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Steuerrechner für zwei Jobs (Pflichtveranlagung)

Schätzen Sie die Steuernachzahlung, wenn Sie 2026 gleichzeitig zwei lohnsteuerpflichtige Dienstverhältnisse in Österreich hatten.

Wer 2026 zumindest zeitweise gleichzeitig bei zwei Arbeitgebern beschäftigt war, muss eine Pflichtveranlagung zur Einkommensteuer abgeben, sobald das steuerpflichtige Jahreseinkommen 14.769 € übersteigt. Der Grund: Jeder Arbeitgeber behält die Lohnsteuer unabhängig ein, als wäre sein Gehalt das einzige Einkommen, wodurch die niedrigeren Steuerstufen und Absetzbeträge oft doppelt berücksichtigt werden. Bei einem Hauptjob mit 35.000 € und einem Zweitjob mit 8.000 € brutto im Jahr ergibt die gemeinsame Veranlagung eine Nachzahlung von 3.103,20 €. Geben Sie beide Gehälter oben ein, um Ihre eigene voraussichtliche Nachzahlung zu sehen.

Last verified
5 Aug 2026
Review by
3 Dec 2026
Rule period
1 Jan 2026
Rule version
2026-08-pilot
Guidance reviewed
5 Aug 2026

So funktioniert der Pflichtveranlagungs-Rechner

  1. 1

    Bruttojahresgehalt beider Jobs eingeben

    Tragen Sie das Bruttojahresgehalt aus dem Hauptjob und aus dem Zweitjob getrennt ein, so wie sie auf den jeweiligen Lohnzetteln stehen.

  2. 2

    Laufenden Lohnsteuerabzug vergleichen

    Der Rechner zeigt, wie viel Lohnsteuer jeder Arbeitgeber während des Jahres unabhängig einbehält, weil beide Arbeitgeber die Steuerstufen so anwenden, als wäre ihr Gehalt das einzige Einkommen.

  3. 3

    Tatsächliche Steuer bei gemeinsamer Veranlagung ansehen

    Der Rechner berechnet die Einkommensteuer auf das zusammengerechnete Jahreseinkommen, wie es das Finanzamt bei der Pflichtveranlagung tatsächlich tut.

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    Nachzahlung oder Gutschrift einschätzen

    Die Differenz zwischen dem laufenden Lohnsteuerabzug und der tatsächlichen Steuer bei gemeinsamer Veranlagung zeigt, ob eine Nachzahlung oder eine Gutschrift zu erwarten ist.

Wie die Pflichtveranlagung bei zwei Jobs berechnet wird

Tatsächliche Steuer = Einkommensteuer auf (Hauptjob + Zweitjob) Laufender Abzug = Lohnsteuer auf Hauptjob + Lohnsteuer auf Zweitjob (jeweils einzeln berechnet)

  • Die Pflichtveranlagung wird ausgelöst, sobald das gesamte steuerpflichtige Einkommen aus mehreren Dienstverhältnissen 14.769 € im Kalenderjahr 2026 übersteigt.
  • Beide Arbeitgeber wenden die Steuerstufen unabhängig voneinander an, wodurch der Grundfreibetragsbereich faktisch doppelt genutzt wird, bis das Finanzamt die Einkommen zusammenrechnet.
  • Diese Berechnung bildet nur die Einkommensteuer ab; Werbungskosten, Sonderausgaben und Absetzbeträge, die Ihre tatsächliche Steuerlast weiter senken können, sind nicht einzeln berücksichtigt.
  • Die Pflichtveranlagung erfolgt über die jährliche Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) beim Finanzamt, in der Regel im Folgejahr.

Beispiel: Hauptjob mit 35.000 € und Zweitjob mit 8.000 €

Eine Arbeitnehmerin verdient 35.000 € brutto im Hauptjob und zusätzlich 8.000 € brutto in einem gleichzeitigen Zweitjob im Jahr 2026.

Bruttojahresgehalt Hauptjob
35.000 €
Bruttojahresgehalt Zweitjob
8.000 €
Gesamteinkommen
43.000 €
Tatsächliche Einkommensteuer (gemeinsam veranlagt)
8.740,30 €
Insgesamt laufend einbehaltene Lohnsteuer
5.637,10 €
Voraussichtliche Nachzahlung bei der Veranlagung
3.103,20 €

Bei der Pflichtveranlagung ergibt sich eine Nachzahlung von 3.103,20 €, weil beide Arbeitgeber die niedrigeren Steuerstufen unabhängig voneinander angewendet haben.

Pflichtveranlagungsgrenze 2026

Einkommensgrenze und Berechnungsprinzip bei mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen in Österreich.

Kennzahl2026
Pflichtveranlagungsgrenze bei mehreren Dienstverhältnissen14.769 € steuerpflichtiges Jahreseinkommen
Vorjahresgrenze (2025)14.517 €
BerechnungsprinzipJeder Arbeitgeber wendet die Steuerstufen unabhängig an; das Finanzamt rechnet bei der Veranlagung alle Einkünfte zusammen

Source: Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Wen die Pflichtveranlagung betrifft

Zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Bezüge gleichzeitig
Die Pflichtveranlagung greift, wenn zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Bezüge bestanden, etwa zwei Anstellungen oder ein Zuverdienst neben einer Pension.
Die 14.769-€-Grenze gilt für das Gesamteinkommen
Erst wenn das zusammengerechnete steuerpflichtige Jahreseinkommen 2026 über 14.769 € liegt, entsteht die Pflicht zur Steuererklärung; bei geringerem Gesamteinkommen bleibt es freiwillig.
Die Steuererklärung erfolgt im Folgejahr
Die Arbeitnehmerveranlagung für 2026 wird in der Regel erst 2027 beim Finanzamt eingereicht, sodass eine Nachzahlung nicht sofort, sondern erst danach fällig wird.
Absetzbeträge können die Nachzahlung verringern
Werbungskosten, Sonderausgaben und Absetzbeträge wie der Alleinverdienerabsetzbetrag werden erst in der Steuererklärung geltend gemacht und können die tatsächliche Nachzahlung gegenüber dieser Schätzung verringern.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Pflichtveranlagung bei zwei Jobs?
Die Pflichtveranlagung ist die verpflichtende jährliche Steuererklärung, die fällig wird, wenn jemand zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehr lohnsteuerpflichtige Bezüge hatte und das gesamte steuerpflichtige Einkommen 2026 über 14.769 € liegt.
Warum entsteht bei zwei Jobs überhaupt eine Nachzahlung?
Jeder Arbeitgeber behält die Lohnsteuer unabhängig ein und wendet dabei die Steuerstufen so an, als wäre sein Gehalt das einzige Einkommen. Erst bei der gemeinsamen Veranlagung wird das Gesamteinkommen korrekt in die höheren Steuerstufen eingeordnet, was meist zu einer Nachzahlung führt.
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für die Pflichtveranlagung 2026?
Die Grenze liegt für das Kalenderjahr 2026 bei 14.769 € steuerpflichtigem Gesamteinkommen aus mehreren Dienstverhältnissen, ein Anstieg gegenüber 14.517 € im Jahr 2025.
Wann muss die Steuererklärung bei zwei Jobs abgegeben werden?
Die Arbeitnehmerveranlagung für das Steuerjahr 2026 wird in der Regel im Folgejahr 2027 beim Finanzamt eingereicht; das Finanzamt erinnert Betroffene meist automatisch per Schreiben an die Pflichtveranlagung.
Kann die Nachzahlung durch Absetzbeträge geringer ausfallen?
Ja. Werbungskosten, Sonderausgaben und Absetzbeträge wie der Pendlerpauschale oder der Alleinverdienerabsetzbetrag werden erst in der tatsächlichen Steuererklärung berücksichtigt und können die hier geschätzte Nachzahlung spürbar verringern.

Important caveats

Dies ist eine Schätzung der Einkommensteuer bei Pflichtveranlagung, keine verbindliche Berechnung des Finanzamts; Sozialversicherungsbeiträge sind nicht enthalten.

Die Pflichtveranlagung berücksichtigt weitere Faktoren wie Werbungskosten, Sonderausgaben und Absetzbeträge, die hier nicht einzeln erfasst werden.

Sources used

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