einer Frist von Tagen schriftlich kündigen. Bei einer wesentlichen Vertragsverletzung, die nicht innerhalb von Tagen nach schriftlicher Aufforderung abgestellt wird, kann jede Partei fristlos kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind auch nach Kündigung zu vergüten.

7. Schlussbestimmungen

Dieser Vertrag unterliegt und stellt die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien dar; er geht den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB) vor, soweit er von ihnen abweicht. Änderungen bedürfen der Textform.

Klient

Datum:

Kanzlei

Datum:

Führt die Kanzlei auch die Abschlussprüfung, ist Buchführung kein neutraler Zusatzauftrag

Nach § 271 UGB ist ein Abschlussprüfer von der Prüfung ausgeschlossen, wenn er oder ein Netzwerkmitglied seiner Kanzlei bei der Führung der Bücher oder der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses in mehr als unerheblichem Umfang mitgewirkt hat — ein sogenanntes Selbstprüfungsverbot. Das ist kein bloßer Sorgfaltshinweis, sondern ein gesetzlicher Ausschlussgrund: Wer die laufende Buchhaltung führt, kann für dasselbe Geschäftsjahr nicht zugleich als Abschlussprüfer desselben Klienten auftreten, wenn die Mitwirkung mehr als unerheblich war. Diese Vorlage weist auf diesen Punkt hin, sobald angegeben wird, dass die Kanzlei für denselben Klienten auch prüferische Leistungen erbringt.

In Österreich gibt es keine gesetzliche Honorarordnung — das Honorar ist frei vereinbar

Anders als in Deutschland, wo die StBVV Mindest- und Höchstsätze vorgibt, kennt das österreichische Recht seit der Abschaffung der Honorar-Grundsätze für die Wirtschaftstreuhandberufe (HGR) am 31. August 2007 keine gesetzliche Honorarordnung mehr. Steuerberater und Klient vereinbaren das Honorar frei, üblicherweise als Pauschalhonorar, nach Stundensatz oder auf einer anderen ausdrücklich beschriebenen Grundlage; die von der KSW empfohlenen AAB gelten dabei nur ergänzend, soweit der Vertrag selbst nichts anderes regelt. Diese Vorlage macht die gewählte Honorargrundlage explizit, statt sich stillschweigend auf die AAB zu verlassen.

Ein Vorschuss kann nicht zugleich verrechnet und einbehalten werden — legen Sie sich fest

Eine Vorschussklausel muss eine klare Aussage darüber treffen, was mit nicht verbrauchten Mitteln geschieht: Entweder werden sie mit künftigen Honoraren verrechnet oder bei Beendigung des Auftrags erstattet, oder der Vorschuss ist von vornherein nicht erstattungsfähig. Beides in unterschiedlichen Sätzen zu versprechen, ist kein Kompromiss, sondern ein Widerspruch, den im Streitfall ein Gericht auflösen muss. Diese Vorlage zwingt zu einer eindeutigen Wahl.

Die Abschnitte, erklärt

Leistungsbeschreibung
Die konkret vereinbarten Leistungen — Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschluss, Steuererklärungen oder Prüfungsleistungen — so genau beschrieben, dass beide Seiten wissen, was dazugehört und was nicht.
Hinweis zur Unabhängigkeit (bedingt)
Erscheint automatisch, wenn die Kanzlei für denselben Klienten auch prüferische Leistungen erbringt, und verweist auf das Selbstprüfungsverbot des § 271 UGB.
Honorar
Pauschalhonorar, Stundensatz oder eine andere Grundlage — frei vereinbart, da Österreich seit 2007 keine gesetzliche Honorarordnung mehr kennt, anders als das deutsche StBVV-System.
Vorschuss (bedingt)
Legt eindeutig fest, ob ein nicht verbrauchter Vorschuss verrechnet oder erstattet wird oder von vornherein nicht erstattungsfähig ist — eine Regel, kein Widerspruch.
Mitwirkungspflichten des Klienten
Die Pflicht des Klienten, richtige und vollständige Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen, weil die Arbeit der Kanzlei nur so gut sein kann wie die Unterlagen, auf denen sie beruht.
Verschwiegenheit
Verweist auf die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht nach § 80 des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017 (WTBG 2017), die für alles gilt, was der Kanzlei bei der Berufsausübung bekannt wird.
Haftungsbegrenzung
Begrenzt die Ersatzpflicht für einfache Fahrlässigkeit auf einen vereinbarten Höchstbetrag, orientiert an einem Mehrfachen der nach § 11 WTBG 2017 vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.

Rechtliche Eckpunkte

  • Buchführung für einen Abschlussprüfungsklienten kann zum gesetzlichen Ausschlussgrund werden

    § 271 UGB schließt einen Abschlussprüfer aus, wenn er oder ein Mitglied seines Netzwerks bei der Führung der Bücher oder der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses in mehr als unerheblichem Umfang mitgewirkt hat (Selbstprüfungsverbot).

    § 271 UGB — JUSLINE Österreich
  • Es gibt keine gesetzliche Honorarordnung — das Honorar ist frei vereinbar

    Seit der Abschaffung der Honorar-Grundsätze für die Wirtschaftstreuhandberufe (HGR) am 31. August 2007 wird das Honorar zwischen Steuerberater und Klient frei vereinbart; die von der KSW empfohlenen Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten nur ergänzend.

    Honorar und AAB für Wirtschaftstreuhänder — PPA Steuerberatung
  • Die Berufshaftpflichtversicherung braucht eine Mindestversicherungssumme

    § 11 WTBG 2017 verpflichtet Wirtschaftstreuhänder, für die gesamte Dauer der Berufsberechtigung eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme zu unterhalten; vertragliche Haftungsbegrenzungen für einfache Fahrlässigkeit orientieren sich an einem Mehrfachen dieser Summe.

    Berufshaftpflichtversicherung — Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW)
  • Die Verschwiegenheitspflicht ist eine eigene Berufspflicht

    § 80 WTBG 2017 verpflichtet Wirtschaftstreuhänder zur Verschwiegenheit über alles, was ihnen bei der Ausübung ihres Berufs bekannt wird, unabhängig davon, ob diese Umstände auch anderen Personen zugänglich sind.

    § 80 WTBG 2017 — RIS

So verwenden Sie diese Vorlage

  1. Steuerberater und Klienten eintragen. Tragen Sie Name und Anschrift der Kanzlei und des Klienten in die markierten Stellen ein.
  2. Leistungen beschreiben. Beschreiben Sie die konkret beauftragten Leistungen — Buchhaltung, Lohnverrechnung, Jahresabschluss, Steuererklärungen oder Prüfungsleistungen.
  3. Angeben, ob die Kanzlei auch prüft. Erbringt die Kanzlei für denselben Klienten auch Abschlussprüfungsleistungen, wählen Sie „Ja", damit der Hinweis auf § 271 UGB erscheint — der wichtigste Punkt in diesem Dokument.
  4. Honorargrundlage und Vorschuss festlegen. Wählen Sie ein Pauschalhonorar, einen Stundensatz oder eine andere Grundlage, und legen Sie bei einem Vorschuss eindeutig fest, ob er verrechnet, erstattet oder einbehalten wird.
  5. Haftungsbegrenzung eintragen. Tragen Sie den vereinbarten Höchstbetrag für einfache Fahrlässigkeit ein, orientiert an der Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung der Kanzlei nach § 11 WTBG 2017.
  6. Unterschreiben und herunterladen. Beide Parteien unterschreiben, dann laden Sie den Vertrag als Word- oder PDF-Datei herunter, bevor die Arbeit beginnt.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Steuerberatungsvertrag in Österreich schriftlich abgeschlossen werden?

Gesetzlich nicht ausdrücklich vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ohne schriftlichen Vertrag gelten mangels anderer Vereinbarung die von der KSW empfohlenen Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB), die nicht in jedem Punkt der individuellen Situation entsprechen.

Gibt es in Österreich eine gesetzliche Honorarordnung wie die deutsche StBVV?

Nein. Seit der Abschaffung der Honorar-Grundsätze für die Wirtschaftstreuhandberufe im Jahr 2007 ist das Honorar zwischen Steuerberater und Klient frei vereinbar; es gibt keine gesetzlichen Mindest- oder Höchstsätze mehr.

Darf meine Kanzlei meine Buchhaltung führen und zugleich meinen Jahresabschluss prüfen?

Häufig nicht für dasselbe Geschäftsjahr. § 271 UGB schließt einen Abschlussprüfer aus, wenn er oder ein Mitglied seines Netzwerks in mehr als unerheblichem Umfang an der Buchführung oder der Aufstellung des zu prüfenden Jahresabschlusses mitgewirkt hat.

Sollte mein Vorschuss erstattungsfähig sein?

Das ist Ihre Entscheidung, die aber klar getroffen werden muss — entweder wird der nicht verbrauchte Betrag verrechnet oder erstattet, oder er ist von vornherein nicht erstattungsfähig. Beides gleichzeitig zu versprechen, ist kein Kompromiss, sondern ein Widerspruch.

Kann mein Steuerberater seine Haftung vollständig ausschließen?

Nein, eine vollständige Haftungsfreizeichnung wäre unwirksam. Vertragliche Haftungsbegrenzungen für einfache Fahrlässigkeit sind üblich und orientieren sich an einem Mehrfachen der nach § 11 WTBG 2017 vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme der Berufshaftpflichtversicherung.

Wer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet?

Die Kanzlei selbst, nach § 80 WTBG 2017, über alles, was ihr bei der Ausübung ihres Berufs für den Klienten bekannt wird — unabhängig davon, ob diese Information auch anderen Personen zugänglich ist, außer im Rahmen gesetzlicher Melde- oder Offenlegungspflichten.

Was passiert bei einer Meinungsverschiedenheit über eine Rechnung?

Diese Vorlage gibt dem Klienten eine Frist, eine Rechnung schriftlich zu beanstanden, mit der Erwartung, dass beide Seiten die Angelegenheit in gutem Glauben klären — statt die Auseinandersetzung direkt zur Nichtzahlung und Kündigung eskalieren zu lassen.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und dieser Ratgeber dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Berufsrechtsberatung dar. Die Vorschriften zu Honorar, Unabhängigkeit und Haftungsbegrenzung ändern sich; lassen Sie den konkreten Vertrag, insbesondere die Haftungsbegrenzung, vor der Unterschrift von einem Rechtsanwalt oder der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) prüfen.