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Steuerrechner für Zwei Jobs (Schweiz)
Berechnen Sie, wie das satzbestimmende Einkommen bei der Quellensteuer den Steuerabzug beeinflusst, wenn quellensteuerpflichtige Personen gleichzeitig bei zwei Arbeitgebern beschäftigt sind.
Seit der Quellensteuerreform 2021 muss bei quellensteuerpflichtigen Personen – vor allem ausländischen Arbeitnehmenden ohne Niederlassungsbewilligung C – jeder Arbeitgeber das sogenannte satzbestimmende Einkommen ermitteln: das hochgerechnete Gesamteinkommen aus allen Anstellungen. Bei einem Hauptlohn von CHF 90.000 und einem Zweitlohn von CHF 30.000 pro Jahr bestimmt dieses satzbestimmende Einkommen von CHF 120.000 den anwendbaren Steuersatz, der dann auf den jeweils effektiv ausbezahlten Lohn angewendet wird. Weil beide Arbeitgeber unabhängig voneinander schätzen und melden, kann die Summe der beiden Quellensteuerabzüge dennoch von der Steuer abweichen, die auf das tatsächliche Gesamteinkommen geschuldet wäre. Diese Abweichung beträgt in diesem Beispiel CHF 413.60.
- Last verified
- 5 Aug 2026
- Review by
- 3 Dec 2026
- Rule period
- 1 Jan 2026
- Rule version
- 2026-08-pilot
- Guidance reviewed
- 5 Aug 2026
So funktioniert die Abweichung bei zwei Arbeitgebern
- 1
Satzbestimmendes Einkommen ermitteln
Jeder Arbeitgeber muss abklären, wie hoch das gesamte Einkommen aus allen gleichzeitigen Anstellungen hochgerechnet ist.
- 2
Steuersatz nach Gesamteinkommen bestimmen
Anhand dieses hochgerechneten Gesamteinkommens wird der anwendbare Grenzsteuersatz aus dem kantonalen Quellensteuertarif abgelesen.
- 3
Satz auf effektiven Lohn anwenden
Jeder Arbeitgeber wendet diesen ermittelten Steuersatz nur auf den Lohn an, den er selbst tatsächlich auszahlt.
- 4
Ausgleich über die Steuererklärung
Bei höherem Gesamteinkommen oder ungenauen Meldungen kann es später zu einer Korrektur über eine nachträgliche ordentliche Veranlagung oder Neuberechnung kommen.
Die Formel hinter der Abweichung
Abweichung = (Quellensteuer Hauptarbeitgeber + Quellensteuer Zweitarbeitgeber) − effektive Steuer auf (Haupteinkommen + Zweiteinkommen) zusammen
- Der Steuersatz wird anhand des satzbestimmenden (hochgerechneten) Gesamteinkommens ermittelt.
- Dieser Satz wird von jedem Arbeitgeber nur auf den von ihm effektiv ausbezahlten Lohn angewendet.
- AHV-, ALV- und Pensionskassenbeiträge werden separat abgezogen und sind hier nicht berücksichtigt.
- Dieses Modell betrifft nur quellensteuerpflichtige Personen, nicht ordentlich veranlagte Schweizer oder C-Bewilligte.
Rechenbeispiel
Eine quellensteuerpflichtige Person mit CHF 90.000 Hauptlohn und CHF 30.000 Zweitlohn pro Jahr bei zwei verschiedenen Arbeitgebern.
- Einkommen Hauptarbeitgeber (jährlich)
- CHF 90'000
- Einkommen Zweitarbeitgeber (jährlich)
- CHF 30'000
- Gesamteinkommen kombiniert
- CHF 120'000
- Effektive Steuer auf Gesamteinkommen
- CHF 19’854.47
- Total abgezogene Quellensteuer
- CHF 20’268.07
- Geschätzte Nachzahlung (zu wenig bezahlt)
- CHF 413.60
In diesem Beispiel weicht die Summe der beiden Quellensteuerabzüge um CHF 413.60 von der effektiven Steuer auf CHF 120'000 ab.
Quellensteuertarif Kanton Zürich (Auszug, gültig ab 2025)
Der Steuersatz wird anhand des satzbestimmenden Gesamteinkommens ermittelt und auf den effektiv ausbezahlten Lohn jedes Arbeitgebers angewendet.
| Satzbestimmendes Einkommen | Anwendbarer Satz (ca.) |
|---|---|
| bis CHF 20'000 | ca. 0–2% |
| CHF 20'000 – CHF 60'000 | ca. 2–7% |
| CHF 60'000 – CHF 120'000 | ca. 7–13% |
| über CHF 120'000 | ca. 13% und höher |
Source: Kantonales Steueramt Zürich
Für wen dies relevant ist
- Ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C
- Das Quellensteuersystem und damit dieses Berechnungsmodell gilt vor allem für ausländische Staatsangehörige ohne C-Bewilligung, die an der Quelle besteuert werden.
- Personen mit zwei gleichzeitigen Anstellungen
- Wer bei mehr als einem Arbeitgeber gleichzeitig quellensteuerpflichtig angestellt ist, ist von der Ermittlung des satzbestimmenden Einkommens betroffen.
- Nicht anwendbar auf Schweizer Staatsangehörige und C-Bewilligte
- Diese Personen werden im ordentlichen Veranlagungsverfahren besteuert und unterliegen nicht der Quellensteuer, weshalb dieses Modell für sie nicht zutrifft.
- Kaum relevant bei sehr niedrigem Zweiteinkommen
- Bleibt das satzbestimmende Gesamteinkommen nahe am Hauptlohn, ist die Abweichung zwischen den beiden Quellensteuerabzügen und der effektiven Steuer meist gering.
Häufig gestellte Fragen
- Wieso weicht die Summe der beiden Quellensteuerabzüge vom tatsächlich geschuldeten Betrag ab?
- Jeder Arbeitgeber muss zwar den Steuersatz anhand des hochgerechneten satzbestimmenden Gesamteinkommens ermitteln, wendet ihn aber nur auf den selbst ausbezahlten Lohn an, sodass ungenaue Meldungen zwischen den Arbeitgebern zu einer Abweichung von der effektiven Steuer auf das tatsächliche Gesamteinkommen führen können.
- Gilt dieses Modell für alle Personen in der Schweiz?
- Nein, es betrifft in erster Linie ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C, die der Quellensteuer unterliegen; Schweizer Staatsangehörige und Personen mit C-Bewilligung werden stattdessen im ordentlichen Verfahren veranlagt und sind von diesem Mechanismus nicht betroffen.
- Sind Sozialversicherungsbeiträge in dieser Schätzung enthalten?
- Nein, AHV/IV/EO-, ALV- und Pensionskassenbeiträge werden von jedem Arbeitgeber separat vom Bruttolohn abgezogen und sind in dieser Berechnung, die sich nur auf die Einkommenssteuer bezieht, nicht berücksichtigt.
- Wie erfährt der zweite Arbeitgeber vom satzbestimmenden Einkommen?
- Die angestellte Person muss ihrem Arbeitgeber die weiteren Einkommensverhältnisse melden, damit dieser das hochgerechnete satzbestimmende Einkommen korrekt ermitteln und den entsprechenden Steuersatz auf den ausbezahlten Lohn anwenden kann.
- Was passiert, wenn die gemeldeten Zahlen am Jahresende nicht mehr stimmen?
- Weicht das tatsächliche Jahreseinkommen von den ursprünglich gemeldeten Werten ab, kann dies zu einer nachträglichen ordentlichen Veranlagung oder einer Neuberechnung der Quellensteuer führen, um die Differenz auszugleichen.
Important caveats
Dies ist eine Steuerschätzung und keine verbindliche Veranlagung; Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, Pensionskasse) sind nicht enthalten.
Dieses Quellensteuer-Modell gilt in erster Linie für ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C; Schweizer Staatsangehörige und Personen mit C-Bewilligung werden stattdessen im ordentlichen Veranlagungsverfahren besteuert, für das diese Berechnung nicht zutrifft.
Sources used
We prioritise official sources for statutory and tax-sensitive calculators.
- Anleitung Tarifeinstufung Quellensteuer ab 01.01.2025
Kantonales Steueramt Zürich · accessed 5 Aug 2026


