ÖGK-Nachverrechnungs-Rechner

Berechnen Sie die mögliche SV-Nachzahlung bei Scheinselbstständigkeit — bis zu 5 Jahre rückwirkend inkl. Verzugszinsen und Beitragszuschlag.

Scheinselbstständigkeit is established via a GPLB (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, §41a ASVG) audit or an ÖGK Betriebsprüfung reclassifying a Werkvertrag/freier Dienstvertrag as an echtes Dienstverhältnis. On reclassification the ÖGK can Nachverrechnen (retroactively assess) both employer AND employee ASVG contributions for up to 5 years (the ordinary ASVG contribution-assessment look-back applied in practice to Nachverrechnung cases; lookbackYears used here). Because nothing was withheld from the contractor's net invoice, the retroactive base is grossed up net-to-gross. Interest accrues under §59 ASVG at the Basiszinssatz (as of 31 October of the preceding year) + 4 percentage points — 5.53% p.a. effective 1 Jan 2026 — modelled here as a simple monthly-equivalent (5.53%/12 ≈ 0.4608%/month, penaltyRatePerMonth). On top, a Beitragszuschlag under §113 ASVG applies for the underlying Anmeldepflicht (registration) violation GPLB/ÖGK audits typically uncover alongside reclassification: generally capped at up to 2x the contributions payable, with a flat administrative component of €400 (Sonderbeitrag für besondere Verwaltungsaufwendungen) + €600 (Prüfeinsatzkosten) = €1,000 per affected person when detected via direct on-site Betretung (fixedPenalty models this flat €1,000 component only, not the up-to-2x variable cap).

Total exposure if reclassified
€ 75.022

Shortfall per year€ 13.006
Lookback period5 years
Total shortfall€ 65.032
Penalty€ 9.990

Was eine ÖGK-Nachverrechnung bei Scheinselbstständigkeit tatsächlich kostet

Wird ein Werkvertrag oder freier Dienstvertrag im Zuge einer GPLB-Prüfung nachträglich als echtes Dienstverhältnis eingestuft, verrechnet die ÖGK Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bis zu 5 Jahre rückwirkend nach. Da vom ursprünglichen Honorar nichts einbehalten wurde, muss die Nachverrechnungsbasis vom Netto- auf einen fiktiven Bruttobetrag hochgerechnet werden – ein Schritt, der die tatsächliche Belastung häufig unterschätzt wird.

Zusätzlich zu den nachverrechneten Beiträgen fallen Verzugszinsen nach §59 ASVG an (2026: 5,53% p.a., abgeleitet aus dem Basiszinssatz zum 31. Oktober des Vorjahres plus 4 Prozentpunkte) sowie ein Beitragszuschlag nach §113 ASVG für die verletzte Anmeldepflicht – bei einer direkten Betretung typischerweise mit einem administrativen Fixanteil von 1.000 € (400 € Sonderbeitrag plus 600 € Prüfeinsatzkosten) zuzüglich eines variablen, auf bis zum Doppelten der Beiträge gedeckelten Zuschlags. Dieser Rechner quantifiziert die Größenordnung dieser Gesamtbelastung für Auftraggeber und Auftragnehmerin.

Was in die Berechnung der Nachverrechnung einfließt

  1. Rückwirkungszeitraum: bis zu 5 Jahre Beitragsnachverrechnung ab Feststellung der Scheinselbstständigkeit.
  2. Hochrechnung Netto auf Brutto, da die ursprünglichen Zahlungen ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen erfolgten.
  3. Verzugszinsen nach §59 ASVG: 5,53% p.a. (2026) auf die nachverrechneten Beträge, taggenau berechnet.
  4. Beitragszuschlag nach §113 ASVG: administrativer Fixanteil von 1.000 € bei direkter Betretung, plus ein variabler, auf bis zum Doppelten der Beiträge gedeckelter Anteil.
  5. Getrennte Ausweisung, welcher Anteil auf den Arbeitgeber- und welcher auf den Arbeitnehmeranteil entfällt.

Häufig gestellte Fragen