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Lohnfortzahlung-Rechner
Berechnen Sie die gesetzliche Mindestlohnfortzahlung bei Krankheit nach Art. 324a OR in der Schweiz.
Mit dem Lohnfortzahlung-Rechner berechnen Sie die gesetzliche Mindestlohnfortzahlung nach Art. 324a OR für das erste Dienstjahr in der Schweiz: 3 Wochen zu 100% des Lohns. Geben Sie Ihren durchschnittlichen Wochenlohn und die Anzahl Krankheitstage ein.
- Last verified
- 4 Aug 2026
- Review by
- 1 Dec 2026
- Rule period
- 1 Jan 1972
- Rule version
- 2026-08-ch-sick-pay
- Guidance reviewed
- 4 Aug 2026
Wartetage: 0 Tage
Lohnfortzahlung (1. Dienstjahr): 21 Tage zu 100%
Weitere Leistung: 0 Tage zu 0%
So funktioniert die Berechnung
- 1
Wochenlohn eingeben
Geben Sie Ihren durchschnittlichen Wochenlohn vor der Erkrankung ein; daraus wird der Tageslohn abgeleitet.
- 2
Gesetzliches Minimum berechnen
Im ersten Dienstjahr zahlt der Arbeitgeber mindestens 3 Wochen (21 Tage) zu 100% des Lohns nach Art. 324a OR.
- 3
Kantonale Skala und KTG-Versicherung prüfen
Ab dem zweiten Dienstjahr richtet sich die Dauer nach kantonalen Skalen oder einer allfälligen Krankentaggeldversicherung des Arbeitgebers.
Berechnungsformel
Tageslohn × Anzahl Tage im ersten Dienstjahr (mindestens 21 Tage) × 100%
- Ohne Krankentaggeldversicherung (KTG) endet der gesetzliche Anspruch nach der jeweiligen Skalendauer; danach besteht keine automatische zweite Zahlungsphase.
Beispielrechnung
Ein Angestellter im ersten Dienstjahr mit einem durchschnittlichen Wochenlohn von CHF 1'570 ist 15 Tage krank und erhält die gesetzliche Mindestlohnfortzahlung.
- Tageslohn
- CHF 224.29
- Lohnfortzahlung (15 Tage)
- CHF 3'364.29
- Weitere Leistung
- CHF 0.00 (keine KTG-Versicherung angenommen)
Insgesamt erhält er CHF 3'364.29 für die 15 Krankheitstage, da alle Tage innerhalb der 3-Wochen-Mindestfrist liegen.
Kantonale Skala nach Dienstjahren (Berner Skala)
Häufig angewendete Richtskala für die Dauer der Lohnfortzahlung ab dem zweiten Dienstjahr; andere Kantone können abweichen.
| Dienstjahr | Dauer der Lohnfortzahlung |
|---|---|
| 1. Jahr | 3 Wochen |
| 2. Jahr | 1 Monat |
| 3.-4. Jahr | 2 Monate |
| 5.-9. Jahr | 3 Monate |
| 10.-14. Jahr | 4 Monate |
| 15.-19. Jahr | 5 Monate |
| ab 20. Jahr | 6 Monate |
Voraussetzungen
- Mindestdauer des Arbeitsverhältnisses
- Der Anspruch nach Art. 324a OR setzt voraus, dass das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate dauert oder für mehr als 3 Monate vereinbart wurde.
- Ärztliches Zeugnis
- Ein ärztliches Zeugnis wird üblicherweise vertraglich ab dem dritten Krankheitstag verlangt, ist aber nicht gesetzlich vorgeschrieben.
Häufig gestellte Fragen
- Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit in der Schweiz?
- Im ersten Dienstjahr mindestens 3 Wochen zu 100% des Lohns nach Art. 324a OR. Ab dem zweiten Dienstjahr richtet sich die Dauer nach kantonalen Gerichtsskalen wie der Berner, Basler oder Zürcher Skala, die die Dauer stufenweise bis auf 6 Monate ab dem 20. Dienstjahr erhöhen.
- Was passiert, wenn die Lohnfortzahlung endet?
- Ohne eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Krankentaggeldversicherung (KTG) besteht kein gesetzlicher Anspruch auf eine weitere Zahlung. Viele Arbeitgeber schliessen freiwillig eine KTG-Versicherung ab, die üblicherweise 80% des Lohns für bis zu 720 Tage abdeckt.
- Gibt es eine Wartefrist, bevor die Lohnfortzahlung beginnt?
- Nach Art. 324a OR nicht; der Anspruch beginnt am ersten Krankheitstag. Eine allfällige KTG-Versicherung kann jedoch eine eigene vertragliche Wartefrist von 7 bis 90 Tagen vorsehen.
- Gilt für alle Kantone dieselbe Skala?
- Nein, es gibt keine einheitliche gesetzliche Skala; die Gerichte wenden unterschiedliche kantonale Skalen an, wobei die Berner Skala am häufigsten zitiert wird. Basel und Zürich verwenden eigene, teils grosszügigere Skalen.
Important caveats
Art. 324a OR garantiert im ersten Dienstjahr nur 3 Wochen zu 100%; ab dem zweiten Dienstjahr gilt eine 'angemessen längere' Dauer, die kantonale Gerichte nach Skalen festlegen (z. B. Berner Skala: 1 Monat im 2. Jahr bis 6 Monate ab dem 20. Jahr) -- siehe Tabelle.
Es gibt keine gesetzlich garantierte zweite Zahlungsphase: Über die Skala hinaus besteht nur dann Anspruch, wenn der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung (KTG) abgeschlossen hat, üblicherweise 80% des Lohns für bis zu 720 Tage -- dies ist freiwillig/vertraglich, nicht gesetzlich garantiert.
Diese Berechnung bildet ausschließlich das gesetzliche Minimum im ersten Dienstjahr ab; sie geht davon aus, dass keine KTG-Versicherung vorliegt.
Sources used
We prioritise official sources for statutory and tax-sensitive calculators.
- Obligationenrecht (OR) Art. 324a/324b
Fedlex (Bundeskanzlei / Swiss federal government) · accessed 4 Aug 2026
- Lohnfortzahlung bei Krankheit
Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) · accessed 4 Aug 2026


