Haftungsausschluss Werkstatt (Österreich)

Aktualisiert am 11. August 2026

In Österreich ist die Vereinbarung einer Autoreparatur rechtlich ein Werkvertrag, für den nach ABGB die gesetzliche Gewährleistung gilt. Ist die Leistung der Werkstatt mangelhaft, hat der Kunde Anspruch auf Gewährleistung — muss der Werkstatt aber zunächst Gelegenheit geben, den Mangel zu beheben (Verbesserung), bevor andere Gewährleistungsbehelfe wie Preisminderung oder Wandlung in Betracht kommen.

Ein Haftungsausschluss, der mechanisch aus einem amerikanischen Muster übersetzt wurde, behandelt die Gewährleistung als einheitlichen Block ohne diesen Vorrang der Verbesserung. Dieser Haftungsausschluss stellt den Vorrang der Verbesserung klar und enthält eine Klausel zum Haftungsausschluss für nicht angegebene, vorbestehende Zustände des Fahrzeugs.

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Haftungsausschluss - Werkstatt

Werkstatt:
Kunde:
Datum:

1. Fahrzeug

Marke und Modell:
Fahrgestellnummer:

2. Gewährleistung und Vorrang der Verbesserung

Für die ausgeführten Arbeiten besteht die gesetzliche Gewährleistung nach ABGB. Bei einem Mangel hat die Werkstatt zunächst Gelegenheit zur Verbesserung, bevor der Kunde andere Gewährleistungsbehelfe geltend macht.

3. Ausschluss für vorbestehende Zustände

Die Werkstatt haftet nicht für ein Ergebnis, das durch folgende, bei Übernahme vom Kunden angegebene, vorbestehende Zustände des Fahrzeugs beeinträchtigt wird: .

4. Zusatzarbeiten

Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich nicht auf Arbeiten, die ohne vorherige Information des Kunden bei absehbarer Kostenüberschreitung durchgeführt wurden.

Kunde

Datum:

Den Vorrang der Verbesserung festhalten

Nach ABGB muss der Kunde der Werkstatt zunächst Gelegenheit geben, einen Mangel zu beheben, bevor er andere Gewährleistungsbehelfe wie Preisminderung oder Wandlung geltend macht. Dieser Haftungsausschluss stellt diesen Vorrang ausdrücklich klar, statt die Gewährleistung als einheitlichen, undifferenzierten Block zu behandeln.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden nicht einschränken

Da die Gewährleistung nach ABGB eine gesetzliche Verpflichtung ist, riskiert eine Klausel, die versucht, diese Rechte vollständig auszuschließen, als unzulässige Umgehung zu gelten. Dieser Haftungsausschluss beschränkt den Haftungsausschluss auf klar definierte Fälle — nicht angegebene, vorbestehende Zustände und nicht genehmigte Zusatzarbeiten —, ohne zu versuchen, die gesetzlichen Rechte des Kunden aufzuheben.

Haftungsausschluss für nicht angegebene, vorbestehende Zustände

Gibt ein Kunde einen vorbestehenden Schaden oder eine frühere Reparatur durch eine andere Werkstatt nicht an, und beeinflusst dies die aktuelle Arbeit, sollte die Werkstatt für das dadurch beeinträchtigte Ergebnis nicht haften. Dieser Haftungsausschluss enthält eine ausdrückliche Klausel in diesem Sinne, statt die Werkstatt stillschweigend für jedes unbefriedigende Ergebnis verantwortlich zu machen.

Auf die Informationspflicht bei Kostenüberschreitung verweisen

Da die Werkstatt bei absehbar deutlicher Kostenüberschreitung den Kunden informieren muss, verweist dieser Haftungsausschluss auf diese Pflicht, um klarzustellen, dass sich der Haftungsausschluss nicht auf Zusatzarbeiten erstreckt, über die der Kunde nicht informiert wurde.

Auf die Verjährungsfrist hinweisen

Für Gewährleistungsansprüche gelten gesetzliche Verjährungsfristen. Der Hinweis auf diesen allgemeinen Grundsatz, statt eine nicht für den konkreten Fall überprüfte Fristangabe zu nennen, hilft dem Kunden zu verstehen, dass es eine zeitliche Grenze für die Geltendmachung von Ansprüchen gibt, die von den konkreten Umständen abhängt.

Abschnitt für Abschnitt

Kunde und Fahrzeug
Identifiziert den Kunden und das Fahrzeug mit Fahrgestellnummer.
Gewährleistung und Vorrang der Verbesserung
Bestätigt die gesetzliche Gewährleistung und den Vorrang der Verbesserung.
Ausschluss vorbestehender Zustände
Schließt die Haftung für nicht angegebene, vorbestehende Zustände aus.
Zusatzarbeiten
Verweist auf die Informationspflicht bei absehbarer Kostenüberschreitung.

So füllen Sie den Haftungsausschluss aus

  1. Kunde und Fahrzeug angeben. Tragen Sie die Kundendaten und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs ein.
  2. Gewährleistung bestätigen. Bestätigen Sie die gesetzliche Gewährleistung und den Vorrang der Verbesserung.
  3. Ausschlüsse hinzufügen. Beschreiben Sie den Ausschluss für nicht angegebene, vorbestehende Zustände.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich der Werkstatt eine Chance geben, einen Mangel zu beheben, bevor ich Preisminderung verlange?

Ja. Nach ABGB hat die Verbesserung Vorrang vor anderen Gewährleistungsbehelfen wie Preisminderung oder Wandlung.

Kann die Werkstatt die gesetzliche Gewährleistung vollständig ausschließen?

Nein. Eine Klausel, die versucht, die gesetzliche Gewährleistung vollständig auszuschließen, riskiert, als unzulässige Umgehung zu gelten.

Haftet die Werkstatt für einen vorbestehenden Schaden, den ich nicht angegeben habe?

Grundsätzlich nicht, wenn der Haftungsausschluss die Haftung für nicht angegebene, vorbestehende Zustände ausdrücklich ausschließt, die das Ergebnis der Arbeit beeinträchtigen.

Was passiert, wenn die Werkstatt eine zusätzliche Kostenüberschreitung feststellt?

Sie muss Sie informieren, bevor sie die Zusatzarbeit durchführt; unterlässt sie das, müssen Sie in der Regel nur den ursprünglich veranschlagten Betrag bezahlen.

Wie lange habe ich Zeit, um Gewährleistungsansprüche geltend zu machen?

Es gelten gesetzliche Verjährungsfristen, die von den konkreten Umständen abhängen.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und dieser Leitfaden dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und wurden nicht anwaltlich geprüft. Eine unzulässig formulierte Haftungsausschlussklausel kann als Umgehung gewertet werden; prüfen Sie die konkrete Situation, bevor Sie dieses Dokument verwenden.