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Krankengeld-Rechner
Berechnen Sie die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers und das anschließende Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse in Deutschland.
Mit dem Krankengeld-Rechner berechnen Sie die Entgeltfortzahlung Ihres Arbeitgebers für die ersten 6 Wochen (100% des Entgelts) und das anschließende Krankengeld Ihrer gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 70% des Bruttoentgelts. Geben Sie Ihr durchschnittliches Wochenentgelt und die Anzahl der Krankheitstage ein.
- Last verified
- 4 Aug 2026
- Review by
- 1 Dec 2026
- Rule period
- 1 Jan 1994
- Rule version
- 2026-08-de-sick-pay
- Guidance reviewed
- 4 Aug 2026
Wartetage: 0 Tage
Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber): 42 Tage bei 100%
Krankengeld (Krankenkasse): 504 Tage bei 70%
So funktioniert die Berechnung
- 1
Wochenentgelt eingeben
Geben Sie Ihr durchschnittliches Wochenentgelt vor der Erkrankung ein; daraus wird das Tagesentgelt abgeleitet.
- 2
Entgeltfortzahlung berechnen
Für die ersten 6 Wochen (42 Tage) zahlt der Arbeitgeber 100% des Entgelts weiter (§3 EFZG).
- 3
Krankengeld berechnen
Ab Tag 43 zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70% des Bruttoentgelts, bis zu 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.
Berechnungsformel
Tagesentgelt × Tage je Phase × Satz der jeweiligen Phase (100% Arbeitgeber, dann 70% Krankenkasse)
- Das Krankengeld ist zusätzlich auf 90% des Nettoentgelts gedeckelt und an die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung gebunden.
Beispielrechnung
Ein Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Wochenentgelt von 950 € ist 60 Tage krank und erhält zunächst die Entgeltfortzahlung und danach Krankengeld.
- Tagesentgelt
- 135,71 €
- Entgeltfortzahlung (42 Tage)
- 5.700,00 €
- Krankengeld (18 Tage)
- 1.710,00 €
Insgesamt erhält er 7.410,00 € für die 60 Krankheitstage.
Entgeltfortzahlung und Krankengeld im Vergleich
Die zwei gesetzlichen Zahlungsphasen und ihre jeweiligen Obergrenzen.
| Phase | Dauer | Satz |
|---|---|---|
| Entgeltfortzahlung (Arbeitgeber) | 6 Wochen (42 Tage) | 100% des Bruttoentgelts |
| Krankengeld (Krankenkasse) | bis zu 78 Wochen je 3 Jahre | 70% brutto, gedeckelt auf 90% netto |
Source: Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de, Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de
Voraussetzungen
- Vierwöchige Wartezeit
- Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht erst nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§3 Abs. 3 EFZG).
- Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- In der Regel ist ab dem 4. Kalendertag der Erkrankung eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen; der Arbeitgeber kann dies vertraglich früher verlangen.
Häufig gestellte Fragen
- Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit weiter?
- Der Arbeitgeber zahlt nach §3 EFZG bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) lang 100% des Entgelts weiter, sofern das Arbeitsverhältnis bereits mindestens 4 Wochen ununterbrochen besteht.
- Wie hoch ist das Krankengeld der Krankenkasse?
- Das Krankengeld beträgt 70% des Bruttoentgelts, ist jedoch zusätzlich auf 90% des Nettoentgelts gedeckelt und an die Beitragsbemessungsgrenze gebunden. Es wird ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt.
- Wie lange kann ich Krankengeld beziehen?
- Entgeltfortzahlung und Krankengeld zusammen sind für dieselbe Krankheit auf 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von 3 Jahren begrenzt (§48 SGB V).
- Was passiert, wenn ich weniger als 4 Wochen beschäftigt bin?
- Ohne die vierwöchige Wartezeit besteht noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber; in diesem Fall kann bereits ab früherem Zeitpunkt Krankengeld der Krankenkasse infrage kommen.
Important caveats
Die Entgeltfortzahlung setzt eine vierwöchige ununterbrochene Beschäftigungsdauer voraus (§3 Abs. 3 EFZG); dies wird hier nicht separat geprüft.
Das Krankengeld ist zusätzlich auf 90% des Nettoentgelts gedeckelt und an die Beitragsbemessungsgrenze gebunden; dieser Rechner bildet keinen festen Euro-Tageshöchstbetrag ab.
Beide Phasen zusammen sind auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit begrenzt (§48 SGB V).
Sources used
We prioritise official sources for statutory and tax-sensitive calculators.
- Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) § 3
Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · accessed 4 Aug 2026
- Sozialgesetzbuch V (SGB V) §§ 47-48
Bundesministerium der Justiz / gesetze-im-internet.de · accessed 4 Aug 2026


