Anlagenverzeichnis Vorlage (Österreich)
Aktualisiert am 11. August 2026
Ein österreichisches Anlagenverzeichnis erfasst Wirtschaftsgüter mit Anschaffung, Herstellungskosten, Seriennummer, Standort, verantwortlicher Person, Buchwert, Abschreibung, Versicherung, Wartung, Datenschutzstatus und Abgang.
Diese Vorlage verbindet interne Inventur mit UGB-Buchführung, BAO-Aufbewahrung, Umsatzsteuerbelegen, DSGVO-Risiko bei Datenträgern und praktischer Kontrolle für Steuerberatung, Versicherung, Geschäftsführung und IT.
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ANLAGENVERZEICHNIS
- Unternehmen:
- Stichtag:
- Asset-ID:
1. Beschreibung
2. Standort und Verantwortung
3. Anschaffung und Wert
Wert:
4. Eigentums- und Datenstatus
5. Wartung
6. Aussonderung
Mehr als eine Inventarliste
Ein Anlagenverzeichnis ist nur nützlich, wenn jedes Wirtschaftsgut eindeutig identifizierbar und mit Beleg, Standort, Verantwortlichem, Status und Wert verknüpft ist.
Die Vorlage fragt Anschaffungsdatum, Lieferant, Rechnung, Kostenstelle, Seriennummer, Nutzungsdauer, Wartung, Gewährleistung, Versicherung und Abgangsart ab.
So kann später nachvollzogen werden, ob ein Gerät noch existiert, verkauft, verschrottet, verliehen, bei einer Mitarbeiterin oder in Reparatur ist.
UGB, BAO und Aufbewahrung
§ 190 UGB verlangt Bücher, die einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit Überblick über Geschäftsvorfälle und Vermögenslage geben. § 212 UGB und § 132 BAO sehen grundsätzlich siebenjährige Aufbewahrung von Büchern, Belegen und Unterlagen vor.
Das Anlagenverzeichnis ersetzt keine Buchhaltung, aber es unterstützt sie: Anschaffungskosten, planmäßige Abschreibung, außerplanmäßige Wertminderung und Abgang müssen mit Belegen zusammenpassen.
Für steuerliche Zwecke werden Rechnungen, Verträge, Wartungsbelege, Versicherungsmeldungen und Verkaufsdokumente deshalb als Anlagen geführt.
Standort, Nutzung und Verantwortung
Wirtschaftsgüter können am Sitz, in einer Betriebsstätte, im Homeoffice, beim Kunden, im Lager, bei einer Veranstaltung oder bei einem Dienstleister liegen. Der Standort muss mit Datum und verantwortlicher Person geführt werden.
Homeoffice-Geräte brauchen Rückgabe-, Schadens-, Update-, Verschlüsselungs- und Zubehörkontrolle. Die Vorlage enthält ein Ausgabefeld und ein Rückgabeprotokoll.
Projektgeräte, Messeausstattung, Kameras, Kunstobjekte und Prototypen bekommen Projektende und Rückführungsverantwortung.
Datenträger, Zugriff und Datenschutz
Laptops, Smartphones, Server, Kameras, USB-Sticks, CRM-Exporte und Cloudaccounts können personenbezogene Daten enthalten. Das Anlagenverzeichnis markiert deshalb Datenträger und Zugriffsträger.
Für diese Güter werden Verschlüsselung, Benutzer, Admin, Backup, Löschstatus, Sperre, Incident-Kontakt und Nachweis der Datenlöschung erfasst.
Bei Verlust oder Diebstahl kann eine Data-Breach-Prüfung nach DSGVO Art. 33 nötig sein. Ohne Register weiß niemand schnell genug, welche Daten betroffen sind.
Wartung, Versicherung und Abgang
Maschinen, Fahrzeuge, Kunsttechnik und IT-Geräte brauchen Wartung, Updates, Kalibrierung, Prüfung, Versicherung und Ersatzteilplanung. Die Vorlage verknüpft Termine und Belege mit dem Aktivum.
Bei Verkauf, Spende, Verschrottung oder Verlust wird Abgangsdatum, Erlös, Beleg, Löschung, Versicherung, Genehmigung und Buchungsfolge dokumentiert.
Ein Status gelöscht ohne Beweis reicht nicht: Für Datenträger ist Wipe- oder Vernichtungsnachweis, für verkaufte Anlagen Rechnung oder Vertrag nötig.
Software, Lizenzen und immaterielle Assets
Software, Domains, Cloudkonten, Marken, Designs, Datenbanken und Rechte sind nicht wie ein Tisch frei übertragbar. Lizenzbedingungen können Nutzer, Geräte, Gebiet, Laufzeit und Übertragung beschränken.
Die Vorlage fragt Lizenzinhaber, Admin, Laufzeit, Verlängerung, Übertragbarkeit, Zugang, Vertragsquelle und Kündigungsfrist ab.
Dadurch wird sichtbar, welche Assets bei Verkauf oder Personalwechsel technisch und rechtlich umgestellt werden müssen.
Inventurzyklus und Abweichungen
Das Anlagenverzeichnis sollte nicht nur bei Anschaffung geführt werden. Ein Inventurzyklus legt fest, wann Standorte, Nutzer, Seriennummern, Zubehör, Versicherungsstatus, Datenklasse und Wartungsstatus überprüft werden.
Abweichungen werden nicht still korrigiert. Vermisst, defekt, verkauft, verschrottet, verliehen, im Homeoffice, bei Kunden, in Reparatur oder doppelt erfasst bekommt jeweils Datum, Verantwortlichen, Beleg und nächste Maßnahme.
So entsteht ein nachvollziehbarer Prüfpfad für Geschäftsführung, Steuerberatung, Versicherung und Datenschutz.
Geringwertige Wirtschaftsgüter und Projektassets
Auch geringwertige Wirtschaftsgüter können relevant sein, wenn sie Daten enthalten, versichert sind, verliehen werden oder projektspezifisch beschafft wurden. Die Vorlage lässt daher Schwellenwerte definieren, aber Datenträger nie allein wegen niedriger Kosten ausblenden.
Projektassets wie Kameras, Messestandtechnik, Kunstinstallationen oder Prototypen erhalten Projektname, Enddatum, Rückgabeperson und Abgangsentscheidung.
Bei Förderprojekten kann die Anschaffung zusätzlich an Zweckbindung oder Behaltefrist geknüpft sein. Das Anlagenverzeichnis markiert solche Einschränkungen als Hinweisfeld.
Schnittstelle zu Personal und Austritt
Beim Eintritt, Wechsel ins Homeoffice, Rollenwechsel oder Austritt einer Person muss das Anlagenverzeichnis mit HR und IT zusammenspielen. Die Vorlage fragt daher Ausgabe, Rückgabe, Zubehör, Softwarezugriff, Schlüssel, Geräteprüfung und Löschung.
Bei Austritt wird nicht nur das Gerät eingesammelt. Zugänge werden gesperrt, lokale Daten gesichert oder gelöscht, private Daten getrennt behandelt, Schäden dokumentiert und fehlendes Zubehör nachverfolgt.
Damit verhindert das Register, dass Unternehmensdaten auf alten Geräten bleiben oder teure Ausstattung ohne Verantwortlichen verschwindet.
Mehrwertsteuer und Rechnungsbezug
Für Anschaffung und Abgang ist der Rechnungsbezug wichtig. Die Vorlage speichert UID, Lieferant, Rechnungsnummer, Umsatzsteuerhinweis und Beleglink, damit spätere Prüfungen nicht nur auf Dateinamen beruhen.
Bei Verkauf oder Entnahme wird der Abgang ebenfalls mit Rechnung, Vertrag, Zahlungsnachweis und Buchungsinformation verbunden.
Fotodokumentation und Zubehör
Für wertvolle oder mobile Assets kann ein Foto des Gegenstands, Zubehörs und Seriennummernaufklebers sinnvoll sein. Die Vorlage sieht deshalb optionale Bildnachweise vor, die Versicherung, Rückgabe und Inventur erleichtern.
Österreichische Dossier- und Nachweiskontrolle
Die österreichische Fassung arbeitet als Dossier, nicht als isolierter Text. Jede finale Version sollte Datum, Status, Verantwortliche, Anlagen, Freigabe, Quelle und Nachweis enthalten. Ohne diese Angaben kann später unklar bleiben, welche Fassung tatsächlich Grundlage für Vertrag, Beschluss, Presseversand oder Übergabe war.
Vor Unterzeichnung oder Versand sind Namen, Firmenbuchnummer, UID, Sitz, Beträge, Fristen, Vertretung, Anlagen, Quellen, personenbezogene Daten und Empfänger abzugleichen. Nicht gewählte Optionen sollten gelöscht werden, damit der finale Text nicht widersprüchlich bleibt.
Für digitale Bearbeitung gilt: DOCX-Änderungen nachvollziehbar halten, PDF-Endfassung unverändert archivieren, Empfang oder Unterschrift sichern und sensible Anlagen getrennt schützen. Das ist besonders wichtig bei Notariats-, Steuer-, Datenschutz-, Arbeits- oder Rechtefragen.
Bei Asset-Unterlagen muss die Kontrolle über den Text hinausgehen: Belege, Rechnungen, Seriennummern, Versicherungen, Lizenzen, Zugänge, Daten, Sicherheiten, Wartung, Abgang und Buchung müssen zusammenpassen.
Bei Datenträgern sind Verschlüsselung, Sperre, Wipe, Empfänger, Löschfrist und Data-Breach-Prüfung als eigene Nachweise zu führen.
Österreichische Unternehmen profitieren von einer Abstimmung zwischen Anlagenverzeichnis, Buchhaltung, Versicherung und IT. Das Register sollte deshalb nicht isoliert gepflegt werden. Die Vorlage enthält Felder für Steuerberatung, IT-Verantwortliche, Versicherungsnummer, Kostenstelle und Datenschutzklasse. Bei Jahresabschluss, Schadensfall oder Verkauf kann damit dieselbe Datengrundlage verwendet werden.
Klausel für Klausel erklärt
- Identifikation
- Macht jedes Asset eindeutig auffindbar.
- Anschaffung
- Verknüpft Lieferant, Rechnung, Wert und Datum.
- Standort
- Dokumentiert Ort, Homeoffice, Projekt oder Lager.
- Verantwortung
- Weist Benutzer, Eigentümer und Verwaltung zu.
- Datenklasse
- Markiert personenbezogene Daten und Zugriff.
- Wartung
- Plant Service, Prüfung, Updates und Belege.
- Versicherung
- Verknüpft Polizze, Risiko und Schadenfall.
- Abgang
- Regelt Verkauf, Verschrottung, Verlust und Wipe.
Österreichische Asset-Checkliste
Buchführung anschlussfähig halten
§ 190 UGB verlangt nachvollziehbare Bücher und Überblick über Vermögenslage.
UGB RISBelege aufbewahren
BAO § 132 sieht grundsätzlich siebenjährige Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Belegen vor.
BAO § 132Abschreibung dokumentieren
UGB § 204 regelt planmäßige Abschreibung zeitlich begrenzt nutzbarer Gegenstände.
UGB RISDatenträger schützen
Geräte mit personenbezogenen Daten brauchen technische und organisatorische Maßnahmen.
DSGVO Art. 32Data-Breach-Reaktion vorbereiten
Verlust von Datenträgern kann eine Meldungsprüfung auslösen.
DSB Data-Breach-VerfahrenLizenzübertragung prüfen
Software und Accounts sind nicht automatisch frei übertragbar.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Inventar aufnehmen. Wirtschaftsgüter mit Seriennummer, Wert, Beleg, Standort und Status erfassen.
- Belege verknüpfen. Rechnung, Wartung, Versicherung, Gewährleistung und Abgangsdokumente anhängen.
- Standort zuweisen. Sitz, Betriebsstätte, Homeoffice, Projektort oder Lager mit Verantwortlichem eintragen.
- Datenträger markieren. Verschlüsselung, Benutzer, Admin, Wipe und Incident-Kontakt erfassen.
- Abgang prüfen. Verkauf, Verlust, Verschrottung, Spende, Wipe und Buchungsfolge dokumentieren.
Häufige Fragen
Ist das Anlagenverzeichnis Buchhaltung?
Es ersetzt keine Buchhaltung, verbindet aber Beleg, Standort, Wert, Abschreibung und Abgang mit dem Asset.
Welche Assets gehören hinein?
Sachanlagen, IT, Maschinen, Geräte, Software, Domains, Konten, Datenträger und wertvolle Projektassets.
Warum Seriennummern?
Sie helfen bei Versicherung, Wartung, Diebstahl, Verkauf und Inventur.
Wie behandle ich Laptops?
Benutzer, Verschlüsselung, Zugriff, Wipe, Backup und Incident-Kontakt erfassen.
Wie lange Belege aufbewahren?
BAO/UGB sehen grundsätzlich sieben Jahre vor, in Verfahren länger.
Kann Software verkauft werden?
Nur wenn Lizenzbedingungen und Anbieterzustimmung das erlauben.
Was bei Verlust?
Versicherung, Sperre, Wipe, Databreach-Prüfung und Beleg dokumentieren.
Warum keine deutsche Vorlage übernehmen?
Weil Österreich eigene GmbHG-, UGB-, BAO-, AVRAG-, UrhG-, UStG- und Datenschutzpraxis hat. Die Sprache ist ähnlich, aber die Rechtsquellen und Schritte sind andere.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage ist eine informative Arbeitsgrundlage und keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder professionelle Beratung. Lassen Sie das Dokument vor Verwendung durch qualifizierte Fachleute prüfen.


