Kunstprojekt-Vorschlag Vorlage (Liechtenstein)

Aktualisiert am 11. August 2026

Ein Liechtensteiner Kunstprojekt-Vorschlag beschreibt Konzept, Ort, Zeitplan, Budget, Finanzierung, Produktion, Team, Rechte, Bildnutzung, Datenschutz, Medienarbeit und Annahme. Er passt zu Gemeinden, Galerien, Kulturhäusern, Stiftungen, Sponsoren und privaten Auftraggebern.

Diese Fassung unterscheidet Projektidee, Förderantrag, Offerte, Budgetfreigabe und verbindlichen Auftrag. Sie berücksichtigt Liechtensteiner URG-Rechte, verwandte Schutzrechte, DSGVO/DSG, MWST, Standortauflagen und grenzüberschreitende Nachweise.

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KUNSTPROJEKTANTRAG

Projekt:
Künstler:
Empfänger:
Datum:

1. Projektkonzept

2. Zeitplan und Ort

Das Projekt findet am oder für den Ort statt. Geplanter Ablauf:

3. Budget

Das beantragte oder angebotene Gesamtbudget beträgt . Mehrwertsteuer, Eigenmittel, Drittmittel und nicht erstattungsfähige Kosten sind vor Annahme zu prüfen.

4. Nutzungsrechte

Der Antrag sieht keine Übertragung des Urheberrechts vor. Gewünscht sind folgende Nutzungsrechte:

5. Wirkung der Annahme

Ausgewählte Wirkung: . Einzelheiten zu Vergütung, Nutzungsrechten und Pflichten sind vor Projektbeginn schriftlich festzuhalten.

6. Liechtensteiner Hinweise

Rechtenutzung, Bilder, Dokumentation und Credits sind nach URG/IGE getrennt zu prüfen; Urheberpersönlichkeitsrechte wie Namensnennung bleiben gesondert zu beachten. Personendaten von Teilnehmenden, Kontaktlisten und Fotos werden nach DSG mit Zweck, Zugriff, Speicherdauer und Datenschutzstelle-Risikoweg geführt.

7. Liechtensteiner Hinweise

Rechtenutzung, Bilder, Dokumentation und Credits sind nach Liechtensteiner URG getrennt zu prüfen. Personendaten von Teilnehmenden, Kontaktlisten und Fotos werden nach DSGVO/DSG mit Zweck, Zugriff, Speicherdauer und Datenschutzstellen-Risikoweg geführt.

Künstler

Datum:

Empfänger

Datum:

Projektstatus und Annahmewirkung

Ein Vorschlag ist nicht automatisch ein Vertrag. Die Unterzeichnung kann nur Empfang bestätigen, Budget intern freigeben, einen Förderantrag stützen oder bereits einen Auftrag auslösen.

Bei Liechtensteiner Kulturprojekten laufen Konzept, Eingabe, Bewilligung, Auftrag, Durchführung und Schlussbericht oft über wenige Beteiligte. Deshalb macht die Vorlage jede Stufe sichtbar.

Damit wird verhindert, dass eine eingereichte Idee später als angenommener Produktionsauftrag oder unbegrenzte Rechtefreigabe behandelt wird.

Budget, MWST und Förderbelege

Das Budget trennt Honorar, Material, Technik, Transport, Versicherung, Raummiete, Kommunikation, Dokumentation, Rechte, Fremdleistungen, Reisekosten, MWST, Reserve und Eigenleistung.

Beträge können in CHF, EUR oder USD relevant sein; die führende Währung, Wechselkurs, Bankspesen und Steuerbehandlung werden gesondert dokumentiert.

Belegpflicht, Zahlungsplan, Akonto, Schlussrechnung und nicht stornierbare Kosten werden pro Position geführt.

URG, Lizenz und verwandte Schutzrechte

Das Amt für Volkswirtschaft erklärt, dass Urheberrechtsschutz mit der Schöpfung entsteht und nicht in ein Register eingetragen wird. Die Vorlage arbeitet deshalb mit konkreten Nutzungsrechten, nicht mit pauschalem Rechteverkauf.

Das Liechtensteiner URG schützt Werke der Literatur und Kunst sowie verwandte Schutzrechte ausübender Künstler. Dokumentation, Stream, Social Clip, Ausstellungskatalog, Pressebild und Archiv werden getrennt freigegeben.

Anerkennung, Bearbeitung, Veröffentlichung und Entstellungsschutz werden nicht durch eine Budgetfreigabe ersetzt.

Standort, Gemeinde und Sicherheit

Ein Projekt in Vaduz, Schaan, Balzers, Triesen oder einer anderen Gemeinde kann Standort-, Versicherungs-, Sicherheits-, Lärm-, Brandschutz- oder Bewilligungsthemen haben.

Die Vorlage fragt daher nach zuständiger Stelle, Ort, Zugang, Aufbau, Abbau, Technik, Aufsicht, Notfallkontakt und Schadenmeldung.

Bei Workshops und partizipativen Formaten werden Teilnehmende, Minderjährige, Fotos, Anmeldelisten und Barrierefreiheit gesondert geführt.

DSGVO, DSG und Datenschutzstelle

Liechtenstein wendet die DSGVO im EWR-Kontext an und hat eine Datenschutzstelle als Aufsichtsbehörde. Bei Datenschutzverletzungen kann eine Meldung binnen 72 Stunden erforderlich sein.

Anmeldelisten, Fotos, Feedback, Newsletter und Videoaufnahmen werden nach Zweck, Zugriff, Speicherdauer und Empfänger begrenzt.

Öffentliche Projektkommunikation und interne Produktionsdaten werden getrennt, damit private Kontaktdaten nicht in Medien- oder Förderunterlagen geraten.

Absage, Verschiebung und Schlussbericht

Absagegründe wie Krankheit, Ortssperre, Wetter, fehlende Finanzierung, Sicherheitsentscheid oder höhere Gewalt werden unterschieden.

Die Vorlage regelt nicht stornierbare Kosten, Ersatztermin, Akonto, Schlussrechnung und Rechte am bereits erstellten Material.

Nach Projektende bleiben Abschlussbericht, Belege, Credits, Rückgabe von Leihgaben, Bildarchiv, Datenlöschung und Medienkit relevant.

Liechtensteiner Dossier- und Nachweiskontrolle

Die Liechtensteiner Fassung arbeitet als Dossier, nicht als isolierte Datei. Jede finale Version sollte Datum, Status, verantwortliche Person, Anlagenliste, Freigabe, Quellenstand und Nachweisweg enthalten. Gerade in einem kleinen Markt mit Handelsregister-, Steuer-, Treuhand- und Behördenbezug wird später oft genau diese Versionierung wichtig.

Vor Unterzeichnung oder Versand sind Firma, Handelsregisternummer oder FL-UID, Sitz, Zeichnungsrecht, CHF/EUR/USD-Beträge, Fristen, Anlagen, Quellen, Personendaten, Empfänger, eVertretung oder eMWST-Zugriff und Sprachfassung zu prüfen. Nicht gewählte Optionen werden entfernt, damit der finale Text nicht widersprüchlich bleibt.

Bei Dokumenten für Vaduz, Schaan, Balzers, Triesen, Eschen, Mauren, Ruggell, Gamprin, Schellenberg, Triesenberg oder Planken sollte festgehalten werden, ob Gemeindekontakte, Bewilligungen, Handelsregisterbelege oder Standortauflagen als Anlage beigefügt sind.

Bei Kunst- und Medienunterlagen muss die Rechtekette sichtbar sein: Urheber, ausübende Künstler, Fotograf, Produzent, Veranstalter, Galerie, Förderer, Sponsor, Standort und abgebildete Personen. Medium, Dauer, Gebiet, Bearbeitung und Credits gehören in die Anlage.

Liechtensteinische Kulturprojekte können stark grenzüberschreitend sein. Das Dossier hält deshalb URG-Rechte, Verwertungsgesellschaften, Schweiz/EWR-Bezug, Medienkit, Förderbedingungen, DSGVO-Daten und Schlussbericht zusammen.

Lokale Prüfspur für Liechtenstein

Für die Arbeitsfassung wird festgehalten, welche Stelle die Projektidee tatsächlich entscheidet: Auftraggeber, Förderstelle, Gemeinderat, Galerie, Stiftung, Sponsor oder internes Leitungsteam. Diese Zuständigkeit beeinflusst Sprache, Anlagen, Zahlungsweg, Bildfreigaben und Schlussbericht, ohne dass der Vorschlag bereits alle Vertragsbedingungen ersetzt.

Das Rechteblatt sollte nicht nur Werke nennen, sondern auch Vorstufen wie Skizzen, Moodboards, Tonproben, Probeaufnahmen, Pressebilder, Katalogtexte und Social-Media-Clips. Jede Nutzung bekommt Medium, Gebiet, Dauer, Bearbeitung, Credit, Archivrecht und Widerrufs- oder Sperrlogik.

Für Projektorte in Liechtenstein wird zusätzlich dokumentiert, ob Raum, Versicherung, Aufsicht, Brandschutz, Aufbau, Barrierefreiheit, Gemeindekontakt und Wetterersatz bereits bestätigt sind. So bleibt klar, welche praktischen Zusagen noch offen sind.

Die Vorlage enthält deshalb eine Annahmezeile mit genauer Wirkung: unverbindliche Prüfung, Förderfreigabe, Produktionsauftrag oder Auftrag mit Rechteklausel. Dadurch sieht jede Partei, ob nach der Unterschrift noch Vertrag, Bewilligung, Budgetbeschluss oder Rechteanlage folgen muss.

Liechtensteiner Schlussprüfung vor Verwendung

Vor Einreichung sollte das Projektteam klären, ob der Vorschlag eine Idee, ein Fördergesuch, eine Offerte, eine interne Budgetfreigabe oder bereits ein Auftrag ist. Gerade bei kleinen Kulturinstitutionen kann dieselbe Datei für Programmplanung, Gemeindekontakt, Sponsoring und Vertragsstart verwendet werden.

Das Budget sollte CHF, EUR oder USD, MWST-Status, Honorar, Eigenleistung, Reserve, nicht stornierbare Kosten, Belegpflicht und Wechselkurs sauber trennen. Wenn Projektpartner in der Schweiz, Österreich oder im übrigen EWR sitzen, gehört die führende Sprach- und Rechtsfassung in die Anlage.

Für Rechte braucht das Dossier ein eigenes Rechteblatt: Konzept, Skizze, Foto, Film, Ton, Performance, Katalogtext, Logo, Sponsorverwendung, Archiv, Website, Social Media, Pressebild und Bearbeitung werden getrennt freigegeben.

Bei Publikum, Workshops, Video, Teilnehmendenlisten oder Newsletterdaten wird festgelegt, welche DSGVO/DSG-Zwecke bestehen, wer Zugriff hat, wie lange gespeichert wird und wann eine Datenschutzverletzung intern oder an die Datenschutzstelle eskaliert wird.

Die finale Fassung sollte Anlagen nummerieren: Budget, Zeitplan, Raumplan, Versicherungsnachweis, Bewilligungskontakt, Medienkit, Rechtefreigaben, Förderbedingungen, Datenschutzinformation und Schlussbericht.

Für die endgültige Arbeitsakte wird ein kurzer Quellenstand gespeichert: Abrufdatum, zuständige Behörde oder Vertragspartner, verwendete Gesetzesfassung, interne Freigabe, offene Fachfragen und geprüfte Anlagen. Damit bleibt später nachvollziehbar, warum die Liechtensteiner Version von Mustern aus CH, AT oder rein internationaler Vertragspraxis abweicht.

Quellen, Annahmen und Grenzen

Diese Vorlage zitiert Liechtensteiner Quellen dort, wo sie das Dossier praktisch steuern: URG für Rechte, Datenschutzstelle/DSGVO für Personendaten, MWSTG für Budget und Amtspraxis für Bewilligungs- und Standortfragen.

Wenn ein Projekt öffentlich finanziert wird, sollten Ausschreibung, Fördervertrag, Logo- und Berichtspflichten als Anlage aufgenommen werden. Die Vorlage ersetzt keine konkrete Förderbedingung einer Gemeinde, Stiftung oder Institution.

Bei grenzüberschreitender Produktion bleibt zusätzlich zu prüfen, welche Rechtsordnung für Auftrag, Rechte, Steuer, Versicherung und Datenübermittlung gilt.

Vor Veröffentlichung, Unterzeichnung oder interner Freigabe sollte die Schlussfassung mit Datum, Versionsnummer, verantwortlicher Person, Anlagenliste und Quellenstand gespeichert werden. Beträge, Namen, Fristen, Handelsregisterangaben, FL-UID, Unterschriften, Anlagen und Links werden in jeder Sprachfassung gegengeprüft.

Wenn das Dokument für ein bestimmtes Amt, eine Gemeinde, eine Bank, eine Versicherung, eine Treuhandstelle oder einen Vertragspartner bestimmt ist, sollten deren aktuelle Formulare und Vorgaben als Anlage aufgenommen werden.

Klausel für Klausel erklärt

Status
Unterscheidet Idee, Förderantrag, Offerte, Freigabe und Auftrag.
Konzept
Beschreibt Werk, Ort, Publikum, Ergebnis und Grenzen.
Budget
Trennt Währung, MWST, Honorar, Kosten, Belege und Freigabe.
Rechte
Regelt Lizenz, Übertragung, Medium, Dauer, Gebiet und Credits.
Standort
Ordnet Zugang, Sicherheit, Technik und lokale Auflagen zu.
Teilnehmende
Begrenzt Fotos, Listen, Minderjährige und DSGVO-Daten.
Änderungen
Regelt Mehrkosten, Fristen und neue Freigabe.
Absage
Verteilt Kosten, Ersatztermin und Rechte nach Projektstopp.

Liechtensteiner Checkliste

  • Urheberrechtsschutz richtig einordnen

    Urheberrechte entstehen mit der Schöpfung; ein Registereintrag ist nicht Voraussetzung.

    LLV — Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
  • Verwandte Schutzrechte prüfen

    Art. 37 URG schützt Rechte ausübender Künstler an Darbietungen.

    Liechtenstein URG — WIPO Lex
  • Rechte konkret übertragen oder lizenzieren

    Art. 18 URG macht das Urheberrecht übertragbar, Teilrechte aber nur bei Vereinbarung mitübertragen.

    Liechtenstein URG — WIPO Lex
  • Personendaten und Datenschutzverletzungen prüfen

    Art. 33 DSGVO verlangt bei Risiko eine Meldung an die Datenschutzstelle möglichst binnen 72 Stunden.

    Datenschutzstelle — Formulare
  • MWST und Währung festlegen

    CHF/EUR/USD, MWST-Status, Akonto und Schlussrechnung müssen zusammenpassen.

  • Standortverantwortung zuweisen

    Zugang, Technik, Sicherheit, Versicherung und Bewilligung gehören in eine Zuständigkeitsliste.

So füllen Sie die Vorlage aus

  1. Status wählen. Idee, Förderantrag, Offerte, Budgetfreigabe oder Auftrag auswählen.
  2. Projekt beschreiben. Konzept, Ort, Zeitplan, Team, Publikum, Ergebnis und Ausschlüsse eintragen.
  3. Budget ausarbeiten. Honorar, Währung, MWST, Material, Technik, Reisen, Belege und Reserven trennen.
  4. Rechte begrenzen. Lizenz, Bilder, Credits, Archiv, Social Media und Dauer festlegen.
  5. Dossier abschliessen. Anlagen, Freigaben, Datenschutzkontakt und Schlussversion sichern.

Häufige Fragen

Wird der Vorschlag automatisch ein Vertrag?

Nur wenn die Annahmeklausel das ausdrücklich sagt. Sonst bleibt er Idee, Förderantrag oder Budgetfreigabe.

Wer bekommt die Nutzungsrechte?

Nur die konkret eingeräumte Lizenz oder Übertragung im vereinbarten Umfang.

Muss MWST ins Budget?

Ja. Brutto/netto, MWST-Status, Akonto, Schlussrechnung und Belege müssen klar sein.

Kann ich Teilnehmerfotos verwenden?

Nur mit passender Information, Zweck, Zugriff, Speicherdauer und Rechtefreigabe.

Was passiert bei Absage?

Kosten, Ersatztermin, Akonto und Nutzung bereits erstellten Materials werden gesondert geregelt.

Ist ein Urheberrechtsregister nötig?

Nein. Laut LLV entsteht Urheberrechtsschutz mit der Schöpfung und nicht durch Registereintrag.

Welche Sprache gilt?

Bei mehreren Fassungen sollte eine führende Sprachversion festgelegt werden.

Warum keine Schweizer oder österreichische Vorlage übernehmen?

Weil Liechtenstein eigene PGR-, HRV-, ABGB-, MWSTG-, URG- und DSG/DSGVO-Mechaniken hat. Sprache und Währung ähneln der Schweiz, aber Handelsregister, GmbH-Kapital, Review, Repräsentanz, eMWST und Arbeitnehmerübergang sind liechtensteinisch zu prüfen.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage ist eine informative Arbeitsgrundlage und keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder professionelle Beratung. Lassen Sie das Dokument vor Verwendung durch qualifizierte Fachleute prüfen.