Angebot für Ausschreibungen Vorlage (Liechtenstein)

Aktualisiert am 14. August 2026

Ein Angebot für eine Ausschreibung ist die förmliche, bepreiste Antwort eines Auftragnehmers oder Anbieters auf ein konkretes Projekt oder eine Ausschreibung — anders als ein einfaches Angebot reagiert es auf einen von der ausschreibenden Stelle festgelegten Leistungsumfang und konkurriert meist mit anderen Bietern. Nutzen Sie diese Vorlage für ein Vergabeverfahren; für ein einfaches Preisangebot ohne konkurrierende Bieter nutzen Sie unsere Angebots- oder Kostenvoranschlag-Vorlagen.

Die weit verbreitete US-Vorlage ist fast vollständig generisch: ein Absatz zum Zweck, eine einzelne Preisangabe und eine vierphasige Zahlungstabelle, ohne Liste von Ausschlüssen und Annahmen, ohne Ausschreibungsreferenz, ohne Bietungsgarantie und mit einer Kündigungsklausel, die dem Kunden unabhängig von der geleisteten Arbeit den vollen Vertragspreis auferlegt. Diese Vorlage ergänzt all das und bleibt auf private, gewerbliche Angebote fokussiert — bei einer öffentlichen Ausschreibung verweist die Compliance-Checkliste auf das Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG).

2 von 18 Feldern ausgefüllt

Tippen Sie im Dokument unten auf ein hervorgehobenes Feld und schreiben Sie direkt hinein.Kostenlos — ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen

Fassung wählen

Angebot für Ausschreibung

Ausschreibungsreferenz:
Angebotsdatum:
Auftragnehmer:
Auftraggeberin:
Projekt:

1. Leistungsumfang

bietet an, für folgende Leistungen zu erbringen: .

2. Ausschlüsse und Annahmen

Dieser Angebotspreis beruht auf folgenden Annahmen und schliesst Folgendes aus: . Leistungen ausserhalb dieser Beschreibung sind im Preis nicht enthalten und werden vor Ausführung gesondert bepreist und vereinbart.

3. Preisgestaltung

:
:
:
Gesamtangebotspreis:

Der oben genannte Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer und sonstige anfallende Steuern, die bei Rechnungsstellung hinzugerechnet werden.

OptionalAusschreibung verlangt eine Bietungsgarantie

4. Zeitplan

5. Gültigkeit und Annahme

Dieses Angebot bleibt bis zur Annahme gültig; danach ist ein neues Angebot einzureichen. Dieses Angebot wird mit schriftlicher Annahme durch vor diesem Datum ein bindender Vertrag.

6. Kündigung

Kündigt das sich ergebende Projekt nach Beginn der Arbeiten aus Gründen der Zweckmässigkeit, vergütet für tatsächlich geleistete Arbeit und angemessene, bereits entstandene Kosten, nicht den vollen oben genannten Angebotspreis.

7. Vertraulichkeit

Die Preisgestaltung in diesem Angebot ist vertraulich und darf von keiner Partei offengelegt werden, ausser soweit dies zur Bewertung oder Annahme des Angebots oder gesetzlich erforderlich ist.

8. Allgemeines

Dieses Angebot unterliegt dem Recht von .

Auftragnehmer

Datum:

Auftraggeberin (Annahme)

Datum:

Ausschlüsse und Annahmen sind der strittigste Teil eines Angebots

Die freie Vorlage enthält überhaupt keine Liste von Ausschlüssen und Annahmen — jede Meinungsverschiedenheit darüber, was der Preis tatsächlich umfasst, muss anhand eines nichtssagenden Zweckabsatzes geklärt werden. Diese Vorlage ergänzt einen eigenen Abschnitt für Ausschlüsse und Annahmen.

Eine echte Preisstruktur statt einer einzelnen Zahl

Eine einzelne Pauschalsumme mit "Zusatzleistungen separat berechnet" und ohne Preisliste gibt der Kundschaft keine Grundlage, das Angebot zu bewerten. Diese Vorlage ergänzt aufgeschlüsselte Preispositionen, eine optionale Bietungsgarantie für grössere öffentliche oder gewerbliche Ausschreibungen und eine klare Angabe, ob der Preis Mehrwertsteuer enthält oder nicht.

Öffentliche Aufträge folgen EU-Vergaberecht — über den EWR, nicht über eine EU-Mitgliedschaft

Liechtenstein ist nicht Mitglied der EU, sondern über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) mit der EU verbunden. Das Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (ÖAWG) von 1998 setzt auf dieser Grundlage EU-Vergaberichtlinien um und übernimmt Schwellenwerte, die sich nach dem EWR-Abkommen und dem WTO-Beschaffungsübereinkommen richten. Das unterscheidet Liechtenstein sowohl von der Schweiz, die als Nicht-EWR-Staat ein eigenständiges Vergaberecht (BöB/IVöB) ohne direkte EU-Richtlinien-Übernahme führt, als auch von Österreich, das EU-Vergaberecht direkt als EU-Mitgliedstaat umsetzt. Ein privates gewerbliches Angebot muss diesem Rahmen nicht folgen, aber wer sich auf eine liechtensteinische öffentliche Ausschreibung bewirbt, sollte die konkreten Ausschreibungsunterlagen prüfen.

Die Klauseln erklärt

Ausschreibungsreferenz und Parteien
Die Ausschreibungsreferenz sowie Auftragnehmer und Auftraggeberin (bzw. Vergabestelle).
Leistungsumfang
Was der Auftragnehmer anbietet, abgeglichen mit dem ausgeschriebenen Projekt oder der Leistungsbeschreibung.
Ausschlüsse und Annahmen
Was im Preis nicht enthalten ist und auf welchen Annahmen der Preis beruht.
Preisgestaltung
Aufgeschlüsselte Preispositionen, Angabe ob der Preis Mehrwertsteuer enthält, und wie Zusatzleistungen bepreist werden.
Bietungsgarantie
Eine optionale Klausel für eine Bietungsgarantie, üblich bei grösseren öffentlichen oder gewerblichen Ausschreibungen.
Zeitplan
Wesentliche Meilensteine und der phasenweise Zeitplan der vorgeschlagenen Arbeiten.
Gültigkeit und Annahme
Wie lange das Angebot gültig bleibt und wie die Annahme mitgeteilt wird und bindend wird.
Kündigung
Vergütet den Auftragnehmer bei Kündigung aus Gründen der Zweckmässigkeit für tatsächlich geleistete Arbeit.
Vertraulichkeit und Unterschriften
Hält die Preisgestaltung vertraulich und hält die Annahme durch Unterschriften fest.

Compliance-Checkliste (Liechtenstein)

Eine öffentliche Ausschreibung bringt zusätzliche Vorgaben mit sich, die diese Vorlage allein nicht erfüllt.

  • ÖAWG und EWR-Schwellenwerte prüfen

    Das Gesetz über das öffentliche Auftragswesen setzt EU-Vergaberichtlinien über den EWR um; Schwellenwerte richten sich nach dem EWR-Abkommen und dem WTO-Beschaffungsübereinkommen.

    Lilex — ÖAWG (Gesetz über das Öffentliche Auftragswesen)
  • Mehrwertsteuerliche Behandlung klar angeben

    Geben Sie eindeutig an, ob der Preis Mehrwertsteuer enthält oder nicht.

So verwenden Sie diese Vorlage

  1. Ausschreibungsreferenz und Parteien eintragen. Tragen Sie die Ausschreibungsreferenz sowie die Angaben von Auftragnehmer und Auftraggeberin ein.
  2. Leistungsumfang, Ausschlüsse und Annahmen beschreiben. Geben Sie an, was enthalten ist, was ausgeschlossen ist, und auf welchen Annahmen der Preis beruht.
  3. Preisgestaltung und Zeitplan eintragen. Tragen Sie die aufgeschlüsselten Preispositionen, die mehrwertsteuerliche Behandlung und den phasenweisen Zeitplan ein.
  4. Bietungsgarantie bei Bedarf ergänzen. Aktivieren Sie die Klausel zur Bietungsgarantie, falls die Ausschreibung dies verlangt.
  5. Gültigkeit festlegen, unterschreiben und einreichen. Legen Sie fest, wie lange das Angebot gültig bleibt, unterschreiben Sie es und reichen Sie es vor Ablauf der Ausschreibungsfrist ein.

Häufig gestellte Fragen

Wendet Liechtenstein EU-Vergaberecht an, obwohl es kein EU-Mitglied ist?

Ja — über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) setzt das ÖAWG EU-Vergaberichtlinien um, ohne dass Liechtenstein EU-Mitglied ist.

Was unterscheidet ein Ausschreibungsangebot von einem einfachen Kostenvoranschlag?

Ein Ausschreibungsangebot reagiert auf eine konkrete Ausschreibung und konkurriert meist mit anderen Bietern. Ein Kostenvoranschlag ist ein einfaches Preisangebot ohne konkurrierende Bieter.

Brauche ich eine Bietungsgarantie?

Das hängt von der Ausschreibung ab — prüfen Sie die konkreten Ausschreibungsunterlagen.

Was gehört in den Abschnitt Ausschlüsse und Annahmen?

Alles, worauf der Preis beruht und das aus dem Leistungsumfang allein nicht ersichtlich ist.

Ist mein Angebot mit der Einreichung bindend?

In der Regel ja, für den in der Gültigkeitsklausel genannten Zeitraum.

Sollte mein Preis Mehrwertsteuer enthalten?

Geben Sie es ausdrücklich an, um Streit nach Zuschlagserteilung zu vermeiden.

Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und Anleitung dienen ausschliesslich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Öffentliches Vergaberecht bringt zusätzliche Vorgaben mit sich, die diese Vorlage allein nicht erfüllt. Prüfen Sie die konkreten Ausschreibungsunterlagen vor Angebotsabgabe.