Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhänder (Muster)
Aktualisiert am 6. August 2026
Die Auftragsbedingungen sind der Teil des Mandatsverhältnisses, der von Klient zu Klient gleich bleibt: Mitwirkungspflichten, Herausgabe von Unterlagen, Aufbewahrung, Haftung, Verschwiegenheit, Datenschutz und Beendigung. Der konkrete Auftrag und das Honorar gehören in die Auftragsbestätigung.
Dieses Muster ist der Bedingungsteil. Tragen Sie die Kanzleidaten ein, schalten Sie nur die Abschnitte zu, die zu Ihrer Praxis passen, und laden Sie eine saubere Word- oder PDF-Datei herunter — ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen.
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Allgemeine Auftragsbedingungen
Dies sind die Allgemeinen Auftragsbedingungen von ("wir"), Version , Stand . Sie werden über die jeweilige Auftragsbestätigung einbezogen und gelten für alle uns erteilten Aufträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Bei Widersprüchen zwischen der Auftragsbestätigung und diesen Bedingungen geht die Auftragsbestätigung vor.
In die Auftragsbestätigung wird nur ein einziges Bedingungswerk einbezogen. Werden diese Bedingungen verwendet, treten daneben keine weiteren Allgemeinen Auftragsbedingungen, insbesondere keine Kammerfassung, hinzu.
- Kanzlei:
- Rechtsform:
- Berufsberechtigung:
- Kammerzugehörigkeit:
- Berufshaftpflichtversicherung:
- Stand:
1. Berufsrechtliche Stellung
Wir sind zur Ausübung eines Wirtschaftstreuhandberufs nach dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz berechtigt und gehören der an. Wir handeln nach den für uns geltenden berufsrechtlichen Vorschriften und Berufsgrundsätzen und unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei . Unsere Akten unterliegen berufsrechtlichen Kontrollen; die prüfenden Personen sind in gleichem Umfang zur Verschwiegenheit verpflichtet wie wir selbst.
2. Gegenstand und Umfang des Auftrags
Geschuldet ist nur die in der Auftragsbestätigung beschriebene Leistung. Eine Prüfung der Richtigkeit oder Vollständigkeit der uns überlassenen Unterlagen findet nicht statt, und eine Bestätigung zu den daraus erstellten Unterlagen wird nicht erteilt, soweit der Auftrag dies nicht ausdrücklich vorsieht. Zusätzliche Leistungen werden in einer geänderten oder gesonderten Auftragsbestätigung festgehalten.
3. Mitwirkung des Klienten
Der Klient übergibt uns rechtzeitig alle für die Auftragsdurchführung erforderlichen Unterlagen, Angaben und Auskünfte, vollständig und geordnet, und beantwortet Rückfragen so, dass Erklärungs- und Meldefristen eingehalten werden können. Er ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich und teilt uns Änderungen seiner Verhältnisse mit, die für die Bearbeitung Bedeutung haben können. Unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, haften wir nicht für daraus entstehende Nachteile und können die Tätigkeit aussetzen.
4. Honorar, Barauslagen und Verzug
Das Honorar und seine Bemessungsgrundlage sind in der Auftragsbestätigung festgelegt. Ein verbindlicher Honorartarif für Wirtschaftstreuhandberufe besteht nicht; das Honorar ist daher frei zu vereinbaren, weshalb die Auftragsbestätigung Bemessungsgrundlage, Stundensatz oder Pauschale und Abrechnungsintervalle ausdrücklich benennt. Barauslagen und Umsatzsteuer werden zusätzlich verrechnet. Wir können angemessene Vorschüsse anfordern und die Tätigkeit bis zu deren Eingang zurückstellen.
Honorarnoten sind innerhalb von Tagen ab Ausstellung zur Zahlung fällig. Einwendungen gegen eine Honorarnote sind innerhalb von Tagen ab Zugang schriftlich zu erheben; danach gilt die Honorarnote als anerkannt, soweit nicht ein Rechtsgrund entgegensteht.
Bei Zahlungsverzug schuldet der Klient Verzugszinsen in der für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern vorgesehenen gesetzlichen Höhe sowie die pauschale Entschädigung für Betreibungskosten und die weiteren Kosten der Rechtsverfolgung.
5. Aussetzung der Tätigkeit und Herausgabe von Unterlagen
Bei offenem Honorar können wir die Tätigkeit nach vorheriger Verständigung aussetzen. Die vom Klienten beigebrachten Unterlagen gehören dem Klienten und werden auf Verlangen herausgegeben; wir halten sie nicht zurück, um die Zahlung des Honorars zu erwirken, und jedenfalls nicht in einer Weise, die den Klienten daran hindern würde, eine Erklärungs- oder Meldefrist einzuhalten.
Unsere Arbeitspapiere, Berechnungen und internen Vermerke bleiben unser Eigentum. Die Arbeitsergebnisse des Auftrags, für die das Honorar bezahlt wurde, stehen dem Klienten zu. Bei einem Wechsel der Betreuung stimmen wir mit dem Klienten und der übernehmenden Kanzlei ab, welche Daten in welchem Format überlassen werden können.
6. Aufbewahrung
Der Klient hat seine Bücher, Aufzeichnungen und Belege nach den für ihn geltenden unternehmens- und steuerrechtlichen Vorschriften aufzubewahren; diese Pflicht trifft ihn und ist von unserer Aufbewahrung getrennt. Wir bewahren unseren Akt für Jahre auf, danach können wir ihn vernichten, und wir teilen dies mindestens Tage vorher mit, wenn wir Unterlagen des Klienten verwahren.
7. Verschwiegenheit und Interessenkonflikte
Wir sind zur Verschwiegenheit über alle uns im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Eine Offenlegung erfolgt nur, soweit gesetzliche Vorschriften sie gebieten oder erlauben oder der Klient uns schriftlich davon befreit. Unsere Mitarbeiter und die von uns eingesetzten Dienstleister sind in gleichem Umfang verpflichtet.
Wir dürfen für andere Klienten tätig werden, deren Interessen den Ihren widersprechen können. Wir teilen einen uns bekannt gewordenen Interessenkonflikt mit, soweit die Verschwiegenheit gegenüber dem anderen Klienten dies zulässt, und treffen organisatorische Trennungsmaßnahmen. Lässt sich ein Konflikt nicht so handhaben, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben, stellen wir die betroffene Tätigkeit ein.
8. Geldwäscherechtliche Pflichten
Wir unterliegen den berufsrechtlichen Pflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Wir identifizieren den Klienten und, soweit vorhanden, den wirtschaftlichen Eigentümer, schließen diese Feststellungen vor Begründung der Geschäftsbeziehung ab und halten sie laufend aktuell; dazu gehört auch die Einsicht in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer. Können wir die erforderlichen Angaben nicht erheben oder überprüfen, dürfen wir den Auftrag nicht durchführen. Über eine an die zuständige Meldestelle abgegebene Verdachtsmeldung dürfen wir den Klienten nicht informieren und mit ihm darüber nicht in einen Austausch treten.
9. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Klienten, seiner Organe, Beschäftigten und Ansprechpartner, um den Auftrag durchzuführen und für damit zusammenhängende Zwecke, insbesondere die Führung unserer Akten, die Erfüllung gesetzlicher und berufsrechtlicher Pflichten und die Qualitätssicherung. Für die eigene Mandatsbearbeitung sind wir Verantwortliche und nicht Auftragsverarbeiter des Klienten. Der Klient stellt sicher, dass er zur Übermittlung personenbezogener Daten an uns befugt ist und die betroffenen Personen informiert hat. Anfragen zu Betroffenenrechten richten Sie an .
Daten werden innerhalb der Europäischen Union gespeichert und von dort aus verarbeitet. Über eine Änderung dieser Handhabung informieren wir vorher.
10. Dienstleister und Cloud-Systeme
Wir setzen bei der Auftragsdurchführung Dienstleister und cloudbasierte Systeme ein, insbesondere: . Wir verpflichten diese Dienstleister zur Verschwiegenheit in dem Umfang, der für unsere eigenen Mitarbeiter gilt, und bleiben Ihnen gegenüber für die Leistung verantwortlich. Auf Anfrage teilen wir mit, welche Kategorien von Dienstleistern in Ihrem Auftrag eingesetzt werden.
11. Haftung
Wir erbringen unsere Leistungen mit der berufsüblichen Sorgfalt. Für Nachteile, die darauf zurückgehen, dass uns unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben gemacht wurden, dass Angaben nicht gemacht wurden oder dass unseren Hinweisen nicht gefolgt wurde, haften wir nicht.
Vorbehaltlich des nachfolgenden Absatzes ist unsere Haftung für Schäden aus einem Auftrag auf das -fache des für diesen Auftrag verrechneten Honorars begrenzt.
Die Begrenzung gilt nicht für Vorsatz und krasse Fahrlässigkeit, nicht für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und nicht, soweit eine Beschränkung gesetzlich unzulässig ist. Unsere Arbeitsergebnisse sind für die Verwendung durch den Klienten bestimmt; gegenüber Dritten, denen der Klient sie überlässt, übernehmen wir keine Verantwortung. Ansprüche sind gegen die Kanzlei und nicht gegen einzelne Mitarbeiter persönlich zu richten.
12. Elektronische Kommunikation und Bankverbindung
Soweit der Klient nichts anderes bestimmt, kommunizieren wir auch elektronisch. Elektronische Nachrichten können abgefangen, verändert oder verzögert werden; für Veränderungen nach dem Versand und für Störungen dieses Übertragungswegs übernehmen wir keine Verantwortung. Anlagen sind vom Empfänger auf Schadsoftware zu prüfen.
Wir teilen eine Änderung unserer Bankverbindung niemals allein per E-Mail oder telefonisch mit. Jede Nachricht, die eine Änderung unserer Bankverbindung ankündigt und nicht zusätzlich brieflich bestätigt wird, ist als Betrugsversuch zu behandeln; rufen Sie uns vor einer Zahlung unter einer Ihnen bereits bekannten Nummer an. Teilen Sie uns Ihre eigene Bankverbindung ebenfalls über einen zweiten Weg mit; eine Änderung bestätigen wir mündlich.
13. Interne Streitigkeiten beim Klienten
Sind die Gesellschafter oder Geschäftsführer eines Klienten uneins, ist unser Klient die Gesellschaft und nicht der einzelne Gesellschafter oder Geschäftsführer. Wir führen widersprüchliche Weisungen nicht aus, verweisen die Angelegenheit an das zuständige Organ und werden bis zur Klärung nicht weiter tätig; wir können den Auftrag in diesem Fall auch insgesamt beenden. Mitteilungen richten wir weiterhin an die Geschäftsadresse zu Händen des zuständigen Organs.
14. Dauer und Beendigung
Der Auftrag kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Frist von Tagen beendet werden. Unabhängig davon kann jede Seite den Auftrag sofort beenden, wenn die andere Seite ihre Pflichten verletzt und dies nicht innerhalb von Tagen ab schriftlicher Aufforderung behebt, und wir außerdem bei ausbleibender Mitwirkung, bei Zahlungsverzug oder wenn eine Fortsetzung berufsrechtlich nicht zulässig wäre.
Wir werden eine Beendigung nicht zur Unzeit erklären und dabei laufende Erklärungs- und Meldefristen berücksichtigen. Nach Beendigung erstellen wir ein Beendigungsschreiben, in dem die abgeschlossenen Arbeiten, die offenen Punkte und die anstehenden Fristen aufgeführt sind, die nicht mehr von uns wahrgenommen werden, und wirken an einer geordneten Übergabe mit, soweit die Verschwiegenheit und die Befreiung durch den Klienten dies zulassen.
15. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist , soweit gesetzlich zulässig. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Österreich ist nicht Deutschland: das Honorar ist frei vereinbar
Wer ein deutsches Muster übernimmt, importiert eine Honorarsystematik, die es in Österreich nicht mehr gibt. In Deutschland gilt eine gesetzliche Vergütungsverordnung, und wer davon abweichen will, muss eine gesondert bezeichnete und deutlich abgesetzte Vergütungsvereinbarung in Textform treffen. In Österreich sind die Honorargrundsätze für Wirtschaftstreuhandberufe aufgehoben — sie sind mit Ablauf des 31. August 2007 außer Kraft getreten.
Die praktische Folge ist eine größere Gestaltungsfreiheit und gleichzeitig eine größere Verantwortung: Es gibt keinen Tarif, auf den man sich zurückziehen kann, wenn die Honorarvereinbarung unklar bleibt. Umso wichtiger ist, dass die Auftragsbestätigung die Bemessungsgrundlage, den Stundensatz oder das Pauschalhonorar und die Abrechnungsintervalle klar benennt, und dass die Auftragsbedingungen das Verfahren regeln: Fälligkeit, Frist für Einwendungen, Verzugsfolgen und Vorschüsse.
Dieses Muster hält deshalb das Honorar bewusst in der Auftragsbestätigung und regelt hier nur den Mechanismus. Anders als in Deutschland ist dafür kein besonderer Formzwang zu beachten — die Trennung erfolgt aus Übersichtlichkeit, nicht weil eine Formvorschrift sie erzwingt.
Die Kammerempfehlung existiert — aber sie ist nicht Ihr Text
Für Wirtschaftstreuhandberufe empfiehlt die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer eigene Allgemeine Auftragsbedingungen; die aktuell verbreitete Fassung wurde mit Vorstandsbeschluss vom 18. April 2018 empfohlen und knüpft an das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 an. Sehr viele Kanzleien verwenden diese Fassung oder eine daran angelehnte Version.
Dieses Muster ist keine Kopie davon. Es ist eigenständig verfasst und verweist auf die Kammerfassung, weil deren Text urheberrechtlich geschützt ist und weil eine Kanzlei ohnehin erklären können sollte, was sie selbst vereinbart hat. Wer die Kammerfassung verwenden möchte, sollte sie im Original übernehmen und wirksam einbeziehen, statt sie umzuschreiben.
Praktisch heißt das: prüfen Sie, ob Sie die Kammerfassung, dieses Muster oder eine Kombination verwenden — und stellen Sie sicher, dass in der Auftragsbestätigung eindeutig auf ein einziges Bedingungswerk verwiesen wird. Zwei nebeneinander einbezogene Bedingungswerke sind der häufigste vermeidbare Fehler in diesem Bereich.
Herausgabe, Zurückbehaltung und die Grenze der Verhältnismäßigkeit
Die Unterlagen, die der Klient beibringt, gehören dem Klienten und sind ihm herauszugeben. Die Arbeitspapiere, Berechnungen und internen Vermerke der Kanzlei bleiben deren Eigentum. Die Arbeitsergebnisse, für die das Honorar bezahlt wurde — der Jahresabschluss, die eingebrachten Erklärungen — stehen dem Klienten zu. Ein Satz, in dem die Kanzlei "den Akt" für sich beansprucht, ist in allen drei Punkten unzutreffend.
Bei offenem Honorar ist die Aussetzung der Tätigkeit nach vorheriger Verständigung der saubere Weg, und diesen sieht dieses Muster vor. Ein Zurückbehalten der Klientenunterlagen genau dann, wenn eine Erklärungsfrist ansteht, verschiebt eine Honorardiskussion auf ein Feld, auf dem eine Kanzlei nichts gewinnen kann.
Der internationale Vergleich zeigt, wie unterschiedlich diese Klausel ausfällt: In Deutschland besteht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht mit ausdrücklicher Angemessenheitsgrenze, in Italien gilt ein kodifiziertes Zurückbehaltungsverbot, das auch die für den Klienten erstellten Arbeiten erfasst, in den USA ist das Zurückhalten der vom Klienten beigebrachten Unterlagen berufsrechtlich untersagt, und in Frankreich muss der Berufsträger vorher seine Regionalkammer informieren. Deshalb lässt sich dieser Abschnitt nicht aus einem fremden Muster übernehmen.
Geldwäsche, Verschwiegenheit und Datenschutz sind drei Regelwerke
Wirtschaftstreuhänder unterliegen berufsrechtlichen Pflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die Identifizierung des Klienten und, soweit vorhanden, des wirtschaftlichen Eigentümers ist vor Begründung der Geschäftsbeziehung abzuschließen und laufend aktuell zu halten; ohne ausreichende Angaben darf der Auftrag nicht durchgeführt werden. Verdachtsmeldungen gehen an die zuständige Meldestelle, und der Klient darf darüber nicht informiert werden. Hinzu kommt die Prüfung der Eintragung im Register der wirtschaftlichen Eigentümer, die bei der Aufnahme neuer Klienten regelmäßig relevant ist.
Die Verschwiegenheitspflicht ist berufsrechtlich verankert und geht über eine vertragliche Klausel hinaus. Die Auftragsbedingungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen oder erlaubten Ausnahmen vorbehalten, statt eine weite Weitergabeerlaubnis zu formulieren.
Beim Datenschutz ist der entscheidende Punkt die Rollenzuordnung: Für die eigene Mandatsbearbeitung ist die Kanzlei in der Regel Verantwortliche und nicht Auftragsverarbeiterin des Klienten. Davon hängt ab, wer wofür einstehen muss, wer die Informationspflichten erfüllt und wer Betroffenenrechte bearbeitet. Dieses Muster benennt die Rolle, nennt eine Kontaktstelle und regelt den Einsatz von Dienstleistern und Cloud-Systemen einschließlich der Frage des Speicherorts.
Was hineingehört und was besser hinausgeht
Nehmen Sie den Hinweis zu Bankverbindungen auf. Die Zusage, eine Änderung der Kontodaten niemals allein per E-Mail mitzuteilen, verbunden mit telefonischer Rückversicherung über eine bereits bekannte Nummer, ist die günstigste Maßnahme gegen einen Betrug, der gezielt Kanzleien mit Zahlungsverkehr für Dritte trifft.
Nehmen Sie außerdem eine Klausel zu internen Streitigkeiten beim Klienten auf. Wenn die Gesellschafter uneins sind, ist der Klient die Gesellschaft und nicht der Erstanrufer. Vorab festzuhalten, dass widersprüchliche Weisungen nicht ausgeführt und an das zuständige Organ zurückverwiesen werden, verhindert, dass die Kanzlei zum Werkzeug einer Seite wird.
Streichen Sie die Klausel, mit der sich die Kanzlei vorbehält, den Geschäftsführer persönlich für eine Rechnung der Gesellschaft in Anspruch zu nehmen. Ein Geschäftsführer haftet nicht für eine Gesellschaftsschuld, weil Auftragsbedingungen das behaupten. Wollen Sie diesen Zugriff, nehmen Sie eine Bürgschaft — eine wirklich unterschriebene Verpflichtung, die dieses Muster als optionalen Block enthält.
Die Klauseln im Einzelnen
- Geltung, Rangfolge und Einbeziehung
- Legt fest, dass die Bedingungen für jeden Auftrag gelten, wie sie einbezogen werden und dass die Auftragsbestätigung im Widerspruchsfall vorgeht. Enthält den Hinweis, nur ein einziges Bedingungswerk einzubeziehen.
- Berufsrechtliche Stellung und Versicherung
- Benennt die Berufsberechtigung nach dem Wirtschaftstreuhandberufsgesetz, die Kammerzugehörigkeit und die Berufshaftpflichtversicherung der Kanzlei.
- Gegenstand und Umfang des Auftrags
- Nur die in der Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen sind geschuldet; ohne ausdrückliche Vereinbarung findet keine Prüfung der beigebrachten Unterlagen statt und wird keine Bestätigung erteilt.
- Mitwirkungspflichten des Klienten
- Vollständige und rechtzeitige Beibringung, Richtigkeit der Angaben, Mitteilung von Änderungen und die Folgen unterbleibender Mitwirkung.
- Honorar, Barauslagen und Verzug
- Verweis auf die Auftragsbestätigung für die Höhe, weil ein verbindlicher Tarif seit der Aufhebung der Honorargrundsätze nicht mehr besteht; Zahlungsfrist, Frist für Einwendungen, Vorschuss und Verzugsfolgen, unterschieden nach Unternehmer und Verbraucher.
- Aussetzung der Tätigkeit und Herausgabe
- Aussetzung nach Verständigung bei offenem Honorar, Herausgabe der vom Klienten beigebrachten Unterlagen und Eigentum der Kanzlei an ihren Arbeitspapieren.
- Aufbewahrung
- Aufbewahrungsfrist der Kanzlei für ihren Akt mit Vorankündigung vor Vernichtung, getrennt von der Aufbewahrungspflicht des Klienten für seine Bücher und Belege.
- Verschwiegenheit und Interessenkonflikte
- Berufsrechtliche Verschwiegenheit mit Vorbehalt der gesetzlich vorgeschriebenen oder erlaubten Offenlegung, Handhabung konkurrierender Aufträge mit Trennungsmaßnahmen und Einstellung der betroffenen Tätigkeit.
- Geldwäscherechtliche Pflichten
- Identifizierung vor Begründung der Geschäftsbeziehung, laufende Aktualisierung, Ablehnung bei fehlenden Angaben, Prüfung des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer und das Verbot, den Klienten über eine Verdachtsmeldung zu informieren.
- Datenschutz und Dienstleister
- Rolle der Kanzlei als Verantwortliche für die eigene Mandatsbearbeitung, Zwecke, Kontaktstelle, Einsatz von Dienstleistern und Cloud-Systemen sowie Speicherort.
- Haftung
- Haftungsbegrenzung nach Wahl als fester Betrag, Vielfaches des Honorars oder gezahltes Honorar, mit den Ausnahmen für Vorsatz, krasse Fahrlässigkeit und Personenschäden.
- Bürgschaft (optional)
- Eine unterschriebene Bürgschaft einer natürlichen Person statt einer Klausel, die einen Zugriff auf den Geschäftsführer bloß behauptet.
- Elektronische Kommunikation und Bankverbindung
- Risikoverteilung bei E-Mail und die Zusage, Kontodaten niemals allein elektronisch zu ändern, mit telefonischer Rückversicherung über eine bekannte Nummer.
- Interne Streitigkeiten beim Klienten
- Die Gesellschaft ist der Klient, wenn die Gesellschafter uneins sind: keine Ausführung widersprüchlicher Weisungen, Rückverweisung an das zuständige Organ.
- Dauer und Beendigung
- Beendigung durch beide Seiten mit Frist, Fälle der sofortigen Beendigung, Rücksicht auf laufende Fristen und Verweis auf ein Beendigungsschreiben.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Österreichisches Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel.
Was in Österreich zu beachten ist
Prüfen Sie den aktuellen Stand des Berufsrechts und die Empfehlungen der Kammer, bevor Sie dieses Muster verwenden.
Es gibt keinen verbindlichen Honorartarif mehr
Die Honorargrundsätze für Wirtschaftstreuhandberufe sind aufgehoben und mit Ablauf des 31. August 2007 außer Kraft getreten. Das Honorar ist daher frei zu vereinbaren, und es besteht kein Tarif, auf den man zurückgreifen kann, wenn die Vereinbarung unklar bleibt. Das unterscheidet Österreich von Deutschland, wo eine gesetzliche Vergütungsverordnung gilt und eine abweichende Vereinbarung besonderen Formanforderungen unterliegt.
KSW — Mandatsverhältnis und Allgemeine AuftragsbedingungenDie Kammerfassung der Auftragsbedingungen kennen und nicht umschreiben
Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer empfiehlt eigene Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe; die verbreitete Fassung wurde mit Vorstandsbeschluss vom 18. April 2018 empfohlen und knüpft an das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 an. Der Text ist urheberrechtlich geschützt: entweder im Original übernehmen und wirksam einbeziehen, oder eigene Bedingungen verwenden — aber nicht umschreiben.
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe (AAB 2018)Nur ein Bedingungswerk einbeziehen
Werden die Kammerfassung und eigene Bedingungen nebeneinander einbezogen, entsteht ein Auslegungsproblem, das erst im Streitfall auffällt. Die Auftragsbestätigung sollte eindeutig auf ein einziges Bedingungswerk verweisen und die Rangfolge zur Auftragsbestätigung selbst klarstellen.
Identifizierung vor Begründung der Geschäftsbeziehung abschließen
Wirtschaftstreuhänder unterliegen berufsrechtlichen Pflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Die Identifizierung des Klienten und, soweit vorhanden, des wirtschaftlichen Eigentümers ist vor Begründung der Geschäftsbeziehung abzuschließen und laufend aktuell zu halten; ohne ausreichende Angaben darf der Auftrag nicht durchgeführt werden, und über eine Verdachtsmeldung darf der Klient nicht informiert werden. Hinzu kommt die Prüfung der Eintragung im Register der wirtschaftlichen Eigentümer.
Die Rolle im Datenschutz bestimmen
Für die eigene Mandatsbearbeitung ist die Kanzlei in der Regel Verantwortliche und nicht Auftragsverarbeiterin des Klienten. Von dieser Zuordnung hängen Informationspflichten, die Bearbeitung von Betroffenenrechten und die Verantwortlichkeit gegenüber der Aufsicht ab; sie sollte in den Bedingungen benannt und nicht offengelassen werden.
Österreichische DatenschutzbehördeBei Verbrauchern gelten andere Verzugsfolgen
Der höhere gesetzliche Verzugszinssatz für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und die pauschale Entschädigung für Betreibungskosten gelten nicht gegenüber einem Verbraucher. Eine Verzugsklausel, die diese Unterscheidung nicht trifft, ist für einen Teil der Klientel unbrauchbar.
So verwenden Sie das Muster
- Kanzleidaten eintragen. Name, Rechtsform, Berufsberechtigung, Kammerzugehörigkeit, Berufshaftpflichtversicherer, Stand und Versionsbezeichnung.
- Bedingungswerk festlegen. Entscheiden Sie, ob Sie die Kammerfassung oder dieses Muster verwenden, und beziehen Sie in der Auftragsbestätigung nur ein einziges Bedingungswerk ein.
- Art des Klienten wählen. Unternehmer oder Verbraucher. Davon hängen die Verzugsfolgen ab.
- Fristen und Beträge festlegen. Zahlungsfrist, Frist für Einwendungen, Aufbewahrungsdauer, Vorlauf vor Vernichtung, Kündigungsfrist und Haftungsbegrenzung.
- Nur passende Abschnitte zuschalten. Prüfungs- und Bestätigungsleistungen, Dienstleister und Cloud-Nutzung sowie die optionale Bürgschaft sind getrennt schaltbar.
- Mit der Auftragsbestätigung übermitteln. Die Bedingungen werden über die Auftragsbestätigung einbezogen — beide Dokumente gehören zusammen. Als Word-Datei weiterbearbeiten oder als PDF versenden.
Häufige Fragen
Gibt es in Österreich einen verbindlichen Honorartarif für Steuerberater?
Nein. Die Honorargrundsätze für Wirtschaftstreuhandberufe sind aufgehoben und mit Ablauf des 31. August 2007 außer Kraft getreten. Das Honorar ist frei zu vereinbaren — mit mehr Gestaltungsfreiheit, aber auch ohne Rückfallnetz, wenn die Vereinbarung unklar bleibt. Das ist ein wesentlicher Unterschied zu Deutschland, wo eine gesetzliche Vergütungsverordnung gilt und eine abweichende Vereinbarung besonderen Formanforderungen unterliegt.
Muss ich die Auftragsbedingungen der Kammer verwenden?
Sie müssen nicht, und viele Kanzleien tun es. Die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer empfiehlt eigene Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe; die verbreitete Fassung wurde mit Vorstandsbeschluss vom 18. April 2018 empfohlen. Wichtig ist nur: den Kammertext im Original übernehmen und wirksam einbeziehen, oder eigene Bedingungen verwenden. Umschreiben ist die schlechteste Variante, weil der Text urheberrechtlich geschützt ist und weil Sie dann weder das eine noch das andere sauber vereinbart haben.
Kann ich Kammerbedingungen und eigene Bedingungen gemeinsam verwenden?
Besser nicht. Zwei nebeneinander einbezogene Bedingungswerke erzeugen ein Auslegungsproblem, das typischerweise erst im Streitfall auffällt — und dann zu Lasten desjenigen geht, der die Bedingungen gestellt hat. Verweisen Sie in der Auftragsbestätigung eindeutig auf ein einziges Bedingungswerk und regeln Sie die Rangfolge zur Auftragsbestätigung selbst.
Darf ich Unterlagen zurückbehalten, solange das Honorar offen ist?
Der saubere Weg ist die Aussetzung der Tätigkeit nach vorheriger Verständigung, und den sieht dieses Muster vor. Die vom Klienten beigebrachten Unterlagen gehören dem Klienten, und sie zurückzuhalten, wenn eine Erklärungsfrist ansteht, verschiebt eine Honorardiskussion auf ein Feld, auf dem eine Kanzlei nichts gewinnen kann. Die Arbeitspapiere der Kanzlei bleiben demgegenüber ihr Eigentum.
Ist die Kanzlei datenschutzrechtlich Verantwortliche oder Auftragsverarbeiterin?
Für die eigene Mandatsbearbeitung in der Regel Verantwortliche und nicht Auftragsverarbeiterin des Klienten. Diese Zuordnung entscheidet über Informationspflichten, die Bearbeitung von Betroffenenrechten und die Verantwortlichkeit gegenüber der Aufsicht. Viele Bedingungswerke lassen den Punkt offen, was gerade im Prüfungsfall zum Problem wird — dieses Muster benennt die Rolle und nennt eine Kontaktstelle.
Darf ich meinen Klienten über eine Verdachtsmeldung informieren?
Nein. Wirtschaftstreuhänder unterliegen berufsrechtlichen Pflichten zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung; über eine Verdachtsmeldung darf der Klient nicht informiert werden. Ebenso muss die Identifizierung des Klienten und, soweit vorhanden, des wirtschaftlichen Eigentümers vor Begründung der Geschäftsbeziehung abgeschlossen sein, und bei fehlenden Angaben darf der Auftrag nicht durchgeführt werden. Diese Punkte vorab in den Bedingungen zu nennen ist angenehmer, als sie im Konfliktfall zu erklären.
Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?
Unterscheiden Sie zwei Ebenen. Der Klient hat seine Bücher, Aufzeichnungen und Belege nach den für ihn geltenden unternehmens- und steuerrechtlichen Vorschriften aufzubewahren — das ist seine Pflicht. Die Aufbewahrung des Kanzleiakts ist eine eigene Entscheidung, geleitet von Beweisbedürfnissen und Verjährungsfristen. Dieses Muster macht die zweite zu einem Feld und stellt der Vernichtung eine Vorankündigung voran.
Kann ich den Geschäftsführer persönlich für eine offene Rechnung in Anspruch nehmen?
Nicht durch eine Behauptung in den Bedingungen. Ein Geschäftsführer haftet nicht für eine Gesellschaftsschuld, weil eine Klausel das vorsieht. Wollen Sie diesen Zugriff, nehmen Sie eine Bürgschaft, die die betreffende Person selbst unterschreibt — dieses Muster enthält sie als optionalen Block, und das ist eine echte Verpflichtung statt eines Satzes ohne Wirkung.
Ähnliche Vorlagen
Rechtlicher Hinweis
Dieses Muster und die Erläuterungen dienen der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Berufsrechtsberatung dar. Berufsrecht, geldwäscherechtliche Pflichten und Datenschutzanforderungen ändern sich und hängen von den Umständen der einzelnen Kanzlei ab. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und lassen Sie Ihre Auftragsbedingungen rechtlich prüfen, bevor Sie sie verwenden.


