Influencer-Kooperationsvertrag Vorlage (Liechtenstein)

Aktualisiert am 13. August 2026

Liechtenstein hat, anders als die Schweiz, sein eigenes Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) von 1992 an die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) angepasst — eine Folge der EWR-Mitgliedschaft, die Liechtenstein, aber nicht die Schweiz, zur Übernahme solcher Richtlinien verpflichtet. Das liechtensteinische UWG erfasst ausdrücklich fehlende Werbekennzeichnung sowie falsche oder erfundene Konsumentenbewertungen.

Diese Vorlage macht die Kennzeichnungspflicht zur vertraglichen Verpflichtung, orientiert an den EU-Massstäben, die Liechtenstein über den EWR übernommen hat.

1 von 6 Feldern ausgefüllt

Tippen Sie im Dokument unten auf ein hervorgehobenes Feld und schreiben Sie direkt hinein.Kostenlos — ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen

Influencer-Kooperationsvertrag

Datum:
Marke:
Creator:

1. Leistungen

Der Creator erstellt und veröffentlicht:

2. Kennzeichnung

Der Creator kennzeichnet die Zusammenarbeit klar mit: , in jedem Beitrag.

3. Vergütung

Die Marke zahlt dem Creator .

4. Allgemeines

Dieser Vertrag unterliegt liechtensteinischem Recht.

Für die Marke

Datum:

Creator

Datum:

EWR-Mitgliedschaft bringt EU-Standards — anders als in der Schweiz

Weil Liechtenstein EWR-Mitglied ist, hat es die EU-Richtlinie zu unlauteren Geschäftspraktiken in sein UWG übernommen. Die Schweiz, die nicht EWR-Mitglied ist, hat das nicht getan und verlässt sich stattdessen auf die Grundsätze der Lauterkeitskommission. Für einen Creator, der in beiden Märkten tätig ist, ist das ein wichtiger Unterschied.

Fehlende Kennzeichnung ist ausdrücklich erfasst

Das liechtensteinische UWG erfasst unlautere Werbung, irreführende Angebote und fehlende Werbekennzeichnung ausdrücklich als Verstoss. Diese Vorlage verpflichtet den Creator entsprechend zur klaren Kennzeichnung jeder Kooperation.

Was jede Klausel bewirkt

Leistungen
Jeder Beitrag nach Plattform, Format und Veröffentlichungszeitraum.
Kennzeichnung
Klare Offenlegung nach dem liechtensteinischen UWG.
Echte Bewertungen
Verbot erfundener oder nicht verifizierter Konsumentenbewertungen.

Rechtliche Anforderungen in Liechtenstein

Das UWG von 1992, angepasst an EU-Standards über den EWR, bildet den rechtlichen Rahmen.

  • Werbekennzeichnung nicht unterlassen

    Fehlende Werbekennzeichnung verstösst gegen das liechtensteinische UWG.

    UWG — Gesetzesdatenbank Liechtenstein (Lilex)
  • Keine erfundenen Bewertungen

    Das UWG verbietet ausdrücklich falsche oder erfundene Konsumentenbewertungen und deren missbräuchliche Verwendung in sozialen Medien zu Verkaufsförderungszwecken.

  • EU-Standard über EWR beachten

    Liechtenstein hat die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) über seine EWR-Mitgliedschaft übernommen — ein wesentlicher Unterschied zur Schweiz.

So füllen Sie den Kooperationsvertrag aus

  1. Leistungen auflisten. Jeden Beitrag nach Plattform und Format erfassen.
  2. Kennzeichnung festlegen. Klare Offenlegung vereinbaren.
  3. Vergütung und Nutzungsrechte regeln. Geldvergütung und Nutzungsumfang festlegen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Influencer einen bezahlten Beitrag in Liechtenstein kennzeichnen?

Ja — das liechtensteinische UWG erfasst fehlende Werbekennzeichnung ausdrücklich als unlauteren Geschäftspraktik.

Ist das anders als in der Schweiz?

Ja — Liechtenstein hat als EWR-Mitglied die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken übernommen, während die Schweiz sich nur auf allgemeine Grundsätze der Lauterkeitskommission stützt.

Dürfen erfundene Produktbewertungen verwendet werden?

Nein — das UWG verbietet ausdrücklich falsche oder erfundene Konsumentenbewertungen.

Müssen kostenlose Produkte auch gekennzeichnet werden?

Ja — eine materielle Verbindung durch kostenlose Produkte sollte offengelegt werden.

Wem gehören die erstellten Inhalte?

Dem Creator, sofern die Rechte nicht ausdrücklich übertragen werden.

Ähnliche Vorlagen

Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.