Senderechtevertrag: Vergabe von Übertragungsrechten (Liechtenstein)

Aktualisiert am 22. August 2026

Ein Senderechtevertrag ist das Dokument, mit dem ein Veranstalter — ein Verband, ein Festival, eine Spielstätte — einem Sender oder einer Plattform die Rechte zur Übertragung seiner Veranstaltungen einräumt. Die Zahlungsrichtung ist hier umgekehrt: Der Sender zahlt, und was er kauft, ist ein genau umschriebenes Bündel von Rechten.

Liechtenstein hat kein eigenes staatliches Rundfunkveranstaltersystem in der Grösse seiner Nachbarn; Medienunternehmen mit Sitz in Liechtenstein und grenzüberschreitende Übertragungen richten sich regelmässig nach den Grundsätzen des allgemeinen Vertragsrechts, ergänzt durch das liechtensteinische Mediengesetz für die inländische Medienaufsicht. Eine Vorlage, die dem Sender „alle Rechte weltweit" ohne Struktur verspricht, ist deshalb nicht weniger riskant als anderswo — sie lässt offen, was tatsächlich eingeräumt wurde.

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Senderechtevertrag

Dieser Vertrag wird am geschlossen zwischen , (nachfolgend „Veranstalter") und , (nachfolgend „Sender").

1. Erfasste Veranstaltungen

Erfasst sind: Änderungen werden mit einer Frist von Tagen mitgeteilt.

2. Rechtekatalog

Live-Übertragung:
Zeitversetzt und Wiederholungen:
Highlights:
Archiv:

Eingeräumt sind ausschliesslich die vorstehend benannten Nutzungen für die Laufzeit vom bis zum . Nicht genannte Nutzungen sind nicht eingeräumt.

OptionalExklusive RechteDer Sender erhält im benannten Umfang exklusive Rechte.

3. Exklusivität

Die Rechte sind im folgenden Umfang exklusiv:

4. Produktion und Material

Produzierende Partei:
Rechte am Master:

Die Partei, die das Master nicht hält, erhält folgende Ausschnitts- und Archivlizenz:

5. Rechteklärung

Klärt der Veranstalter:
Klärt der Sender:

Jede Partei versichert, die ihr zugeordneten Rechte geklärt zu haben, und stellt die andere von Ansprüchen aus einer Verletzung dieser Zuordnung frei.

6. Lizenzgebühr

Mindestgarantie:
Zahlungstermine:
OptionalAnti-PiraterieAufgabenverteilung bei unrechtmässigen Streams.

7. Schutz der Rechte

8. Absage und Verschiebung

Findet eine erfasste Veranstaltung nicht statt, reduziert sich die Lizenzgebühr um % des auf diese Veranstaltung entfallenden Anteils.

9. Beendigung und Schlussbestimmungen

Jede Partei kann ausserordentlich beenden, wenn die andere eine wesentliche Pflicht verletzt und dies nicht innerhalb von Tagen nach Aufforderung abstellt. Es gilt liechtensteinisches Recht; Gerichtsstand ist .

Für den Veranstalter

Datum:

Für den Sender

Datum:

Der Rechtekatalog: einzeln benennen

„Senderechte" ist keine Rechteeinräumung, sondern eine Überschrift. Der Vertrag muss auflisten, was tatsächlich erlaubt ist: Live-Übertragung, zeitversetzte Ausstrahlung, Wiederholungen, Highlights, Archiv, Abrufdienste und Ausschnitte für Social Media — jeweils mit Gebiet, Sprache, Plattform, Exklusivität und Dauer.

Diese Vorlage nutzt eine Rechtematrix, in der jede Zeile eine Entscheidung ist, statt eine pauschale Formel zu verwenden, die im Streitfall unterschiedlich ausgelegt werden kann.

Produktion, Lizenzgebühr und Rechte am Material

Wer produziert, entscheidet über Kosten und über die Frage, wem das Master gehört. Die Vorlage lässt beides festlegen: Produktion durch den Sender, durch den Veranstalter oder durch einen benannten Dritten, und daran anknüpfend die Rechte am Material. Wer das Master nicht hält, erhält eine Ausschnitts- und Archivlizenz.

Bei der Vergütung trennt der Vertrag Mindestgarantie, Beteiligung und Zahlungstermine, mit Verzugszins nach der zutreffenden liechtensteinischen Grundlage.

Rechteklärung

Die Übertragung erfasst fremde Rechte: Musik in der Halle, Kommentar und Mitwirkende, Personen im Publikum. Die Vorlage verteilt jede Kategorie ausdrücklich und knüpft die Freistellungen an diese Verteilung.

Für Aufnahmen von Publikum und Mitwirkenden verlangt sie vorab abgestimmte Beschilderung und Akkreditierungstexte — Aufnahmen identifizierbarer Personen sind personenbezogene Daten.

Anti-Piraterie und ein Ende, das endet

Wer Meldungen macht, wer Löschungen verlangt und wer Geoblocking betreibt, ist eine Aufgabenverteilung, die in den Vertrag gehört. Die Vorlage ersetzt zudem eine unbegrenzte automatische Verlängerung durch eine feste Laufzeit mit Kündigungsfrist.

Die Klauseln im Einzelnen

Parteien
Veranstalter und Sender.
Erfasste Veranstaltungen
Welche Veranstaltungen, mit welcher Änderungsfrist.
Rechtekatalog
Jede Nutzungsart einzeln, mit Gebiet, Sprache, Plattform und Dauer.
Produktion
Wer produziert, nach welchen Standards.
Rechte am Material
Wem das Master gehört und wer die Ausschnittslizenz erhält.
Rechteklärung
Musik, Mitwirkende, Spielstätte und die Freistellungen.
Lizenzgebühr
Mindestgarantie, Beteiligung, Termine und Verzugszins.
Anti-Piraterie
Meldungen, Löschungsverlangen, Geoblocking und Kosten.
Absage und Verschiebung
Folgen für die Gebühr bei Ausfall oder Verlegung.
Laufzeit und Beendigung
Laufzeit, ausserordentliche Beendigung und Nachwirkungen.

Checkliste Liechtenstein

  • Jede Nutzungsart einzeln benennen

    Live, zeitversetzt, Wiederholung, Highlights, Abruf, Archiv und Social-Media-Ausschnitte sind eigene Rechte, jeweils mit Gebiet, Sprache, Plattform und Dauer.

  • Medienaufsicht prüfen

    Inländische Rundfunk- und Medientätigkeit unterliegt dem liechtensteinischen Mediengesetz.

    Amt für Kommunikation Liechtenstein
  • Rechte am produzierten Material regeln

    Ohne Regelung kann der Veranstalter nach der Saison ohne Archivrechte dastehen.

  • Verzugszins nach zutreffender Grundlage ansetzen

    Im allgemeinen Zivilrecht gilt ein Satz von 5 Prozent; für Geldforderungen zwischen Unternehmen kann die Geschäftsverkehrs-Verzugszinsenverordnung einen abweichenden Satz vorsehen.

    Amt für Volkswirtschaft — Verzugszinsen

So füllen Sie den Vertrag aus

  1. Parteien und Veranstaltungen. Veranstalter, Sender und die erfassten Veranstaltungen eintragen.
  2. Rechtekatalog ausfüllen. Für jede Nutzungsart Gebiet, Sprache, Plattform, Exklusivität und Dauer festlegen.
  3. Produktion entscheiden. Produzierende Partei, Standards und Rechte am Material festlegen.
  4. Vergütung eintragen. Mindestgarantie, Beteiligung und Zahlungstermine.
  5. Prüfen und unterschreiben. Dokument lesen, als DOCX oder PDF ausgeben und beidseitig unterschreiben.

Häufige Fragen

Was gehört in den Rechtekatalog?

Jede Nutzungsart einzeln: Live, zeitversetzt, Wiederholungen, Highlights, Abrufdienste, Archiv und Social-Media-Ausschnitte — jeweils mit Gebiet, Sprache, Plattform, Exklusivität und Dauer.

Wem gehört die Aufzeichnung?

Das ist eine Vertragsfrage. Diese Vorlage lässt festlegen, wer das Master hält, und gibt der anderen Seite in jedem Fall eine Ausschnitts- und Archivlizenz.

Wer klärt die Musikrechte?

Wer die Musik einbringt. Benennen Sie im Vertrag, wer welche Meldung übernimmt, sonst meldet niemand.

Was gilt, wenn Veranstaltungen ausfallen?

Das gehört vorab beziffert. Diese Vorlage reduziert die Gebühr anteilig für nicht durchgeführte Veranstaltungen und trennt den Fall, in dem eine Absage keine Partei zu vertreten hat.

Wie regelt man Piraterie sinnvoll?

Als Aufgabenverteilung: wer überwacht, wer Löschungsverlangen stellt, wer Geoblocking umsetzt und wer die Kosten trägt.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und die Erläuterungen sind allgemeine Informationen zur Praxis in Liechtenstein, keine Rechts- oder Medienaufsichtsberatung, und niemand hat Ihre Vereinbarung geprüft.