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Lohn nach Pensum berechnen

Berechnen Sie Ihren anteiligen Lohn bei einem Teilzeitpensum in der Schweiz basierend auf Wochenstunden und Beschäftigungsdauer.

Der anteilige Lohn entspricht dem Teil eines Vollzeitlohns, der einer Arbeitnehmerin oder einem Arbeitnehmer entsprechend ihrem Pensum zusteht. Bei einem Vollzeitlohn von 90'000 CHF im Jahr und 45 Vollzeit-Wochenstunden ergibt ein Pensum von 27 Wochenstunden ein Pensum von 60 %. Der Rechner oben berechnet daraus automatisch Ihren Jahres-, Monats- und Wochenlohn. So sehen Sie sofort, wie viel Ihnen bei Ihrem Teilzeitpensum tatsächlich zusteht.

Last verified
5 Aug 2026
Review by
4 Feb 2028
Rule version
2026-08-pilot
Guidance reviewed
5 Aug 2026
Teiljahr-Modus

Das Ergebnis ist ein Bruttolohn vor AHV/IV/EO-, ALV- und Quellensteuerabzügen sowie Pensionskassenbeiträgen.

Ferienanspruch und weitere Lohnbestandteile werden nicht zwingend nach demselben Pensum berechnet und sollten separat geprüft werden.

So funktioniert die Berechnung

  1. 1

    Vollzeitlohn eingeben

    Geben Sie den Bruttojahreslohn ein, der bei einer Vollzeitstelle mit 45 Wochenstunden gezahlt würde.

  2. 2

    Pensum bestimmen

    Tragen Sie Ihre tatsächlichen Wochenstunden und die Vollzeit-Wochenstunden Ihres Betriebs ein, um Ihr Pensum in Prozent zu ermitteln.

  3. 3

    Beschäftigungsdauer festlegen

    Wählen Sie, ob Sie das ganze Jahr oder nur einen Teil davon, in Monaten oder Wochen, gearbeitet haben.

  4. 4

    Ergebnis ablesen

    Der Rechner zeigt Ihren anteiligen Jahres-, Monats- und Wochenlohn sowie Ihr Pensum in Prozent an.

Formel für den Lohn nach Pensum

Anteiliger Jahreslohn = Vollzeitlohn x (tatsächliche Wochenstunden / Vollzeit-Wochenstunden) x (Beschäftigungsmonate / 12)

  • Das Pensum wird berechnet, indem die tatsächlichen Wochenstunden durch die Vollzeit-Sollstunden geteilt werden, zum Beispiel 27 von 45 Stunden entspricht einem Pensum von 60 %.
  • Die Vollzeit-Wochenstunden werden meist im Arbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Betriebs festgelegt und können je nach Branche variieren.
  • Wird nur ein Teil des Jahres gearbeitet, wird zusätzlich der Anteil der Beschäftigungsmonate am Jahr berücksichtigt.
  • Das Ergebnis ist ein Bruttolohn; Sozialversicherungsbeiträge und allfällige Quellensteuer werden separat abgezogen.

Rechenbeispiel

Eine Vollzeitstelle wird mit 90'000 CHF brutto im Jahr bei 45 Wochenstunden vergütet. Eine Mitarbeiterin arbeitet mit einem Pensum von 27 Stunden pro Woche, das ganze Jahr über.

Vollzeitlohn (Jahr)
90'000 CHF
Vollzeit-Wochenstunden
45 Std.
Tatsächliche Wochenstunden
27 Std.
Pensum
60 %
Anteiliger Jahreslohn
CHF 54’000
Monatslohn
CHF 4’500
Wochenlohn
CHF 1’038

Bei einem Pensum von 60 % ergibt sich aus dem Vollzeitlohn von 90'000 CHF ein anteiliger Jahreslohn, der 60 % dieses Betrags entspricht.

Für wen gilt der Lohn nach Pensum

Teilzeitangestellte
Wer mit einem Pensum unter 100 % arbeitet, erhält üblicherweise einen im gleichen Verhältnis reduzierten Lohn.
Unterjähriger Ein- oder Austritt
Wer nicht das ganze Jahr über beschäftigt ist, kann den Lohn zusätzlich nach der Anzahl der Beschäftigungsmonate anteilig berechnen.
Pensumwechsel während des Jahres
Bei einer Änderung des Pensums während des Jahres, etwa nach der Geburt eines Kindes, wird der Lohn ab diesem Zeitpunkt am neuen Pensum ausgerichtet.
Mehrfachbeschäftigung
Wer bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig arbeitet, sollte das Pensum je Arbeitsstelle separat berechnen, da sich die Vollzeitstunden unterscheiden können.

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet Pensum bei Teilzeitarbeit?
Das Pensum gibt den Beschäftigungsgrad in Prozent an, also wie viel eine Teilzeitstelle im Vergleich zu einer Vollzeitstelle umfasst. Ein Pensum von 60 % bedeutet 60 % der üblichen Vollzeit-Wochenstunden.
Wie berechnet man das Pensum in Prozent?
Das Pensum wird berechnet, indem die tatsächlichen Wochenstunden durch die Vollzeit-Wochenstunden geteilt und mit 100 multipliziert werden, zum Beispiel 27 von 45 Stunden ergibt ein Pensum von 60 %.
Wird der Ferienanspruch auch nach Pensum berechnet?
Ja, der Ferienanspruch wird bei Teilzeitarbeit in der Regel proportional zum Pensum berechnet, die genaue Umsetzung kann jedoch je nach Arbeitgeber variieren.
Gilt die Berechnung auch bei einem Pensumwechsel während des Jahres?
Ja, wenn sich das Pensum während des Jahres ändert, kann der Lohn zusätzlich zum Stundenverhältnis auch nach den jeweiligen Beschäftigungsmonaten anteilig berechnet werden.
Ist das Ergebnis ein Netto- oder Bruttolohn?
Das berechnete Ergebnis ist ein Bruttolohn vor Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und allfälliger Quellensteuer, die separat berechnet werden.

Important caveats

Das Ergebnis ist ein Bruttolohn vor AHV/IV/EO-, ALV- und Quellensteuerabzügen sowie Pensionskassenbeiträgen.

Ferienanspruch und weitere Lohnbestandteile werden nicht zwingend nach demselben Pensum berechnet und sollten separat geprüft werden.

Sources used

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