Geschäftskreditvertrag (Österreich)

Aktualisiert am 11. August 2026

Ein Geschäftskreditvertrag regelt den geliehenen Betrag, den Zins, den Tilgungsplan und die Folgen einer Vertragsverletzung. Österreich kennt kein fixes gesetzliches Zinsobergrenze, sondern eine doppelte Wucherkontrolle: § 879 Abs. 2 Z 4 ABGB erklärt einen Vertrag für nichtig, wenn ein auffallendes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht und dabei die Zwangslage, Unerfahrenheit, Leichtsinn oder der Gemütszustand des Vertragspartners ausgebeutet wird — ohne feste Prozentzahl, sondern nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt.

Parallel dazu bestraft § 154 StGB denjenigen, der die Zwangslage, den Leichtsinn, die Unerfahrenheit oder die Willensschwäche eines anderen dadurch ausbeutet, dass er sich oder einem Dritten für die Gewährung oder Vermittlung eines Kredits einen Vermögensvorteil gewähren oder versprechen lässt, der zum Wert der eigenen Leistung in auffallendem Missverhältnis steht — mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, und bei gewerbsmäßigem Geldwucher mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Diese Vorlage enthält den effektiven Jahreszins, eine Klausel zur Vereinbarkeit mit § 879 ABGB und § 154 StGB sowie eine optionale Struktur für Sicherheit/Bürgschaft.

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Geschäftskreditvertrag

Datum des Vertragsabschlusses:
Kreditgeber:
,
Kreditnehmer:
,

1. Rückzahlungsverpflichtung

Am verpflichtet sich der Kreditnehmer, dem Kreditgeber den Betrag von zurückzuzahlen, zuzüglich Zinsen zu einem effektiven Jahreszins von %.

2. Vereinbarkeit mit dem Wuchertatbestand

Der in diesem Vertrag vereinbarte Zins und die Kosten stehen nicht in auffallendem Missverhältnis zur Gegenleistung, unter Berücksichtigung der Umstände beim Vertragsabschluss, gemäß § 879 ABGB und § 154 StGB.

3. Rückzahlung

Der gesamte ausstehende Betrag, einschließlich Zinsen und Gebühren, wird am fällig. Der Kredit wird gemäß folgendem Plan zurückgezahlt:

4. Sicherheit

Dieser Kredit ist durch keinen Vermögenswert besichert. Kein Vermögenswert dient als Sicherheit für die Verpflichtungen des Kreditnehmers aus diesem Vertrag.

OptionalDer Kredit ist besichert

5. Bürgschaft

Keine andere Person außer dem Kreditnehmer haftet für die Rückzahlung aus diesem Vertrag.

OptionalDer Kredit hat einen Bürgen

6. Vertragsverletzung

Eine Vertragsverletzung liegt vor bei nicht rechtzeitiger Zahlung, Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus diesem Vertrag, oder Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers. Bei Vertragsverletzung kann der Kreditgeber den Zins auf % jährlich erhöhen, innerhalb der geltenden gesetzlichen Grenzen.

7. Streitbeilegung

Jede Streitigkeit aus diesem Vertrag wird durch ein Schiedsverfahren unter der Verwaltung von entschieden, mit Sitz des Schiedsverfahrens in , gemäß der jeweils geltenden Schiedsordnung. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

8. Allgemeine Bestimmungen

Jede Änderung dieses Vertrags bedarf der Schriftform und der Unterschrift beider Parteien. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Dieser Vertrag kann in mehreren Ausfertigungen unterzeichnet werden.

Kreditgeber

Datum:

Kreditnehmer

Datum:

Den effektiven Jahreszins angeben, nicht nur den Nominalzins

Der effektive Jahreszins umfasst den Zins und die zusätzlichen Kosten des Kredits und ist die für die Beurteilung des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung maßgebliche Kennzahl. Ein Vertrag, der nur einen Nominalzins ohne effektiven Jahreszins ausweist, gibt keine verlässliche Grundlage für diese Beurteilung.

Das auffallende Missverhältnis nach § 879 ABGB verstehen

§ 879 Abs. 2 Z 4 ABGB verlangt ein auffallendes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung, verbunden mit der Ausbeutung von Zwangslage, Unerfahrenheit, Leichtsinn oder Gemütszustand des Vertragspartners. Es gibt keine festen Grenzwerte — das auffallende Missverhältnis wird anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls beurteilt.

Den Wucher-Straftatbestand nach § 154 StGB als eigenständigen Mechanismus verstehen

§ 154 StGB verlangt dieselben Ausbeutungselemente wie § 879 ABGB, führt aber zusätzlich zu strafrechtlichen Konsequenzen: Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren für einfachen Wucher, und sechs Monate bis fünf Jahre für gewerbsmäßigen Geldwucher. Ein Vertrag kann zivilrechtlich nach § 879 ABGB nichtig sein und zugleich strafrechtlich relevant nach § 154 StGB.

Nicht automatisch von einer Sicherheit oder Bürgschaft ausgehen

Haftet niemand außer dem Kreditnehmer für die Rückzahlung, muss der Vertrag dies ausdrücklich festhalten, statt eine allgemeine Bürgschaftsklausel zu enthalten, die das Gegenteil nahelegt. Diese Vorlage aktiviert die Bürgschaftsklausel und die Sicherheitsklausel nur, wenn diese tatsächlich bestehen.

Abschnitt für Abschnitt

Parteien und Betrag
Identifiziert den Kreditgeber, den Kreditnehmer und den Kreditbetrag.
Effektiver Jahreszins und Rückzahlung
Legt den effektiven Jahreszins und den Tilgungsplan fest.
Vereinbarkeit mit dem Wuchertatbestand
Bestätigt, dass der vereinbarte Zins nicht in auffallendem Missverhältnis zur Gegenleistung steht.
Sicherheit
Beschreibt die Sicherheit, falls vorhanden, und deren etwaige Eintragung.
Bürgschaft
Identifiziert den Bürgen, falls vorhanden, oder bestätigt dessen Fehlen.
Vertragsverletzung und Streitbeilegung
Regelt die Folgen einer Vertragsverletzung und die Art der Streitbeilegung.

So füllen Sie den Vertrag aus

  1. Parteien und Betrag angeben. Tragen Sie die Angaben zum Kreditgeber, zum Kreditnehmer und den Kreditbetrag ein.
  2. Effektiven Jahreszins und Rückzahlung festlegen. Füllen Sie den effektiven Jahreszins und den Tilgungsplan aus.
  3. Sicherheit hinzufügen. Geben Sie an, ob der Kredit besichert ist, und beschreiben Sie die Sicherheit.
  4. Bürgen hinzufügen. Aktivieren Sie die Bürgschaftsklausel nur, wenn tatsächlich ein Bürge besteht.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es eine feste Zinsobergrenze für Geschäftskredite in Österreich?

Nein, es gibt keine feste Prozentzahl. § 879 ABGB und § 154 StGB beurteilen ein auffallendes Missverhältnis anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls, verbunden mit der Ausbeutung von Zwangslage, Unerfahrenheit oder Leichtsinn.

Was passiert, wenn ein Zins als Wucher gilt?

Der Vertrag kann nach § 879 ABGB nichtig sein, und die Ausbeutung kann zusätzlich nach § 154 StGB strafrechtlich verfolgt werden, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, bei gewerbsmäßigem Geldwucher bis zu fünf Jahren.

Ist der effektive Jahreszins verpflichtend anzugeben?

Ja. Der effektive Jahreszins ist die für die Beurteilung des Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung maßgebliche Kennzahl.

Ist eine Sicherheit oder ein Bürge für diesen Kredit erforderlich?

Nicht zwingend — das hängt von der Vereinbarung der Parteien ab. Bestehen sie, müssen sie ausdrücklich beschrieben werden; bestehen sie nicht, muss der Vertrag dies ebenfalls ausdrücklich festhalten.

Was ist der Unterschied zwischen § 879 ABGB und § 154 StGB?

§ 879 ABGB führt zur zivilrechtlichen Nichtigkeit des Vertrags, § 154 StGB zu einer eigenständigen strafrechtlichen Verfolgung — beide verlangen dieselben Ausbeutungselemente und ein auffallendes Missverhältnis.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und dieser Leitfaden dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts- oder Finanzberatung dar und wurden nicht anwaltlich geprüft. Die Beurteilung des Wuchers erfolgt im Einzelfall durch die Gerichte; holen Sie Rechtsberatung ein, bevor Sie dieses Dokument verwenden.