Abtretungs- und Schuldübernahmevertrag Vorlage (Österreich)

Aktualisiert am 11. August 2026

Die österreichische Entsprechung zu Assignment and Assumption Agreement trennt Zession von Forderungen, Vertragsübernahme, Schuldübernahme, Erfüllungsübernahme, Zustimmung des Gläubigers und Mitteilung an Schuldner oder Vertragspartner.

Diese Vorlage verwendet österreichische ABGB-Begriffe: Zession nach § 1392 ABGB, Erfüllungsübernahme nach § 1404 ABGB, Schuldübernahme nach § 1405 ABGB und eine gesonderte Prüfung der Vertragsübernahme.

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Weitere Angaben

ABTRETUNGS- UND SCHULDÜBERNAHMEVERTRAG

Zedent:
Zessionar:
Schuldner:
Art:

1. Übertragene Rechte

2. Übernommene Pflichten

3. Zustimmungen und Mitteilungen

4. Daten und Unterlagen

Soweit eine Schuldübernahme oder Vertragsübernahme die Zustimmung eines Gläubigers oder Vertragspartners erfordert, wird sie erst mit dieser Zustimmung außenwirksam.

Zedent

Datum:

Zessionar

Datum:

Schuldner / Vertragspartner

Datum:

Zession überträgt Forderungen

§ 1392 ABGB beschreibt die Abtretung oder Cession: Wird eine Forderung von einer Person an eine andere übertragen und angenommen, kommt ein neuer Gläubiger hinzu.

Die Vorlage verlangt daher eine Forderungsliste mit Schuldner, Vertragsquelle, Betrag, Fälligkeit, Nebenrechten, Sicherheiten, Einwendungen, Gegenforderungen und Mitteilung.

Eine unbestimmte Sammelformel über alle Ansprüche reicht für ein belastbares Dossier nicht.

Schuldübernahme und Erfüllungsübernahme

§ 1404 ABGB regelt die Erfüllungsübernahme: Wer dem Schuldner verspricht, an dessen Gläubiger zu leisten, gibt dem Gläubiger daraus unmittelbar kein Recht.

§ 1405 ABGB geht weiter: Wer einem Schuldner erklärt, dessen Schuld zu übernehmen, tritt als Schuldner an dessen Stelle, wenn der Gläubiger einwilligt. Bis dahin haftet er wie bei Erfüllungsübernahme.

Die Vorlage verspricht daher keine Entlassung des alten Schuldners ohne Gläubigerzustimmung.

Vertragsübernahme braucht alle Beteiligten

Eine ganze Vertragsposition umfasst Rechte, Pflichten, Gestaltungsrechte, Nebenpflichten, Einwendungen und laufende Leistungen. Österreichische Rechtsprechung beschreibt Vertragsübernahme als einheitliches Rechtsgeschäft mit Zustimmung aller Beteiligten.

Die Vorlage fragt deshalb Ausgangsvertrag, Übertragungsverbot, Zustimmung, offenes Leistungsstadium, Garantien, Kündigungsrechte, Daten, Sicherheiten und Wirksamkeitsdatum ab.

Für Miet-, Software-, Darlehens-, Liefer- und öffentliche Verträge ist die Zustimmungslage besonders wichtig.

Sicherheiten, Einwendungen und Gegenrechte

Bürgschaft, Pfand, Garantie, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsabtretung, Konzernhaftung und Versicherungen können durch Übertragung beeinflusst werden.

Die Vorlage enthält eine Sicherheitenanlage und fragt, ob Sicherheiten mitgehen, ersetzt werden, erlöschen oder von Dritten bestätigt werden müssen.

Einwendungen des Schuldners, Skonto, Mängel, Aufrechnung und streitige Forderungen werden nicht gelöscht, nur weil die Forderung verkauft wird.

Datenschutz und Geschäftsgeheimnisse

Forderungslisten, Verträge, Mahnakte, Kundenkorrespondenz, HR-Daten und Rechnungen enthalten häufig personenbezogene Daten. Die Vorlage verlangt Datenminimierung, Zweck, Empfänger, Verschlüsselung und Löschfrist.

Nur notwendige Unterlagen werden übertragen; unnötige historische E-Mails, private Kontaktdaten oder sensible Notizen werden geschwärzt oder nicht übergeben.

Bei Fehlversand oder unbefugtem Zugriff wird die Data-Breach-Prüfung nach DSGVO/DSB dokumentiert.

Preis, Closing und Nachweise

Abtretung und Schuldübernahme können Kaufpreis, Verrechnung, Escrow, Freistellung, Stichtag, Zinsen, Umsatzsteuer, Kosten und Gebühren auslösen. Diese wirtschaftlichen Punkte werden getrennt vom Wirksamkeitstatbestand geführt.

Closing ist erst vollständig, wenn Akte, Zustimmung, Mitteilung, Zahlung, Datenexport, Sicherheiten, Saldenbestätigung und Empfangsnachweis vorliegen.

Bei Konzernübertragungen bleiben Geschäftsführungsbeschluss, Fremdvergleich, Buchung und Interessenkonflikt als eigene Prüfposten sichtbar.

Gebühren, Steuern und Buchung

Übertragungen können Gebühren-, Steuer- oder Buchungsfolgen haben. Die Vorlage behauptet keine pauschale Behandlung, sondern fragt Gegenleistung, Kaufpreis, Verrechnung, Stichtag, Zinsen, Sicherheiten, Konzernbezug und zuständige Steuerberatung ab.

Für Unternehmen ist wichtig, dass Zession, Schuldübernahme und Vertragsübernahme in Buchhaltung und Nebenbüchern nachvollziehbar erscheinen. Saldenbestätigung, Rechnung, Zahlungsnachweis und Belegnummer werden daher als Closing-Anlagen geführt.

Bei internen Gruppenübertragungen werden Fremdvergleich, Geschäftsführungsbeschluss und Interessenkonflikt als Prüfhinweis markiert.

Mehrsprachige und grenzüberschreitende Übertragungen

Österreichische Parteien arbeiten häufig mit deutschen, schweizerischen oder internationalen Vertragspartnern. Die Vorlage fragt daher Sprache der Mitteilung, führende Fassung, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Währung und Zustelladresse ab.

Wenn der Ausgangsvertrag ausländischem Recht unterliegt, reicht ein österreichisches ABGB-Dokument nicht allein. Es muss geprüft werden, ob die Übertragung nach dem Ausgangsrecht, dem Vertragsstatut und gegenüber dem Dritten funktioniert.

Für personenbezogene Daten wird zusätzlich geprüft, ob Empfänger im EWR sitzen oder weitere Transfermechanismen nötig sind.

Streitige Forderungen und Einwendungen

Nicht jede Forderung ist unbestritten. Mängel, Gegenforderungen, Skonto, Gewährleistung, Zurückbehaltung, Stundung, Ratenzahlung oder laufende Vergleichsgespräche müssen bei der Zession sichtbar bleiben.

Die Vorlage verlangt daher eine Einwendungsanlage. Der Zessionar sieht, welche Risiken er übernimmt; der Schuldner verliert durch die Übertragung nicht einfach alle bekannten Einwendungen.

Bei Vertragsübernahme wird zusätzlich der Zustand des Vertrags dokumentiert: offene Leistung, Verzug, Kündigungsfristen, Gewährleistung, Garantien, Nebenabreden und Datenzugang.

Empfangsnachweis als Wirksamkeitskontrolle

Mitteilungen sollten nicht nur versendet, sondern beweisbar empfangen werden. Die Vorlage fragt daher Einschreiben, E-Mail-Bestätigung, Portalnachricht, Zustelladresse, Sprache und Anlagenliste ab.

Das ist besonders wichtig, wenn Zahlung ab Stichtag an den neuen Gläubiger erfolgen soll oder eine Vertragspartei der Übernahme ausdrücklich zustimmen muss.

Teilabtretung und Stichtag

Wenn nur ein Teil einer Forderung oder Vertragsposition übertragen wird, müssen Betrag, Zeitraum, Zinsen, Nebenrechte und Stichtag besonders genau beschrieben werden. Die Vorlage markiert Teilübertragungen deshalb als erhöhte Prüfposition.

Österreichische Dossier- und Nachweiskontrolle

Die österreichische Fassung arbeitet als Dossier, nicht als isolierter Text. Jede finale Version sollte Datum, Status, Verantwortliche, Anlagen, Freigabe, Quelle und Nachweis enthalten. Ohne diese Angaben kann später unklar bleiben, welche Fassung tatsächlich Grundlage für Vertrag, Beschluss, Presseversand oder Übergabe war.

Vor Unterzeichnung oder Versand sind Namen, Firmenbuchnummer, UID, Sitz, Beträge, Fristen, Vertretung, Anlagen, Quellen, personenbezogene Daten und Empfänger abzugleichen. Nicht gewählte Optionen sollten gelöscht werden, damit der finale Text nicht widersprüchlich bleibt.

Für digitale Bearbeitung gilt: DOCX-Änderungen nachvollziehbar halten, PDF-Endfassung unverändert archivieren, Empfang oder Unterschrift sichern und sensible Anlagen getrennt schützen. Das ist besonders wichtig bei Notariats-, Steuer-, Datenschutz-, Arbeits- oder Rechtefragen.

Bei Übertragungen sind Zustimmung, Mitteilung, Empfang, Salden, Sicherheiten, Einwendungen, Datenexport und Preis getrennte Nachweise. Erst diese Anlagen zeigen, ob die gewünschte Außenwirkung erreicht wurde.

Intern vereinbarte Freistellungen sollten nicht mit der Entlassung gegenüber dem Gläubiger verwechselt werden.

Der zentrale österreichische Fehler ist, Innenverhältnis und Außenwirkung zu vermischen. Zwei Parteien können intern vereinbaren, wer wirtschaftlich zahlt; der Gläubiger verliert seine Position dadurch aber nicht automatisch. Die Vorlage macht deshalb sichtbar, welche Wirkung nur zwischen den Parteien gilt und welche erst nach Zustimmung oder Mitteilung gegenüber Dritten greift.

Klausel für Klausel erklärt

Übertragungsart
Scheidet Zession, Schuldübernahme und Vertragsübernahme.
Forderungen
Listet Schuldner, Betrag, Fälligkeit und Nebenrechte.
Schulden
Regelt Erfüllungs- oder Schuldübernahme.
Vertrag
Erfasst ganze Vertragsstellung und Zustimmung.
Zustimmung
Dokumentiert Gläubiger, Schuldner und Vertragspartner.
Sicherheiten
Prüft Pfand, Bürgschaft, Garantie und Eigentumsvorbehalt.
Daten
Regelt personenbezogene Daten, Geräte und Löschung.
Mitteilungen
Legt Empfänger, Kanal, Datum und Empfangsnachweis fest.

Österreichische Übertragungscheckliste

  • Forderungen konkret bezeichnen

    ABGB § 1392 bildet die Grundlage der Zession.

    ABGB § 1392
  • Erfüllungsübernahme nicht überschätzen

    ABGB § 1404 gibt dem Gläubiger aus der internen Übernahme unmittelbar kein Recht.

    ABGB § 1404
  • Gläubigerzustimmung einholen

    ABGB § 1405 lässt den Übernehmer erst mit Einwilligung des Gläubigers an die Stelle des Schuldners treten.

    ABGB § 1405
  • Vertragsübernahme allseitig abstimmen

    Eine gesamte Vertragsstellung erfordert die Zustimmung der Beteiligten.

    RIS Rechtsprechung Vertragsübernahme
  • DSGVO-Daten minimieren

    Forderungs- und Vertragsakten dürfen nur zweckgebunden und sicher übertragen werden.

    DSGVO Art. 5 und 32
  • Nachweise archivieren

    Zustimmungen, Mitteilungen, Salden und Belege müssen auffindbar bleiben.

    BAO § 132

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. Übertragungsart wählen. Zession, Schuldübernahme, Erfüllungsübernahme oder Vertragsübernahme auswählen.
  2. Rechte und Pflichten listen. Forderungen, Schulden, Verträge, Sicherheiten und offene Leistungen konkretisieren.
  3. Zustimmungen prüfen. Gläubiger, Vertragspartner, Schuldner und Sicherheitengeber einbinden.
  4. Mitteilungen planen. Empfänger, Kanal, Datum, Sprache und Empfangsnachweis festlegen.
  5. Nachweise archivieren. Akte, Zustimmung, Mitteilung, Zahlung, Datenexport und Salden sichern.

Häufige Fragen

Ist Zession dasselbe wie Vertragsübernahme?

Nein. Zession betrifft Forderungen; Vertragsübernahme betrifft eine ganze Vertragsstellung.

Wird der alte Schuldner automatisch frei?

Nein. Nach ABGB § 1405 braucht die Schuldübernahme Einwilligung des Gläubigers.

Was ist Erfüllungsübernahme?

Der Übernehmer verspricht dem Schuldner zu leisten; dem Gläubiger entsteht daraus unmittelbar kein Recht.

Braucht der Schuldner Nachricht?

Für Zahlung, Einwendungen und Beweis ist eine saubere Mitteilung oft entscheidend.

Was passiert mit Sicherheiten?

Pfand, Bürgschaft, Garantie und Eigentumsvorbehalt müssen separat geprüft werden.

Dürfen Forderungsakten übertragen werden?

Nur mit DSGVO-Minimierung, Zweck, Sicherheit und passenden Empfängern.

Was gehört zum Closing?

Akte, Zustimmung, Mitteilung, Zahlung, Datenexport, Sicherheiten und Empfangsnachweise.

Warum keine deutsche Vorlage übernehmen?

Weil Österreich eigene GmbHG-, UGB-, BAO-, AVRAG-, UrhG-, UStG- und Datenschutzpraxis hat. Die Sprache ist ähnlich, aber die Rechtsquellen und Schritte sind andere.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage ist eine informative Arbeitsgrundlage und keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder professionelle Beratung. Lassen Sie das Dokument vor Verwendung durch qualifizierte Fachleute prüfen.