Pressemitteilung für Künstler Vorlage (Österreich)

Aktualisiert am 11. August 2026

Eine österreichische Künstler-Pressemitteilung bündelt Nachricht, Zitat, Veranstaltung oder Release, Embargo, Medienkontakt, Bildmaterial, Credits, Urheberrecht, Datenschutz und Freigabe.

Diese Vorlage richtet sich an Künstlerinnen, Labels, Galerien, Kulturhäuser, Festivals und PR-Teams in Österreich. Sie verhindert, dass Fotos, Claims, Sponsoren oder Zitate ohne Rechte- und Faktenkontrolle versendet werden.

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PRESSEMITTEILUNG

1.

2. Anlass

präsentiert .

3. Zitat

4. Bildmaterial

5. Pressekontakt

Nachricht und Österreich-Bezug

Die Mitteilung muss klar sagen, was neu ist: Ausstellung, Konzert, Premiere, Tour, Preis, Kooperation, Veröffentlichung, Residency, Förderentscheidung oder lokales Kulturprojekt.

Österreichische Medien brauchen schnell erfassbare Angaben zu Ort, Bundesland, Datum, Ticketlink, Pressekontakt, Bildlink, Sprache und Relevanz. Die Vorlage setzt diese Angaben in eine Faktentabelle.

Bei nationalen und regionalen Medien wird außerdem festgehalten, ob zuerst lokale, Fach-, Kultur- oder Tagesmedien informiert werden.

Embargo, Version und Freigabe

Ein Embargo braucht Datum, Uhrzeit, Zeitzone, Empfänger und Ausnahmen. Die Vorlage protokolliert, welche Fassung versendet wurde und wer sie freigegeben hat.

Zitate, biografische Angaben, Preisbehauptungen, Sponsornamen und sensible Informationen werden separat bestätigt. So wird eine spätere Korrektur nicht zur Suche in Chatverläufen.

Bei Widerruf oder Fehler enthält die Vorlage eine Korrektur- und Ersatzversionszeile.

Fotos, Artwork und Urheberrecht

Pressefotos, Cover, Videostills, Logo, Katalogtext und Zitate können urheberrechtlich geschützt sein. Die Vorlage fragt Fotograf, Credit, erlaubte Medien, Dauer, Gebiet, Bearbeitung und Downloadlink ab.

Nach UrhG sind Werknutzungen konkret zu beschreiben. Eine Presseaussendung darf daher nicht automatisch kommerzielle Anzeigen, Sponsorkampagnen oder unbefristetes Archivmaterial erlauben.

Bei künstlerischen Arbeiten und Performances kommen Urheber, ausübende Künstler, Kuratoren, Produzenten und Fotografen als Rechtekette in Betracht.

Personendaten, Mailinglisten und sensible Inhalte

Presseverteiler, Telefonnummern, Adressen, Biografie, Fotos und Gesundheits- oder Familieninformationen können personenbezogene Daten enthalten. Die Vorlage verlangt Datenminimierung und klare Zuständigkeit.

Für Minderjährige, private Adressen, politische Aussagen, Krankheit, Konflikte oder laufende Verfahren ist eine zusätzliche Freigabe vorgesehen.

Empfängerlisten werden als Arbeitsdokument geschützt und nicht als Anhang an die Pressemitteilung gegeben.

Claims, Sponsoren und Fördergeber

Aussagen wie erstmals, ausverkauft, ausgezeichnet, international, offiziell oder exklusiv brauchen eine Quelle. Fördergeber, Sponsoren und Kooperationspartner müssen korrekt bezeichnet werden.

Die Vorlage verlangt Beleg, Link oder Freigabe für jede starke Behauptung. Dadurch bleibt die Mitteilung journalistisch brauchbar und rechtlich belastbarer.

Logo-Reihenfolge, Pflichtformulierungen und Förderhinweise werden als Anlage geführt.

Versandlog und Medienkit

Nach dem Versand werden Empfängergruppe, Zeitpunkt, Bildmappe, Links, Korrekturen und Rückfragen protokolliert. Das schützt Embargo, Credits und Freigaben.

Das Medienkit enthält Kurzbiografie, Langbiografie, Fotos, Credit-Datei, Audio/Video, Social Links, Ticketlink, Ansprechpartner und Sprachversion.

Alte Links oder Fotos mit abgelaufener Freigabe werden aus dem aktiven Kit entfernt.

Korrektur- und Widerrufsprozess

Eine Presseaussendung kann falsche Credits, falsche Uhrzeit, veraltete Ticketlinks, unklare Sponsornamen oder nicht freigegebene Bilder enthalten. Die Vorlage enthält daher einen Prozess für Korrektur, Widerruf und Ersatzversion.

Wer bereits veröffentlicht hat, wird getrennt von noch nicht reagierenden Empfängern behandelt. So kann das PR-Team priorisieren, welche Medien aktiv kontaktiert werden müssen.

Bei sensiblen Themen wie Krankheit, Minderjährigen, privaten Adressen oder laufenden Konflikten wird eine zusätzliche Freigabe verlangt, bevor der Versand erfolgt.

Rechteverwaltung im Medienkit

Das Medienkit bekommt eine eigene Rechteübersicht. Jedes Foto, Video, Artwork und Zitat erhält Dateiname, Urheber, Creditline, erlaubte Nutzung, Ablaufdatum, Bearbeitungsgrenze und Kontakt für Erweiterungen.

Dadurch kann eine Redaktion schnell arbeiten, ohne aus der Freigabe versehentlich ein Werberecht oder unbefristetes Archivrecht zu machen.

Die Vorlage empfiehlt außerdem, abgelaufene Downloadlinks und alte Pressebilder aktiv aus dem Kit zu entfernen, damit spätere Veröffentlichungen nicht auf einer überholten Rechtebasis beruhen.

Freigabe durch mehrere Partner

Österreichische Kulturprojekte haben oft mehrere Partner: Künstler, Galerie, Label, Festival, Fördergeber, Gemeinde, Sponsor und Medienagentur. Die Vorlage lässt deshalb mehrere Freigaben mit Zuständigkeitsbereich zu.

Eine Person kann Zitat und Biografie freigeben, eine andere Logo, Förderhinweis oder Veranstaltungsdaten. So wird nicht eine allgemeine Freigabe behauptet, obwohl nur ein Teil geprüft wurde.

Der Versand darf erst erfolgen, wenn die erforderlichen Freigaben vorliegen oder bewusst dokumentiert ist, welche Partner nur informiert wurden.

Archiv und spätere Wiederverwendung

Nach Versand bleibt das Archiv relevant. Die Vorlage speichert finale Fassung, Verteiler, Bildrechte, Downloadlinks, Embargo, Korrekturen und Freigaben, damit spätere Wiederverwendung geprüft werden kann.

Gerade bei Tourneen, Serienausstellungen oder wiederkehrenden Festivals verhindert das Archiv, dass ein altes Foto oder ein abgelaufener Sponsorhinweis ungeprüft erneut verwendet wird.

Presserückfragen und Interviewkoordination

Die Vorlage benennt außerdem, wer Interviews, Akkreditierung, Rückfragen zu Bildrechten und Korrekturen beantwortet. Gerade bei kurzfristigen Kulturmeldungen entscheidet diese klare Zuständigkeit, ob Medien die richtigen Fakten erhalten.

Österreichische Dossier- und Nachweiskontrolle

Die österreichische Fassung arbeitet als Dossier, nicht als isolierter Text. Jede finale Version sollte Datum, Status, Verantwortliche, Anlagen, Freigabe, Quelle und Nachweis enthalten. Ohne diese Angaben kann später unklar bleiben, welche Fassung tatsächlich Grundlage für Vertrag, Beschluss, Presseversand oder Übergabe war.

Vor Unterzeichnung oder Versand sind Namen, Firmenbuchnummer, UID, Sitz, Beträge, Fristen, Vertretung, Anlagen, Quellen, personenbezogene Daten und Empfänger abzugleichen. Nicht gewählte Optionen sollten gelöscht werden, damit der finale Text nicht widersprüchlich bleibt.

Für digitale Bearbeitung gilt: DOCX-Änderungen nachvollziehbar halten, PDF-Endfassung unverändert archivieren, Empfang oder Unterschrift sichern und sensible Anlagen getrennt schützen. Das ist besonders wichtig bei Notariats-, Steuer-, Datenschutz-, Arbeits- oder Rechtefragen.

Bei Kunst- und Medienunterlagen muss die Rechtekette sichtbar sein: Urheber, ausübende Künstler, Fotograf, Produzent, Veranstalter, Fördergeber, Sponsor, Ort und abgebildete Personen. Medium, Dauer, Gebiet, Bearbeitung und Credits gehören in die Anlage.

Förder- oder Auftraggeberunterlagen sollten außerdem Budgetstand, Abrechnung, Eigenmittel, Belege, Publikumsziel, Barrierefreiheit, Ortsauflagen und Abschlussbericht verbinden.

Für Österreich ist die Unterscheidung zwischen lokaler Kulturberichterstattung, Bundesland-Medien, Fachpresse, öffentlich-rechtlichem Rundfunk und internationalen Medien praktisch wichtig. Die Vorlage fragt daher Zielmedien, regionale Relevanz und Sprache ab. Bei englischer Version bleibt die deutsche Fassung als führende Fakten- und Rechteversion markierbar.

Klausel für Klausel erklärt

Headline
Formuliert die Nachricht knapp und belegbar.
Embargo
Legt Datum, Uhrzeit, Zeitzone und Empfänger fest.
Zitat
Speichert freigegebene Aussagen und Sprecher.
Fakten
Prüft Datum, Ort, Preise, Links und Sponsorennamen.
Credits
Regelt Fotograf, Urheber, Künstler und Förderhinweise.
Bild
Begrenzt Foto, Artwork, Video und Downloadlink.
Kontakt
Bestimmt Medienkontakt und Rückfragen.
Freigabe
Dokumentiert finale Version und Zustimmung.

Österreichische Checkliste

  • Bildrechte klären

    Foto, Artwork, Video und Zitate dürfen nur im vereinbarten Umfang verwendet werden.

    UrhG RIS
  • Credit und Integrität beachten

    Urheber- und Künstlerinteressen dürfen durch Bearbeitung oder fehlende Nennung beeinträchtigt werden.

    UrhG § 21 und § 67
  • Personendaten minimieren

    Presseverteiler und Biografie müssen DSGVO-konform geführt werden.

    DSGVO Art. 5
  • Embargo dokumentieren

    Empfänger, Uhrzeit, Zeitzone und Ausnahmen festhalten.

  • Claims belegen

    Preise, Zahlen, Sponsoren und Exklusivität mit Quelle oder Freigabe absichern.

  • Datenpanne prüfen

    Falsch versendete Verteiler oder private Bilder können datenschutzrelevant sein.

    DSB Data-Breach-Verfahren

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. Nachricht wählen. Release, Ausstellung, Konzert, Preis, Kooperation oder lokale Relevanz definieren.
  2. Fakten prüfen. Datum, Ort, Namen, Zitate, Preise, Links und Sponsoren belegen.
  3. Bilder freigeben. Fotograf, Credit, Medien, Dauer, Bearbeitung und Downloadlink eintragen.
  4. Embargo setzen. Datum, Uhrzeit, Zeitzone, Empfänger und Ausnahmen festlegen.
  5. Versand protokollieren. Empfängergruppe, Version, Bildmappe, Korrekturen und Rückfragen sichern.

Häufige Fragen

Ist ein Embargo bindend?

Es ist nur so stark wie die Vereinbarung und Dokumentation. Datum, Uhrzeit, Empfänger und Ausnahmen müssen klar sein.

Darf ich Pressefotos mitschicken?

Nur mit Rechtefreigabe, Credit, Medienumfang, Dauer und Bearbeitungsgrenzen.

Muss der Fotograf genannt werden?

Wenn die Rechtekette oder Branchenpraxis das verlangt, gehört die genaue Creditline in die Vorlage.

Was gehört in das Medienkit?

Fotos, Credits, Bio, Links, Ticketdaten, Kontakt, Social Handles und Rechtehinweise.

Wie sichere ich Claims ab?

Preise, Zahlen, Sponsoren und Superlative brauchen Quelle oder Freigabe.

Was mit Presseverteilern?

Empfängerlisten sind personenbezogene Daten und gehören geschützt, gepflegt und nicht offen weitergeleitet.

Kann ich eine englische Version senden?

Ja, aber die führende Fakten- und Rechteversion sollte eindeutig markiert werden.

Warum keine deutsche Vorlage übernehmen?

Weil Österreich eigene GmbHG-, UGB-, BAO-, AVRAG-, UrhG-, UStG- und Datenschutzpraxis hat. Die Sprache ist ähnlich, aber die Rechtsquellen und Schritte sind andere.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage ist eine informative Arbeitsgrundlage und keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder professionelle Beratung. Lassen Sie das Dokument vor Verwendung durch qualifizierte Fachleute prüfen.