GmbH-Auflösungsbeschluss Vorlage (Österreich)

Aktualisiert am 11. August 2026

Ein österreichischer GmbH-Auflösungsbeschluss dokumentiert, warum und wann eine GmbH aufgelöst wird, welche Liquidatoren tätig werden, welche Gläubiger, Vermögenswerte, Arbeitnehmer, Steuer- und Firmenbuchschritte zu erledigen sind.

Diese Vorlage ist als Beschluss- und Liquidationsdossier aufgebaut. § 84 GmbHG nennt die Auflösungsgründe; der Gesellschafterbeschluss über die Auflösung bedarf notarieller Beurkundung. Eine bloße PDF-Unterschrift löscht die GmbH nicht.

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GMBH-AUFLÖSUNGSBESCHLUSS UND LIQUIDATIONSVORBEREITUNG

Gesellschaft:
Register:
Beschlussdatum:

1. Auflösung

Die Gesellschafter bereiten die Auflösung der zum vor. Dieser Entwurf ersetzt keine Firmenbuchanmeldung.

2. Liquidatoren

Als Liquidatoren und Vertretungsregelung werden vorgesehen:

3. Gläubigeraufruf

Bekanntmachung und Aufforderung an Gläubiger:

4. Vermögen und Schulden

5. Weitere Aufgaben

6. Bücherverwahrung

Nach Abschluss der Liquidation soll die Bücher und Schriften verwahren.

Gesellschafter

Datum:

Liquidator

Datum:

Auflösung ist kein bloßes Betriebsschließen

Eine GmbH kann den operativen Betrieb einstellen, ohne gesellschaftsrechtlich beendet zu sein. Der Beschluss muss deshalb Rechtsträger, Firmenbuchnummer, Sitz, Gesellschafter, Beschlussgrund, Wirksamkeitsdatum und weitere Schritte sauber bezeichnen.

§ 84 GmbHG nennt unter anderem Ablauf der vereinbarten Dauer, notariell beurkundeten Gesellschafterbeschluss, Fusion, Insolvenz, behördliche Verfügung und gerichtlichen Beschluss als Auflösungsgründe.

Die Vorlage fragt daher nicht nur ja/nein zur Auflösung, sondern bildet den gesamten Vorgang bis Liquidation, Firmenbuch und Archiv ab.

Beschluss, Notariat und Firmenbuch

Der Auflösungsbeschluss der Gesellschafter bedarf notarieller Beurkundung. Danach muss der Vorgang zum Firmenbuch und in die Folgekommunikation mit Steuerberatung, Bank, Vertragspartnern, Behörden und Versicherungen passen.

Das Dossier enthält Anwesenheit, Vertretung, Stimmen, Mehrheit, Tagesordnung, Beschlusswortlaut, Liquidatoren, Vollmachten, Anmeldung und Nachweis der Einreichung.

Fehlen diese Nachweise, bleibt später unklar, ob die Gesellschaft wirksam in Liquidation getreten ist oder nur intern über eine Schließung gesprochen wurde.

Liquidatoren, Vermögen und Gläubiger

Nach Auflösung folgt grundsätzlich die Liquidation, sofern nicht eine besondere gesetzliche Ausnahme oder Insolvenzroute greift. Liquidatoren verwerten Vermögen, ziehen Forderungen ein, zahlen Schulden und bereiten die Schlussverteilung vor.

Die Vorlage fragt Bankkonten, Forderungen, Verbindlichkeiten, Leasing, Sicherheiten, Verträge, Verfahren, Steuern, Arbeitnehmer, Datenbestände, Domains und Sachanlagen ab.

Gläubigerkommunikation, Sperrfristen, Verwertungsplan und Verteilung an Gesellschafter dürfen nicht in einer knappen Schlussklausel verschwinden.

Insolvenz, Vermögenslosigkeit und Warnsignale

Wenn Schulden nicht bezahlt werden können, ist ein normaler Auflösungsbeschluss nicht automatisch die richtige Route. Insolvenzantragspflichten, Nichteröffnung mangels kostendeckenden Vermögens und Firmenbuchlöschung müssen gesondert geprüft werden.

Das Dossier verlangt deshalb eine aktuelle Vermögens- und Schuldenliste, offene Abgaben, Sozialversicherung, Arbeitnehmeransprüche, Bürgschaften, Gerichtsverfahren und Bankverbindlichkeiten.

So wird sichtbar, ob Liquidation, Insolvenzberatung oder eine andere gesellschaftsrechtliche Maßnahme erforderlich ist.

Arbeitnehmer, Verträge und Daten

Bei Arbeitnehmern sind Beendigungen, Abrechnungen, Urlaubsersatz, Dienstzeugnisse, Meldungen und sozialversicherungsrechtliche Schritte zu planen. Laufende Verträge brauchen Kündigung, Übertragung oder Erfüllung.

Kundendaten, HR-Akten, E-Mail-Postfächer, Laptops, Cloudspeicher und Backups bleiben DSGVO-relevant. Löschung, Sperre, Archivierung, Auskunftsfähigkeit und Data-Breach-Reaktion müssen organisiert werden.

Die Vorlage koppelt daher Liquidation an eine praktische Abschlussliste statt nur an den gesellschaftsrechtlichen Beschluss.

Bücher, Belege und Archiv

UGB und BAO verlangen grundsätzlich siebenjährige Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Belegen, teils länger bei anhängigen Verfahren. Auch nach Liquidation muss jemand wissen, wo Unterlagen liegen und wer Zugriff hat.

Das Archivblatt nennt Jahresabschlüsse, Buchhaltung, Verträge, Steuerunterlagen, Personalakten, Datenschutzdokumente, Gesellschafterbeschlüsse, Firmenbuchnachweise und Schlussrechnung.

Für digitale Archive werden Exportformat, Passwortverwaltung, Verantwortlicher, Aufbewahrungsfrist und Löschdatum festgehalten.

Gläubigeraufruf, Sperre und Schlussverteilung

Eine österreichische Liquidation muss Gläubigerinteressen ernst nehmen. Die Vorlage fragt deshalb Gläubigeraufruf, bekannte Forderungen, bestrittene Forderungen, Sicherheiten, anhängige Verfahren, Bankverbindlichkeiten und geplante Befriedigung ab.

Vor einer Schlussverteilung sollte dokumentiert sein, welche Forderungen bezahlt, sichergestellt, bestritten oder verjährt sind. Ein bloßer Satz, dass keine Schulden bestehen, ist bei späterer Prüfung schwach.

Für Gesellschafter wird ein Verteilungsschema mit Betrag, Bankverbindung, Vorbehalt, steuerlichem Hinweis und Empfangsnachweis geführt.

Digitale und operative Beendigung

Zur praktischen Beendigung gehören mehr als Firmenbuch und Schlussrechnung. Domains, E-Mail, Cloudspeicher, Zahlungsanbieter, Registrierkasse, Website, Social Media, Softwarelizenzen, Backups, Schlüssel und Geräte müssen geschlossen, übertragen oder archiviert werden.

Die Vorlage weist jedem digitalen Asset einen Verantwortlichen zu und markiert, ob personenbezogene Daten enthalten sind. Dadurch wird eine spätere Datenschutzverletzung durch vergessene Konten oder offene Postfächer wahrscheinlicher vermieden.

Auch Versicherungen, Mietverträge, Leasing, Wartungen und Gewährleistungsfälle werden mit Kündigungsdatum und Nachweis protokolliert.

Steuerliche und buchhalterische Schlusskontrolle

Vor Abschluss der Liquidation müssen Buchhaltung und Steuerberatung offene Rechnungen, Forderungen, Verbindlichkeiten, Umsatzsteuer, Lohnkonten, Anlagenabgänge, Bankspesen, Versicherungsentschädigungen und Schlussverteilung abstimmen.

Die Vorlage enthält deshalb ein Schlusskontrollblatt. Es zeigt, welche Belege in der Buchhaltung sind, welche Unterlagen noch fehlen, welche Konten geschlossen wurden und welche Unterlagen wegen eines Verfahrens länger aufzubewahren sind.

Das ist besonders wichtig, wenn Vermögen verwertet oder an Gesellschafter verteilt wird. Ohne Belegkette lässt sich später schwer erklären, warum ein bestimmter Wert angesetzt oder eine bestimmte Zahlung geleistet wurde.

Nachweis gegenüber Bank und Vertragspartnern

Banken, Vermieter, Leasinggeber, Versicherer und wichtige Kunden brauchen häufig einen klaren Nachweis, wer nach Auflösung handeln darf. Die Vorlage führt daher Firmenbuchauszug, Liquidatorenbestellung, Vollmacht und Zustelladresse als eigene Nachweise.

Damit kann der Liquidator Konten schließen, Forderungen einziehen und Verträge beenden, ohne dass jede Stelle erneut nach der internen Beschlusslage suchen muss.

Österreichische Dossier- und Nachweiskontrolle

Die österreichische Fassung arbeitet als Dossier, nicht als isolierter Text. Jede finale Version sollte Datum, Status, Verantwortliche, Anlagen, Freigabe, Quelle und Nachweis enthalten. Ohne diese Angaben kann später unklar bleiben, welche Fassung tatsächlich Grundlage für Vertrag, Beschluss, Presseversand oder Übergabe war.

Vor Unterzeichnung oder Versand sind Namen, Firmenbuchnummer, UID, Sitz, Beträge, Fristen, Vertretung, Anlagen, Quellen, personenbezogene Daten und Empfänger abzugleichen. Nicht gewählte Optionen sollten gelöscht werden, damit der finale Text nicht widersprüchlich bleibt.

Für digitale Bearbeitung gilt: DOCX-Änderungen nachvollziehbar halten, PDF-Endfassung unverändert archivieren, Empfang oder Unterschrift sichern und sensible Anlagen getrennt schützen. Das ist besonders wichtig bei Notariats-, Steuer-, Datenschutz-, Arbeits- oder Rechtefragen.

Bei Gesellschaftsunterlagen ist zusätzlich zu prüfen, ob Notariat, Firmenbuch, Gesellschafterbeschluss, Geschäftsführung, Vertretung, UBO/WiEReG, Bank und Steuerberatung denselben Stand haben.

Das Dossier sollte alte Fassung, neue Fassung, Beschluss, Anmeldung, Empfangsnachweis und zuständige Person enthalten.

Österreichische GmbH-Auflösung ist besonders anfällig für Versionenchaos: Beschlussentwurf, notariell beurkundeter Beschluss, Firmenbuchanmeldung, Liquidatorenerklärung, Gläubigerkommunikation und Schlussrechnung entstehen nicht am selben Tag. Die Vorlage zwingt deshalb zu einem Kontrollblatt mit Datum, Status, Zuständigkeit und Nachweis je Schritt. Das erleichtert später Bank-, Steuer- und Registerkommunikation.

Klausel für Klausel erklärt

Auflösungsgrund
Benennt GmbHG-Grund und Wirksamkeitsdatum.
Beschluss
Beschluss wird konkret beschrieben und nachweisbar gemacht.
Liquidatoren
Bestimmt Verantwortliche, Vollmachten und Berichtspflichten.
Vermögen
Listet Assets, Forderungen, Konten und Verwertung.
Gläubiger
Erfasst Schulden, Sicherheiten, Verfahren und Kommunikation.
Arbeitnehmer
Prüft offene Arbeits- und Sozialansprüche.
Daten
Regelt personenbezogene Daten, Geräte und Löschung.
Archiv
Sichert Bücher, Belege, Beschlüsse und Nachweise.

Österreichische GmbH-Checkliste

  • Auflösungsgrund nach GmbHG prüfen

    § 84 GmbHG nennt Auflösungsgründe und verlangt für den Gesellschafterbeschluss notarielle Beurkundung.

    GmbHG § 84
  • Liquidation dokumentieren

    Auflösung und Liquidation müssen mit Vermögen, Schulden, Liquidatoren und Firmenbuch zusammenpassen.

    GmbHG RIS
  • Insolvenzsignale prüfen

    Bei Zahlungsunfähigkeit oder Vermögenslosigkeit ist nicht jeder Auflösungsbeschluss ausreichend.

  • Bücher und Belege bewahren

    BAO § 132 verlangt grundsätzlich siebenjährige Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Belegen.

    BAO § 132
  • Datenträger sichern oder löschen

    Personenbezogene Daten müssen gesichert, minimiert, gelöscht oder rechtmäßig archiviert werden.

    DSGVO Art. 5 und 32
  • Data-Breach-Verantwortung klären

    Verlorene Geräte oder offene Postfächer können meldepflichtige Datenschutzverletzungen auslösen.

    DSB Data-Breach-Verfahren

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. Auflösungsgrund prüfen. GmbHG-Grund, Insolvenzsignale, Beschlussorgan und Wirksamkeitsdatum klären.
  2. Beschluss vorbereiten. Anwesenheit, Stimmen, Mehrheit, Notariat und Firmenbuchschritt dokumentieren.
  3. Liquidatoren benennen. Verantwortliche, Vollmachten, Konto, Bericht und Schlussverteilung festlegen.
  4. Schulden und Vermögen listen. Forderungen, Gläubiger, Verträge, Arbeitnehmer, Steuern und Assets erfassen.
  5. Archiv übergeben. Bücher, Belege, Daten, Postfächer, Beschlüsse und Nachweise sichern.

Häufige Fragen

Löscht der Beschluss die GmbH sofort?

Nein. Auflösung, Liquidation, Firmenbuch, Gläubiger, Steuern und Archiv sind weitere Schritte.

Braucht der Auflösungsbeschluss notarielle Beurkundung?

§ 84 GmbHG nennt den Gesellschafterbeschluss als notariell zu beurkundenden Auflösungsgrund.

Was macht der Liquidator?

Er verwertet Vermögen, zieht Forderungen ein, zahlt Schulden, führt Bücher und bereitet Schlussverteilung vor.

Was bei Zahlungsunfähigkeit?

Dann muss Insolvenzrecht gesondert geprüft werden; ein normaler Beschluss kann unzureichend sein.

Wie lange bleiben Belege?

UGB/BAO sehen grundsätzlich sieben Jahre vor, länger bei relevanten Verfahren.

Was passiert mit Daten?

Postfächer, Geräte, HR-Akten und Kundendaten müssen gesichert, gelöscht oder rechtmäßig archiviert werden.

Wer informiert Gläubiger?

Das Dossier weist Zuständigkeit, Sprache, Kanal, Datum und Empfangsnachweis zu.

Warum keine deutsche Vorlage übernehmen?

Weil Österreich eigene GmbHG-, UGB-, BAO-, AVRAG-, UrhG-, UStG- und Datenschutzpraxis hat. Die Sprache ist ähnlich, aber die Rechtsquellen und Schritte sind andere.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage ist eine informative Arbeitsgrundlage und keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder professionelle Beratung. Lassen Sie das Dokument vor Verwendung durch qualifizierte Fachleute prüfen.