08Kapitel
GENIESSBARE FRÜCHTE UND NÜSSE; SCHALEN VON ZITRUSFRÜCHTEN ODER VON MELONEN
Position
0801Kokosnüsse, Paranüsse und Kaschu-Nüsse, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutetPositionZoll0%0802Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutetPositionZoll2%0803Bananen, einschließlich Mehlbananen, frisch oder getrocknetPositionZoll16%0804Datteln, Feigen, Ananas, Avocadofrüchte, Guaven, Mangofrüchte und Mangostanfrüchte, frisch oder getrocknetPositionZoll4%0805Zitrusfrüchte, frisch oder getrocknetPositionZoll16%0806Weintrauben, frisch oder getrocknetPositionZoll2%0807Melonen (einschließlich Wassermelonen) und Papaya-Früchte, frischPositionZoll8%0808Äpfel, Birnen und Quitten, frischPositionZoll6%0809Aprikosen/Marillen, Kirschen, Pfirsiche (einschließlich Brugnolen und Nektarinen), Pflaumen und Schlehen, frischPositionZoll12%0810Andere Früchte, frischPositionZoll8%0811Früchte und Nüsse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen SüßmittelnPositionZoll14%0812Früchte und Nüsse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignetPositionZoll0%0813Früchte (ausgenommen solche der Positionen 0801 bis 0806), getrocknet; Mischungen von getrockneten Früchten oder von Schalenfrüchten dieses KapitelsPositionZoll4%0814Schalen von Zitrusfrüchten oder von Melonen (einschließlich Wassermelonen), frisch, gefroren, getrocknet oder zum vorläufigen Haltbarmachen in Salzlake oder in Wasser mit einem Zusatz von anderen Stoffen eingelegtPositionZoll0%
Verwandte Codes
06LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELSKapitel07GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDENKapitel09KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZEKapitel10GETREIDEKapitel11MÜLLEREIERZEUGNISSE; MALZ; STÄRKE; INULIN; KLEBER VON WEIZENKapitel12ÖLSAMEN UND ÖLHALTIGE FRÜCHTE; VERSCHIEDENE SAMEN UND FRÜCHTE; PFLANZEN ZUM GEWERBE- ODER HEILGEBRAUCH; STROH UND FUTTERKapitel13SCHELLACK; GUMMEN, HARZE UND ANDERE PFLANZENSÄFTE UND PFLANZENAUSZÜGEKapitel14FLECHTSTOFFE UND ANDERE WAREN PFLANZLICHEN URSPRUNGS, ANDERWEIT WEDER GENANNT NOCH INBEGRIFFENKapitel


