Markennutzungserlaubnis: Schreiben zur Nutzung von Marke und Logo (Liechtenstein)
Aktualisiert am 22. August 2026
Dieses Schreiben erlaubt einer anderen Partei, eine Marke, einen Namen oder ein Logo für einen bestimmten Zweck zu verwenden. Es wird gebraucht, wenn ein Händler die Marke des Herstellers auf seiner Website zeigt, ein Sponsor sein Logo einem Veranstalter überlässt, eine Agentur im Namen eines Kunden bei einer Plattform ein Konto verifiziert oder ein Importeur einer Zollstelle nachweisen muss, dass er die Ware rechtmässig führt.
Es ist bewusst kein Lizenzvertrag. Ein Lizenzvertrag regelt Lizenzgebühren, Mindestabnahmen, Berichtspflichten und eine Laufzeit; dieses Schreiben erlaubt eine benannte Nutzung, unentgeltlich, jederzeit widerruflich und ohne Übertragung von Rechten. Diese Trennung ist der Punkt, an dem die Vorlage scheitert, die dieses Muster ersetzt: Sie mischt beides, nennt keinen Umfang, kein Gebiet und keine Dauer, verlangt eine notarielle Beglaubigung, die für eine einfache Erlaubnis nicht erforderlich ist, und richtet sich an einen amerikanischen Adressaten.
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Weitere Angaben
,
An:
- Datum:
Erlaubnis zur Nutzung von Marke und Logo
ist Inhaber der unten genannten Kennzeichen und erteilt , , die nachstehende Erlaubnis zu deren Nutzung.
1. Erfasste Kennzeichen
Registernummern, soweit vorhanden:
2. Erlaubte Verwendung
Die Erlaubnis erfasst ausschliesslich folgende Verwendung:
- Erlaubte Medien und Kanäle:
- Gebiet:
- Gültig von:
- Gültig bis:
Diese Erlaubnis ist nicht exklusiv. kann dieselben oder weitergehende Erlaubnisse jederzeit anderen erteilen.
3. Nicht gedeckte Verwendungen
- Anmeldung oder Registrierung einer Marke, eines Firmennamens oder eines Geschäftsabzeichens, der ein erfasstes Kennzeichen enthält oder ihm ähnlich ist.
- Registrierung von Domains, Konto- oder Profilnamen, die ein erfasstes Kennzeichen enthalten.
- Änderungen an Logo, Farben, Proportionen oder Schrift.
- Verwendung in einer Weise, die eine Partnerschaft, eine Zertifizierung oder eine Beteiligung suggeriert, die nicht besteht.
- Weitergabe der Erlaubnis an Dritte, sofern sie nicht hier ausdrücklich genannt sind.
4. Keine Übertragung von Rechten
Diese Erlaubnis überträgt keine Rechte an den Kennzeichen und begründet kein Nutzungsrecht mit eigener Laufzeit. Alle Rechte und der mit der Nutzung entstehende Goodwill verbleiben bei . Dieses Schreiben ist kein Lizenzvertrag.
5. Gestaltung und Freigabe
Die Kennzeichen sind ausschliesslich in der überlassenen Form und nach folgenden Vorgaben zu verwenden:
kann eine einzelne Verwendung untersagen, wenn sie den Vorgaben widerspricht.
6. Widerruf
kann diese Erlaubnis mit einer Frist von Tagen durch Mitteilung in Textform widerrufen und sie mit sofortiger Wirkung beenden, wenn gegen den erlaubten Umfang verstossen wird.
Nach dem Widerruf stellt die Verwendung ein und darf bereits vor dem Widerruf hergestelltes gedrucktes Material für weitere Tage aufbrauchen.
7. Sonstiges
Diese Erlaubnis unterliegt liechtensteinischem Recht. Rückfragen richten Sie an .
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Datum:
Erlaubnis, nicht Lizenz
Eine Erlaubnis sagt: Sie dürfen dieses Kennzeichen in diesem Rahmen verwenden, wir behalten unsere Rechte, und wir können die Erlaubnis widerrufen. Eine Lizenz begründet ein Nutzungsrecht mit eigener Laufzeit, häufig gegen Entgelt.
Dieses Dokument bleibt bewusst auf der ersten Seite dieser Grenze. Es sagt ausdrücklich, dass es keine Rechte überträgt, kein Exklusivrecht schafft, keine Lizenzgebühr begründet und nicht als Lizenzvertrag zu verstehen ist.
Der Umfang ist das ganze Dokument
Eine Erlaubnis ohne Umfang ist eine Blankoerlaubnis. Vier Angaben machen den Unterschied: welche Kennzeichen erfasst sind, wofür sie verwendet werden dürfen, in welchem Gebiet und für welchen Zeitraum. Die Vorlage verlangt alle vier und ergänzt die Liste der Verwendungen, die nicht gedeckt sind — Anmeldung eigener Marken, Registrierung von Domains oder Kontonamen, die das Kennzeichen enthalten, Änderungen am Logo, Weitergabe an Dritte.
Marken werden in Liechtenstein regelmässig über das Markenschutzsystem des Amtes für Aussenwirtschaft in Verbindung mit dem schweizerischen Markenregister oder über eine eigene liechtensteinische Eintragung geschützt, je nach Ausrichtung des Inhabers. Registernummern gehören in das Schreiben, soweit sie bekannt sind.
Qualitätskontrolle und der Grund dafür
Wer die Verwendung seines Kennzeichens ohne jede Kontrolle zulässt, riskiert, dass es sich verwässert und dass Darstellungen entstehen, die die eigene Position schwächen. Diese Vorlage enthält daher Gestaltungsvorgaben, eine Freigabepflicht für erstmalige Verwendungen einer Kategorie und die Möglichkeit, eine Verwendung zu untersagen.
Das ist keine Bürokratie, sondern der Grund, warum eine Erlaubnis überhaupt schriftlich erteilt wird: Sie dokumentiert, dass der Inhaber die Nutzung kannte und in einem definierten Rahmen zugelassen hat.
Widerruf, Zoll und Plattformen
Eine Erlaubnis, die nicht widerrufen werden kann, ist eine Lizenz mit anderem Namen. Die Vorlage sieht den Widerruf mit Frist und die sofortige Beendigung bei Missbrauch vor, dazu eine Aufbrauchfrist für Material, das bereits gedruckt ist.
Für zwei Anwendungsfälle gibt es eigene Bausteine: den Zoll- und Vertriebsnachweis, und die Vollmacht für Plattformen und Behörden, wo häufig ein Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangt wird — das Öffentlichkeitsregister ist der Ort, an dem sie in Liechtenstein ersichtlich ist.
Der Aufbau des Schreibens
- Erklärender
- Der Inhaber, mit Registernummer und Vertretungsbefugnis.
- Begünstigter
- Wer die Erlaubnis erhält, genau bezeichnet.
- Erfasste Kennzeichen
- Marken, Logos und Namen, mit Registernummern, soweit vorhanden.
- Erlaubte Verwendung
- Wofür genau, in welchen Medien und auf welchen Kanälen.
- Gebiet und Dauer
- Wo und wie lange die Erlaubnis gilt.
- Nicht gedeckte Verwendungen
- Marken, Domains, Kontonamen, Änderungen, Weitergabe.
- Keine Rechteübertragung
- Die Erklärung, dass Rechte und Goodwill beim Inhaber bleiben.
- Gestaltung und Freigabe
- Vorgaben und der Freigabeweg für neue Verwendungen.
- Widerruf
- Frist, sofortige Beendigung bei Missbrauch, Aufbrauchfrist.
- Unterschrift
- Vertretungsbefugte Person, mit Funktion und Datum.
Checkliste Liechtenstein
Erlaubnis und Lizenz nicht vermischen
Eine unentgeltliche, widerrufliche Erlaubnis begründet kein Nutzungsrecht mit eigener Laufzeit.
Registernummern angeben, wo vorhanden
Liechtensteinische und internationale Markeneintragungen dokumentieren, welche Rechte tatsächlich bestehen.
Vertretungsbefugnis nachweisbar machen
Plattformen und Behörden verlangen häufig einen Nachweis der Vertretungsbefugnis; das Öffentlichkeitsregister ist die zuständige Stelle.
Öffentlichkeitsregister LiechtensteinDomains und Kontonamen ausdrücklich ausnehmen
Registrierungen, die das Kennzeichen enthalten, überdauern den Widerruf faktisch.
Änderungen am Logo untersagen
Farb-, Proportions- oder Schriftänderungen erzeugen Darstellungen, die der Inhaber nicht kontrolliert.
Aufbrauchfrist für gedrucktes Material vorsehen
Kataloge, Verpackungen und Beschilderung lassen sich nicht sofort ersetzen.
So füllen Sie das Schreiben aus
- Parteien eintragen. Inhaber mit Registernummer und Begünstigten genau bezeichnen.
- Kennzeichen auflisten. Marken, Logos und Namen mit Registernummern, soweit vorhanden.
- Verwendung, Gebiet und Dauer festlegen. Konkrete Verwendungen, Medien, Gebiet und Zeitraum eintragen.
- Gestaltungsvorgaben beilegen. Auf das Markenhandbuch verweisen und die Freigabepflicht festlegen.
- Unterschreiben und versenden. Als PDF oder DOCX ausgeben, von einer vertretungsbefugten Person unterschreiben.
Häufige Fragen
Worin unterscheidet sich dieses Schreiben von einem Lizenzvertrag?
Im Umfang und in der Wirkung. Dieses Schreiben erlaubt eine benannte Nutzung, unentgeltlich und widerruflich, und überträgt keine Rechte. Ein Lizenzvertrag begründet ein Nutzungsrecht mit Laufzeit, meist gegen Entgelt.
Wie lange soll die Erlaubnis gelten?
So lange, wie der Anlass reicht. Für eine Kampagne ein Datum, für eine laufende Händlerbeziehung ein Jahr mit Verlängerung nach Prüfung.
Darf der Begünstigte das Logo anpassen?
Nein, wenn Sie es nicht ausdrücklich erlauben. Änderungen an Farben, Proportionen oder Schrift untergraben den Wert des Kennzeichens.
Kann ich die Erlaubnis jederzeit widerrufen?
Ja. Die Vorlage sieht einen Widerruf mit Frist vor, die sofortige Beendigung bei Missbrauch und eine Aufbrauchfrist für bereits gedrucktes Material.
Wer soll unterschreiben?
Eine Person, die zur Vertretung des Inhabers befugt ist, mit Angabe von Funktion und Registernummer, überprüfbar im Öffentlichkeitsregister.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und die Erläuterungen sind allgemeine Informationen zur Praxis in Liechtenstein, keine Rechts-, Marken- oder Zollberatung, und niemand hat Ihre Situation geprüft.


