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Krankengeld-Rechner
Berechnen Sie die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber und das anschließende Krankengeld der ÖGK in Österreich.
Mit diesem Krankengeld-Rechner können Sie die Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers im ersten Dienstjahr (6 Wochen zu 100% des Entgelts) und das anschließende Krankengeld der ÖGK für die Zeit danach berechnen. Geben Sie Ihr durchschnittliches Wochenentgelt und die Anzahl der Krankheitstage ein, um eine Aufschlüsselung nach Zahlungsphase zu erhalten.
- Last verified
- 4 Aug 2026
- Review by
- 1 Dec 2026
- Rule period
- 1 Jul 2018
- Rule version
- 2026-08-at-sick-pay
- Guidance reviewed
- 4 Aug 2026
Wartetage: 0 Tage
Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber): 42 Tage bei 100%
Krankengeld (ÖGK): 140 Tage bei 60%
So funktioniert die Berechnung
- 1
Wochenentgelt eingeben
Geben Sie Ihr durchschnittliches Wochenentgelt vor der Erkrankung ein; daraus wird das Tagesentgelt abgeleitet.
- 2
Entgeltfortzahlung berechnen
Für die ersten 6 Wochen (42 Tage) im ersten Dienstjahr zahlt der Arbeitgeber 100% des Entgelts weiter.
- 3
Krankengeld berechnen
Ab Tag 43 übernimmt die ÖGK mit 60% der Beitragsgrundlage, bis zu 26 Wochen (verlängerbar).
Berechnungsformel
Tagesentgelt × Tage je Phase × Satz der jeweiligen Phase (100% Arbeitgeber, dann 60% ÖGK)
- Die Dauer der vollen Entgeltfortzahlung steigt mit der Dienstzeit von 6 auf 8, 10 und 12 Wochen, jeweils zuzüglich 4 Wochen Halbzahlung.
Beispielrechnung
Eine Angestellte im ersten Dienstjahr mit einem durchschnittlichen Wochenentgelt von 970 € ist 60 Tage krank und erhält zunächst die volle Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld.
- Tagesentgelt
- 138,57 €
- Entgeltfortzahlung (42 Tage)
- 5.820,00 €
- Krankengeld (18 Tage)
- 1.496,57 €
Insgesamt erhält sie 7.316,57 € für die 60 Krankheitstage.
Entgeltfortzahlung nach Dienstjahren
Volle und halbe Entgeltfortzahlung nach AngG §8 / EFZG §2, gestaffelt nach Dienstjahren.
| Dienstjahre | Volle Zahlung | Halbe Zahlung |
|---|---|---|
| 1. Dienstjahr | 6 Wochen | 4 Wochen |
| ab 1 Jahr | 8 Wochen | 4 Wochen |
| ab 15 Jahren | 10 Wochen | 4 Wochen |
| ab 25 Jahren | 12 Wochen | 4 Wochen |
Source: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
Voraussetzungen
- Krankmeldung
- Ein ärztliches Attest bzw. eine Krankmeldung an den Arbeitgeber ist erforderlich; es gibt keine Mindestdienstzeit für den Grundanspruch.
- Kein Selbstverschulden
- Die Arbeitsunfähigkeit darf nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sein.
Häufig gestellte Fragen
- Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankenstand in Österreich?
- Im ersten Dienstjahr zahlt der Arbeitgeber 6 Wochen lang 100% des Entgelts weiter. Mit steigender Dienstzeit verlängert sich diese volle Zahlung auf 8, 10 und schließlich 12 Wochen, jeweils gefolgt von weiteren 4 Wochen zu 50%, bevor die ÖGK übernimmt.
- Wie hoch ist das Krankengeld der ÖGK?
- Das Krankengeld beträgt 50% der Beitragsgrundlage in den ersten 42 Tagen und steigt danach auf 60%. Mit Angehörigenzuschlägen kann der Satz auf bis zu 75% steigen. Die Standarddauer beträgt 26 Wochen, verlängerbar auf bis zu 52 oder 78 Wochen.
- Gilt die gleiche Regel für Arbeiter und Angestellte?
- Ja, seit der Harmonisierung am 1. Juli 2018 gelten für Arbeiter (EFZG) und Angestellte (AngG) dieselben Fristen für die Entgeltfortzahlung, gestaffelt nach Dienstjahren.
- Muss ich eine Wartezeit erfüllen, bevor die Entgeltfortzahlung beginnt?
- Nein, anders als in einigen anderen Ländern gibt es in Österreich keine Mindestbeschäftigungsdauer, bevor der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht; er gilt ab dem ersten Tag des Dienstverhältnisses.
Important caveats
Dieser Rechner zeigt die gesetzliche Mindestentgeltfortzahlung im ersten Dienstjahr (6 Wochen zu 100%); ab dem 1./15./25. Dienstjahr steigt die Vollzahlung auf 8/10/12 Wochen zuzüglich 4 Wochen Halbzahlung -- siehe Tabelle.
Das Krankengeld der ÖGK ist eine Prozentsatzleistung der Beitragsgrundlage ohne festen Tagshöchstbetrag; dieser Rechner bildet keinen Beitragsgrundlagen-Deckel ab.
Angestellte und Arbeiter sind seit 1. Juli 2018 gleichgestellt (AngG §8 / EFZG §2); frühere Rechtslagen werden hier nicht abgebildet.
Sources used
We prioritise official sources for statutory and tax-sensitive calculators.
- Angestelltengesetz (AngG) § 8
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · accessed 4 Aug 2026
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) § 2
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) · accessed 4 Aug 2026
- Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Unternehmensserviceportal (USP), Austrian federal government · accessed 4 Aug 2026


