Übertragungsvertrag: Produktion und Übertragung von Veranstaltungen (Liechtenstein)

Aktualisiert am 22. August 2026

Dieser Vertrag wird geschlossen, wenn ein Veranstalter Produktion und Übertragung einkauft: ein Verband, der seine Wettkämpfe produzieren lässt, eine Konferenz mit Livestream, ein Festival mit Aufzeichnung. Es ist ein Dienstleistungsvertrag — und der Veranstalter zahlt, nicht der Sender.

Die entscheidende Frage steckt nicht in der Leistungsbeschreibung, sondern in dem, was danach übrig bleibt: Wem gehört das Material? Diese Vorlage regelt genau das, dazu Rechteklärung, Versicherung und eine Absagestaffel — statt einer unbegrenzten automatischen Verlängerung und einer amerikanischen Schiedsklausel, wie sie in generischen Vorlagen vorkommen.

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Übertragungsvertrag

Dieser Vertrag wird am geschlossen zwischen , (nachfolgend „Veranstalter") und , (nachfolgend „Produzent").

1. Beauftragung

Der Produzent wird beauftragt, die Übertragung der erfassten Veranstaltungen zu produzieren.

OptionalExklusive BeauftragungDer Produzent ist der einzige offizielle Übertragungspartner.

Die Beauftragung ist exklusiv: Der Veranstalter beauftragt während der Laufzeit keinen weiteren Sender oder Produzenten mit der Produktion derselben Veranstaltungen.

2. Laufzeit und Veranstaltungen

Dieser Vertrag läuft vom bis zum . Erfasste Veranstaltungen: Änderungen werden mit einer Frist von Tagen mitgeteilt.

3. Produktionsstandards und Lieferung

Spezifikation:

Lieferung:

4. Rechte am Material

OptionalUmfassende Nutzungsrechte beim VeranstalterAn: der Veranstalter erhält umfassende Nutzungsrechte. Aus: das Material bleibt beim Produzenten mit Ausschnittslizenz.

Der Produzent räumt dem Veranstalter am produzierten Material umfassende Nutzungsrechte für alle vereinbarten Nutzungen ein.

Ausschnitts- und Archivlizenz für die andere Partei:

5. Rechteklärung

Klärt der Veranstalter:
Klärt der Produzent:

6. Honorar und Auslagen

Honorar:
Zahlungsfrist:
Tage nach Rechnung
Auslagen:

7. Absage und Verschiebung

  • Absage mit Frist: % des Honorars für die betroffene Veranstaltung.
  • Abbruch nach Aufbau: % des Honorars für die betroffene Veranstaltung.
  • Kann eine Veranstaltung aus Umständen nicht stattfinden, die keine Partei zu vertreten hat, liegt keine Pflichtverletzung vor.

8. Versicherung und Haftung

Der Produzent unterhält folgenden Versicherungsschutz:

9. Kündigung und Schlussbestimmungen

Jede Partei kann ausserordentlich kündigen, wenn die andere eine wesentliche Pflicht verletzt und dies nicht innerhalb von Tagen nach Aufforderung abstellt. Es gilt liechtensteinisches Recht; Gerichtsstand ist .

Für den Veranstalter

Datum:

Für den Produzenten

Datum:

Dienstleistung, nicht Rechtevergabe

Hinter dem Wort „Übertragungsvertrag" stecken zwei ganz verschiedene Geschäfte. Im einen kauft der Veranstalter Produktion und Ausstrahlung ein und bezahlt sie. Im anderen verkauft er die Verwertungsrechte an seinem Ereignis und wird bezahlt.

Diese Vorlage regelt die Dienstleistungsseite und hält fest, ob ein gesonderter Rechtevertrag besteht. Das Gegenstück — der Senderechtevertrag — ist von dieser Seite aus verlinkt.

Rechte am Material

Eine Live-Veranstaltung erzeugt einen Wert, der die Ausstrahlung überdauert: Master, Einzelsignale, Ausschnitte, Archiv. Diese Vorlage verlangt eine Entscheidung: Entweder erhält der Veranstalter umfassende Nutzungsrechte am produzierten Material, oder das Material bleibt beim Produzenten und der Veranstalter erhält eine definierte Ausschnitts- und Archivlizenz.

Wer das Master nicht hält, bekommt in beiden Fällen die Ausschnittslizenz — die Erlaubnis, die jede Woche gebraucht und in Verträgen regelmässig vergessen wird.

Rechteklärung und Absage

Die Übertragung erfasst fremde Rechte: Musik in der Halle, Kommentar und Mitwirkende, Personen im Publikum. Die Vorlage verteilt jede Kategorie ausdrücklich.

Live-Veranstaltungen werden abgesagt, verschoben, verkürzt und abgebrochen. Diese Vorlage trennt Absage mit Frist, Absage kurzfristig, Abbruch nach Aufbau und den Ausfall aus nicht zu vertretenden Gründen und verknüpft jeden Fall mit einem Anteil des Honorars.

Die Klauseln im Einzelnen

Beauftragung
Auftrag, Exklusivität und der Hinweis auf einen gesonderten Rechtevertrag.
Laufzeit
Feste Laufzeit mit Verlängerung nur durch Vereinbarung.
Erfasste Veranstaltungen
Der Plan und die Frist für Änderungen.
Produktionsstandards
Technische Spezifikation und Lieferung.
Rechte am Material
Umfassende Nutzungsrechte oder Verbleib beim Produzenten.
Rechteklärung
Musik, Mitwirkende und die Freistellungen.
Honorar
Grundlage, Rechnung, Zahlungsfrist und Auslagen.
Absage und Verschiebung
Abgestufte Folgen, einschliesslich Abbruch nach Aufbau.
Versicherung und Haftung
Erforderlicher Schutz und Haftungsgrenze.
Kündigung
Frist und Folgen für erstelltes Material.

Checkliste Liechtenstein

  • Nutzungsrechte ausdrücklich aufzählen

    Eine pauschale Formel wird im Streitfall eng ausgelegt; die konkreten Nutzungen gehören in den Vertragstext.

  • Rechte am produzierten Material regeln

    Ohne ausdrückliche Regelung bleibt der Veranstalter am Archiv ohne Rechte.

  • Musikrechte ausdrücklich verteilen

    Benennen, wer welche Meldung übernimmt, wenn Musik in der Halle oder im Schnitt verwendet wird.

  • Datenschutz für Publikumsaufnahmen regeln

    Aufnahmen identifizierbarer Personen sind personenbezogene Daten. Beschilderung und Aufbewahrung vorher festlegen.

  • Versicherungsnachweis der Spielstätte prüfen

    Spielstätten verlangen häufig Nachweise über Betriebshaftpflicht und Geräteversicherung.

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. Parteien und Beauftragung. Veranstalter und Produzent eintragen, Exklusivität festlegen.
  2. Laufzeit und Veranstaltungen. Beginn, Ende und den Veranstaltungsplan mit Änderungsfrist.
  3. Produktion festlegen. Technische Spezifikation, Lieferformat und Frist.
  4. Rechte am Material entscheiden. Umfassende Nutzungsrechte für den Veranstalter oder Verbleib beim Produzenten.
  5. Geld und Ausfall. Honorargrundlage, Zahlungsfrist, Auslagen und die Ausfallprozentsätze.
  6. Prüfen und unterschreiben. Dokument lesen, als DOCX oder PDF ausgeben und beidseitig unterschreiben.

Häufige Fragen

Worin unterscheidet sich dieser Vertrag von einem Senderechtevertrag?

Hier wird eine Produktion eingekauft — ein Dienstleistungsvertrag, den in der Regel der Veranstalter bezahlt. Der Senderechtevertrag lizenziert die Verwertung des Ereignisses und wird meist vom Sender bezahlt.

Wem gehört das Material nach der Veranstaltung?

Was der Vertrag sagt. Ohne Regelung bleibt alles beim Produzenten. Diese Vorlage verlangt eine ausdrückliche Entscheidung.

Darf der Veranstalter Ausschnitte auf eigenen Kanälen zeigen?

Nur wenn der Vertrag es einräumt. Deshalb enthält die Vorlage in beiden Rechtevarianten eine Ausschnittslizenz mit Dauer und erlaubten Kanälen.

Was gilt, wenn eine Veranstaltung nach dem Aufbau abgesagt wird?

Dieser Fall ist von der Absage mit Frist getrennt: Nach Anreise und Aufbau sind entstandene Kosten zu tragen, der Produktionsanteil wird reduziert.

Muss der Produzent Versicherungsnachweise vorlegen?

In der Praxis ja. Spielstätten verlangen häufig Nachweise über Betriebshaftpflicht und Geräteversicherung.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und die Erläuterungen sind allgemeine Informationen zur Praxis in Liechtenstein, keine Rechts- oder Versicherungsberatung, und niemand hat Ihre Produktion geprüft.