Markenkooperation: unverbindliches Angebot (Deutschland)

Aktualisiert am 22. August 2026

Ein Kooperationsangebot ist ein Pitch, kein Vertrag. Eine Creatorin, eine Agentur oder eine Partnermarke legt damit dar, welche Reichweite sie hat, was sie produzieren würde, wann, zu welchen Bedingungen und für welches Honorar — damit die Marke entscheiden kann, bevor jemand einen Vertrag entwirft. Ein gutes Angebot verkürzt die anschließende Verhandlung, weil die unangenehmen Punkte zu Nutzungsrechten, Exklusivität und Zahlung schon geklärt sind.

Die wichtigste Entscheidung beim Aufbau: Das Angebot darf nicht versehentlich zum Vertrag werden. Nach deutschem Recht kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande — ein Dokument, das sich selbst als unverbindlich bezeichnet und dann mit einem gegenseitigen Signaturfeld endet, ist genau die Konstruktion, über die später gestritten wird. Diese Fassung ist durchgehend als freibleibendes Angebot gekennzeichnet und endet mit einer Empfangsbestätigung. Sie behebt außerdem die drei anderen Fehler der Ursprungsvorlage: einen über zwei Seiten doppelt abgedruckten Abschnitt, eine Vergütungsüberschrift ohne Inhalt und eine Kennzeichnungszusage, die auf „geltende Werbestandards" verweist statt auf § 5a Abs. 4 UWG.

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Angebot für eine Markenkooperation — freibleibend und unverbindlich

Datum:
Für:
Von:
Preise gehalten bis:

1. Charakter dieses Angebots

Dieses Dokument ist ein Vorschlag zur Besprechung. Die genannten Bedingungen sind indikativ und stehen unter dem Vorbehalt eines gesonderten, von beiden Seiten unterzeichneten Vertrags. Es handelt sich nicht um ein annahmefähiges Angebot, und keine Seite ist zur Durchführung verpflichtet. Das oben genannte Datum gibt an, wie lange die Preise hält; es ist keine Annahmefrist.

2. Über

Erfasste Plattformen und Profile:

OptionalReichweitenteilPlattformzahlen mit Quelle aufnehmen.

3. Reichweite

Follower / Abonnenten:
Durchschnittliche Reichweite je Beitrag:
Interaktionsrate:
Verteilung DE / AT / CH:
Altersstruktur:
Quelle der Zahlen:

Die Zahlen stammen aus der genannten Quelle und sind zum genannten Datum zutreffend. Es handelt sich ausschließlich um aggregierte Werte. Die Reichweite ist organisch: Es wurden keine Follower, Aufrufe oder Interaktionen eingekauft.

4. Ziel und Leistungen

Ziel der Kooperation:

Vorgeschlagene Leistungen:

Die Inhalte würden in der eigenen Handschrift von entstehen, im Rahmen vorab überlassener Markenvorgaben. Eine Runde inhaltlicher und rechtlicher Anmerkungen ist enthalten; weitere Runden würden gesondert vereinbart.

5. Zeitplan

6. Honorar und Umsatzsteuer

Produktionshonorar:
Zahlungsstufen:
Umsatzsteuer:
OptionalKostenpositionVorab genehmigte Reise- oder Produktionskosten aufnehmen.

7. Nutzungsrechte

Das Urheberrecht bleibt bei ; eine Übertragung des Urheberrechts ist nach deutschem Recht nicht möglich. Vorgeschlagen wird die Einräumung folgender Nutzungsarten: , räumlich auf den deutschsprachigen Raum und zeitlich auf Monate ab Erstveröffentlichung beschränkt. Nicht benannte Nutzungsarten wären nicht eingeräumt.

OptionalPaid Media als OptionWerbliche Nutzung als bepreiste Zusatzposition anbieten.
OptionalExklusivität als OptionKategorie-Exklusivität als bepreiste Zusatzposition anbieten.

8. Werbekennzeichnung

Jeder bezahlte Inhalt würde den kommerziellen Zweck erkennbar machen. Vorgeschlagen ist , am Anfang des Beitragstextes oder als gut lesbare Einblendung, zusätzlich zu einem Plattformhinweis auf eine bezahlte Partnerschaft. Es würden nur Aussagen getroffen, die schriftlich als belegbar bestätigt hat, und nur über tatsächlich verwendete Produkte. Kostenlos überlassene Produkte würden ebenso gekennzeichnet wie bezahlte Inhalte.

9. Vertraulichkeit und nächste Schritte

Beide Seiten würden nicht öffentliche Informationen der anderen — unveröffentlichte Produkte, Kampagnenplanung, Preise — während der Gespräche vertraulich behandeln und dieses Angebot nicht ohne Zustimmung außerhalb der eigenen Organisation weitergeben.

  • Rückmeldung zu Leistungen, Terminen, Honorar und Rechten.
  • Einigung über Änderungen in Textform.
  • Ein unterzeichneter Kooperations- oder Markenbotschafter-Vertrag mit Leistungen, Kennzeichnung, Nutzungsrechten, Zahlung und Kündigung.
  • Die Produktion beginnt nach Vertragsunterzeichnung und Eingang einer etwaigen ersten Zahlung.

10. Empfangsbestätigung

Eine Unterschrift unten bestätigt allein, dass dieses Angebot erhalten hat und die Gespräche fortsetzen möchte. Sie ist keine Annahme der Bedingungen, begründet keine Verpflichtung und bindet keine Seite an die Kooperation.

Empfang bestätigt für {{marke}}

Datum:

Freibleibend — und sichtbar so

Dieses Angebot bezeichnet sich als freibleibend und unverbindlich, vermeidet die Begriffe Angebot und Annahme im operativen Text und endet mit einer Empfangsbestätigung statt einer Gegenzeichnung. Das Gültigkeitsdatum sagt der Marke, wie lange die Preise gehalten werden; es ist keine Annahmefrist.

Will die Marke weitermachen, folgt ein Kooperations- oder Markenbotschafter-Vertrag; beide sind von dieser Seite aus verlinkt. Pitch und Vertrag getrennt zu halten, dient beiden Seiten mehr als eine Mischform, die als beides gelesen werden kann.

Reichweitendaten, die eine Mediaabteilung prüfen kann

Geprüft wird vor allem der Reichweitenteil, und Followerzahlen allein sind schwach. Aussagekräftig sind Reichweite, durchschnittliche Aufrufe, Interaktionsrate, geografische Verteilung und Altersstruktur — und die Quelle samt Datum. Für den deutschsprachigen Raum gehört zusätzlich der Anteil aus Deutschland, Österreich und der Schweiz dazu, weil er über die Passung zur Kampagne entscheidet.

Nehmen Sie die Aussage auf, dass die Reichweite organisch ist und keine Interaktionen eingekauft wurden. Das kostet nichts und wird von Marken zunehmend als Zusicherung im Vertrag verlangt. Halten Sie die Daten aggregiert: Einzeldaten über Follower werfen Datenschutzfragen auf, die in einen Pitch nicht gehören.

Nutzungsrechte und Umsatzsteuer beziffern

Die meisten Streitigkeiten drehen sich nicht um die Produktion, sondern um die Nutzung. Eine Marke, die zwei Beiträge bezahlt und sie dann ein Jahr als Anzeige ausspielt, hat etwas mitgenommen, das im Honorar nicht enthalten war. Trennen Sie daher organische Veröffentlichung, Repost auf den Markenkanälen, Paid Media und Exklusivität als vier Positionen mit eigener Dauer.

Zwei deutsche Punkte gehören dazu. Das Urheberrecht bleibt bei der Creatorin; übertragen werden können nur Nutzungsrechte, und nicht ausdrücklich benannte Nutzungsarten gelten im Zweifel als nicht eingeräumt. Und die Umsatzsteuer braucht eine Angabe — Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG —, weil sonst die erste Rechnung liegen bleibt.

Kennzeichnung im Pitch klären

§ 5a Abs. 4 UWG erfasst das Verschweigen des kommerziellen Zwecks, und der BGH hat entschieden, dass auch kostenlos überlassene Produkte eine Gegenleistung sind. Eine Formel wie „Kennzeichnung erfolgt, soweit erforderlich" ist genau der Satz, den die Rechtsabteilung der Marke zurückschickt.

Diese Vorlage benennt daher den Kennzeichnungstext und die Platzierung, die verwendet werden, und stellt klar, dass nur Aussagen getroffen werden, die die Marke belegen kann. Das schützt die Creatorin und sagt der Marke, welche Nachweise sie liefern muss.

Der Aufbau des Angebots

Charakter des Angebots
Der Unverbindlichkeitshinweis vorne, plus die Dauer der Preisbindung.
Über die Creatorin
Positionierung, inhaltlicher Fokus und die erfassten Plattformen.
Reichweite
Optional. Follower, Reichweite, Interaktionsrate, Länderverteilung und Quelle der Zahlen.
Ziele
Wofür die Kooperation gedacht ist, als Ergebnisse formuliert.
Vorgeschlagene Leistungen
Format, Plattform, Anzahl und Sprache — die Grundlage der Preisbildung.
Zeitplan
Produktion, Freigabe, Veröffentlichung und Reporting.
Honorar und Umsatzsteuer
Produktionshonorar, Zahlungsstufen, Umsatzsteuerstatus und vorab genehmigte Kosten.
Nutzungsrechte
Organische Nutzung, Repost und Paid Media getrennt bepreist, mit benannten Nutzungsarten.
Exklusivität
Optional. Kategorie und Zeitfenster mit eigenem Preis.
Werbekennzeichnung
Kennzeichnungstext und Platzierung, vor der Zusage geklärt.
Vertraulichkeit
Hält unveröffentlichte Kampagneninformationen während der Gespräche vertraulich.
Nächste Schritte und Empfangsbestätigung
Benennt den folgenden Vertrag und bestätigt den Empfang, nicht die Annahme.

Vor dem Versand prüfen

  • Das Dokument klar freibleibend halten

    Als unverbindlich und vorbehaltlich eines schriftlichen Vertrags bezeichnen, die Begriffe Angebot und Annahme vermeiden und mit einer Empfangsbestätigung statt einer Gegenzeichnung enden.

  • Kennzeichnungstext und Platzierung benennen

    § 5a Abs. 4 UWG erfasst das Verschweigen des kommerziellen Zwecks. Wer Text und Platzierung im Angebot benennt, nimmt der Marke eine vorhersehbare Rückfrage ab.

    § 5a UWG
  • Produktüberlassung mitdenken

    Kostenlos überlassene Produkte sind nach der Rechtsprechung eine Gegenleistung und kennzeichnungspflichtig. Wer Produkttests anbietet, sollte das im Angebot bereits so behandeln.

  • Nutzungsarten benennen statt „Rechteübertragung" anbieten

    Das Urheberrecht ist nicht übertragbar; eingeräumt werden Nutzungsrechte, und nicht ausdrücklich benannte Nutzungsarten gelten im Zweifel als nicht eingeräumt.

    § 31 UrhG
  • Quelle und Datum der Zahlen angeben

    Plattformstatistik, Media-Kit-Export oder Drittanbieter-Tool, mit Datum. Undatierte Zahlen verlieren bei einer Mediaabteilung schnell an Glaubwürdigkeit.

  • Umsatzsteuerstatus angeben

    Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG benennen und darauf hinweisen, dass eine ordnungsgemäße Rechnung folgt.

  • Reichweitendaten aggregiert teilen

    Nur aggregierte Werte übermitteln; Einzeldaten über Follower werfen Datenschutzfragen auf, die nicht in einen Pitch gehören.

So füllen Sie das Angebot aus

  1. Parteien und Daten eintragen. Eigene Angaben, Marke und Ansprechpartner, Datum und Dauer der Preisbindung.
  2. Reichweite eintragen. Reichweite, Interaktionsrate, Länderverteilung und Quelle mit Datum.
  3. Leistungen und Zeitplan. Format, Plattform, Anzahl und Sprache, dann Produktions-, Freigabe- und Veröffentlichungstermine.
  4. Produktion und Rechte getrennt bepreisen. Honorar, Zahlungsstufen, Umsatzsteuerstatus, Nutzungsdauer und gegebenenfalls Paid Media und Exklusivität.
  5. Kennzeichnung festlegen. Kennzeichnungstext und Platzierung wählen, die auf jedem bezahlten Inhalt verwendet werden.
  6. Als PDF oder DOCX senden. Herunterladen, prüfen, dass der Unverbindlichkeitshinweis erhalten ist, und mit kurzem Anschreiben senden.

Häufige Fragen

Ist ein Kooperationsangebot verbindlich?

Dieses ist bewusst nicht verbindlich: Es bezeichnet die Bedingungen als indikativ und vorbehaltlich eines schriftlichen Vertrags, vermeidet die Sprache von Angebot und Annahme und endet mit einer Empfangsbestätigung. Vorsicht bei Vorlagen, die sich als unverbindlich bezeichnen und dann ein gegenseitiges Signaturfeld enthalten — nach deutschem Recht entsteht ein Vertrag durch Angebot und Annahme, und diese Kombination ist der Ausgangspunkt für Streit.

Welche Reichweitenzahlen sind wichtig?

Reichweite und Interaktionsrate statt Followerzahl, dazu die Verteilung nach Deutschland, Österreich und der Schweiz und die Altersstruktur — mit Quelle und Datum. Für eine Kampagne im deutschsprachigen Raum entscheidet die Länderverteilung oft über die Passung, und sie ist die Zahl, die eine Mediaabteilung zuerst sucht.

Soll ich mein Honorar ins Angebot schreiben?

In der Regel ja, getrennt nach Produktion, Nutzung und Exklusivität, mit Angabe zur Umsatzsteuer. Ein Pitch ohne Zahlen lädt die Marke ein, zuerst zu ankern; eine einzige Gesamtsumme lädt dazu ein, sie zu drücken, ohne den Leistungsumfang zu reduzieren. Getrennte Positionen erlauben es, weniger zu kaufen statt weniger zu zahlen.

Wem gehören die Inhalte, wenn die Marke zusagt?

Der Creatorin. Das Urheberrecht ist nicht übertragbar; die Marke kann nur Nutzungsrechte erhalten, und was nicht ausdrücklich benannt ist, gilt im Zweifel als nicht eingeräumt. Deshalb benennt das Angebot die vorgeschlagenen Nutzungsarten und ihre Dauer, damit der später entworfene Vertrag zur Erwartung passt.

Muss ich die Kennzeichnung erwähnen, wenn die Marke nicht danach fragt?

Ja, und es hilft Ihnen. § 5a Abs. 4 UWG erfasst das Verschweigen des kommerziellen Zwecks, und die Marke haftet mit. Ein Angebot, das Kennzeichnungstext und Platzierung schon benennt, wirkt professionell und räumt eine vorhersehbare Hürde aus dem Weg.

Wie lange soll das Angebot gelten?

Setzen Sie ein Datum — üblich sind zwei bis vier Wochen — und behandeln Sie es als Dauer der Preisbindung, nicht als Annahmefrist. Kommt die Marke später zurück, ist das ein neues Gespräch und möglicherweise ein neuer Preis, was für beide Seiten fair ist.

Kann ich das Angebot für eine Marke-zu-Marke-Kooperation nutzen?

Ja. Der Aufbau funktioniert für Co-Marketing zwischen zwei Unternehmen: Ersetzen Sie den Reichweitenteil durch Kanal- und Kundendaten und lassen Sie den Kennzeichnungsteil weg, wenn keine bezahlte Empfehlung stattfindet. Der Unverbindlichkeitsrahmen und die Trennung von Leistungen, Rechten und Kosten sind dort genauso nützlich.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und die Erläuterungen sind allgemeine Informationen zur Praxis in Deutschland, keine Rechts-, Wettbewerbs- oder Steuerberatung, und niemand hat Ihren Pitch geprüft. Das Dokument ist als unverbindlich angelegt; achten Sie bei Änderungen darauf, daraus kein annahmefähiges Angebot zu machen.