Patronatserklärung (Österreich)

Aktualisiert am 11. August 2026

In Österreich ist die Patronatserklärung ein anerkanntes Kreditsicherungsmittel für eine Vielzahl von Erklärungen unterschiedlicher rechtlicher Prägung, abgegeben von einer vom Kreditnehmer verschiedenen Person (dem Patron). Sie reicht von der völlig unverbindlichen Aussage (weiche Patronatserklärung) über die Verwendungszusage bis hin zur Garantie (harte Patronatserklärung). Der entscheidende Unterschied zur Bürgschaft oder Garantie: Der Gläubiger hat gegenüber dem Patron keinen direkten Zahlungsanspruch, sondern nur einen Schadenersatzanspruch, wenn der Patron seine zugesagte Aufgabe nicht erfüllt.

Eine Vorlage, die mechanisch aus einem amerikanischen Muster übersetzt wurde, verwischt diese entscheidende Unterscheidung zwischen einem Zahlungsanspruch und einem Schadenersatzanspruch. Diese Vorlage stellt klar, welche konkrete Zusage der Patron gibt, und grenzt sie ausdrücklich von der Bürgschaft und der Bankgarantie ab.

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Patronatserklärung

Datum:
Patron:
,
Tochtergesellschaft:
Gläubiger:

1. Inhalt der Erklärung

2. Abgrenzung zur Bürgschaft und Bankgarantie

Die vorliegende Erklärung stellt keine Bürgschaft, keine Bankgarantie und keine sonstige verbindliche Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Gläubiger dar. Der Patron übernimmt keine Zahlungsverpflichtung für die Schulden der .

3. Anwendbares Recht

Die vorliegende Erklärung unterliegt dem Recht von .

Patron

Datum:

Zwischen weicher und harter Patronatserklärung unterscheiden

Eine weiche Patronatserklärung enthält eine unverbindliche Aussage, etwa die Absicht, die Beteiligung an der Tochtergesellschaft zu halten. Eine harte Patronatserklärung nähert sich einer Garantie an. Diese Vorlage legt fest, welche Art von Erklärung konkret abgegeben wird, statt eine vage Formulierung zu verwenden, die später unterschiedlich ausgelegt werden könnte.

Den Schadenersatzanspruch statt Zahlungsanspruch verstehen

Im Unterschied zur Bürgschaft oder Garantie hat der Gläubiger gegenüber dem Patron keinen direkten Zahlungsanspruch, sondern einen Schadenersatzanspruch, wenn der Patron seine zugesagte Aufgabe — etwa die Bereitstellung der notwendigen Mittel an die Tochtergesellschaft — nicht erfüllt. Die Patronatserklärung bedeutet also nicht, dass der Patron selbst für den Zahlungsausfall der Tochtergesellschaft aufkommt.

Die konkret zugesagte Aufgabe genau festhalten

Da der Schadenersatzanspruch von der Nichterfüllung der zugesagten Aufgabe abhängt, muss diese Vorlage genau festhalten, was der Patron konkret zusagt — etwa die Tochtergesellschaft mit ausreichenden Mitteln auszustatten —, statt eine allgemeine, nicht überprüfbare Formulierung zu verwenden.

Die Abgrenzung zur Bürgschaft verstehen, falls diese tatsächlich gewollt ist

Wenn die Parteien tatsächlich eine Bürgschaft wollen, entsteht ein direkter Zahlungsanspruch des Gläubigers gegen den Bürgen, der akzessorisch zur Hauptschuld ist. Dies unterscheidet sich grundlegend von dem, was eine Patronatserklärung typischerweise bezweckt, weshalb die Verwechslung der beiden Instrumente ein erhebliches rechtliches Risiko birgt.

Das anwendbare Recht und den zuständigen Gerichtsstand festlegen

Da die Verbindlichkeit von Patronatserklärungen zwischen Rechtsordnungen unterschiedlich ausgelegt werden kann, sollte die Erklärung klar das anwendbare Recht und den zuständigen Gerichtsstand angeben, damit im Streitfall keine Unklarheit besteht.

Abschnitt für Abschnitt

Parteien
Identifiziert den Patron, die Tochtergesellschaft und den Gläubiger.
Inhalt der Erklärung
Hält die konkrete Zusage zur Beteiligung oder finanziellen Ausstattung fest.
Abgrenzung zur Bürgschaft und Bankgarantie
Schließt einen direkten Zahlungsanspruch ausdrücklich aus.
Anwendbares Recht
Legt das anwendbare Recht und den zuständigen Gerichtsstand fest.

So füllen Sie die Erklärung aus

  1. Parteien angeben. Tragen Sie die Angaben zum Patron, zur Tochtergesellschaft und zum Gläubiger ein.
  2. Konkrete Zusage festhalten. Beschreiben Sie die Zusage zur Beteiligung oder finanziellen Ausstattung.
  3. Zahlungsanspruch ausschließen. Bestätigen Sie, dass die Erklärung keine Bürgschaft und keine Bankgarantie ist.
  4. Anwendbares Recht angeben. Legen Sie das anwendbare Recht und den zuständigen Gerichtsstand fest.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Patronatserklärung verbindlich?

Das hängt von der konkreten Formulierung ab. Eine weiche Patronatserklärung ist unverbindlich, eine harte nähert sich einer Garantie an. Der Gläubiger hat aber grundsätzlich keinen direkten Zahlungsanspruch, sondern nur einen Schadenersatzanspruch.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgschaft und Patronatserklärung?

Bei der Bürgschaft hat der Gläubiger einen direkten, akzessorischen Zahlungsanspruch gegen den Bürgen. Bei der Patronatserklärung besteht nur ein Schadenersatzanspruch, wenn der Patron seine zugesagte Aufgabe nicht erfüllt.

Was ist der Unterschied zwischen Bankgarantie und Patronatserklärung?

Die Bankgarantie begründet eine unabhängige, direkte Zahlungspflicht der Bank. Die Patronatserklärung begründet keinen solchen direkten Zahlungsanspruch.

Muss der Patron für den Zahlungsausfall der Tochtergesellschaft aufkommen?

Nicht direkt. Die Patronatserklärung bedeutet, dass der Patron seine zugesagte Aufgabe erfüllen muss, etwa die Tochtergesellschaft mit ausreichenden Mitteln auszustatten — bei Nichterfüllung entsteht ein Schadenersatzanspruch, kein direkter Zahlungsanspruch.

Wer gibt eine Patronatserklärung ab?

Üblicherweise eine Muttergesellschaft oder eine andere verbundene Person, die den Gläubiger über ihr Verhältnis zur Tochtergesellschaft informieren möchte, ohne eine direkte Zahlungspflicht zu übernehmen.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und dieser Leitfaden dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und wurden nicht anwaltlich geprüft. Die Verbindlichkeit der Patronatserklärung hängt von der konkreten Formulierung ab; holen Sie Rechtsberatung ein, bevor Sie dieses Dokument verwenden.