Geschenkgutschein Vorlage (Liechtenstein)
Aktualisiert am 13. August 2026
Liechtensteins Zivil- und Obligationenrecht wurde in den 1920er-Jahren weitgehend nach Schweizer Vorbild geschaffen und orientiert sich bis heute eng an der Schweizer Rechtsordnung. Aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz aus dem Jahr 1923 gilt in Liechtenstein zudem faktisch das Schweizer Mehrwertsteuersystem — nicht die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie zu Gutscheinen, obwohl Liechtenstein Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums ist.
Für die Praxis bedeutet das: Ein Gutschein sollte sich an der Schweizer Rechtslage orientieren — grosszügige, nicht künstlich verkürzte Gültigkeitsdauer und Behandlung nach dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem. Die genauen liechtensteinischen Verjährungsvorschriften für Gutscheine sind ein Forschungspunkt, den ein Notar oder Anwalt vor der Ausgabe grösserer Gutscheinvolumen bestätigen sollte.
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Geschenkgutschein
- Gutscheinnummer:
- Ausstellungsdatum:
- Wert:
- Einlösbar für:
Dieser Gutschein berechtigt zum Bezug von Waren oder Leistungen im Wert von bei .
1. Aussteller
- Ausgestellt von:
Mehrwertsteuer folgt dem Schweizer System
Wegen des Zollvertrags mit der Schweiz gilt in Liechtenstein das gemeinsame Mehrwertsteuersystem — nicht die EU-Gutschein-Richtlinie. Bei Unsicherheit zur steuerlichen Einordnung eines Gutscheins hilft ein Treuhänder mit Kenntnis des liechtensteinisch-schweizerischen Systems.
Grosszügige Gültigkeitsdauer statt kurzer Verfallsdaten
Da sich das liechtensteinische Obligationenrecht eng an das Schweizer Vorbild anlehnt, ist Vorsicht bei kurzen Verfallsdaten angebracht — in der Schweiz sind solche Klauseln unwirksam, wenn sie kürzer sind als die gesetzliche Verjährungsfrist. Diese Vorlage setzt daher standardmässig auf eine lange oder unbefristete Gültigkeit.
Was jeder Teil des Gutscheins bewirkt
- Gutscheinnummer und Ausstellungsdatum
- Ermöglicht Nachverfolgung und Sperrung bei Verlust.
- Einlösungsbereich
- Relevant für die Mehrwertsteuer-Einordnung nach dem liechtensteinisch-schweizerischen System.
- Verfallsdatum
- Standardmässig lang oder unbefristet.
Rechtliche Anforderungen in Liechtenstein
Der Zollvertrag mit der Schweiz prägt die Mehrwertsteuerbehandlung; das Obligationenrecht folgt Schweizer Vorbild.
Mehrwertsteuer nach dem gemeinsamen System mit der Schweiz
Aufgrund des Zollvertrags von 1923 gilt in Liechtenstein das Schweizer Mehrwertsteuersystem, nicht die EU-Gutschein-Richtlinie.
Kurze Verfallsdaten vermeiden
Da das Obligationenrecht Liechtensteins dem Schweizer OR nachgebildet ist, ist bei kurzen Verfallsfristen Vorsicht angebracht — bestätigen Sie die genaue Rechtslage mit einem Anwalt.
Merkblatt zur Aktiengesellschaft — Amt für Justiz LiechtensteinAusstehende Gutscheine als Verbindlichkeit verbuchen
Geld für einen nicht eingelösten Gutschein ist eine Verbindlichkeit, keine sofortige Einnahme.
So füllen Sie den Gutschein aus
- Ausstellerdaten eintragen. Fügen Sie die ausstellende Rechtsperson hinzu.
- Einlösungsbereich festlegen. Relevant für die Mehrwertsteuer-Einordnung.
- Verfallsdatum entscheiden. Lang oder unbefristet ist die sicherste Option.
Frequently asked questions
Gelten die EU-Gutschein-Mehrwertsteuerregeln in Liechtenstein?
Nein — aufgrund des Zollvertrags mit der Schweiz gilt in Liechtenstein das Schweizer Mehrwertsteuersystem, obwohl Liechtenstein EWR-Mitglied ist.
Ist ein kurzes Verfallsdatum in Liechtenstein zulässig?
Fraglich — da sich das Obligationenrecht eng an das Schweizer Vorbild anlehnt, wo solche Klauseln unwirksam sind, sollte ein Anwalt die genaue Rechtslage vor Ausgabe bestätigen.
Wie unterscheidet sich das von Deutschland oder Österreich?
Deutschland und Österreich wenden die EU-Gutschein-Richtlinie unmittelbar an; Liechtenstein folgt stattdessen dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem mit der Schweiz.
Was passiert, wenn das Unternehmen insolvent wird?
Ein nicht eingelöster Gutschein ist eine ungesicherte Forderung gegen die ausstellende Rechtsperson.
Kann ich diese Vorlage für eine Werbeaktion verwenden?
Ja — kennzeichnen Sie den Gutschein als Werbegeschenk, da unentgeltlich ausgegebene Gutscheine häufig anders behandelt werden.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Die genaue liechtensteinische Verjährungs- und Mehrwertsteuerbehandlung von Gutscheinen sollte vor Ausgabe grösserer Volumen mit einem Anwalt oder Treuhänder bestätigt werden.


