Bearbeitbare Consulting-Vorlage
Consulting-Rechnung Vorlage für Österreich
Laden Sie eine wiederverwendbare Vorlage für Beratung, Workshops, Projektarbeit, Retainer, Meilensteine, Tagessätze, Auslagen und Zahlungsziele herunter.
- ✓Projekt, SOW, Bestellnummer, Leistungszeitraum und Honorargrundlage.
- ✓Tagessatz, Retainer, Meilenstein, Auslagen und Fremdkosten getrennt.
- ✓USt., Kleinunternehmer und Reverse Charge vorbereitet.
Lieber direkt online ausfüllen? Österreichischen Consulting-Rechnung Generator öffnen.

Consulting-Rechnung Vorlage
Bearbeitbares Österreich-Format

Für Beratungsprojekte, Retainer und Meilensteinabrechnung mit sauberem USt.-Status.
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So verwenden Sie eine Consulting-Rechnung Vorlage in Österreich
Eine Consulting-Rechnung Vorlage sollte Projekt, Leistungszeitraum, Honorargrundlage, Auslagen und Freigabereferenzen konsistent halten. Das hilft Einkauf, Buchhaltung und Projektleitung.
Felder, die in der Vorlage bleiben sollten
- Berater oder Firma mit Steuernummer oder UID.
- Kunde, Projekt, Vertrag, SOW, Bestellnummer oder Kostenstelle.
- Leistungszeitraum, Workshopdatum, Meilenstein oder Lieferfenster.
- Honorar nach Stunde, Tag, Pauschale, Retainer oder Meilenstein.
- Auslagen, Reise, Software, Recherche und Fremdkosten getrennt.
USt., Kleinunternehmer und Reverse Charge
Der Normalsteuersatz beträgt 20 %. Kleinunternehmer weisen keine USt. aus. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen kann Reverse Charge gelten; dann netto fakturieren und UID-Nummern anführen.
Retainer und Meilensteine
Nennen Sie Monat, Umfang, enthaltene Stunden oder das akzeptierte Ergebnis. Zeigen Sie Vorschüsse, Retainer-Gutschriften oder bereits bezahlte Beträge separat.
FAQs zu Consulting-Rechnung Vorlagen in Österreich
Was gehört in den Leistungszeitraum?
Der Zeitraum, Termin oder Meilenstein, auf den sich die Beratung bezieht.
Soll ich Auslagen getrennt zeigen?
Ja. Reise, Software, Recherche und Fremdkosten getrennt vom Honorar ausweisen.
Wann nutze ich Reverse Charge?
Typisch bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen, wenn die Steuerschuld auf den Empfänger übergeht.

