Payroll tools
Urlaubsanspruch-Rechner
Berechnen Sie den österreichischen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 5 Wochen (25 Werktage) nach dem Urlaubsgesetz.
Mit diesem Rechner können Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen: In Österreich haben Arbeitnehmer nach dem Urlaubsgesetz Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, das sind 25 Werktage bei einer 5-Tage-Woche oder 30 Werktage bei einer 6-Tage-Woche. Nach 25 Dienstjahren beim selben oder anrechenbaren Arbeitgebern steigt der Anspruch auf 6 Wochen. Geben Sie oben Ihre Arbeitstage pro Woche ein, um Ihren Anspruch zu berechnen.
- Last verified
- 4 Aug 2026
- Review by
- 31 Jan 2027
- Rule period
- 1 Jan 1976
- Rule version
- 2026-08-holiday-entitlement-batch1
- Guidance reviewed
- 4 Aug 2026
Gesetzlicher Urlaubsanspruch: 5 Wochen
So funktioniert der Urlaubsanspruch-Rechner
- 1
Arbeitstage pro Woche eingeben
Der gesetzliche Anspruch von 5 Wochen wird mit Ihren tatsächlichen Arbeitstagen pro Woche multipliziert, sodass Teilzeitkräfte anteilig weniger Urlaubstage erhalten als Vollzeitkräfte.
- 2
Gearbeitete Monate für das erste Jahr angeben
Im ersten halben Jahr der Beschäftigung entsteht der Urlaubsanspruch anteilig; nach 6 Monaten steht der volle Jahresanspruch zur Verfügung.
- 3
Ergebnis in Werktagen ablesen
Der Rechner zeigt den vollen Jahresanspruch sowie den anteiligen Anspruch für den gewählten Zeitraum in Werktagen an.
Die Formel für den österreichischen Urlaubsanspruch
Jahresanspruch = Arbeitstage pro Woche x 5 Wochen (6 Wochen ab 25 Dienstjahren)
- Der Anspruch wird in Werktagen berechnet, nicht in Kalendertagen; Sonn- und Feiertage zählen nicht als Urlaubstage.
- Nach 25 anrechenbaren Dienstjahren erhöht sich der Anspruch gesetzlich von 5 auf 6 Wochen, was bei einer 5-Tage-Woche 30 statt 25 Werktagen entspricht.
Beispiel: Vollzeit mit 5 Arbeitstagen pro Woche
Eine Arbeitnehmerin arbeitet 5 Tage pro Woche und ist das ganze Jahr über beschäftigt, ohne die 25-Jahres-Schwelle erreicht zu haben.
- Arbeitstage pro Woche
- 5
- Gesetzlicher Anspruch
- 5 Wochen
- Jahresanspruch
- 25 Werktage
Die Arbeitnehmerin hat Anspruch auf 25 Werktage bezahlten Urlaub im Jahr.
Urlaubsanspruch nach Dienstjahren
Gesetzlicher Mindestanspruch nach dem Urlaubsgesetz für eine 5-Tage-Woche.
| Dienstzeit | Anspruch |
|---|---|
| Bis 25 Dienstjahre | 25 Werktage (5 Wochen) |
| Ab 25 Dienstjahren | 30 Werktage (6 Wochen) |
Source: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Republic of Austria
Wer Anspruch hat und was zu beachten ist
- Anspruch entsteht anteilig im ersten Halbjahr
- In den ersten sechs Monaten eines Dienstverhältnisses entsteht der Urlaubsanspruch aliquot, danach steht der volle Jahresanspruch zur Verfügung.
- Dienstzeiten bei früheren Arbeitgebern können zählen
- Für die 25-Jahres-Grenze können bestimmte Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern gesetzlich angerechnet werden, was die Berechnung im Einzelfall verändert.
Häufig gestellte Fragen
- Wie viele Urlaubstage stehen mir in Österreich zu?
- Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr, das entspricht 25 Werktagen bei einer 5-Tage-Woche. Bei einer 6-Tage-Woche sind es 30 Werktage, da das Gesetz in Werktagen und nicht in Kalendertagen rechnet.
- Wann steigt mein Urlaubsanspruch auf 6 Wochen?
- Nach 25 anrechenbaren Dienstjahren erhöht sich der gesetzliche Mindestanspruch von 5 auf 6 Wochen. Bestimmte Vordienstzeiten bei früheren Arbeitgebern können dabei unter gesetzlich definierten Voraussetzungen mitgezählt werden.
- Bekomme ich bei Teilzeit weniger Urlaub?
- Der Anspruch von 5 Wochen bleibt gleich, wird aber anhand Ihrer tatsächlichen Arbeitstage pro Woche berechnet. Wer 3 statt 5 Tage pro Woche arbeitet, hat entsprechend 15 statt 25 Werktage Urlaub im Jahr.
- Was passiert mit dem Urlaub im ersten halben Jahr?
- In den ersten sechs Monaten eines neuen Dienstverhältnisses entsteht der Anspruch anteilig zur zurückgelegten Dienstzeit. Erst nach Ablauf dieses halben Jahres steht der volle Jahresanspruch auf einmal zur Verfügung.
Important caveats
Dieser Rechner schätzt den gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Urlaubsgesetz; nach 25 Dienstjahren steigt der Anspruch auf 6 Wochen (30 Werktage).
Der abgeleitete Satz für unregelmäßige Arbeitszeiten ist eine rechnerische Umrechnung des Wochenanspruchs und keine eigenständig im Gesetz genannte Prozentzahl.
Urlaubsentgelt, Urlaubsersatzleistung bei Beendigung und Sonderregelungen für Lehrlinge werden hier nicht berechnet.
Sources used
We prioritise official sources for statutory and tax-sensitive calculators.
- Urlaubsgesetz (Holiday Act), consolidated text
Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), Republic of Austria · accessed 4 Aug 2026


