Pressemitteilung für Künstler Vorlage (Liechtenstein)
Aktualisiert am 11. August 2026
Eine Liechtensteiner Künstler-Pressemitteilung bündelt Nachricht, Zitat, Veranstaltung oder Release, Embargo, Medienkontakt, Bildmaterial, Credits, Urheberrecht, Datenschutz und Freigabe.
Diese Vorlage ist für Künstler, Galerien, Kulturhäuser, Festivals, Stiftungen und PR-Teams in Liechtenstein geschrieben. Sie schützt vor ungeprüften Fotos, Claims, Sponsoren, Zitaten und Empfängerlisten.
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PRESSEMITTEILUNG
1.
2. Anlass
präsentiert .
3. Zitat
4. Bildmaterial
5. Pressekontakt
6. Liechtensteiner Medien- und Rechtehinweise
Pressefoto, Artwork, Zitat, Logo, Förderhinweis und Sponsorname dürfen nur im freigegebenen Umfang genutzt werden; IGE/URG-Fragen zu Credit, Bearbeitung, Dauer und Gebiet bleiben in der Anlage. Presseverteiler und private Angaben werden nach DSG geschützt, bei Fehlversand mit Datenschutzstelle-Risikoprüfung.
7. Liechtensteiner Medien- und Rechtehinweise
Pressefoto, Artwork, Zitat, Logo, Förderhinweis und Sponsorname dürfen nur im freigegebenen Umfang genutzt werden; URG-Fragen zu Credit, Bearbeitung, Dauer und Gebiet bleiben in der Anlage. Presseverteiler werden nach DSGVO/DSG geschützt.
Nachricht und Medienbezug
Die Mitteilung sagt klar, was neu ist: Ausstellung, Konzert, Premiere, Tour, Preis, Kooperation, Veröffentlichung, Residency, Förderzusage oder lokales Kulturprojekt.
Medien brauchen schnell erfassbare Angaben zu Ort, Gemeinde, Datum, Ticketlink, Pressekontakt, Bildlink, Sprache und Relevanz.
Bei grenzüberschreitenden Kampagnen wird markiert, ob Deutsch oder Englisch führend ist.
Embargo, Version und Freigabe
Ein Embargo braucht Datum, Uhrzeit, Zeitzone, Empfänger und Ausnahmen.
Zitate, biografische Angaben, Preisbehauptungen, Förderer, Sponsornamen und sensible Informationen werden getrennt bestätigt.
Bei Fehlern gibt es Korrektur, Widerruf und Ersatzversion mit Medienliste.
Fotos, Artwork und URG
Pressefotos, Cover, Videostills, Logos, Katalogtext und Zitate können urheberrechtlich geschützt sein.
Die Vorlage fragt Fotograf, Credit, erlaubte Medien, Dauer, Gebiet, Bearbeitung, Downloadlink und Kontakt für zusätzliche Nutzung ab.
Bei Performances können neben Urhebern auch ausübende Künstler, Produzenten und Fotografen beteiligt sein.
DSGVO, Presseverteiler und sensible Inhalte
Presseverteiler, Telefonnummern, Adressen, Biografien, Fotos und private Angaben sind personenbezogene Daten.
Bei Minderjährigen, Gesundheit, privater Adresse, Konflikt oder laufendem Verfahren verlangt die Vorlage zusätzliche Freigabe.
Falsch versendete Verteiler oder private Bilder lösen eine Datenschutzverletzungsprüfung aus.
Claims, Förderer und Sponsoren
Aussagen wie erstmals, ausverkauft, ausgezeichnet, international, offiziell oder exklusiv brauchen Quelle, Link oder Freigabe.
Förderer- und Sponsorennamen müssen exakt geschrieben werden.
Pflichtformulierungen und Logo-Reihenfolge werden als Anlage geführt.
Medienkit und Versandlog
Das Medienkit enthält Kurzbiografie, Langbiografie, Fotos, Credit-Datei, Audio/Video, Social Links, Ticketlink, Ansprechpartner, Sprachversionen und Rechtehinweise.
Nach Versand werden Empfängergruppe, Zeitpunkt, Bildmappe, Links, Korrekturen und Rückfragen protokolliert.
Alte Links oder Fotos mit abgelaufener Freigabe werden aus dem aktiven Kit entfernt.
Liechtensteiner Dossier- und Nachweiskontrolle
Die Liechtensteiner Fassung arbeitet als Dossier, nicht als isolierte Datei. Jede finale Version sollte Datum, Status, verantwortliche Person, Anlagenliste, Freigabe, Quellenstand und Nachweisweg enthalten. Gerade in einem kleinen Markt mit Handelsregister-, Steuer-, Treuhand- und Behördenbezug wird später oft genau diese Versionierung wichtig.
Vor Unterzeichnung oder Versand sind Firma, Handelsregisternummer oder FL-UID, Sitz, Zeichnungsrecht, CHF/EUR/USD-Beträge, Fristen, Anlagen, Quellen, Personendaten, Empfänger, eVertretung oder eMWST-Zugriff und Sprachfassung zu prüfen. Nicht gewählte Optionen werden entfernt, damit der finale Text nicht widersprüchlich bleibt.
Bei Dokumenten für Vaduz, Schaan, Balzers, Triesen, Eschen, Mauren, Ruggell, Gamprin, Schellenberg, Triesenberg oder Planken sollte festgehalten werden, ob Gemeindekontakte, Bewilligungen, Handelsregisterbelege oder Standortauflagen als Anlage beigefügt sind.
Bei Kunst- und Medienunterlagen muss die Rechtekette sichtbar sein: Urheber, ausübende Künstler, Fotograf, Produzent, Veranstalter, Galerie, Förderer, Sponsor, Standort und abgebildete Personen. Medium, Dauer, Gebiet, Bearbeitung und Credits gehören in die Anlage.
Liechtensteinische Kulturprojekte können stark grenzüberschreitend sein. Das Dossier hält deshalb URG-Rechte, Verwertungsgesellschaften, Schweiz/EWR-Bezug, Medienkit, Förderbedingungen, DSGVO-Daten und Schlussbericht zusammen.
Lokale Prüfspur für Liechtenstein
Die Medienakte unterscheidet Nachricht, Faktenbeleg und Nutzungsfreigabe. Titel, Ausstellung, Preis, Kooperation, Sponsoring, Förderhinweis, Zitat, Ticketlink, Standort und Datum werden jeweils einer Quelle oder Freigabe zugeordnet, bevor die Meldung versendet wird.
Für Pressebilder wird pro Datei eine eigene Zeile geführt: Fotograf, dargestellte Person, Werk, Anlass, Creditline, Bearbeitung, Dauer, Gebiet, erlaubte Medien und Ablaufdatum. Das verhindert, dass ein altes Bildpaket später für neue Kampagnen weiterverwendet wird.
Der Versandnachweis sollte Empfängergruppe, Sprache, Embargo, Version, Korrekturversand und Löschwünsche erfassen. Gerade bei kleinen Verteilern ist wichtig, private Kontaktdaten nicht offen in CC-Zeilen oder Downloadlisten sichtbar zu machen.
Die Vorlage zwingt ausserdem zu einem klaren Korrekturweg. Wenn Datum, Preis, Förderhinweis, Bildcredit oder Zitat falsch ist, wird nicht nur eine neue Datei erstellt, sondern auch dokumentiert, welche Empfänger die Ersatzfassung erhalten haben.
Liechtensteiner Schlussprüfung vor Verwendung
Vor Versand sollte die Pressemitteilung als liechtensteinisches Medienkit geprüft werden: Nachricht, Ort, Gemeinde, Datum, Uhrzeit, Ticket- oder Ausstellunglink, Ansprechpartner, Sprache und Schweiz/EWR-Bezug müssen schnell erfassbar sein.
Embargo und Versionierung brauchen Präzision. Wer eine Meldung vorab erhält, muss Uhrzeit, Zeitzone, Ausnahmen und erlaubte Rückfragen kennen; Korrekturen sollten mit Ersatzfassung und Versandliste dokumentiert werden.
Pressefoto, Artwork, Videostill, Katalogtext, Zitat, Logo, Förderhinweis und Sponsorname können unterschiedliche Rechtequellen haben. Ein Downloadlink reicht nicht; Creditline, erlaubte Nutzung, Bearbeitung, Dauer und Gebiet gehören daneben.
Presseverteiler, private Kontaktdaten, Biografie, Fotos von Minderjährigen und sensible Angaben fallen in die DSGVO/DSG-Prüfung. Offen verschickte Verteiler oder private Bilder brauchen eine Datenschutzstelle-Risikoeinschätzung.
Bei mehrsprachiger Kommunikation sollten Deutsch und allfällige Englisch-, Französisch- oder Italienischfassungen dieselbe Faktenbasis haben. Namen, Förderer, Preisangaben, Sponsoren, Links und Credits müssen identisch bleiben.
Für die endgültige Arbeitsakte wird ein kurzer Quellenstand gespeichert: Abrufdatum, zuständige Behörde oder Vertragspartner, verwendete Gesetzesfassung, interne Freigabe, offene Fachfragen und geprüfte Anlagen. Damit bleibt später nachvollziehbar, warum die Liechtensteiner Version von Mustern aus CH, AT oder rein internationaler Vertragspraxis abweicht.
Quellen, Annahmen und Grenzen
Die rechtlichen Quellen sind eng gehalten: URG für Bilder, Texte und Darbietungen; Datenschutzstelle/DSGVO für Empfängerlisten und private Angaben. Redaktionelle Strategie bleibt Sache des Teams.
Förderer, Sponsoren, Galerien und Veranstalter können eigene Pflichtformulierungen, Logo-Reihenfolgen, Freigaben oder Sperrfristen haben. Diese Vorgaben gehören als Anlagen in das Medienkit.
Bei internationalem Versand sollte geprüft werden, ob weitere Datenschutz-, Wettbewerbs- oder Medienregeln berührt sind.
Vor Veröffentlichung, Unterzeichnung oder interner Freigabe sollte die Schlussfassung mit Datum, Versionsnummer, verantwortlicher Person, Anlagenliste und Quellenstand gespeichert werden. Beträge, Namen, Fristen, Handelsregisterangaben, FL-UID, Unterschriften, Anlagen und Links werden in jeder Sprachfassung gegengeprüft.
Wenn das Dokument für ein bestimmtes Amt, eine Gemeinde, eine Bank, eine Versicherung, eine Treuhandstelle oder einen Vertragspartner bestimmt ist, sollten deren aktuelle Formulare und Vorgaben als Anlage aufgenommen werden.
Klausel für Klausel erklärt
- Headline
- Formuliert die Nachricht knapp und belegbar.
- Embargo
- Legt Datum, Uhrzeit, Zeitzone und Empfänger fest.
- Zitat
- Speichert freigegebene Aussagen und Sprecher.
- Fakten
- Prüft Datum, Ort, Preise, Links und Sponsoren.
- Credits
- Regelt Fotograf, Urheber, Künstler und Förderhinweise.
- Bild
- Begrenzt Foto, Artwork, Video und Downloadlink.
- Kontakt
- Bestimmt Medienkontakt und Rückfragen.
- Freigabe
- Dokumentiert finale Version und Zustimmung.
Liechtensteiner Checkliste
Bildrechte klären
Foto, Artwork, Video und Zitate dürfen nur im vereinbarten Umfang verwendet werden.
LLV — Urheberrecht und verwandte SchutzrechteAnerkennung und Integrität beachten
URG Art. 9 und 12 schützen Anerkennung und Werkintegrität.
Liechtenstein URG — WIPO LexPersonendaten schützen
Presseverteiler und Biografie nach DSGVO/DSG zweckgebunden und sicher führen.
Datenschutzstelle — für UnternehmenEmbargo dokumentieren
Empfänger, Uhrzeit, Zeitzone und Ausnahmen festhalten.
Claims belegen
Preise, Zahlen, Sponsoren und Exklusivität mit Quelle oder Freigabe absichern.
Data Breach prüfen
Falsch versendete Verteiler oder private Bilder können meldepflichtig sein.
Datenschutzstelle — Formulare
So füllen Sie die Vorlage aus
- Nachricht wählen. Release, Ausstellung, Konzert, Preis, Kooperation oder lokale Relevanz definieren.
- Fakten prüfen. Datum, Ort, Namen, Zitate, Preise, Links und Sponsoren belegen.
- Bilder freigeben. Fotograf, Credit, Medien, Dauer, Bearbeitung und Downloadlink eintragen.
- Embargo setzen. Datum, Uhrzeit, Zeitzone, Empfänger und Ausnahmen festlegen.
- Versand protokollieren. Empfängergruppe, Version, Bildmappe, Korrekturen und Rückfragen sichern.
Häufige Fragen
Ist ein Embargo bindend?
Es ist nur so stark wie die Vereinbarung und Dokumentation. Datum, Uhrzeit und Empfänger müssen klar sein.
Darf ich Pressefotos mitschicken?
Nur mit Rechtefreigabe, Credit, Medienumfang, Dauer und Bearbeitungsgrenzen.
Muss der Fotograf genannt werden?
Ja, wenn Rechtekette oder Freigabe dies verlangt; die genaue Creditline gehört ins Kit.
Was gehört ins Medienkit?
Fotos, Credits, Bio, Links, Ticketdaten, Kontakt, Sprachversionen und Rechtehinweise.
Wie sichere ich Claims ab?
Preise, Zahlen, Sponsoren und Superlative brauchen Quelle oder Freigabe.
Was mit Presseverteilern?
Empfängerlisten sind personenbezogene Daten und werden geschützt, gepflegt und nicht offen weitergeleitet.
Kann ich mehrere Sprachversionen senden?
Ja, aber eine führende Fakten- und Rechteversion sollte markiert werden.
Warum keine Schweizer oder österreichische Vorlage übernehmen?
Weil Liechtenstein eigene PGR-, HRV-, ABGB-, MWSTG-, URG- und DSG/DSGVO-Mechaniken hat. Sprache und Währung ähneln der Schweiz, aber Handelsregister, GmbH-Kapital, Review, Repräsentanz, eMWST und Arbeitnehmerübergang sind liechtensteinisch zu prüfen.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage ist eine informative Arbeitsgrundlage und keine Rechts-, Steuer-, Buchhaltungs- oder professionelle Beratung. Lassen Sie das Dokument vor Verwendung durch qualifizierte Fachleute prüfen.


