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Vorlage Bilanz Schweiz

Eine gratis Bilanz-Vorlage nach OR, mit automatischer Prüfung, dass das Total Aktiven dem Total Passiven entspricht.

Rechnungslegungsstandard
Obligationenrecht (OR)
Geschäftsjahr
Geschäftsjahr (meist Kalenderjahr, Jan.–Dez.)
Währung
CHF (CHF)
Einreichung bei
Keine allgemeine öffentliche Hinterlegung (SHAB nur für kotierte/Anleihens-Emittenten)
Bilanz
20262025
UmlaufvermögenCHF 850'000CHF 850'000
Flüssige MittelCHF 380'000CHF 380'000
Forderungen aus Lieferungen und LeistungenCHF 260'000CHF 260'000
VorräteCHF 210'000CHF 210'000
AnlagevermögenCHF 1'440'000CHF 1'440'000
SachanlagenCHF 1'200'000CHF 1'200'000
FinanzanlagenCHF 150'000CHF 150'000
Immaterielle WerteCHF 90'000CHF 90'000
Total AktivenCHF 2'290'000CHF 2'290'000
Kurzfristiges FremdkapitalCHF 350'000CHF 350'000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenCHF 240'000CHF 240'000
Kurzfristige verzinsliche VerbindlichkeitenCHF 110'000CHF 110'000
Langfristiges FremdkapitalCHF 640'000CHF 640'000
Langfristige DarlehenCHF 640'000CHF 640'000
EigenkapitalCHF 1'300'000CHF 1'300'000
AktienkapitalCHF 500'000CHF 500'000
Gesetzliche GewinnreserveCHF 150'000CHF 150'000
Gewinnvortrag / BilanzgewinnCHF 650'000CHF 650'000
Total PassivenCHF 2'290'000CHF 2'290'000
Bilanz ist ausgeglichen

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So füllen Sie eine Bilanz-Vorlage aus

Die Bilanz zeigt, was ein Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag besitzt und schuldet — üblicherweise dem Ende des Geschäftsjahres. Anders als die Erfolgsrechnung, die eine Periode abdeckt, ist die Bilanz eine Momentaufnahme.

Weil sie stets ausgeglichen sein muss, mit Total Aktiven gleich Total Passiven, dient sie zugleich als Kontrolle für die Richtigkeit der übrigen Buchhaltung.

Was ist eine Bilanz?

Eine Bilanz listet die Aktiven eines Unternehmens (was es besitzt), das Fremdkapital (was es schuldet) und das Eigenkapital (der verbleibende Anteil der Eigentümer) per Stichtag auf. Jede nach OR bilanzierungspflichtige Gesellschaft muss eine Bilanz erstellen; sie ist gemeinsam mit der Erfolgsrechnung fester Bestandteil der Jahresrechnung.

Was gehört dazu

  • Umlaufvermögen — flüssige Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte, die innerhalb eines Jahres liquidiert werden.
  • Anlagevermögen — Sachanlagen, Finanzanlagen und immaterielle Werte, die dauerhaft dem Betrieb dienen.
  • Total Aktiven — die Summe aus Umlauf- und Anlagevermögen.
  • Kurzfristiges Fremdkapital — Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten.
  • Langfristiges Fremdkapital — längerfristige Verbindlichkeiten wie Darlehen mit einer Laufzeit über ein Jahr.
  • Eigenkapital — Aktienkapital, gesetzliche Gewinnreserve und Gewinnvortrag bzw. Bilanzgewinn.
  • Total Passiven — die Summe aus kurz- und langfristigem Fremdkapital sowie Eigenkapital, die dem Total Aktiven entsprechen muss.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

  1. Erfassen Sie flüssige Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte, um das Umlaufvermögen zu ermitteln.
  2. Erfassen Sie Sachanlagen, Finanzanlagen und immaterielle Werte, um das Anlagevermögen zu ermitteln, und prüfen Sie das Total Aktiven.
  3. Erfassen Sie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten unter kurzfristigem Fremdkapital.
  4. Erfassen Sie langfristige Darlehen unter langfristigem Fremdkapital.
  5. Erfassen Sie Aktienkapital, gesetzliche Gewinnreserve und Gewinnvortrag bzw. Bilanzgewinn unter Eigenkapital.
  6. Summieren Sie kurz- und langfristiges Fremdkapital und Eigenkapital zum Total Passiven.
  7. Prüfen Sie, ob Total Aktiven dem Total Passiven entspricht — die automatische Bilanzprüfung der Vorlage zeigt eine Abweichung sofort an.
  8. Vergleichen Sie die aktuelle Periode mit der Vorjahresspalte, um ungewöhnliche Bewegungen zu erkennen.

Schweiz-spezifische Regeln

Jede zur Buchführung verpflichtete Gesellschaft muss nach OR Art. 959 eine Bilanz per Bilanzstichtag erstellen, die den tatsächlichen Verhältnissen so entspricht, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Die Bilanz wird vom Verwaltungsrat vorbereitet und der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.

Für die meisten Gesellschaften besteht keine öffentliche Hinterlegungspflicht der Bilanz; nur kotierte Gesellschaften und Anleihens-Emittenten veröffentlichen sie im SHAB. Grössere Unternehmen, die Swiss GAAP FER anwenden, weisen die Bilanz häufig detaillierter aus, mit zusätzlichen Angaben im Anhang.

Häufig gestellte Fragen