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Pro-rata-Gehaltsrechner für Teilzeit in Deutschland
Berechnen Sie Ihr anteiliges Gehalt bei Teilzeit oder unterjähriger Beschäftigung in Deutschland – einfach Stunden und Jahresgehalt eingeben.
Ein anteiliges Gehalt (Pro-rata-Gehalt) ist der Teil eines Vollzeitgehalts, der einem Arbeitnehmer zusteht, wenn er weniger als die volle Wochenstundenzahl arbeitet oder nur einen Teil des Jahres beschäftigt ist. Es wird berechnet, indem das Vollzeitgehalt mit dem Verhältnis der tatsächlichen zur vollen Wochenstundenzahl multipliziert wird. Bei einem Vollzeitgehalt von 50.000 € und 40 Vollzeitstunden ergibt eine Teilzeitstelle mit 25 Stunden pro Woche 62,5 % des Vollzeitgehalts. Nutzen Sie den Rechner oben, um Ihr eigenes anteiliges Gehalt in Sekunden zu ermitteln.
- Last verified
- 5 Aug 2026
- Review by
- 4 Feb 2028
- Rule version
- 2026-08-pilot
- Guidance reviewed
- 5 Aug 2026
Das Ergebnis ist ein Bruttobetrag vor Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Abzügen.
Urlaubsanspruch, Zulagen und andere Leistungen werden nicht automatisch im gleichen Verhältnis berechnet und können abweichenden Regeln unterliegen.
So funktioniert die Berechnung
- 1
Vollzeitgehalt eingeben
Geben Sie das Jahresbruttogehalt ein, das bei einer Vollzeitstelle gezahlt würde.
- 2
Wochenstunden vergleichen
Tragen Sie die vertraglich vereinbarten Wochenstunden im Vergleich zur üblichen Vollzeitstundenzahl (z. B. 40 Stunden) ein.
- 3
Beschäftigungsdauer angeben
Falls die Beschäftigung nicht das ganze Jahr dauert, geben Sie die Anzahl der Monate oder Wochen an.
- 4
Ergebnis ablesen
Der Rechner zeigt das anteilige Jahres-, Monats- und Wochengehalt sowie das Vollzeitäquivalent an.
Formel für die Berechnung
Anteiliges Gehalt = Vollzeitgehalt x (tatsächliche Stunden / Vollzeitstunden) x (beschäftigte Monate / 12)
- Das Ergebnis ist immer ein Bruttobetrag.
- Die vollen Wochenstunden richten sich meist nach dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.
- Bei ganzjähriger Beschäftigung entfällt der Monatsfaktor (12/12 = 1).
- Die gleiche Formel lässt sich auf Monats- oder Wochenbeträge anwenden.
Rechenbeispiel
Eine Vollzeitstelle wird mit 50.000 € Jahresgehalt bei 40 Wochenstunden vergütet. Eine Mitarbeiterin arbeitet 25 Stunden pro Woche das ganze Jahr über.
- Vollzeitgehalt
- 50.000 €
- Vollzeit-Wochenstunden
- 40 Stunden
- Tatsächliche Wochenstunden
- 25 Stunden
- Arbeitszeitanteil
- 62,5 %
- Anteiliges Jahresgehalt
- 31.250 €
- Monatsgehalt
- 2.604 €
- Wochengehalt
- 601 €
Bei 25 von 40 Wochenstunden entspricht das anteilige Jahresgehalt 62,5 % des Vollzeitgehalts von 50.000 €.
Für wen gilt die anteilige Berechnung?
- Teilzeitbeschäftigte
- Arbeitnehmer, die weniger als die vertraglich übliche Vollzeitstundenzahl arbeiten.
- Unterjährig Beschäftigte
- Personen, die nur einen Teil des Kalenderjahres angestellt sind, etwa bei Ein- oder Austritt während des Jahres.
- Rückkehrer aus Elternzeit oder Sabbatical
- Arbeitnehmer, die nach einer Reduzierung der Arbeitszeit anteilig vergütet werden.
- Arbeitgeber bei der Gehaltsplanung
- Unternehmen, die Personalkosten für Teilzeitkräfte oder befristete Stellen kalkulieren möchten.
Häufig gestellte Fragen
- Was bedeutet ein anteiliges Gehalt (Pro-rata-Gehalt)?
- Ein anteiliges Gehalt ist der Teil eines Vollzeitgehalts, der einer Person entsprechend ihrer tatsächlichen Arbeitszeit oder Beschäftigungsdauer zusteht. Es basiert auf dem Grundsatz, dass Teilzeitkräfte im gleichen Verhältnis vergütet werden wie Vollzeitkräfte.
- Wie wird das Teilzeitgehalt genau berechnet?
- Das Vollzeitgehalt wird mit dem Verhältnis der tatsächlich gearbeiteten Wochenstunden zu den üblichen Vollzeitstunden multipliziert. Wird nur ein Teil des Jahres gearbeitet, kommt zusätzlich das Verhältnis der beschäftigten Monate zu zwölf Monaten hinzu.
- Ist das Ergebnis ein Brutto- oder Nettobetrag?
- Der berechnete Betrag ist immer ein Bruttogehalt vor Abzug von Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen gesetzlichen oder vertraglichen Abzügen, die die Auszahlung weiter verringern.
- Werden Urlaub und Zulagen automatisch anteilig berechnet?
- Nicht zwangsläufig. In Deutschland gilt nach § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes grundsätzlich der Pro-rata-temporis-Grundsatz, doch einzelne Leistungen können abweichend geregelt sein, etwa durch Tarifvertrag.
- Was ist das Vollzeitäquivalent (VZÄ)?
- Das Vollzeitäquivalent zeigt an, welchem Anteil einer Vollzeitstelle die tatsächliche Arbeitszeit entspricht, ausgedrückt als Dezimalzahl oder Prozentsatz, etwa 0,625 beziehungsweise 62,5 % bei 25 von 40 Wochenstunden.
Important caveats
Das Ergebnis ist ein Bruttobetrag vor Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen und sonstigen Abzügen.
Urlaubsanspruch, Zulagen und andere Leistungen werden nicht automatisch im gleichen Verhältnis berechnet und können abweichenden Regeln unterliegen.
Sources used
We prioritise official sources for statutory and tax-sensitive calculators.
- § 4 TzBfG – Verbot der Diskriminierung
Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de) · accessed 5 Aug 2026


