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Vorlage Jahresrechnung Schweiz

Eine gratis, OR-konforme Vorlage für die Jahresrechnung Schweizer Unternehmen, mit bearbeitbarer Ergebnisübersicht und korrekter CHF-Formatierung.

Rechnungslegungsstandard
Obligationenrecht (OR)
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr (meist Kalenderjahr, Jan.–Dez.)
Währung
CHF (CHF)
Einreichung bei
Keine allgemeine öffentliche Hinterlegung (SHAB nur für kotierte/Anleihens-Emittenten)
Jahresrechnung / Geschäftsbericht
20262025
Nettoerlös aus Lieferungen und LeistungenCHF 1'450'000CHF 1'450'000
Material- und WarenaufwandCHF 810'000CHF 810'000
BruttoergebnisCHF 640'000CHF 640'000
BetriebsaufwandCHF 420'000CHF 420'000
Betriebsergebnis (EBIT)CHF 220'000CHF 220'000
Direkte SteuernCHF 42'000CHF 42'000
JahresgewinnCHF 178'000CHF 178'000

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So füllen Sie eine Vorlage für die Jahresrechnung aus

Die Jahresrechnung fasst das Jahresergebnis, die finanzielle Lage und die Geldflüsse eines Unternehmens in einem einzigen Paket zusammen, ergänzt durch einen Lagebericht. Für Schweizer Gesellschaften bildet sie die Grundlage für die Genehmigung durch die Generalversammlung und, bei kotierten Gesellschaften, für die Publikation im SHAB.

Auch wenn die abschliessende Prüfung und Genehmigung Fachwissen erfordert, beschleunigt das Erfassen der Zahlen und der Struktur in dieser Vorlage den Prozess erheblich, weil der Aufbau bereits dem Obligationenrecht folgt.

Was ist eine Jahresrechnung?

Die Jahresrechnung ist das nach OR vorgeschriebene Gesamtpaket, das Erfolgsrechnung, Bilanz und Anhang umfasst; grössere Unternehmen ergänzen zusätzlich eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht. Sie zeigt zusammen mit einer kurzen Einschätzung von Geschäftsgang und Ausblick, wie das Unternehmen im Geschäftsjahr abgeschnitten hat und wie es finanziell aufgestellt ist.

Was gehört dazu

  • Nettoerlös aus Lieferungen und Leistungen — der gesamte im Geschäftsjahr erzielte Umsatz aus der ordentlichen Geschäftstätigkeit.
  • Material- und Warenaufwand — die direkten Kosten der verkauften Waren oder Leistungen, abgezogen zur Ermittlung des Bruttoergebnisses.
  • Bruttoergebnis — Nettoerlös abzüglich Material- und Warenaufwand, eine Zwischensumme zur Darstellung der Handelsmarge.
  • Betriebsaufwand — die übrigen Kosten des laufenden Betriebs, die zum Betriebsergebnis (EBIT) führen.
  • Betriebsergebnis (EBIT) — Bruttoergebnis abzüglich Betriebsaufwand, das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern.
  • Direkte Steuern — die im Geschäftsjahr angefallene Gewinnsteuer, abgezogen vom Betriebsergebnis.
  • Jahresgewinn — die abschliessende Summe nach Steuern, die in die Bilanz als Bilanzgewinn einfliesst.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Beginnen Sie mit einem Deckblatt, das Firmenname, UID-Nummer, Sitz und das betreffende Geschäftsjahr zeigt.
  2. Verfassen Sie den Lagebericht mit einer Zusammenfassung von Geschäftsgang, wesentlichen Risiken und Ausblick auf das kommende Jahr.
  3. Fügen Sie die Erfolgsrechnung ein und erfassen Sie Nettoerlös, Material- und Warenaufwand sowie Betriebsaufwand bis zum Jahresgewinn.
  4. Fügen Sie die Bilanz ein und listen Sie Umlauf- und Anlagevermögen sowie kurz- und langfristiges Fremdkapital und Eigenkapital auf; prüfen Sie, ob sie ausgeglichen ist.
  5. Fügen Sie die Geldflussrechnung ein, sofern Ihr Unternehmen dazu verpflichtet ist oder sie freiwillig erstellt.
  6. Ergänzen Sie den Anhang mit den nach OR verlangten Angaben, etwa zu Bewertungsgrundsätzen und wesentlichen Bilanzpositionen.
  7. Prüfen Sie die Zahlen auf Konsistenz zwischen den drei Rechnungen, insbesondere dass der Jahresgewinn mit der Veränderung des Bilanzgewinns übereinstimmt.
  8. Lassen Sie die Jahresrechnung durch den Verwaltungsrat freigeben und durch die Generalversammlung innert sechs Monaten nach Geschäftsjahresende genehmigen.

Schweiz-spezifische Regeln

Jede im Handelsregister eingetragene Gesellschaft muss nach OR Art. 957 ff. eine Jahresrechnung erstellen; der Umfang der Pflichten (Erfolgsrechnung, Bilanz, Anhang, ggf. Geldflussrechnung und Lagebericht) richtet sich nach Grösse und Rechtsform. Für die meisten Gesellschaften besteht keine öffentliche Hinterlegungspflicht; die Genehmigung erfolgt durch die Generalversammlung innert sechs Monaten nach Geschäftsjahresende.

Kotierte Gesellschaften und Anleihens-Emittenten publizieren ihre Jahresrechnung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) und bilanzieren häufig nach IFRS oder US-GAAP statt nach reinem OR-Recht; ein XBRL-Zwang wie in vielen EU-Ländern besteht in der Schweiz nicht.

Häufig gestellte Fragen