Lehrvertrag (Österreich)

Aktualisiert am 11. August 2026

Ein Lehrvertrag in Österreich ist keine informelle Abmachung zwischen Lehrbetrieb und jungem Menschen. Er ist die rechtliche Grundlage der dualen Ausbildung, geregelt im Berufsausbildungsgesetz (BAG), mit einer klaren Probezeit, einer an Kollektivverträge gekoppelten Lehrlingsentschädigung, und einer außergewöhnlich detaillierten, für beide Seiten symmetrisch aufgebauten Liste von Gründen für eine vorzeitige Beendigung.

Diese Vorlage ersetzt eine Ausgangsseite ohne jeden Inhalt außer einem Titel. Sie ist um das aufgebaut, was das Gesetz tatsächlich regelt: die Probezeit und ihre genaue Dauer, die Berechnung der Lehrlingsentschädigung einschließlich der Auffangregel, wenn kein passender Kollektivvertrag existiert, und die konkret aufgezählten Gründe, aus denen jede Seite den Lehrvertrag vorzeitig beenden kann.

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Lehrvertrag

Lehrling:
Lehrbetrieb:
Lehrberuf:
Beginn der Lehrzeit:
Dauer der Lehrzeit:
Jahre
Datum des Lehrvertrags:

1. Probezeit

Die ersten drei Monate der Lehrzeit gelten gemäß § 15 Abs. 1 BAG als Probezeit. Während dieser Zeit kann jede Seite das Lehrverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen lösen.

2. Lehrlingsentschädigung

Kollektivvertrag:
Lehrlingsentschädigung:
OptionalKein Kollektivvertrag vorhanden - Auffangregel für gleiche/verwandte/ähnliche Lehrberufe wird angewendet

3. Vorzeitige Auflösung

Nach Ablauf der Probezeit kann dieser Lehrvertrag nur im gegenseitigen Einvernehmen oder aus einem der in § 15 Abs. 3 BAG (Lehrbetrieb) oder § 15 Abs. 4 BAG (Lehrlingsseite) aufgezählten Gründe vorzeitig aufgelöst werden.

Lehrling

Datum:

Lehrbetrieb

Datum:

Probezeit: drei Monate, oder sechs Wochen bei Berufsschule in Blockform

§ 15 Abs. 1 BAG legt die Probezeit auf die ersten drei Monate der Lehrzeit fest. Während dieser Zeit kann sowohl der Lehrbetrieb als auch die Lehrlingsseite das Lehrverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen einseitig lösen. Besucht die Lehrlingsseite in dieser Zeit die Berufsschule in Blockform, verkürzt sich die praktische Probezeit im Lehrbetrieb auf die ersten sechs Wochen der betrieblichen Ausbildung.

Nach Ablauf der Probezeit ändert sich die Rechtslage grundlegend: Eine vorzeitige Auflösung ist dann nur noch im gegenseitigen Einvernehmen oder aus einem der im Gesetz konkret aufgezählten Gründe möglich.

Sieben aufgezählte Gründe für den Lehrbetrieb, mehrere für die Lehrlingsseite

§ 15 Abs. 3 BAG zählt die Gründe auf, aus denen der Lehrbetrieb nach Ablauf der Probezeit einseitig auflösen kann: Diebstahl, Veruntreuung oder anderes strafbares Verhalten, das die Lehrlingsseite des Vertrauens des Lehrbetriebs unwürdig macht, oder eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Monat (lit. a); tätliche oder verbale Angriffe gegen den Lehrbetrieb oder das Personal, oder der Versuch, Personal zu Pflichtverletzungen zu verleiten (lit. b); trotz wiederholter Ermahnung fortgesetzte Verletzung von Pflichten aus dem Lehrvertrag oder dem Berufsausbildungsrecht (lit. c); Weitergabe von Betriebsgeheimnissen oder ausbildungsschädliche Nebentätigkeit (lit. d); eigenmächtiges Verlassen der Lehrstelle (lit. e); Unfähigkeit, den Lehrberuf zu erlernen (lit. f); und erhebliche Pflichtverletzung im Rahmen einer Ausbildungsverbund (lit. g).

§ 15 Abs. 4 BAG gibt der Lehrlingsseite spiegelbildliche Gründe: gesundheitsgefährdende Fortsetzung der Ausbildung, Vernachlässigung der Ausbildungspflichten durch den Lehrbetrieb, Misshandlung, eine Freiheitsstrafe des Lehrbetriebs von mehr als einem Monat, ein unzumutbarer Arbeitsweg wegen Betriebsverlegung, notwendige familiäre Unterstützung, oder Nichterteilung der vereinbarten Ausbildung. Eine derart detaillierte, für beide Seiten ausbuchstabierte Liste konkreter Gründe ist unter den in dieser Serie behandelten Ländern ungewöhnlich ausführlich.

Lehrlingsentschädigung: primär Kollektivvertrag, mit einer Auffangregel

Die Höhe der Lehrlingsentschädigung wird in den meisten Fällen durch Kollektivvertrag geregelt – ähnlich dem Modell in Schweden und Dänemark. § 17 Abs. 2 BAG fügt jedoch eine Auffangregel hinzu: Fehlt eine kollektivvertragliche Regelung, so ist jedenfalls die für gleiche, verwandte oder ähnliche Lehrberufe geltende Lehrlingsentschädigung geschuldet. Verwandte Lehrberufe sind dabei solche, in denen ähnliche Materialien verarbeitet werden oder ähnliche Arbeitsvorgänge bestehen. Diese Anlehnung an einen vergleichbaren Lehrberuf, statt eines festen gesetzlichen Prozentsatzes, unterscheidet Österreich von den übrigen in dieser Serie behandelten Modellen.

Klauselübersicht

Lehrberuf und Lehrbetrieb
Genaue Bezeichnung des Lehrberufs und des Lehrbetriebs, in dem die praktische Ausbildung erfolgt.
Probezeit
Die ersten drei Monate, oder sechs Wochen bei Berufsschule in Blockform, gemäß § 15 Abs. 1 BAG.
Lehrlingsentschädigung
Nach Kollektivvertrag oder, in dessen Fehlen, nach der für gleiche, verwandte oder ähnliche Lehrberufe geltenden Entschädigung, gemäß § 17 Abs. 2 BAG.
Gründe für vorzeitige Auflösung
Die in § 15 Abs. 3 und Abs. 4 BAG aufgezählten Gründe für Lehrbetrieb beziehungsweise Lehrlingsseite.
Dauer der Lehrzeit
Die für den jeweiligen Lehrberuf vorgeschriebene Gesamtdauer der Ausbildung.

Wie dieser Vertrag gestaltet sein sollte

Der Lehrvertrag folgt genauen gesetzlichen Vorgaben, die von einem gewöhnlichen Arbeitsvertrag erheblich abweichen.

  • Beachten Sie die genaue Dauer der Probezeit

    Drei Monate, oder sechs Wochen bei Berufsschule in Blockform, gemäß § 15 Abs. 1 BAG.

    BAG, § 15
  • Berechnen Sie die Lehrlingsentschädigung korrekt

    Vorrangig nach dem einschlägigen Kollektivvertrag; fehlt dieser, ist gemäß § 17 Abs. 2 BAG jedenfalls die für gleiche, verwandte oder ähnliche Lehrberufe geltende Entschädigung geschuldet.

  • Stützen Sie eine vorzeitige Auflösung nur auf die gesetzlich aufgezählten Gründe

    Nach Ablauf der Probezeit ist eine einseitige Auflösung nur aus einem der in § 15 Abs. 3 oder Abs. 4 BAG konkret aufgezählten Gründe möglich, oder im gegenseitigen Einvernehmen.

  • Dokumentieren Sie die Ausbildungspflichten klar

    Eine Auflösung wegen wiederholter Pflichtverletzung nach § 15 Abs. 3 lit. c BAG setzt voraus, dass die Lehrlingsseite zuvor wiederholt ermahnt wurde.

So verwenden Sie diesen Lehrvertrag

  1. Bezeichnen Sie Lehrberuf und Lehrbetrieb. Legen Sie den Lehrberuf und den Ausbildungsort genau fest.
  2. Vermerken Sie die Probezeit. Drei Monate, oder sechs Wochen bei Berufsschule in Blockform.
  3. Berechnen Sie die Lehrlingsentschädigung. Nach dem einschlägigen Kollektivvertrag oder, in dessen Fehlen, nach der Entschädigung für gleiche, verwandte oder ähnliche Lehrberufe.
  4. Halten Sie die Auflösungsgründe fest. Verweisen Sie auf die gesetzlich aufgezählten Gründe für beide Seiten.
  5. Unterschreiben und aufbewahren. Beide Parteien unterschreiben vor Beginn der Ausbildung; bei Minderjährigen ist die Mitunterschrift der gesetzlichen Vertretung erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Probezeit in einem Lehrverhältnis?

Drei Monate, gemäß § 15 Abs. 1 BAG, oder sechs Wochen der betrieblichen Ausbildung, wenn die Lehrlingsseite in dieser Zeit die Berufsschule in Blockform besucht.

Wie wird die Lehrlingsentschädigung berechnet, wenn kein Kollektivvertrag existiert?

Gemäß § 17 Abs. 2 BAG ist jedenfalls die für gleiche, verwandte oder ähnliche Lehrberufe geltende Lehrlingsentschädigung geschuldet.

Kann der Lehrbetrieb das Lehrverhältnis nach der Probezeit jederzeit beenden?

Nein. Nach Ablauf der Probezeit ist eine einseitige Auflösung durch den Lehrbetrieb nur aus einem der in § 15 Abs. 3 BAG aufgezählten Gründe möglich, etwa wiederholte Pflichtverletzung trotz Ermahnung oder eigenmächtiges Verlassen der Lehrstelle.

Kann die Lehrlingsseite das Lehrverhältnis vorzeitig beenden?

Ja, aus den in § 15 Abs. 4 BAG aufgezählten Gründen, etwa Gesundheitsgefährdung, Vernachlässigung der Ausbildungspflichten durch den Lehrbetrieb, oder ein durch Betriebsverlegung unzumutbar gewordener Arbeitsweg.

Was passiert, wenn keiner der gesetzlichen Gründe vorliegt?

Ohne gegenseitiges Einvernehmen und ohne einen der in § 15 Abs. 3 oder Abs. 4 BAG aufgezählten Gründe kann das Lehrverhältnis nach Ablauf der Probezeit nicht einseitig vorzeitig aufgelöst werden.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und dieser Leitfaden dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Bedingungen der Lehrausbildung können je nach Lehrberuf abweichen; konsultieren Sie vor Unterschrift die zuständige Lehrlingsstelle oder eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.