07Kapitel
GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
Position
0701Kartoffeln, frisch oder gekühltPositionZoll4%0702Tomaten, frisch oder gekühltPositionZoll14%0703Speisezwiebeln, Schalotten, Knoblauch, Porree/Lauch und andere Gemüse der Allium spp., frisch oder gekühltPositionZoll8%0704Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi, Wirsingkohl und ähnliche genießbare Kohlarten der Gattung Brassica, frisch oder gekühltPositionZoll12%0705Salate (Lactuca sativa) und Chicorée (Cichorium spp.), frisch oder gekühltPositionZoll10%0706Karotten und Speisemöhren, Speiserüben, Rote Rüben, Schwarzwurzeln, Knollensellerie, Rettiche und ähnliche genießbare Wurzeln, frisch oder gekühltPositionZoll12%0707Gurken und Cornichons, frisch oder gekühltPositionZoll12%0708Hülsenfrüchte, auch ausgelöst, frisch oder gekühltPositionZoll10%0709Anderes Gemüse, frisch oder gekühltPositionZoll6%0710Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefrorenPositionZoll14%0711Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignetPositionZoll0%0712Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitetPositionZoll12%0713Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinertPositionZoll0%0714Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des SagobaumesPositionZoll2%
Verwandte Codes
06LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELSKapitel08GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONENKapitel09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZEKapitel10GETREIDEKapitel11MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZENKapitel12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTERKapitel13SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGEKapitel14FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFENKapitel


