Prämienvereinbarung Vorlage (Österreich)

Aktualisiert am 13. August 2026

Das österreichische Arbeitsrecht unterscheidet einen Widerrufsvorbehalt von einem Unverbindlichkeitsvorbehalt. Ein Unverbindlichkeitsvorbehalt verhindert von vornherein die Entstehung eines Anspruchs und erlaubt die Einstellung der Zahlung ohne weitere Einschränkung. Ein Widerrufsvorbehalt hingegen unterliegt der Ausübungskontrolle: Der Arbeitgeber darf ihn nur nach billigem Ermessen und aus sachlichen Gründen — etwa wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Sparmassnahmen — ausüben. Der OGH hat eine Kürzung von 10 Prozent der Gesamtvergütung durch einen Änderungsvorbehalt als gerade noch zulässig beurteilt.

Diese Vorlage übernimmt die österreichische Terminologie und Struktur, statt die deutsche Unterscheidung von Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt zu kopieren.

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Prämienvereinbarung

Datum:
Arbeitgeber:
Arbeitnehmer:

1. Ziele

Für gelten folgende Ziele:

2. Auszahlung

OptionalMit Unverbindlichkeitsvorbehalt

Eine etwaige Prämie wird am über die Gehaltsabrechnung ausgezahlt, vorbehaltlich der gesetzlichen Abzüge.

3. Allgemeines

Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht.

Für den Arbeitgeber

Datum:

Arbeitnehmer

Datum:

Unverbindlichkeitsvorbehalt und Widerrufsvorbehalt unterscheiden

Ein Unverbindlichkeitsvorbehalt muss deutlich machen, dass die Leistung freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erbracht wird — nur dann kann der Arbeitgeber künftige Zahlungen ohne weitere Einschränkung einstellen.

Widerrufsvorbehalt braucht sachlichen Grund

Ein Widerrufsvorbehalt darf nur nach billigem Ermessen und aus sachlichen Gründen ausgeübt werden. Der OGH hat eine Kürzung um 10 Prozent der Gesamtvergütung als gerade noch zulässig beurteilt — eine höhere Kürzung ist entsprechend riskanter.

Was jede Klausel bewirkt

Art der Prämie
Echte Prämie mit Anspruch oder Unverbindlichkeitsvorbehalt — nicht beides gleichzeitig.
Ziele und Berechnung
Der Zeitraum und die Berechnungsmethode.
Widerrufsvorbehalt
Nur mit sachlichem Grund und in massvoller Höhe.

Rechtliche Anforderungen in Österreich

Die OGH-Rechtsprechung zu Widerrufs- und Unverbindlichkeitsvorbehalten ist entscheidend.

  • Unverbindlichkeitsvorbehalt klar formulieren

    Ein Unverbindlichkeitsvorbehalt muss ausdrücklich klarstellen, dass die Leistung freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erbracht wird.

    Linde Media — Widerrufsvorbehalte im Arbeitsrecht
  • Widerrufsvorbehalt nach billigem Ermessen ausüben

    Ein Widerrufsvorbehalt unterliegt der Ausübungskontrolle und darf nur bei sachlichen Gründen ausgeübt werden — der OGH hat eine Kürzung um 10 Prozent als gerade noch zulässig beurteilt.

So füllen Sie die Prämienvereinbarung aus

  1. Prämienart wählen. Echte Prämie oder Unverbindlichkeitsvorbehalt.
  2. Ziele festlegen. Zeitraum und Berechnungsmethode eintragen.
  3. Widerrufsvorbehalt begründen. Sachlichen Grund und Höhe massvoll festlegen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Unverbindlichkeits- und Widerrufsvorbehalt?

Der Unverbindlichkeitsvorbehalt verhindert von vornherein die Entstehung eines Anspruchs; der Widerrufsvorbehalt beseitigt einen bereits bestehenden Anspruch und unterliegt der Ausübungskontrolle.

Wie stark darf der Bonus durch Widerruf gekürzt werden?

Der OGH hat eine Kürzung um 10 Prozent der Gesamtvergütung als gerade noch zulässig beurteilt — eine höhere Kürzung ist riskanter.

Braucht der Widerruf einen Grund?

Ja — er muss nach billigem Ermessen und aus sachlichen Gründen erfolgen, etwa wirtschaftliche Schwierigkeiten.

Wird die Prämie wie Gehalt versteuert?

Ja — sie unterliegt der Lohnsteuer wie das übrige Gehalt.

Ist das dasselbe wie die deutsche Regelung?

Ähnlich im Ziel, aber Österreich verwendet eigene Begriffe (Unverbindlichkeitsvorbehalt statt Freiwilligkeitsvorbehalt) mit eigener OGH-Rechtsprechung.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.