Genehmigungsantrag (Liechtenstein)

Aktualisiert am 11. August 2026

Ein Genehmigungsformular dokumentiert, dass jemand um eine Befugnis gebeten hat, die Organisation zu binden, und dass eine bestimmte Person darüber entschieden hat. Das gilt für Bestellungen und Ausgaben, aber auch für Freigaben, die nie in einer Buchhaltung landen: die Freigabe eines Dokuments vor Veröffentlichung, die Vergabe eines Systemzugriffs, ein Rabatt, Ferien, oder eine einmalige Ausnahme von einer geltenden Richtlinie.

Diese Vorlage ersetzt eine Quellseite ohne anderen Inhalt als einen Titel. Sie ist um das aufgebaut, was interne Kontrolle tatsächlich braucht: eine bestimmte Art des Antrags, einen Betrag mit Budgetcode, eine genehmigende Person mit eigener Kompetenz, und ein Verständnis dafür, dass Liechtenstein seine elektronische Signatur schon seit 2003 über den EWR regelt — deutlich früher als andere EWR-Staaten in dieser Serie.

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Genehmigungsantrag

Referenznummer:
Einreichungsdatum:
Art des Antrags:
Antragstellerin:
,

1. Der Antrag

Begründung:

2. Wirtschaft

Betrag:
Budgetcode:
OptionalEnthält Erklärung zur Aufgabentrennung

Die genehmigende Person bestätigt, nicht selbst die antragstellende Person zu sein und kein persönliches Interesse am Ausgang dieses Antrags zu haben.

3. Entscheid

Genehmigende Person:
,
Entscheid:
Datum des Entscheids:

Der Antrag wird gemäss seinem Inhalt genehmigt, innerhalb der oben angegebenen Kompetenz der genehmigenden Person.

OptionalErfordert qualifizierte elektronische Signatur

4. Aufbewahrung

Diese Genehmigung wird während zusammen mit der oben genannten Dokumentation aufbewahrt, damit die Entscheidung, ihre Begründung und allfällige Bedingungen später rekonstruiert werden können.

Antragstellerin

Datum:

Genehmigende Person

Datum:

Seit 2003 über den EWR geregelt — lange vor der eIDAS-Verordnung

Das liechtensteinische Signaturgesetz vom 18. September 2003 setzte die für Liechtenstein als EWR-Mitglied verbindliche EG-Signaturrichtlinie 1999/93/EG um — eine Verpflichtung, die sich aus der EWR-Mitgliedschaft ergab, nicht aus einer EU-Mitgliedschaft, die Liechtenstein nie hatte. Damit regelte Liechtenstein die elektronische Signatur über eine EU-Richtlinie bereits fünfzehn Jahre bevor andere EWR-Staaten in dieser Serie ihre eigene eIDAS-Umsetzung schufen.

Mit Inkrafttreten des Signatur- und Vertrauensdienstgesetzes im Juli 2019 wurde das alte Signaturgesetz ersetzt und die eIDAS-Verordnung selbst umgesetzt. Seither gelten in Liechtenstein dieselben europaweit einheitlichen Rahmenbedingungen für die grenzüberschreitende Nutzung elektronischer Identifizierungsmittel und Vertrauensdienste wie in der gesamten EU — eine kontinuierliche, seit über zwei Jahrzehnten EWR-gestützte Entwicklung, ganz anders als die autonome, nicht EWR-gebundene Regelung der Schweiz in dieser Serie.

Was das für ein internes Formular praktisch bedeutet

Ein eIDAS-konformes qualifiziertes elektronisches Signaturverfahren hat in Liechtenstein dieselbe Rechtswirkung wie eine eigenhändige Unterschrift. Für die meisten internen Genehmigungen — eine Ausgabe, Ferien, ein Systemzugriff — stellt sich dennoch nicht die Frage, ob die Genehmigung je vor Gericht bewiesen werden muss, sondern ob die Organisation später mit Sicherheit rekonstruieren kann, wer was wann und unter welchen Bedingungen genehmigt hat.

Für Genehmigungen mit erheblichen rechtlichen oder wirtschaftlichen Folgen empfiehlt sich dagegen eine qualifizierte elektronische Signatur, die ein allfälliges gesetzliches Formerfordernis stets erfüllt, ohne dass eine gesonderte Vereinbarung darüber nötig wäre.

Übersicht über die Felder

Referenznummer und Datum
Ein eindeutiges Referenznummer, die die Genehmigung aus einer Rechnung, einem Ordner oder einem Vertragsdokument auffindbar macht.
Art des Antrags
Bestellung oder neue Lieferantin, Ausgabe, Dokumentfreigabe, Ferien, Systemzugriff, oder Rabatt und Ausnahme.
Beschreibung und Begründung
Was beantragt wird, warum, und was bei Ablehnung geschieht.
Betrag und Budgetcode
Der Betrag und die zugehörige Budgetcode, wichtig, wenn die Kompetenz der genehmigenden Person vom Betrag abhängt.
Qualifizierte elektronische Signatur
Erforderlich bei erheblichen Folgen, mit derselben Rechtswirkung wie eine eigenhändige Unterschrift nach dem Signatur- und Vertrauensdienstgesetz.

Wie diese Kontrolle ausgestaltet werden sollte

Ein internes Dokument ohne eigene gesetzliche Formvorschrift, dessen elektronische Signatur auf einer seit 2003 gewachsenen, EWR-gestützten Rechtsentwicklung beruht.

  • Verwende die qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signatur- und Vertrauensdienstgesetz

    Seit Juli 2019 setzt dieses Gesetz die eIDAS-Verordnung um und ersetzt das frühere Signaturgesetz von 2003.

    Signaturgesetz (Liechtenstein), Historie
  • Trenne Antrag, Genehmigung und Zahlung

    Die antragstellende Person sollte den eigenen Antrag nicht selbst genehmigen und nicht selbst über die Zahlung entscheiden.

  • Passe die Kompetenz der genehmigenden Person dem Betrag an

    Gib Funktion und Kompetenz an, und leite bei Überschreitung automatisch an eine andere genehmigende Person weiter.

  • Dokumentiere die Bedingungen einer bedingten Genehmigung

    Bedingungen, die nur mündlich oder per E-Mail vereinbart wurden, sind später schwer zu beweisen; halte sie im Formular selbst fest.

So verwendest du dieses Genehmigungsformular

  1. Art des Antrags wählen. Bestellung, Ausgabe, Dokumentfreigabe, Ferien, Systemzugriff, oder Rabatt und Ausnahme.
  2. Antrag beschreiben und begründen. Gib an, was beantragt wird, warum es nötig ist, und was bei Ablehnung geschieht.
  3. Betrag und Budgetcode angeben. Notiere den Betrag und die zugehörige Budgetcode.
  4. An die richtige Stelle senden. Bestimme die genehmigende Person und Kompetenz, mit einer anderen Person bei Überschreitung.
  5. Entscheid festhalten und Formular aufbewahren. Wähle genehmigt, bedingt genehmigt, abgelehnt oder weitergeleitet, lege die Aufbewahrungsfrist fest und speichere das Dokument.

Häufig Gestellte Fragen

Seit wann regelt Liechtenstein die elektronische Signatur über EU-Recht?

Seit 2003, mit dem Signaturgesetz, das die EG-Signaturrichtlinie 1999/93/EG als EWR-Verpflichtung umsetzte — lange bevor die eIDAS-Verordnung 2019 folgte.

Was änderte das Signatur- und Vertrauensdienstgesetz von 2019?

Es ersetzte das alte Signaturgesetz und setzte die eIDAS-Verordnung um, mit denselben europaweit einheitlichen Rahmenbedingungen wie in der EU.

Braucht ein internes Genehmigungsformular eine bestimmte Unterschriftsform?

Oft nicht. Nur wo das Gesetz selbst eine Form verlangt, erfüllt die qualifizierte elektronische Signatur dieses Erfordernis stets.

Kann die antragstellende Person den eigenen Antrag genehmigen?

Das sollte vermieden werden. Die Aufgabentrennung zwischen Antrag, Genehmigung und Zahlung ist die wichtigste Kontrolle gegen Fehler und Missbrauch.

Ist Liechtensteins Weg zu eIDAS derselbe wie in der Schweiz?

Nein. Liechtenstein ist EWR-Mitglied und daher direkt an die eIDAS-Verordnung gebunden, während die Schweiz mit ZertES ein eigenständiges, nicht EWR-gebundenes Regime hat.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und diese Anleitung dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Vorschriften zum öffentlichen Beschaffungswesen oder zu einzelnen Branchen können zusätzliche Anforderungen an Genehmigung und Dokumentation stellen.