Vorlage Bilanz Schweiz
Eine gratis Bilanz-Vorlage nach OR, mit automatischer Prüfung, dass das Total Aktiven dem Total Passiven entspricht.
- Rechnungslegungsstandard
- Obligationenrecht (OR)
- Geschäftsjahr
- Geschäftsjahr (meist Kalenderjahr, Jan.–Dez.)
- Währung
- CHF (CHF)
- Einreichung bei
- Keine allgemeine öffentliche Hinterlegung (SHAB nur für kotierte/Anleihens-Emittenten)
| 2026 | 2025 | |
|---|---|---|
| Umlaufvermögen | CHF 850'000 | CHF 850'000 |
| Flüssige Mittel | CHF 380'000 | CHF 380'000 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | CHF 260'000 | CHF 260'000 |
| Vorräte | CHF 210'000 | CHF 210'000 |
| Anlagevermögen | CHF 1'440'000 | CHF 1'440'000 |
| Sachanlagen | CHF 1'200'000 | CHF 1'200'000 |
| Finanzanlagen | CHF 150'000 | CHF 150'000 |
| Immaterielle Werte | CHF 90'000 | CHF 90'000 |
| Total Aktiven | CHF 2'290'000 | CHF 2'290'000 |
| Kurzfristiges Fremdkapital | CHF 350'000 | CHF 350'000 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | CHF 240'000 | CHF 240'000 |
| Kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten | CHF 110'000 | CHF 110'000 |
| Langfristiges Fremdkapital | CHF 640'000 | CHF 640'000 |
| Langfristige Darlehen | CHF 640'000 | CHF 640'000 |
| Eigenkapital | CHF 1'300'000 | CHF 1'300'000 |
| Aktienkapital | CHF 500'000 | CHF 500'000 |
| Gesetzliche Gewinnreserve | CHF 150'000 | CHF 150'000 |
| Gewinnvortrag / Bilanzgewinn | CHF 650'000 | CHF 650'000 |
| Total Passiven | CHF 2'290'000 | CHF 2'290'000 |
Diese Vorlage herunterladen
So füllen Sie eine Bilanz-Vorlage aus
Die Bilanz zeigt, was ein Unternehmen zu einem bestimmten Stichtag besitzt und schuldet — üblicherweise dem Ende des Geschäftsjahres. Anders als die Erfolgsrechnung, die eine Periode abdeckt, ist die Bilanz eine Momentaufnahme.
Weil sie stets ausgeglichen sein muss, mit Total Aktiven gleich Total Passiven, dient sie zugleich als Kontrolle für die Richtigkeit der übrigen Buchhaltung.
Was ist eine Bilanz?
Eine Bilanz listet die Aktiven eines Unternehmens (was es besitzt), das Fremdkapital (was es schuldet) und das Eigenkapital (der verbleibende Anteil der Eigentümer) per Stichtag auf. Jede nach OR bilanzierungspflichtige Gesellschaft muss eine Bilanz erstellen; sie ist gemeinsam mit der Erfolgsrechnung fester Bestandteil der Jahresrechnung.
Was gehört dazu
- Umlaufvermögen — flüssige Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vorräte, die innerhalb eines Jahres liquidiert werden.
- Anlagevermögen — Sachanlagen, Finanzanlagen und immaterielle Werte, die dauerhaft dem Betrieb dienen.
- Total Aktiven — die Summe aus Umlauf- und Anlagevermögen.
- Kurzfristiges Fremdkapital — Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten.
- Langfristiges Fremdkapital — längerfristige Verbindlichkeiten wie Darlehen mit einer Laufzeit über ein Jahr.
- Eigenkapital — Aktienkapital, gesetzliche Gewinnreserve und Gewinnvortrag bzw. Bilanzgewinn.
- Total Passiven — die Summe aus kurz- und langfristigem Fremdkapital sowie Eigenkapital, die dem Total Aktiven entsprechen muss.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Erfassen Sie flüssige Mittel, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vorräte, um das Umlaufvermögen zu ermitteln.
- Erfassen Sie Sachanlagen, Finanzanlagen und immaterielle Werte, um das Anlagevermögen zu ermitteln, und prüfen Sie das Total Aktiven.
- Erfassen Sie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie kurzfristige verzinsliche Verbindlichkeiten unter kurzfristigem Fremdkapital.
- Erfassen Sie langfristige Darlehen unter langfristigem Fremdkapital.
- Erfassen Sie Aktienkapital, gesetzliche Gewinnreserve und Gewinnvortrag bzw. Bilanzgewinn unter Eigenkapital.
- Summieren Sie kurz- und langfristiges Fremdkapital und Eigenkapital zum Total Passiven.
- Prüfen Sie, ob Total Aktiven dem Total Passiven entspricht — die automatische Bilanzprüfung der Vorlage zeigt eine Abweichung sofort an.
- Vergleichen Sie die aktuelle Periode mit der Vorjahresspalte, um ungewöhnliche Bewegungen zu erkennen.
Schweiz-spezifische Regeln
Jede zur Buchführung verpflichtete Gesellschaft muss nach OR Art. 959 eine Bilanz per Bilanzstichtag erstellen, die den tatsächlichen Verhältnissen so entspricht, dass sich Dritte ein zuverlässiges Urteil bilden können. Die Bilanz wird vom Verwaltungsrat vorbereitet und der Generalversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
Für die meisten Gesellschaften besteht keine öffentliche Hinterlegungspflicht der Bilanz; nur kotierte Gesellschaften und Anleihens-Emittenten veröffentlichen sie im SHAB. Grössere Unternehmen, die Swiss GAAP FER anwenden, weisen die Bilanz häufig detaillierter aus, mit zusätzlichen Angaben im Anhang.
