Schiedsvereinbarung (Liechtenstein)

Aktualisiert am 11. August 2026

Eine Schiedsvereinbarung ist keine dekorative Schlussklausel eines Vertrags. Es ist der Entscheid der Parteien, eine Streitigkeit den ordentlichen Gerichten zu entziehen und sie einer oder mehreren selbst gewählten Schiedsrichterinnen zu überlassen, nach einem Verfahren, das die Parteien selbst im Voraus festlegen.

Diese Vorlage ersetzt eine Quellseite ohne anderen Inhalt als einen Titel. Sie ist um das aufgebaut, was eine Schiedsvereinbarung in Liechtenstein tatsächlich braucht: eine klare Beschreibung des Rechtsverhältnisses, aus dem die Streitigkeit entstehen kann, und ein Verständnis dafür, dass Liechtensteins Schiedsrecht 2010 gezielt reformiert wurde — mit besonderer Bedeutung für Streitigkeiten rund um liechtensteinische Stiftungen.

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Schiedsvereinbarung

Erste Partei:
Andere Partei:
Datum:

1. Gegenstand

Die Parteien vereinbaren, jede Streitigkeit aus folgendem Rechtsverhältnis einem Schiedsgericht zu unterstellen:

OptionalEnthält Vertraulichkeitsklausel

Die Parteien vereinbaren, das Schiedsverfahren und dessen Ergebnis vertraulich zu behandeln, soweit gesetzlich zulässig.

2. Schiedsgericht

Die Streitigkeit wird von einer Einzelschiedsrichterin entschieden.

Bestimmungsart:

3. Prozedur

Sitz:
Sprache:
Anwendbares Recht:

Erste Partei

Datum:

Andere Partei

Datum:

Die Schiedsgerichtsbarkeit im 8. Abschnitt der ZPO, vollständig reformiert 2010

Die Bestimmungen über das Schiedsverfahren finden sich im 8. Abschnitt der liechtensteinischen Zivilprozessordnung. Das Schiedsrecht wurde 2010 vollständig reformiert, und Liechtenstein trat 2011 dem New Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche bei — ein Schritt, der Liechtenstein als Schiedsstandort deutlich attraktiver machte. Im Zuge dieser Reform wurden auch eigene «Liechtenstein Rules» für Schiedsverfahren eingeführt.

Diese Reform erfolgte zeitlich parallel zur Totalrevision des liechtensteinischen Stiftungsrechts, die am 1. April 2009 in Kraft trat — kein Zufall, sondern Teil einer bewussten Strategie, Liechtenstein als Standort für die diskrete Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Stiftungen und privatem Vermögen zu positionieren.

Eine eigene Bedeutung für Erbsachen und Stiftungspraxis

Schiedsverfahren bieten sich in Erbsachen gerade deshalb an, weil sie Diskretion wahren, wo eine öffentliche Gerichtsverhandlung dies nicht könnte. Die reformierte Schiedsgerichtsbarkeit hat unmittelbare Auswirkungen auf die liechtensteinische Stiftungspraxis: Schiedsklauseln in Stiftungsdokumenten und Statuten sind ein etabliertes Instrument, um Streitigkeiten zwischen Begünstigten, Stiftungsräten oder Erben ausserhalb der ordentlichen Gerichte zu lösen.

Dieser Fokus auf Stiftungs- und Erbstreitigkeiten unterscheidet Liechtenstein von jedem anderen Land dieser Serie, deren Schiedsrechtsreformen typischerweise auf den Verbraucherschutz oder das allgemeine Handelsrecht ausgerichtet sind, nicht auf die diskrete Streitbeilegung für privates Vermögen.

Übersicht über die Klauseln

Rechtsverhältnis
Klare Beschreibung der Vereinbarung oder des Verhältnisses, aus dem die Streitigkeit entstehen kann.
Zahl der Schiedsrichterinnen
Eine Einzelschiedsrichterin oder ein Dreiergremium, mit klarem Bestimmungsmechanismus.
Sitz, Sprache und anwendbares Recht
Der Sitz des Schiedsverfahrens, die Verfahrenssprache, und das für die materielle Beurteilung massgebende Recht.
Vertraulichkeit
Ausdrückliche Vertraulichkeitsklausel, besonders relevant bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Stiftungen oder privatem Vermögen.
Vollstreckung
Hinweis auf das New Yorker Übereinkommen für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche.

Wie diese Vereinbarung ausgestaltet werden sollte

Die Schiedsgerichtsbarkeit in Liechtenstein wurde 2010 gezielt reformiert, mit besonderer Relevanz für Stiftungs- und Erbstreitigkeiten.

  • Verfasse die Schiedsvereinbarung nach dem 8. Abschnitt der ZPO

    Die Bestimmungen über das Schiedsverfahren wurden 2010 vollständig reformiert.

    Zivilprozessordnung, 8. Abschnitt
  • Berücksichtige das New Yorker Übereinkommen bei internationalen Verfahren

    Liechtenstein trat 2011 dem New Yorker Übereinkommen bei, was die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche erheblich vereinfacht.

  • Nutze die Vertraulichkeit der Schiedsgerichtsbarkeit bei Stiftungs- und Erbstreitigkeiten

    Schiedsklauseln in Stiftungsdokumenten sind ein etabliertes Instrument, um solche Streitigkeiten diskret ausserhalb der ordentlichen Gerichte zu lösen.

  • Definiere Zahl und Bestimmung der Schiedsrichterinnen klar

    Eine Einzelschiedsrichterin oder ein Dreiergremium, mit eindeutigem Bestimmungsmechanismus.

So verwendest du diese Schiedsvereinbarung

  1. Rechtsverhältnis beschreiben. Gib die Vereinbarung oder das Verhältnis genau an, aus dem die Streitigkeit entstehen kann.
  2. Zahl und Bestimmung der Schiedsrichterinnen wählen. Bestimme eine Einzelschiedsrichterin oder ein Dreiergremium und die Bestimmungsart.
  3. Sitz, Sprache und anwendbares Recht festlegen. Gib Sitz für das Verfahren, Prozesssprache und materielle Recht an.
  4. Vertraulichkeit vereinbaren. Nimm eine ausdrückliche Vertraulichkeitsklausel auf, besonders bei Stiftungs- oder Erbstreitigkeiten.
  5. Unterschreiben und Exemplar aufbewahren. Beide Parteien unterschreiben die Vereinbarung.

Häufig Gestellte Fragen

Wann wurde das liechtensteinische Schiedsrecht reformiert?

2010 wurde die Schiedsgerichtsbarkeit im 8. Abschnitt der ZPO vollständig reformiert; 2011 trat Liechtenstein dem New Yorker Übereinkommen bei.

Warum ist die Schiedsgerichtsbarkeit in Liechtenstein besonders für Stiftungen relevant?

Schiedsklauseln erlauben es, Streitigkeiten zwischen Begünstigten, Stiftungsräten oder Erben diskret und ausserhalb der ordentlichen Gerichte zu lösen — ein etabliertes Instrument der liechtensteinischen Stiftungspraxis.

Erleichtert das New Yorker Übereinkommen die Vollstreckung von Schiedssprüchen?

Ja, der Beitritt Liechtensteins 2011 erleichtert die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche erheblich.

Was sind die «Liechtenstein Rules»?

Eigene Verfahrensregeln für Schiedsverfahren, im Zuge der Reform von 2010 eingeführt, um Liechtenstein als Schiedsstandort attraktiver zu machen.

Ist die Reform von 2010 mit der Stiftungsrechtsreform verbunden?

Zeitlich ja: die Totalrevision des Stiftungsrechts trat 2009 in Kraft, die Schiedsrechtsreform 2010 — Teil derselben Strategie, Liechtenstein als Standort für private Vermögensstreitigkeiten zu positionieren.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und diese Anleitung dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Gestaltung von Schiedsklauseln bei Stiftungen oder Erbsachen kann komplex sein; lasse die Vereinbarung vor Unterschrift von einer Fachperson prüfen.