Pensionsvorsorge-Rechner für Selbstständige

SVS-Pensionskonto projizieren und die Pensionslücke mit Höherversicherung und Gewinnfreibetrag-Wertpapieren schließen.

Net cost of this contribution
€ 0

Deductible amount€ 5.000
Tax relief received€ 5.000

Voluntary top-up contributions to the GSVG Pensionsversicherung (Höherversicherung nach §11 GSVG / §75 ASVG-equivalent) — 2026 annual ceiling €13,860, payable in any amount/timing within the calendar year up to that cap. Contributions are deductible as Sonderausgaben, giving up-front tax relief at the contributor's marginal rate (modelled here as reliefRate=1.0, i.e. fully deductible from taxable profit, not a separate tax credit) — distinct from Germany's Rürup regime, which is a fixed-percentage Sonderausgaben cap shared with mandatory RV; Austria's Höherversicherung cap is a flat euro ceiling independent of mandatory GSVG PV contributions already paid.

Pensionslücke schließen: SVS-Pension, Höherversicherung und Gewinnfreibetrag-Wertpapiere

Anders als in Deutschland, wo die Rentenversicherung für viele Selbstständige freiwillig ist, ist die GSVG-Pensionsversicherung (18,5% der Beitragsgrundlage) für Neue Selbständige und EPU in Österreich verpflichtend. Die spätere SVS-Pension hängt damit direkt von der über die Jahre eingezahlten Beitragsgrundlage ab – in Gründungsjahren oder bei Beiträgen nahe der Mindestbeitragsgrundlage von 6.613,20 € (2026) fällt diese Grundlage oft dünner aus als bei durchgehend hohem Gewinn.

Um die daraus entstehende Pensionslücke zu schließen, stehen Selbstständigen zwei gezielte Hebel zur Verfügung: die SVS-Höherversicherung mit einem jährlichen Höchstbetrag von 13.860 € (2026), voll als Sonderausgabe steuerlich absetzbar, sowie der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag über Wertpapiere – zusätzlich 13% des Gewinns in der Bandbreite von 33.000 € bis 175.000 €, wenn ein entsprechender Betrag in qualifizierende, mindestens 4 Jahre gehaltene Wertpapiere investiert wird.

Die drei Bausteine der Selbstständigen-Vorsorge

  1. Ausgangspunkt: die laufende SVS-Pensionsversicherung mit 18,5% der Beitragsgrundlage (mindestens 6.613,20 €, höchstens 97.020 € jährlich für 2026).
  2. Automatischer Grundfreibetrag: 15% des Gewinns bis 33.000 €, maximal 4.950 € pro Jahr, mindert bereits die Steuerlast, wirkt aber nicht direkt vorsorgend.
  3. SVS-Höherversicherung: freiwillige Zusatzeinzahlung in die Pensionsversicherung, 2026 bis zu 13.860 € im Jahr, voll als Sonderausgabe absetzbar.
  4. Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag über Wertpapiere: zusätzliche 13% des Gewinns zwischen 33.000 € und 175.000 €, wenn ein entsprechender Betrag in qualifizierende Wertpapiere mit mindestens 4 Jahren Haltefrist investiert wird.

Häufig gestellte Fragen