Honorarangebot des Architekten (Schweiz)

Aktualisiert am 11. August 2026

Ein Honorarangebot ist mehr als ein Betrag. Es ist der Moment, in dem die Architektin erklärt, was die Projektierung konkret umfasst, was sie nicht umfasst, und zu welchen Bedingungen das Honorar angepasst werden kann, wenn sich der Projektumfang ändert.

Diese Vorlage ersetzt eine Quellseite ohne anderen Inhalt als einen Titel. Sie ist um das aufgebaut, was ein solches Angebot tatsächlich braucht: eine klare Beschreibung des Gegenstands, eine Berechnungsmethode für das Honorar, und ein präzises Verständnis davon, ob und wie das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften auf ein reines Planungsmandat überhaupt anwendbar ist.

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Honorarangebot des Architekten

Architektin:
Kundin:
Datum:
Gültigkeit:
Tage

1. Projekt

2. Honorar

Das Honorar für das oben genannte Projekt wird als Pauschalbetrag festgesetzt: .

3. Widerrufsrecht

Da dieses Angebot in den Geschäftsräumen der Architektin angenommen wurde, gilt keine besondere Widerrufsregelung nach Art. 40a ff. OR für diesen Vertrag.

Architektin

Datum:

Kundin

Datum:

Ausschluss durch öffentliche Beurkundung, nicht durch eine Ausnahme für Immobilien als solche

Der Grundstückskauf selbst bedarf zur Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung, jf. Art. 216 ff. OR. Weil das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR nur für bewegliche Sachen und Dienstleistungen zum persönlichen oder familiären Gebrauch gilt, fällt der eigentliche Grundstückskaufvertrag schon wegen seiner eigenen Formvorschrift ausserhalb dieses Anwendungsbereichs — nicht, weil das Gesetz Immobilien als Gegenstandskategorie ausdrücklich ausnimmt, wie es Österreich oder Norwegen in dieser Serie tun.

Ein reines Planungsmandat einer Architektin ist keine öffentlich beurkundete Eigentumsübertragung; es ist ein gewöhnlicher Auftrag nach Art. 394 ff. OR. Diese Unterscheidung — Ausschluss durch die Form des konkreten Rechtsgeschäfts, nicht durch dessen Gegenstand — ist ein eigenständiger gesetzestechnischer Ansatz in dieser Serie.

Das Widerrufsrecht kann ein reines Honorarangebot deshalb tatsächlich erfassen

Art. 40a OR gilt für Verträge über bewegliche Sachen und Dienstleistungen zum persönlichen oder familiären Gebrauch der Kundschaft, wenn die Anbieterin im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit gehandelt hat und die Leistung der Kundschaft CHF 100 übersteigt. Wird ein solches Honorarangebot ausserhalb der Geschäftsräume der Architektin und auf deren Initiative in überraschender Weise angenommen, steht der Kundschaft ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu, jf. Art. 40d-40e OR — es sei denn, die Architektin hat die Dienstleistung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Kundschaft bereits vollständig erbracht, bevor die Widerrufsfrist abläuft.

Damit ist ein Architektenhonorarangebot in der Schweiz, anders als in jedem anderen Land dieser Serie, nicht kategorisch von der allgemeinen Widerrufsregelung ausgenommen: massgebend ist allein, wie und wo das Angebot angenommen wurde, und ob die Leistung schon erbracht ist — nicht, dass es sich um ein Bauprojekt handelt.

Übersicht über die Klauseln

Gegenstand des Angebots
Klare Beschreibung des Projekts und der vom Angebot umfassten Projektierungsphasen.
Berechnungsmethode für das Honorar
Pauschalbetrag, Honorar nach Baukosten oder Zeithonorar, klar angegeben.
Zustandekommen des Angebots
Ob das Angebot in den Geschäftsräumen der Architektin oder ausserhalb, auf deren Initiative, angenommen wurde.
Gültigkeit des Angebots
Der Zeitraum, während dessen das Angebot für die Architektin verbindlich bleibt.
Widerrufsrecht
Bei Annahme ausserhalb der Geschäftsräume: ein Hinweis auf das allfällige 14-tägige Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR.

Wie dieses Angebot ausgestaltet werden sollte

Die Widerrufsklausel muss zu den tatsächlichen Umständen des Vertragsschlusses passen, nicht zu einer pauschalen Annahme, Bauprojekte seien stets ausgenommen.

  • Nimm nicht an, ein Planungsmandat sei stets vom Widerrufsrecht ausgenommen

    Ausgeschlossen ist nach Art. 216 ff. OR nur der öffentlich beurkundete Grundstückskauf selbst, nicht ein gewöhnliches Planungsmandat nach Art. 394 ff. OR.

    Obligationenrecht, Art. 40a ff.
  • Prüfe Ort und Initiative des Vertragsschlusses

    Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen entsteht nur, wenn das Angebot ausserhalb der Geschäftsräume der Architektin, auf deren Initiative, in überraschender Weise angenommen wurde.

  • Beginne die Ausführung nicht ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung

    Wird die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist ohne diese Zustimmung bereits vollständig erbracht, bleibt das Widerrufsrecht der Kundschaft trotzdem bestehen.

  • Gib die Berechnungsmethode für das Honorar klar an

    Pauschalbetrag, Betrag nach Baukosten oder Zeithonorar — die Methode sollte im Angebot selbst eindeutig bezeichnet sein.

So verwendest du dieses Honorarangebot

  1. Gegenstand des Angebots beschreiben. Bestimme das Projekt und die vom Angebot umfassten Projektierungsphasen.
  2. Berechnungsmethode für das Honorar festlegen. Wähle Pauschalbetrag, Honorar nach Baukosten oder Zeithonorar.
  3. Zustandekommen des Angebots angeben. Vermerke, ob das Angebot in den Geschäftsräumen oder ausserhalb angenommen wurde.
  4. Gültigkeit des Angebots angeben. Bestimme, wie lange das Angebot für die Architektin verbindlich bleibt.
  5. Unterschreiben oder Angebot annehmen. Beide Parteien bestätigen die Annahme, bevor die Arbeit beginnt.

Häufig Gestellte Fragen

Hat die Kundschaft immer ein Widerrufsrecht bei einem Architektenhonorarangebot?

Nicht immer, aber anders als in vielen anderen Ländern auch nicht kategorisch ausgeschlossen. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen kann bestehen, wenn das Angebot ausserhalb der Geschäftsräume der Architektin, auf deren Initiative, angenommen wurde, jf. Art. 40a ff. OR.

Warum sind Grundstückskaufverträge vom Widerrufsrecht ausgenommen?

Weil sie zur Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung bedürfen, jf. Art. 216 ff. OR, und das Widerrufsrecht nach Art. 40a OR nur für bewegliche Sachen und Dienstleistungen gilt — nicht wegen einer ausdrücklichen Ausnahme für Immobilien als Gegenstandskategorie.

Verliert die Kundschaft das Widerrufsrecht, wenn die Architektin schon zu arbeiten beginnt?

Nur wenn die Architektin die Dienstleistung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung der Kundschaft bereits vollständig erbracht hat, bevor die Widerrufsfrist abläuft.

Gilt das Widerrufsrecht auch bei einem in den Geschäftsräumen der Architektin unterschriebenen Angebot?

Nein. Die besondere Regelung für Haustürgeschäfte betrifft gerade den Vertragsschluss ausserhalb der Geschäftsräume, auf Initiative der Anbieterin, in überraschender Weise.

Welche Berechnungsmethoden für das Honorar sind in der Schweiz üblich?

Pauschalhonorar, Zeithonorar oder Honorar nach Baukosten, entsprechend den drei Modellen der privaten SIA-Norm 102.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und diese Anleitung dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Ob ein Widerrufsrecht im Einzelfall besteht, hängt von den konkreten Umständen des Vertragsschlusses ab und sollte von einer Fachperson geprüft werden.