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Krankengeld-Rechner

Berechnen Sie die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers und das anschließende Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland.

Mit dem Krankengeld-Rechner berechnen Sie die Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers für die ersten 6 Wochen (100% des Entgelts) und das anschließende Krankengeld Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 70% des Bruttoentgelts. Geben Sie Ihr durchschnittliches Wochenentgelt und die Anzahl der Krankheitstage ein.

Last verified
4 Aug 2026
Review by
1 Dec 2026
Rule period
1 Jan 1994
Rule version
2026-08-de-sick-pay
Guidance reviewed
4 Aug 2026

Wartetage: 0 Tage

Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber): 42 Tage bei 100%

Krankengeld (Krankenkasse): 504 Tage bei 70%

So funktioniert die Berechnung

  1. 1

    Wochenentgelt eingeben

    Geben Sie Ihr durchschnittliches Wochenentgelt vor der Erkrankung ein; daraus wird das Tagesentgelt abgeleitet.

  2. 2

    Entgeltfortzahlung berechnen

    Für die ersten 6 Wochen (42 Tage) zahlt der Arbeitgeber 100% des Entgelts weiter (§3 EFZG).

  3. 3

    Krankengeld berechnen

    Ab Tag 43 zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttoentgelts, bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.

Berechnungsformel

Tagesentgelt × Tage je Phase × Satz der jeweiligen Phase (100% Arbeitgeber, dann 70% Krankenkasse)

  • Das Krankengeld ist zusätzlich auf 90% des Nettoentgelts gedeckelt und an die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gebunden.

Beispielrechnung

Ein Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Wochenentgelt von 950 € ist 60 Tage krank und erhält zunächst die Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld.

Tagesentgelt
135,71 €
Entgeltfortzahlung (42 Tage)
5.700,00 €
Krankengeld (18 Tage)
1.710,00 €

Insgesamt erhält er 7.410,00 € für die 60 Krankheitstage.

Entgeltfortzahlung und Krankengeld im Vergleich

Die zwei gesetzlichen Zahlungsphasen und ihre jeweiligen Obergrenzen.

PhaseDauerSatz
Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber)6 Wochen (42 Tage)100% des Bruttoentgelts
Krankengeld (Krankenkasse)bis zu 78 Wochen je 3 Jahre70% brutto, gedeckelt auf 90% netto

Source: Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de

Voraussetzungen

Vierwöchige Wartezeit
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§3 Abs. 3 EFZG).
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
In der Regel ist ab dem 4. Kalendertag der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen; der Arbeitgeber kann dies vertraglich früher verlangen.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit weiter?
Der Arbeitgeber zahlt nach §3 EFZG bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) lang 100% des Entgelts weiter, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mindestens 4 Wochen ununterbrochen besteht.
Wie hoch ist das Krankengeld der Krankenkasse?
Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttoentgelts, ist jedoch zusätzlich auf 90% des Nettoentgelts gedeckelt und an die Beitragsbemessungsgrenze gebunden. Es wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
Wie lange kann ich Krankengeld beziehen?
Entgeltfortzahlung und Krankengeld zusammen sind für dieselbe Krankheit auf 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren begrenzt (§48 SGB V).
Was passiert, wenn ich weniger als 4 Wochen beschäftigt bin?
Ohne die vierwöchige Wartezeit besteht noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber; in diesem Fall kann bereits ab früherem Zeitpunkt Krankengeld der Krankenkasse infrage kommen.

Important caveats

Die Entgeltfortzahlung setzt eine vierwöchige ununterbrochene Beschäftigungsdauer voraus (§3 Abs. 3 EFZG); dies wird hier nicht separat geprüft.

Das Krankengeld ist zusätzlich auf 90% des Nettoentgelts gedeckelt und an die Beitragsbemessungsgrenze gebunden; dieser Rechner bildet keinen festen Euro-Tageshöchstbetrag ab.

Beide Phasen zusammen sind auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt (§48 SGB V).

Sources used

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