Markenkooperation: unverbindliches Angebot (Liechtenstein)
Aktualisiert am 22. August 2026
Ein Kooperationsangebot ist ein Pitch, kein Vertrag. Eine Creatorin, eine Agentur oder eine Partnermarke legt darin dar, welche Reichweite sie hat, was sie produzieren würde, wann, zu welchen Bedingungen und für welches Honorar — damit die Marke entscheiden kann, bevor jemand einen Vertrag entwirft.
Die wichtigste Entscheidung beim Aufbau: Das Angebot darf nicht versehentlich zum Vertrag werden. Ein Dokument, das sich selbst als unverbindlich bezeichnet und dann mit einem gegenseitigen Signaturfeld endet, ist genau die Konstruktion, über die später gestritten wird. Diese Fassung ist durchgehend als freibleibendes Angebot gekennzeichnet und endet mit einer Empfangsbestätigung.
Tippen Sie im Dokument unten auf ein hervorgehobenes Feld und schreiben Sie direkt hinein.Kostenlos — ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen
Angebot für eine Markenkooperation — freibleibend und unverbindlich
- Datum:
- Für:
- —
- Von:
- —
- Preise gehalten bis:
1. Charakter dieses Angebots
Dieses Dokument ist ein Vorschlag zur Besprechung. Die genannten Bedingungen sind indikativ und stehen unter dem Vorbehalt eines gesonderten, von beiden Seiten unterzeichneten Vertrags. Es handelt sich nicht um ein annahmefähiges Angebot.
2. Über
Erfasste Plattformen:
3. Reichweite
- Durchschnittliche Reichweite je Beitrag:
- Interaktionsrate:
- Quelle der Zahlen:
4. Leistungen und Honorar
Vorgeschlagene Leistungen:
- Produktionshonorar:
- Zahlungsstufen:
5. Nutzungsrechte
Vorgeschlagen wird die Einräumung folgender Nutzungen: , für Monate ab Erstveröffentlichung. Nicht benannte Nutzungen wären nicht eingeräumt.
6. Kennzeichnung
Jeder bezahlte Inhalt würde als gekennzeichnet, am Anfang des Beitragstextes.
7. Empfangsbestätigung
Eine Unterschrift unten bestätigt allein, dass dieses Angebot erhalten hat. Sie ist keine Annahme der Bedingungen.
Empfang bestätigt für {{marke}}
Datum:
Freibleibend — und sichtbar so
Dieses Angebot bezeichnet sich als freibleibend und unverbindlich, vermeidet die Begriffe Angebot und Annahme im operativen Text und endet mit einer Empfangsbestätigung statt einer Gegenzeichnung.
Will die Marke weitermachen, folgt ein Kooperations- oder Markenbotschafter-Vertrag; beide sind von dieser Seite aus verlinkt.
Reichweitendaten und Nutzungsrechte
Aussagekräftig sind Reichweite, durchschnittliche Aufrufe, Interaktionsrate, geografische Verteilung und Altersstruktur — mit Quelle und Datum. Halten Sie die Daten aggregiert; Einzeldaten über Follower werfen Datenschutzfragen auf, die in einen Pitch nicht gehören.
Trennen Sie organische Veröffentlichung, Repost auf den Markenkanälen, Paid Media und Exklusivität als vier Positionen mit eigener Dauer, und benennen Sie die vorgeschlagenen Nutzungsrechte ausdrücklich statt pauschal.
Kennzeichnung im Pitch klären
Kommerzielle Kommunikation muss erkennbar sein und darf nicht als redaktioneller Inhalt verschleiert werden. Diese Vorlage benennt daher den Kennzeichnungstext und die Platzierung, die verwendet werden, und stellt klar, dass nur Aussagen getroffen werden, die die Marke belegen kann.
Der Aufbau des Angebots
- Charakter des Angebots
- Der Unverbindlichkeitshinweis vorne.
- Über die Creatorin
- Positionierung und die erfassten Plattformen.
- Reichweite
- Optional. Reichweite, Interaktionsrate und Quelle.
- Vorgeschlagene Leistungen
- Format, Plattform, Anzahl und Sprache.
- Honorar
- Produktionshonorar, Zahlungsstufen und Kosten.
- Nutzungsrechte
- Organische Nutzung, Repost und Paid Media getrennt bepreist.
- Kennzeichnung
- Kennzeichnungstext und Platzierung.
- Empfangsbestätigung
- Bestätigt den Empfang, nicht die Annahme.
Vor dem Versand prüfen
Das Dokument klar freibleibend halten
Als unverbindlich bezeichnen und mit einer Empfangsbestätigung enden statt einer Gegenzeichnung.
Kennzeichnung nennen
Kommerzielle Kommunikation muss erkennbar sein und darf nicht verschleiert werden.
Nutzungsarten benennen
Eine pauschale Rechteeinräumung wird im Streitfall regelmässig eng ausgelegt.
Quelle und Datum der Zahlen angeben
Undatierte Zahlen verlieren an Glaubwürdigkeit.
Reichweitendaten aggregiert teilen
Einzeldaten über Follower werfen Datenschutzfragen auf.
So füllen Sie das Angebot aus
- Parteien und Daten eintragen. Eigene Angaben, Marke und Ansprechperson, Datum und Dauer der Preisbindung.
- Reichweite eintragen. Reichweite, Interaktionsrate und Quelle mit Datum.
- Leistungen und Honorar. Format, Anzahl, Sprache und Honorar getrennt nach Produktion und Rechten.
- Kennzeichnung festlegen. Kennzeichnungstext und Platzierung wählen.
- Als PDF oder DOCX senden. Herunterladen und mit kurzem Anschreiben senden.
Häufige Fragen
Ist ein Kooperationsangebot verbindlich?
Dieses ist bewusst nicht verbindlich: Es bezeichnet die Bedingungen als indikativ und endet mit einer Empfangsbestätigung statt einer Gegenzeichnung.
Welche Reichweitenzahlen sind wichtig?
Reichweite und Interaktionsrate statt Followerzahl, mit Quelle und Datum, dazu die geografische Verteilung.
Wem gehören die Inhalte, wenn die Marke zusagt?
Der Creatorin, soweit der spätere Vertrag nichts anderes regelt. Das Angebot benennt die vorgeschlagenen Nutzungsarten, damit der Vertrag darauf aufbauen kann.
Muss ich die Kennzeichnung erwähnen, wenn die Marke nicht fragt?
Ja. Ein Angebot, das Kennzeichnungstext und Platzierung schon benennt, wirkt professionell und räumt eine vorhersehbare Hürde aus dem Weg.
Wie lange soll das Angebot gelten?
Setzen Sie ein Datum — üblich sind zwei bis vier Wochen — und behandeln Sie es als Dauer der Preisbindung, nicht als Annahmefrist.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und die Erläuterungen sind allgemeine Informationen zur Praxis in Liechtenstein, keine Rechts- oder Steuerberatung, und niemand hat Ihren Pitch geprüft.


