ÖGK-Nachverrechnungs-Rechner
Berechnen Sie die mögliche SV-Nachzahlung bei Scheinselbstständigkeit — bis zu 5 Jahre rückwirkend inkl. Verzugszinsen und Beitragszuschlag.
Scheinselbstständigkeit is established via a GPLB (Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, §41a ASVG) audit or an ÖGK Betriebsprüfung reclassifying a Werkvertrag/freier Dienstvertrag as an echtes Dienstverhältnis. On reclassification the ÖGK can Nachverrechnen (retroactively assess) both employer AND employee ASVG contributions for up to 5 years (the ordinary ASVG contribution-assessment look-back applied in practice to Nachverrechnung cases; lookbackYears used here). Because nothing was withheld from the contractor's net invoice, the retroactive base is grossed up net-to-gross. Interest accrues under §59 ASVG at the Basiszinssatz (as of 31 October of the preceding year) + 4 percentage points — 5.53% p.a. effective 1 Jan 2026 — modelled here as a simple monthly-equivalent (5.53%/12 ≈ 0.4608%/month, penaltyRatePerMonth). On top, a Beitragszuschlag under §113 ASVG applies for the underlying Anmeldepflicht (registration) violation GPLB/ÖGK audits typically uncover alongside reclassification: generally capped at up to 2x the contributions payable, with a flat administrative component of €400 (Sonderbeitrag für besondere Verwaltungsaufwendungen) + €600 (Prüfeinsatzkosten) = €1,000 per affected person when detected via direct on-site Betretung (fixedPenalty models this flat €1,000 component only, not the up-to-2x variable cap).
Was eine ÖGK-Nachverrechnung bei Scheinselbstständigkeit tatsächlich kostet
Wird ein Werkvertrag oder freier Dienstvertrag im Zuge einer GPLB-Prüfung nachträglich als echtes Dienstverhältnis eingestuft, verrechnet die ÖGK Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil bis zu 5 Jahre rückwirkend nach. Da vom ursprünglichen Honorar nichts einbehalten wurde, muss die Nachverrechnungsbasis vom Netto- auf einen fiktiven Bruttobetrag hochgerechnet werden – ein Schritt, der die tatsächliche Belastung häufig unterschätzt wird.
Zusätzlich zu den nachverrechneten Beiträgen fallen Verzugszinsen nach §59 ASVG an (2026: 5,53% p.a., abgeleitet aus dem Basiszinssatz zum 31. Oktober des Vorjahres plus 4 Prozentpunkte) sowie ein Beitragszuschlag nach §113 ASVG für die verletzte Anmeldepflicht – bei einer direkten Betretung typischerweise mit einem administrativen Fixanteil von 1.000 € (400 € Sonderbeitrag plus 600 € Prüfeinsatzkosten) zuzüglich eines variablen, auf bis zum Doppelten der Beiträge gedeckelten Zuschlags. Dieser Rechner quantifiziert die Größenordnung dieser Gesamtbelastung für Auftraggeber und Auftragnehmerin.
Was in die Berechnung der Nachverrechnung einfließt
- Rückwirkungszeitraum: bis zu 5 Jahre Beitragsnachverrechnung ab Feststellung der Scheinselbstständigkeit.
- Hochrechnung Netto auf Brutto, da die ursprünglichen Zahlungen ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen erfolgten.
- Verzugszinsen nach §59 ASVG: 5,53% p.a. (2026) auf die nachverrechneten Beträge, taggenau berechnet.
- Beitragszuschlag nach §113 ASVG: administrativer Fixanteil von 1.000 € bei direkter Betretung, plus ein variabler, auf bis zum Doppelten der Beiträge gedeckelter Anteil.
- Getrennte Ausweisung, welcher Anteil auf den Arbeitgeber- und welcher auf den Arbeitnehmeranteil entfällt.


