Werkstattauftrag (Österreich)

Aktualisiert am 11. August 2026

In Österreich darf die Werkstatt von einem erteilten Kostenvoranschlag in der Praxis um etwa 10 bis 20 % abweichen, ohne dass dafür eine erneute Zustimmung nötig ist. Ist absehbar, dass die tatsächlichen Kosten deutlich höher ausfallen werden als veranschlagt, muss die Werkstatt den Kunden darüber informieren; unterlässt sie das, muss der Kunde in der Regel nur den ursprünglich veranschlagten Betrag bezahlen. Der Kunde hat bei einer deutlichen Kostenüberschreitung zudem ein Kündigungsrecht.

Ein Werkstattauftrag, der mechanisch aus einem amerikanischen Muster übersetzt wurde, behandelt diese Informationspflicht nicht als eigenen, ausdrücklichen Schritt, getrennt vom ursprünglichen Kostenvoranschlag. Diese Vorlage enthält ein eigenes Feld für die Zustimmung des Kunden zu zusätzlichen Arbeiten, die während der Reparatur festgestellt werden.

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Werkstattauftrag

Werkstatt:
Kunde:
,
Datum der Übernahme:

1. Fahrzeug

Marke und Modell:
Fahrgestellnummer:

2. Ursprünglicher Kostenvoranschlag

3. Zusatzarbeiten und Information

Wird während der Reparatur eine Zusatzarbeit festgestellt, die den Kostenvoranschlag deutlich übersteigt, wird die Werkstatt den Kunden informieren, bevor sie diese durchführt.

Festgestellte Zusatzarbeit: . Die Information/Zustimmung des Kunden erfolgte am .

4. Gewährleistung

Für die Reparatur besteht die gesetzliche Gewährleistung nach ABGB; bei einem Mangel hat die Werkstatt zunächst Gelegenheit zur Verbesserung.

5. Geschätztes Fertigstellungsdatum

Geschätztes Fertigstellungsdatum der Arbeiten: .

Kunde

Datum:

Das Toleranzband des Kostenvoranschlags kennen

Eine Abweichung von etwa 10 bis 20 % vom Kostenvoranschlag wird üblicherweise toleriert, ohne dass eine erneute Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Erst wenn absehbar ist, dass die Kosten diese Toleranz deutlich übersteigen werden, greift die Informationspflicht der Werkstatt. Diese Vorlage unterscheidet zwischen dem ursprünglichen Kostenvoranschlag und darüber hinausgehenden zusätzlichen Arbeiten.

Die Informationspflicht bei absehbarer Kostenüberschreitung festhalten

Erkennt die Werkstatt, dass die tatsächlichen Kosten den Kostenvoranschlag deutlich übersteigen werden, muss sie den Kunden umgehend informieren. Unterlässt sie das, muss der Kunde grundsätzlich nur den ursprünglich veranschlagten Betrag bezahlen. Diese Vorlage enthält ein eigenes Feld zur Dokumentation dieser Information und der Reaktion des Kunden.

Das Kündigungsrecht des Kunden berücksichtigen

Wird der Kunde über eine deutliche Kostenüberschreitung informiert, hat er das Recht, den Auftrag zu kündigen. Diese Vorlage macht dieses Recht ausdrücklich sichtbar, statt es stillschweigend vorauszusetzen, ohne es überhaupt zu erwähnen.

Kündigt der Kunde an diesem Punkt, sollte im Auftrag auch festgehalten werden, wie mit bereits begonnenen, aber noch nicht abgeschlossenen Arbeiten umzugehen ist — etwa ob und in welchem Umfang der bis dahin entstandene Aufwand zu vergüten ist.

Das Fahrzeug genau identifizieren

Ein Werkstattauftrag ohne Fahrgestellnummer lässt Unklarheit zu, wenn der Kunde mehr als ein Fahrzeug hat oder das Dokument später für eine Gewährleistungsreklamation verwendet wird. Diese Vorlage enthält die Fahrgestellnummer als eigenes, verpflichtendes Feld.

Ein realistisches Fertigstellungsdatum schätzen

Ein Werkstattauftrag ohne geschätztes Fertigstellungsdatum lässt den Kunden ohne jeden Anhaltspunkt für die Planung der Fahrzeugabholung. Die Angabe eines geschätzten Datums, mit dem Hinweis, dass es sich bei genehmigten Zusatzarbeiten verschieben kann, gibt eine realistische Erwartung.

Bei absehbarer Verzögerung sollte die Werkstatt den Kunden proaktiv informieren, statt ihn erst bei der geplanten Abholung mit der Verspätung zu überraschen. Dies gilt besonders, wenn der Kunde auf das Fahrzeug für den Arbeitsweg angewiesen ist.

Abschnitt für Abschnitt

Kunde und Fahrzeug
Identifiziert den Kunden und das Fahrzeug mit Fahrgestellnummer.
Ursprünglicher Kostenvoranschlag
Beschreibt die bei Fahrzeugübernahme festgestellten Arbeiten.
Zusatzarbeiten und Information
Dokumentiert festgestellte Zusatzarbeiten und die Information des Kunden.
Gewährleistung
Bestätigt die gesetzliche Gewährleistung nach ABGB.
Geschätztes Fertigstellungsdatum
Gibt das geschätzte Fertigstellungsdatum an.

So füllen Sie den Auftrag aus

  1. Kunde und Fahrzeug angeben. Tragen Sie die Kundendaten und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs ein.
  2. Ursprünglichen Kostenvoranschlag beschreiben. Dokumentieren Sie die bei Fahrzeugübernahme festgestellten Arbeiten.
  3. Bei Kostenüberschreitung informieren. Beschreiben Sie jede Zusatzarbeit und die Reaktion des Kunden.
  4. Fertigstellungsdatum schätzen. Geben Sie das geschätzte Fertigstellungsdatum an.

Häufig gestellte Fragen

Darf die Werkstatt vom Kostenvoranschlag abweichen, ohne mich zu fragen?

Eine Abweichung von etwa 10 bis 20 % wird üblicherweise toleriert. Bei absehbar deutlich höheren Kosten muss die Werkstatt Sie informieren.

Was passiert, wenn die Werkstatt mich nicht über die Kostenüberschreitung informiert?

In diesem Fall müssen Sie in der Regel nur den ursprünglich veranschlagten Betrag bezahlen.

Kann ich den Auftrag bei einer Kostenüberschreitung kündigen?

Ja. Werden Sie über eine deutliche Kostenüberschreitung informiert, haben Sie das Recht, den Auftrag zu kündigen.

Warum ist die Fahrgestellnummer auf dem Werkstattauftrag wichtig?

Zur genauen Identifikation des Fahrzeugs, insbesondere wenn Sie mehr als ein Fahrzeug haben oder das Dokument später für eine Gewährleistungsreklamation benötigt wird.

Ist das geschätzte Fertigstellungsdatum verbindlich?

Es handelt sich um eine Schätzung, die sich bei genehmigten Zusatzarbeiten verschieben kann.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und dieser Leitfaden dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und wurden nicht anwaltlich geprüft. Prüfen Sie die konkrete Gewährleistungspolitik der Werkstatt, bevor Sie dieses Dokument verwenden.