Lehrvertrag (Liechtenstein)

Aktualisiert am 11. August 2026

Ein Lehrvertrag in Liechtenstein ist von Anfang an grenzüberschreitend gedacht. Wegen der geringen Grösse des Landes findet die schulische Ausbildung der meisten Lernenden nicht in Liechtenstein selbst statt, sondern an ausländischen Berufsschulen — vor allem im benachbarten Kanton St. Gallen.

Diese Vorlage ersetzt eine Quellseite ohne anderen Inhalt als einen Titel. Sie ist um das aufgebaut, was ein Lehrvertrag in Liechtenstein tatsächlich braucht: die betriebliche Ausbildung im Lehrbetrieb, die Berufsschule im Ausland, und die gesetzliche Grundlage, die diese grenzüberschreitende Struktur seit Jahrzehnten trägt.

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Lehrvertrag

Lernende Person:
Lehrbetrieb:
Beruf:
Berufsschule:
Beginn:
Datum des Vertrags:

Der Lehrbetrieb bestätigt, über die Bildungsbewilligung zu verfügen und die betriebliche Ausbildung im vereinbarten Beruf durchzuführen.

1. Probezeit

Die Probezeit beträgt Monate. Während dieser Zeit kann jede Seite den Vertrag mit kürzerer Frist beenden.

2. Lohn

Die lernende Person erhält eine Lehrlingsentschädigung von .

Lernende Person

Datum:

Lehrbetrieb

Datum:

Seit 1936 grenzüberschreitend: rund 80 Prozent der Lernenden besuchen die Berufsschule in St. Gallen

Bereits seit 1936 besuchen rund 80 Prozent der Lernenden aus Liechtenstein Berufsschulen im Schweizer Kanton St. Gallen. Diese Praxis wurde 1971 durch ein eigenes Abkommen zwischen Liechtenstein und dem Kanton St. Gallen vertraglich abgesichert. Das Berufsbildungsgesetz von 2008 schafft ausdrücklich die rechtliche Grundlage dafür, Schulungs- und Ausbildungsplätze an ausländischen Berufsschulen und Berufsbildungseinrichtungen für Interessenten aus Liechtenstein zu sichern.

Das ist ein fünfzehntes, eigenständiges Modell in dieser Serie: Kein anderes Land hat eine per Staatsvertrag abgesicherte, jahrzehntealte Struktur, in der die schulische Komponente der Lehre routinemässig im Ausland stattfindet, während die betriebliche Ausbildung im inländischen Lehrbetrieb erfolgt.

EWR-Mitgliedschaft seit 1995: Teilnahme an europäischen Berufsbildungsprogrammen

Seit dem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995 beteiligt sich Liechtenstein am EU-Berufsbildungsprogramm Leonardo. Ausbildungen, die innerhalb des EWR oder in der Schweiz absolviert wurden, werden zudem gegenseitig anerkannt — eine Anerkennung, die für ein Land, dessen Lernende zu einem grossen Teil im Ausland zur Schule gehen, praktisch unentbehrlich ist.

Für den Lehrvertrag selbst bedeutet das: Er sollte ausdrücklich festhalten, an welcher Berufsschule — in Liechtenstein oder im Ausland — die schulische Ausbildung erfolgt, und welche kantonale oder liechtensteinische Stelle die Bildungsbewilligung des Lehrbetriebs erteilt hat.

Übersicht über die Klauseln

Beruf und Lehrbetrieb
Genaue Angabe des Berufs und des Lehrbetriebs, der die betriebliche Ausbildung durchführt.
Berufsschule
Angabe, ob die schulische Ausbildung in Liechtenstein oder an einer ausländischen Berufsschule, insbesondere in St. Gallen, erfolgt.
Bildungsbewilligung
Bestätigung, dass der Lehrbetrieb über eine gültige Bildungsbewilligung verfügt.
Probezeit
Zeitraum, in dem beide Seiten den Lehrvertrag mit kürzerer Frist beenden können.
Lohn
Vereinbarte Lehrlingsentschädigung, üblicherweise nach Branchenempfehlung oder Gesamtarbeitsvertrag.

Wie dieser Vertrag ausgestaltet werden sollte

Der Lehrvertrag in Liechtenstein muss die grenzüberschreitende Struktur der Berufsbildung ausdrücklich abbilden.

  • Geben Sie die Berufsschule ausdrücklich an

    Rund 80 Prozent der Lernenden besuchen Berufsschulen im Kanton St. Gallen, abgesichert durch das Abkommen von 1971.

    Berufsbildungsgesetz (BBG), Liechtenstein
  • Bestätigen Sie die Bildungsbewilligung des Lehrbetriebs

    Der Lehrbetrieb benötigt eine gültige Bildungsbewilligung, unabhängig davon, wo die schulische Ausbildung stattfindet.

  • Berücksichtigen Sie die EWR-Anerkennung von Ausbildungen

    Seit dem EWR-Beitritt 1995 werden Ausbildungen innerhalb des EWR und der Schweiz gegenseitig anerkannt.

  • Setzen Sie den Lohn nach branchenüblichem Massstab fest

    Es gibt keinen gesetzlichen Mindestlohn für Lernende; massgebend sind Branchenempfehlungen oder Gesamtarbeitsverträge.

So verwendest du diesen Lehrvertrag

  1. Beruf und Lehrbetrieb angeben. Bestimme den Beruf und den Lehrbetrieb, der die betriebliche Ausbildung durchführt.
  2. Berufsschule festlegen. Gib an, ob die schulische Ausbildung in Liechtenstein oder im Ausland erfolgt.
  3. Bildungsbewilligung bestätigen. Bestätige, dass der Lehrbetrieb über eine gültige Bildungsbewilligung verfügt.
  4. Probezeit und Lohn festlegen. Vereinbare die Probezeit und die Lehrlingsentschädigung.
  5. Unterschreiben und Exemplar aufbewahren. Beide Seiten unterschreiben den Vertrag vor Beginn der Ausbildung.

Häufig Gestellte Fragen

Warum besuchen liechtensteinische Lernende oft eine Berufsschule in der Schweiz?

Seit 1936 besuchen rund 80 Prozent der Lernenden Berufsschulen im Kanton St. Gallen, abgesichert durch ein Abkommen von 1971 zwischen Liechtenstein und dem Kanton.

Schafft das Berufsbildungsgesetz eine eigene Grundlage für ausländische Schulplätze?

Ja. Das Berufsbildungsgesetz von 2008 sieht ausdrücklich vor, Schulungs- und Ausbildungsplätze an ausländischen Berufsschulen für Interessenten aus Liechtenstein zu sichern.

Werden Ausbildungen aus der Schweiz in Liechtenstein anerkannt?

Ja, seit dem EWR-Beitritt 1995 werden Ausbildungen innerhalb des EWR und der Schweiz gegenseitig anerkannt.

Gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn für Lernende in Liechtenstein?

Nein. Die Lehrlingsentschädigung richtet sich nach Branchenempfehlungen oder Gesamtarbeitsverträgen, nicht nach einem gesetzlichen Mindestbetrag.

Muss der Lehrbetrieb eine Bewilligung besitzen?

Ja, unabhängig davon, wo die schulische Ausbildung stattfindet, braucht der Lehrbetrieb eine gültige Bildungsbewilligung.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und diese Anleitung dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Die schulische Ausbildung kann je nach Beruf im In- oder Ausland erfolgen; rate dich vor Unterschrift bei der zuständigen Stelle oder einer Fachperson.