Raummietvertrag für Veranstaltungen (Österreich)
Aktualisiert am 14. August 2026
Ein Raummietvertrag (auch Saalmietvertrag genannt) regelt, zu welchen Bedingungen ein Vermieter einen Saal oder Raum für eine Hochzeit, Feier oder andere einmalige Veranstaltung an einen Mieter überlässt: Termin, Raum, Kosten und wer wofür vor, während und nach der Veranstaltung verantwortlich ist.
Die weit verbreitete US-Vorlage fragt, ob Alkohol ausgeschenkt wird, und erwähnt Alkohol danach nie wieder, und sie behält eine Kaution ein, die der Vertrag gar nicht erst schafft. Keines davon passt zur österreichischen Rechtslage: Gewerbsmäßiger Alkoholausschank bei einer Veranstaltung braucht grundsätzlich eine Gastgewerbeberechtigung nach § 111 Gewerbeordnung 1994 — eine eigene einmalige Bewilligung für einen sonst nicht berechtigten Dritten gibt es dafür nicht, nur eine schmale Ausnahme für gemeinnützige Vereinsfeste. Diese Vorlage behebt beide Mängel: eine gewerberechtlich saubere Ausschankklausel und eine einheitlich definierte Kaution.
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Raummietvertrag
Dieser Raummietvertrag wird am zwischen , (der "Vermieter"), und , (der "Mieter"), geschlossen.
1. Veranstaltungsdaten
- Veranstaltungsdatum:
- Art der Veranstaltung:
- Gebuchter Raum:
- Beginn Aufbau:
- Ende der Veranstaltung:
2. Personenhöchstzahl
Die zulässige Personenhöchstzahl des Raums beträgt . Die erwartete Gästezahl von darf diese Zahl zu keinem Zeitpunkt der Veranstaltung überschreiten, unabhängig von anderen Bestimmungen dieses Vertrags.
3. Kosten und Kaution
- Mietpreis:
- Kaution:
- Restzahlung:
- , fällig am
- Überziehungsgebühr:
- pro Stunde über die Endzeit hinaus
Die Kaution ist ein einziger Betrag, der für die Dauer der Veranstaltung einbehalten und danach zurückgezahlt wird, abzüglich Überziehungsgebühren, Reinigungs- oder Reparaturkosten und etwaiger Stornogebühren nach diesem Vertrag. Eine weitere, separate Kaution entsteht durch diesen Vertrag nicht.
4. Versicherung
Der Mieter schließt eine Veranstaltungs- oder Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung ab.
Der Mieter legt dem Vermieter vor dem Veranstaltungstermin einen Versicherungsnachweis von (Versicherungsnummer ) vor.
5. Reinigung und Reparatur
Der Mieter trägt die angemessenen Kosten für Reinigung oder Reparatur des Raums, des Geländes oder der Ausstattung über die normale Abnutzung hinaus, verrechnet mit der oben genannten Kaution.
6. Stornierung
- Stornierung mehr als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: Die Kaution wird vollständig zurückerstattet, abzüglich bereits entstandener, nicht erstattungsfähiger Kosten Dritter zulasten des Mieters.
- Stornierung 8 bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin: 50 % der Kaution werden zurückerstattet.
- Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor dem Veranstaltungstermin: Die Kaution wird nicht zurückerstattet.
7. Allgemeines
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht von , stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und kann nur schriftlich mit Zustimmung beider Parteien geändert werden. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Der Vermieter
Datum:
Der Mieter
Datum:
Alkoholausschank bei einer Veranstaltung braucht eine bestehende Berechtigung oder die Vereinsfest-Ausnahme
Wer bei einer Veranstaltung gewerbsmäßig Getränke ausschenkt, braucht dafür eine Gastgewerbeberechtigung nach § 111 GewO 1994 — ein eigenes einmaliges Bewilligungsverfahren für einen sonst nicht berechtigten Caterer oder Vermieter existiert in Österreich anders als in manchen Nachbarländern nicht. Die praktische Lösung ist entweder ein bereits konzessionierter Gastgewerbebetrieb, oder die schmale Ausnahme für gemeinnützige Vereine, die bis zu drei Tage (72 Stunden) pro Jahr ein nicht gewerbsmäßiges Vereinsfest mit Ausschank ohne eigene Gewerbeberechtigung veranstalten dürfen. Diese Vorlage verlangt, festzulegen, wer für welche dieser beiden Grundlagen verantwortlich ist, statt die Frage nur zu stellen und die Antwort folgenlos zu lassen.
Eine Kaution, einmal definiert, die konsistent bleibt
Die weit verbreitete kostenlose Vorlage enthält in einer Klausel eine nicht erstattungsfähige Reservierungsanzahlung und behält an anderer Stelle eine "Kaution" ein, die diese Klausel nie geschaffen hat. Diese Vorlage definiert eine einzige Kaution von vornherein, legt klar fest, wofür sie einbehalten werden darf, und verknüpft jede spätere Bezugnahme — Überziehung, Schäden, Stornierung — mit genau dieser Kaution.
Personenhöchstzahl festlegen und Haftpflichtversicherung regeln
Ein Raummietvertrag, der nach der Gästezahl fragt, sie aber nie mit der zulässigen Personenhöchstzahl des Raums abgleicht, lässt den sicherheitsrelevantesten Punkt des gesamten Dokuments aus. Diese Vorlage verlangt die Angabe der Personenhöchstzahl und verpflichtet den Mieter zum Abschluss einer Veranstaltungs- oder Haftpflichtversicherung, statt die Haftung ganz offenzulassen.
Die Klauseln erklärt
- Parteien und Veranstaltungsdaten
- Vermieter und Mieter, Termin, Art der Veranstaltung und der gebuchte Raum.
- Personenhöchstzahl
- Legt die zulässige Personenzahl des Raums fest und verlangt, dass die Gästezahl diese nicht überschreitet.
- Miete und Kaution
- Eine einzige, einheitlich definierte Kaution neben Mietpreis und Restzahlung mit einem klaren Fälligkeitstermin.
- Alkoholausschank
- Eine optionale Klausel, die festlegt, wer für die Gastgewerbeberechtigung nach § 111 GewO oder die Vereinsfest-Ausnahme verantwortlich ist.
- Versicherung
- Verpflichtet den Mieter zum Abschluss einer Veranstaltungs- oder Haftpflichtversicherung und, falls verlangt, zur Vorlage eines Nachweises.
- Überziehungs- und Reinigungsgebühren
- Gebühren für die Überschreitung der gebuchten Zeit sowie für Reinigung oder Reparaturen über die normale Abnutzung hinaus, verrechnet mit der einheitlichen Kaution.
- Stornierung
- Eine einzige, widerspruchsfreie Erstattungsstaffel, die sich nach dem Zeitpunkt der Stornierung richtet.
- Anwendbares Recht und Unterschriften
- Das anwendbare Recht sowie die Unterschriften von Vermieter und Mieter.
Compliance-Checkliste (Österreich)
Prüfen Sie die konkreten Vorgaben für Ihren Veranstaltungsort und Ihr Bundesland.
Gastgewerbeberechtigung oder Vereinsfest-Ausnahme bestätigen
Gewerbsmäßiger Alkoholausschank erfordert grundsätzlich eine Gastgewerbeberechtigung nach § 111 GewO 1994; gemeinnützige Vereine dürfen ohne eigene Berechtigung bis zu drei Tage (72 Stunden) pro Jahr ein nicht gewerbsmäßiges Vereinsfest mit Ausschank veranstalten.
JUSLINE Österreich — § 111 GewO 1994 GastgewerbeVersicherungsnachweis verlangen
Viele Vermieter verlangen vor dem Veranstaltungstermin einen Nachweis über eine Veranstaltungs- oder Haftpflichtversicherung.
So verwenden Sie diese Vorlage
- Parteien und Veranstaltungsdaten eintragen. Tragen Sie die Angaben von Vermieter und Mieter, Termin, Art der Veranstaltung und den gebuchten Raum ein.
- Personenhöchstzahl und Gästezahl festlegen. Tragen Sie die zulässige Personenhöchstzahl ein und bestätigen Sie, dass die erwartete Gästezahl darunter bleibt.
- Mietpreis, Kaution und Zahlungsplan eintragen. Tragen Sie Mietpreis, Kaution, Restzahlung und den Fälligkeitstermin ein.
- Alkoholausschank entscheiden. Aktivieren Sie die Ausschankklausel, falls Alkohol serviert wird, und legen Sie fest, wer für die gewerberechtliche Grundlage verantwortlich ist.
- Versicherung eintragen und unterschreiben. Tragen Sie die Versicherungsangaben des Mieters ein, vereinbaren Sie die Stornoregelung und unterschreiben Sie.
Häufig gestellte Fragen
Wer ist für den Alkoholausschank bei der Veranstaltung verantwortlich?
Wer in der Ausschankklausel genannt ist — meist der Mieter oder ein von ihm beauftragter, bereits konzessionierter Gastgewerbebetrieb. In jedem Fall muss eine Gastgewerbeberechtigung nach § 111 GewO oder die Vereinsfest-Ausnahme vorliegen.
Kann ich für eine einmalige private Feier eine Ausschankbewilligung beantragen, wenn ich keine Gastgewerbeberechtigung habe?
In der Regel nicht als Einzelperson — Österreich kennt keine eigene einmalige Ausschankbewilligung wie manche Nachbarländer. Beauftragen Sie einen bereits konzessionierten Gastgewerbebetrieb, oder prüfen Sie, ob die schmale Vereinsfest-Ausnahme für gemeinnützige Vereine zutrifft.
Ist die Kaution dasselbe wie die Reservierungsanzahlung?
In dieser Vorlage ja — es gibt eine einzige Kaution, einmal definiert, und jede spätere Belastung (Überziehung, Reinigung, Schäden) wird von genau diesem Betrag abgezogen.
Was passiert, wenn die Gästezahl die Personenhöchstzahl übersteigt?
Das sollte nicht zugelassen werden — die Personenhöchstzahl spiegelt die zulässige Belegung des Raums wider und ist kein Verhandlungspunkt. Bei einer erwarteten Gästezahl nahe oder über dem Limit braucht es einen größeren Raum, keine Ausnahme.
Deckt die Versicherung des Vermieters meine Veranstaltung ab?
Meist nicht vollständig — die Police des Vermieters deckt in der Regel das Gebäude und den eigenen Betrieb, nicht die Veranstaltung des Mieters oder dessen Gäste. Deshalb verlangt diese Vorlage eine eigene Veranstaltungs- oder Haftpflichtversicherung des Mieters.
Was passiert, wenn die Veranstaltung länger dauert als gebucht?
Die Überziehungsklausel legt eine Gebühr pro Stunde über die gebuchte Endzeit hinaus fest; wiederholte oder erhebliche Überziehung kann zusätzlich mit der Kaution verrechnet werden.
Ähnliche Vorlagen
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und Anleitung dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Gewerberecht ist teilweise mit landesrechtlichen Vorgaben verknüpft. Prüfen Sie die konkreten Vorgaben für Ihren Veranstaltungsort, bevor Sie diesen Vertrag abschließen.


