Markenbotschafter-Vertrag Vorlage (Deutschland)
Aktualisiert am 22. August 2026
Ein Markenbotschafter-Vertrag regelt eine laufende Zusammenarbeit, nicht einen einzelnen bezahlten Beitrag: Laufzeit, Postingfrequenz, eine Produktkategorie, in der der Botschafter nicht für Wettbewerber wirbt, Honorar und Produktbudget sowie den genauen Umfang der Nutzungsrechte an den Inhalten und am Bild des Botschafters. Genau diese Punkte fehlen in den meisten Vorlagen — und genau darüber wird später gestritten.
Für Deutschland sind zwei Punkte entscheidend. Seit dem 28. Mai 2022 regelt § 5a Abs. 4 UWG die Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks ausdrücklich, und der BGH hat in der Entscheidung vom 13. Januar 2022 (I ZR 35/21, „Influencer III") klargestellt, dass auch die kostenlose Überlassung von Waren eine Gegenleistung ist — während die bloße Steigerung des eigenen Bekanntheitsgrades keine ist. Und das Urheberrecht selbst ist nach § 29 Abs. 1 UrhG nicht übertragbar: Wer Inhalte „kaufen" will, kann nur Nutzungsrechte nach § 31 UrhG erwerben, und wegen der Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG nur solche, die im Vertrag ausdrücklich benannt sind.
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Weitere Angaben
Markenbotschafter-Vertrag
Dieser Vertrag wird am geschlossen zwischen (Handelsregister , USt-IdNr. ), (nachfolgend „Marke") und , (nachfolgend „Botschafter"). Die Marke beauftragt den Botschafter, sie öffentlich zu repräsentieren.
1. Beauftragung und Laufzeit
Der Botschafter wird für Monate ab dem als Markenbotschafter für beauftragt und darf sich während der Laufzeit, nicht aber danach, als solcher bezeichnen. Verlängerung: . Erfasste Kanäle und Profile: .
2. Leistungen
In jedem Monat der Laufzeit veröffentlicht der Botschafter mindestens Feed-Beiträge und Stories oder vergleichbare Kurzformate mit Bezug zur Marke auf den erfassten Kanälen. Die Inhalte sind eigene Werke des Botschafters und geben dessen eigene Handschrift wieder.
Der Botschafter nimmt auf angemessene Anforderung der Marke mit einer Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen an Veranstaltungen oder Livestreams pro Jahr teil. Vorab genehmigte Auslagen werden bis zu je Auftritt erstattet.
3. Werbekennzeichnung
Jeder Inhalt, der aufgrund dieses Vertrags veröffentlicht wird, ist als Werbung zu kennzeichnen. Der vereinbarte Hinweis lautet: . Er steht am Anfang des Beitragstextes oder als gut lesbare Einblendung, jedenfalls vor einer Abkürzung des Textes, und zusätzlich zu — nicht anstelle von — einem Plattformhinweis auf eine bezahlte Partnerschaft. Ein bloßer Marken-Tag oder ein Hashtag am Ende des Textes genügt nicht.
Die Parteien sind sich einig, dass diese Pflicht der Kennzeichnung des kommerziellen Zwecks nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb entspricht, dass auch kostenlos überlassene Produkte eine Gegenleistung darstellen und deshalb kennzeichnungspflichtig sind, und dass die Marke wettbewerbsrechtlich mitverantwortlich ist. Teilt die Marke dem Botschafter mit, dass ein Inhalt nicht ordnungsgemäß gekennzeichnet ist, ergänzt der Botschafter die Kennzeichnung oder entfernt den Inhalt innerhalb von 24 Stunden.
4. Aussagen und Nachweise
- Der Botschafter trifft über Produkte der Marke nur Aussagen, die die Marke ihm schriftlich zur Verfügung gestellt und als belegbar bestätigt hat.
- Der Botschafter behauptet eine eigene Verwendung nur für Produkte, die er tatsächlich verwendet hat.
- Die Marke verlangt keine Aussagen, die sie nicht belegen kann, und stellt den Botschafter von Ansprüchen frei, die auf von ihr gelieferten Texten beruhen.
- Keine Partei veröffentlicht Inhalte, die über Preis, Verfügbarkeit, Wirkung oder das Bestehen der geschäftlichen Beziehung irreführen.
5. Exklusivität
Während der Laufzeit wirbt der Botschafter nicht für Unternehmen, deren Hauptprodukte in der folgenden Kategorie mit denen der Marke im Wettbewerb stehen, und nimmt hierfür keine Vergütung oder Produkte an: . Die Exklusivität ist auf diese Kategorie und auf begrenzt und schränkt redaktionelle Inhalte oder Tätigkeiten außerhalb der Kategorie nicht ein.
6. Vergütung und Umsatzsteuer
- Monatshonorar:
- Umsatzsteuer:
- Zahlungsfrist:
- Tage nach ordnungsgemäßer Rechnung
- Gebiet:
Das Honorar ist monatlich nachträglich gegen Rechnung zu zahlen. Die Marke zahlt unstreitige Rechnungen innerhalb der genannten Frist und teilt Einwendungen innerhalb von sieben Tagen nach Zugang mit. Der Botschafter trägt seine Einkommensteuer und Sozialabgaben selbst.
Die Marke überlässt dem Botschafter je Quartal Produkte mit einem Verkaufswert von bis zu zur eigenen Verwendung und für Inhalte. Ein Weiterverkauf ist nicht gestattet. Kostenlos überlassene Produkte sind eine Gegenleistung und werden wie bezahlte Inhalte gekennzeichnet.
7. Nutzungsrechte an den Inhalten
Das Urheberrecht bleibt beim Botschafter; eine Übertragung des Urheberrechts ist nach deutschem Recht nicht möglich. Der Botschafter räumt der Marke einfache, räumlich auf und zeitlich auf Monate ab Erstveröffentlichung beschränkte Nutzungsrechte für die folgenden, einzeln benannten Nutzungsarten ein:
Nicht ausdrücklich benannte Nutzungsarten sind nicht eingeräumt. Insbesondere umfasst die Einräumung keine werbliche Nutzung, keine Nutzung auf Verpackungen, keine Außenwerbung und keine Rundfunknutzung, solange dies nicht gesondert schriftlich vereinbart und vergütet ist. Der Botschafter versichert, dass die Inhalte eigene Werke sind und dass Musik, Fremdaufnahmen, Kennzeichen und erkennbare Personen darin geklärt sind.
8. Urheberpersönlichkeitsrechte
Die Marke nennt den Botschafter bei der Nutzung der Inhalte auf ihren eigenen Kanälen, soweit das Format dies zulässt. Bearbeitungen sind auf Kürzungen und formatbedingte Anpassungen beschränkt; Entstellungen oder Änderungen, die den Sinn des Inhalts verfälschen oder Äußerungen des Botschafters verfremden, sind unzulässig.
9. Recht am eigenen Bild
Der Botschafter willigt darin ein, dass die Marke seinen Namen, sein Bildnis, seine Stimme und seinen Profilnamen verwendet, um ihn als Markenbotschafter zu bezeichnen, beschränkt auf: . Die Einwilligung gilt für die Laufzeit und weitere Monate, damit laufende Materialien geordnet auslaufen können, und ist auf begrenzt.
Die Einwilligung umfasst nicht die Verwendung auf Verpackungen, in der Außenwerbung oder im Rundfunk und nicht die Aussage oder Andeutung, der Botschafter empfehle ein Produkt, das er nicht verwendet hat. Der Botschafter kann die Einwilligung für die Zukunft widerrufen; die Marke stellt dann neue Nutzungen ein und entfernt die Materialien aus den von ihr kontrollierten Kanälen innerhalb einer angemessenen Frist.
10. Freigaben und Entfernung
Verlangt die Marke eine Freigabe vor Veröffentlichung, äußert sie sich innerhalb von Stunden; andernfalls gilt der Inhalt als freigegeben. Die Freigabe bezieht sich auf Richtigkeit, Belegbarkeit, Kennzeichnung und Markenvorgaben; die gestalterische Umsetzung bleibt beim Botschafter. Jede Partei kann die Entfernung eines Inhalts verlangen, wenn er unrichtig oder nicht rechtskonform ist oder Gegenstand einer berechtigten Beschwerde Dritter.
11. Datenschutz
Beide Parteien beachten die Datenschutz-Grundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz. Die Parteien sind sich einig, dass Bild- und Videoaufnahmen des Botschafters personenbezogene Daten sind, dass die Nutzung durch die Marke auf die oben erteilte Einwilligung beschränkt ist und dass Reichweitendaten nur aggregiert und nur im für die Berichterstattung erforderlichen Umfang geteilt werden.
12. Status und Steuern
Der Botschafter wird als selbständiger Auftragnehmer tätig; ein Arbeits-, Gesellschafts- oder Handelsvertreterverhältnis wird nicht begründet. Der Botschafter entscheidet innerhalb der vereinbarten Frequenz über Zeit und Art der Leistungserbringung, darf eigene Mitarbeiter einsetzen und darf außerhalb der Exklusivkategorie für Dritte tätig werden. Ergeben sich Zweifel an der Einordnung, wirken die Parteien an einem Statusfeststellungsverfahren mit.
13. Kündigung
Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von Tagen in Textform kündigen. Beide Parteien können außerordentlich kündigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Pflicht verletzt und die Verletzung nicht innerhalb von zehn Tagen nach Aufforderung abstellt.
Die Marke kann ohne Nachfrist außerordentlich kündigen, wenn das öffentliche Verhalten des Botschafters den Ruf der Marke erheblich schädigt oder absehbar erheblich schädigen wird. In diesem Fall kann die Marke die Entfernung laufender Inhalte verlangen; im Voraus gezahlte Honorare für noch nicht erbrachte Zeiträume sind zurückzuzahlen, bereits vertragsgemäß erbrachte Leistungen bleiben zu vergüten. Der Botschafter kann außerordentlich kündigen, wenn eine unstreitige Rechnung 14 Tage nach schriftlicher Mahnung offen ist oder die Marke eine nicht belegbare Aussage verlangt.
14. Schlussbestimmungen
- Dieser Vertrag enthält die vollständige Vereinbarung der Parteien zu seinem Gegenstand.
- Änderungen bedürfen der Textform und der Zustimmung beider Parteien.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- Eine Übertragung dieses Vertrags bedarf der Zustimmung der anderen Partei, ausgenommen die Übertragung auf einen Rechtsnachfolger des Geschäftsbetriebs.
- Mitteilungen erfolgen an die oben genannten Adressen oder an eine schriftlich bestätigte E-Mail-Adresse.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist .
Für die Marke
Datum:
Der Botschafter
Datum:
Kennzeichnung: § 5a Abs. 4 UWG und die BGH-Rechtsprechung
§ 5a Abs. 4 UWG erfasst das Verschweigen des kommerziellen Zwecks einer geschäftlichen Handlung, wenn sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Für eine bezahlte Zusammenarbeit heißt das in der Praxis: ein klar erkennbarer Hinweis am Anfang des Beitragstextes oder als gut lesbare Einblendung, nicht versteckt am Ende einer langen Caption und nicht allein über ein Plattform-Label.
Der BGH hat 2021 und 2022 die Leitlinien gesetzt. Für diesen Vertrag zählt vor allem die Feststellung, dass die kostenlose Überlassung von Produkten eine Gegenleistung darstellt und damit kennzeichnungspflichtig macht, während ein bloßer Imagegewinn des Botschafters keine vergleichbare Gegenleistung ist. Deshalb behandelt diese Vorlage überlassene Produkte ausdrücklich wie eine Vergütung: Das Produktbudget wird beziffert, und die Kennzeichnungspflicht gilt für Produktposts genauso wie für bezahlte Beiträge.
Nutzungsrechte statt Übertragung — die Zweckübertragungsregel
Amerikanische und englische Vorlagen arbeiten mit einer „Übertragung des Urheberrechts". Das ist in Deutschland nicht möglich: Nach § 29 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht nicht übertragbar; der Urheber kann nur Nutzungsrechte einräumen (§ 31 UrhG). Eine Klausel, die eine Vollübertragung vorsieht, ist damit im besten Fall auslegungsbedürftig.
Noch wichtiger ist § 31 Abs. 5 UrhG: Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich einzeln bezeichnet, bestimmt sich der Umfang der Einräumung nach dem mit der Überlassung verfolgten Zweck. Wer also Paid-Media-Nutzung, Whitelisting oder Verwendung auf Verpackungen will, muss das benennen. Diese Vorlage listet die Nutzungsarten deshalb einzeln auf, mit Dauer und Gebiet, und unterscheidet organische Nutzung, Paid Media und Bildnutzung als drei getrennte Rechte. Die Vergütung ist bewusst so strukturiert, dass sie zu diesem Umfang passt — auch mit Blick auf den Anspruch auf angemessene Vergütung nach § 32 UrhG.
Recht am eigenen Bild: § 22 KUG
Bildnisse dürfen nach § 22 KUG nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. § 22 Satz 2 KUG sieht vor, dass die Einwilligung im Zweifel als erteilt gilt, wenn der Abgebildete für das Abbilden eine Entlohnung erhalten hat — für Werbung wird die Reichweite einer Einwilligung dennoch eng ausgelegt, und eine späte Umwidmung redaktioneller Bilder in Werbung ist eine neue Nutzung.
Diese Vorlage regelt die Bildnutzung deshalb eigenständig: benannte Kanäle, Gebiet, Laufzeit plus ein kurzer Nachlauf, damit laufende Kampagnen geordnet auslaufen können, und ausdrücklich keine Verwendung auf Verpackungen, Out-of-Home oder im Rundfunk ohne gesonderte Vereinbarung. Zusätzlich gilt die DSGVO, denn ein Bild einer identifizierbaren Person ist ein personenbezogenes Datum.
Statusfrage: Selbständigkeit, Scheinselbständigkeit, Steuern
Eine lange Laufzeit mit fester Frequenz, Anwesenheitspflichten und engen Vorgaben zur Arbeitsweise kann die Grenze zur abhängigen Beschäftigung überschreiten. Maßgeblich ist die tatsächliche Durchführung, nicht die Bezeichnung im Vertrag. Wer Zweifel hat, kann ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV bei der Deutschen Rentenversicherung einleiten — das ist der geordnete Weg und deutlich besser als eine Betriebsprüfung Jahre später.
Diese Vorlage lässt dem Botschafter deshalb ausdrücklich die Entscheidung über Zeit und Art der Produktion, erlaubt den Einsatz eigener Mitarbeiter und hält die Tätigkeit für Dritte außerhalb der Exklusivkategorie offen. Umsatzsteuer wird ausdrücklich geregelt, einschließlich der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG, weil ohne diese Angabe die erste Rechnung liegen bleibt.
Die Klauseln im Einzelnen
- Beauftragung und Laufzeit
- Rolle als Markenbotschafter, Beginn, Laufzeit in Monaten und Verlängerung — der strukturelle Unterschied zur Einzelkampagne.
- Leistungen und Frequenz
- Mindestanzahl Feed-Beiträge und Stories pro Monat sowie Auftritte pro Jahr statt einer festen Deliverable-Liste.
- Werbekennzeichnung
- Kennzeichnungstext, Platzierung, Freigabe durch die Marke und eine 24-Stunden-Frist zur Nachbesserung oder Löschung.
- Aussagen und Nachweise
- Der Botschafter äußert nur Aussagen, die die Marke belegen kann; die Marke haftet für von ihr gelieferte Texte.
- Exklusivität
- Optional. Eng abgegrenzte Wettbewerbskategorie, begrenzt auf Gebiet und Laufzeit.
- Honorar, Umsatzsteuer und Produkte
- Monatshonorar, Umsatzsteuer, Zahlungsfrist, optionaler Bonus, Produktbudget und Auslagenobergrenze.
- Nutzungsrechte
- Einzeln benannte Nutzungsarten mit Dauer und Gebiet — kein Versuch einer Urheberrechtsübertragung.
- Urheberpersönlichkeitsrechte
- Namensnennung und Grenzen der Bearbeitung; Entstellungen bleiben ausgeschlossen.
- Recht am eigenen Bild
- Gesonderte Einwilligung nach § 22 KUG mit Kanälen, Gebiet, Laufzeit und Nachlauf.
- Paid Media
- Optional. Werbliche Nutzung einschließlich Whitelisting, gesondert benannt und vergütet.
- Datenschutz
- DSGVO-Pflichten für Bilder und Reichweitendaten.
- Status und Steuern
- Selbständige Tätigkeit, eigene Steuern und Sozialabgaben, Hinweis auf das Statusfeststellungsverfahren.
- Kündigung und Markensicherheit
- Ordentliche Kündigung plus außerordentliche Kündigung bei rufschädigendem Verhalten, mit Rückforderung im Voraus gezahlter Honorare.
Checkliste Deutschland
Punkte, die vor der Unterschrift geklärt sein sollten. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Kommerziellen Zweck kennzeichnen
§ 5a Abs. 4 UWG erfasst das Verschweigen des kommerziellen Zwecks, wenn er sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt. Die Kennzeichnung gehört an den Anfang des Beitrags oder als lesbare Einblendung — ein Plattform-Label allein genügt nicht.
§ 5a UWGKostenlose Produkte wie eine Vergütung behandeln
Der BGH hat entschieden, dass die kostenlose Überlassung von Waren eine Gegenleistung ist; ein bloßer Bekanntheitsgewinn ist es nicht. Produktposts sind damit kennzeichnungspflichtig.
BGH, Urteil vom 13.01.2022 – I ZR 35/21Keine Urheberrechtsübertragung vereinbaren
Das Urheberrecht ist nach § 29 Abs. 1 UrhG nicht übertragbar. Vereinbart werden können nur Nutzungsrechte nach § 31 UrhG.
§ 29 UrhGNutzungsarten einzeln benennen
Nach der Zweckübertragungsregel des § 31 Abs. 5 UrhG bestimmt sich der Umfang der Rechteeinräumung nach dem Vertragszweck, wenn die Nutzungsarten nicht ausdrücklich bezeichnet sind. Paid Media, Whitelisting und Verpackungsnutzung müssen also benannt werden.
§ 31 UrhGEinwilligung für Bildnisse einholen
Bildnisse dürfen nach § 22 KUG nur mit Einwilligung verbreitet werden; bei werblicher Nutzung wird der Umfang der Einwilligung eng ausgelegt. Zusätzlich gilt die DSGVO.
§ 22 KUGStatusfrage klären, wenn die Zusammenarbeit intensiv wird
Bei fester Frequenz, Anwesenheitspflichten und engen Vorgaben kann Scheinselbständigkeit im Raum stehen. Das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV schafft Klarheit vor der Betriebsprüfung.
§ 7a SGB IVUmsatzsteuer und Rechnungsangaben regeln
Angeben, ob das Honorar netto oder brutto gemeint ist und ob die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen wird, damit der Vorsteuerabzug nicht am Rechnungsformat scheitert.
So füllen Sie die Vorlage aus
- Parteien und Laufzeit eintragen. Marke und Botschafter mit Anschrift, die erfassten Kanäle, Beginn und Laufzeit in Monaten.
- Frequenz und Auftritte festlegen. Mindestanzahl Feed-Beiträge und Stories pro Monat sowie Auftritte pro Jahr.
- Nutzungsrechte einzeln benennen. Organische Nutzung, Dauer und Gebiet festlegen; Paid Media nur aktivieren, wenn werblich genutzt werden soll.
- Kennzeichnung und Bildnutzung regeln. Kennzeichnungstext wählen, Kanäle für die Bildnutzung und den Nachlauf nach Laufzeitende eintragen.
- Honorar, Umsatzsteuer und Exklusivität. Monatshonorar, Umsatzsteuerstatus, Zahlungsfrist, Produktbudget und — falls gewünscht — die Exklusivkategorie.
- Unterschreiben und aufbewahren. Als DOCX herunterladen oder als PDF drucken, von beiden Seiten unterschreiben lassen und mit den Rechteunterlagen ablegen.
Häufige Fragen
Wie muss ein Markenbotschafter Werbung kennzeichnen?
So, dass der kommerzielle Zweck sofort erkennbar ist. In der Praxis: ein klarer Hinweis wie „Werbung" am Anfang des Beitragstextes oder als gut lesbare Einblendung, zusätzlich zu einem Plattform-Label, nicht statt eines solchen. § 5a Abs. 4 UWG erfasst das Verschweigen des kommerziellen Zwecks, und Hashtags wie #ad am Ende einer langen Caption oder ein bloßer Marken-Tag genügen nach der Rechtsprechung regelmäßig nicht.
Müssen kostenlos überlassene Produkte gekennzeichnet werden?
Ja. Der BGH hat entschieden, dass die kostenlose Überlassung von Waren eine Gegenleistung darstellt — anders als der bloße Gewinn an eigener Bekanntheit. Diese Vorlage behandelt Produktposts deshalb genauso wie bezahlte Beiträge und beziffert das Produktbudget, damit später nicht streitig ist, was überlassen wurde.
Können wir uns das Urheberrecht an den Inhalten übertragen lassen?
Nein. Nach § 29 Abs. 1 UrhG ist das Urheberrecht nicht übertragbar; möglich ist nur die Einräumung von Nutzungsrechten nach § 31 UrhG. Vorlagen, die eine „Übertragung des Urheberrechts" vorsehen, stammen aus dem anglo-amerikanischen Rechtskreis und passen hier nicht. Diese Vorlage räumt stattdessen einzeln benannte Nutzungsrechte ein — organisch, zeitlich und räumlich begrenzt, Paid Media gesondert.
Warum müssen die Nutzungsarten einzeln aufgezählt werden?
Wegen der Zweckübertragungsregel in § 31 Abs. 5 UrhG: Sind die Nutzungsarten nicht ausdrücklich bezeichnet, richtet sich der Umfang der Einräumung nach dem Vertragszweck — im Zweifel also eng. Wer die Inhalte später als Anzeige schalten, über das Konto des Botschafters ausspielen oder auf Verpackungen verwenden will, muss das im Vertrag benennen und vergüten.
Wie lange darf die Marke das Bild des Botschafters nutzen?
So lange, wie es die Einwilligung hergibt. § 22 KUG verlangt eine Einwilligung für die Verbreitung von Bildnissen, und für werbliche Nutzung wird ihr Umfang eng ausgelegt. Diese Vorlage nennt deshalb Kanäle, Gebiet, Laufzeit und einen kurzen Nachlauf und schließt Verpackung, Out-of-Home und Rundfunk ohne gesonderte Vereinbarung ausdrücklich aus.
Besteht das Risiko der Scheinselbständigkeit?
Bei langer Laufzeit, fester Frequenz, Anwesenheitspflichten und engen Vorgaben zur Arbeitsweise durchaus. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung, nicht die Bezeichnung. Diese Vorlage lässt dem Botschafter die Entscheidung über Zeit und Art der Produktion und den Einsatz eigener Mitarbeiter; wenn die Zusammenarbeit sehr eng wird, ist ein Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV der geordnete Weg.
Können wir kündigen, wenn der Botschafter der Marke schadet?
Ja. Diese Vorlage sieht eine außerordentliche Kündigung ohne Nachfrist vor, wenn öffentliches Verhalten den Ruf der Marke erheblich schädigt oder absehbar schädigen wird, verbunden mit der Pflicht zur Entfernung laufender Inhalte und der Rückforderung von Honoraren für noch nicht erbrachte Zeiträume. Die Pflicht gilt in beide Richtungen: Die Marke darf keine Aussagen verlangen, die sie nicht belegen kann.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und die Erläuterungen sind allgemeine Informationen zur Praxis in Deutschland, keine Rechts-, Steuer- oder Sozialversicherungsberatung, und niemand hat Ihren Einzelfall geprüft. Wettbewerbs- und Urheberrecht entwickeln sich weiter; prüfen Sie den aktuellen Stand, bevor Sie veröffentlichen.


