Geschenkgutschein Vorlage (Österreich)

Aktualisiert am 13. August 2026

In Österreich verfällt das in einem Gutschein verkörperte Recht grundsätzlich erst nach der allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren nach ABGB — eine deutlich längere Frist als die dreijährige Regelverjährung in Deutschland. Eine vertragliche Verkürzung ist zwar möglich, doch der Oberste Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass eine zu kurze Verfallsfrist bei entgeltlich erworbenen Gutscheinen eine gröbliche Benachteiligung der Konsumenten nach §879 Abs 3 ABGB darstellt und daher unwirksam ist — konkret wurden Befristungen auf zwei bis drei Jahre bei Thermengutscheinen für unzulässig erklärt.

Unentgeltlich ausgegebene Gutscheine — etwa als Werbegeschenk — dürfen dagegen mit kürzeren Fristen befristet werden, da hier keine Gegenleistung des Konsumenten vorliegt. Diese Vorlage unterscheidet beide Fälle und macht die EU-Mehrwertsteuer-Einordnung (Einzweck/Mehrzweck) explizit, die auch in Österreich unmittelbar gilt.

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Geschenkgutschein

Gutscheinnummer:
Ausstellungsdatum:
Wert:
Einlösbar für:

Dieser Gutschein berechtigt zum Bezug von Waren oder Leistungen im Wert von bei .

OptionalDieser Gutschein hat ein Verfallsdatum

Dieser Gutschein hat kein Verfallsdatum.

OptionalDer Gutschein wurde entgeltlich erworben

Dieser Gutschein wurde entgeltlich erworben.

1. Aussteller

Ausgestellt von:

Verfallsfristen nur mit triftigem Grund verkürzen

Je kürzer die vertraglich vereinbarte Frist gegenüber der gesetzlichen 30-jährigen Verjährung ist, desto triftiger muss der sachliche Rechtfertigungsgrund sein. Der OGH hat Verfallsfristen von zwei bis drei Jahren bei entgeltlichen Gutscheinen wiederholt als unwirksam beurteilt. Diese Vorlage empfiehlt daher standardmässig keinen Verfall.

Entgeltliche und unentgeltliche Gutscheine unterscheiden

Bei unentgeltlich ausgegebenen Gutscheinen — etwa Werbegeschenken ohne Gegenleistung — ist eine kürzere Befristung eher zulässig, weil der Konsument keine Zahlung geleistet hat, deren Gegenwert er verlieren könnte.

EU-Mehrwertsteuerregeln gelten unmittelbar

Wie in allen EU-Mitgliedstaaten gilt die Unterscheidung zwischen Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheinen auch in Österreich unmittelbar: Bei Einzweck-Gutscheinen entsteht die Umsatzsteuer bereits beim Verkauf, bei Mehrzweck-Gutscheinen erst bei Einlösung.

Was jeder Teil des Gutscheins bewirkt

Gutscheinnummer und Ausstellungsdatum
Ermöglicht Nachverfolgung und Sperrung bei Verlust.
Entgeltlich oder unentgeltlich
Entscheidet, welche Verfallsregeln zulässig sind.
Einlösungsbereich
Entscheidet über die Einordnung als Einzweck- oder Mehrzweck-Gutschein.
Verfallsdatum
Standardmässig ohne Verfall, mit triftigem Grund verkürzbar.

Rechtliche Anforderungen in Österreich

Die 30-jährige Verjährungsfrist und die OGH-Rechtsprechung zu Verfallsklauseln sind der entscheidende Unterschied zu Deutschland.

  • 30 Jahre Verjährung als Ausgangspunkt

    Das im Gutschein verkörperte Recht verjährt grundsätzlich erst nach 30 Jahren nach ABGB — nicht nach 3 Jahren wie in Deutschland.

    Verbraucherrecht.at — OGH zur Gültigkeitsfrist von Gutscheinen
  • Kurze Verfallsfristen bei entgeltlichen Gutscheinen vermeiden

    Der OGH hat Verfallsfristen von zwei bis drei Jahren bei entgeltlich erworbenen Gutscheinen als gröbliche Benachteiligung nach §879 Abs 3 ABGB beurteilt.

  • EU-Gutschein-Mehrwertsteuerregeln beachten

    Die Richtlinie (EU) 2016/1065 unterscheidet Einzweck- und Mehrzweck-Gutscheine und gilt unmittelbar in Österreich.

So füllen Sie den Gutschein aus

  1. Ausstellerdaten eintragen. Fügen Sie die ausstellende Rechtsperson hinzu.
  2. Entgeltlich oder unentgeltlich kennzeichnen. Entscheidet, welche Verfallsregeln zulässig sind.
  3. Einlösungsbereich festlegen. Für die steuerliche Einordnung.
  4. Verfallsdatum entscheiden. Ohne Verfall ist die sicherste Option bei entgeltlichen Gutscheinen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange gilt ein Gutschein in Österreich?

Grundsätzlich bis zur allgemeinen Verjährungsfrist von 30 Jahren nach ABGB — eine vertragliche Verkürzung ist nur mit triftigem sachlichem Grund zulässig.

Ist eine Befristung auf zwei oder drei Jahre zulässig?

Bei entgeltlich erworbenen Gutscheinen hat der OGH solche kurzen Fristen wiederholt als unwirksam beurteilt.

Gilt das auch für geschenkte Gutscheine?

Nein — bei unentgeltlich ausgegebenen Gutscheinen, etwa Werbegeschenken, ist eine kürzere Befristung eher zulässig.

Wann entsteht die Umsatzsteuer bei einem Gutschein?

Bei einem Einzweck-Gutschein bereits beim Verkauf; bei einem Mehrzweck-Gutschein erst bei Einlösung.

Was passiert, wenn das Unternehmen insolvent wird?

Ein nicht eingelöster Gutschein ist eine ungesicherte Forderung gegen die ausstellende Rechtsperson.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Lassen Sie sich vor Ausgabe von Gutscheinen zur Verfallsfrist und zur umsatzsteuerlichen Einordnung beraten.