Verlader-Frachtmakler Vertrag Vorlage (Österreich)

Aktualisiert am 24. August 2026

Diese österreichische Verlader-Frachtmakler-Vertrag Vorlage ist eine lokale Entsprechung der Jotform-Seite, keine Übersetzung eines US-Dokuments.

Sie verbindet ein ausfüllbares Dokument mit Österreich-spezifischen Hinweisen zu Rollen, Preis, Nachweisen, Datenschutz, Zahlung und Genehmigung.

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Verlader-Frachtmakler-Vertrag

Datum:
Versender:
Vermittler / Spediteur:
Anwendbares Recht:

1. Rolle des Vermittlers

übernimmt die folgende Rolle: . Der Vertrag macht deutlich, ob nur Transport organisiert wird oder ob eine eigene Carrierhaftung übernommen wird.

2. Versandanweisungen und Dokumente

Versandanweisungen: . Frachtpapiere und Nachweise: .

3. Carrier-Auswahl und Haftungsannahmen

Auswahl ausführender Carrier: . Wert, Haftungsannahmen und besondere Güter: .

4. Preis, Claims und Daten

Raten und Nebenkosten: . Claims und Reklamationen: . Daten- und Vertraulichkeitsbedingungen: .

Versender

Datum:

Vermittler / Spediteur

Datum:

Warum die Österreich-Version kein US-Brokerformular ist

Diese Vorlage ist für Versender und Spediteur oder Transportvermittler geschrieben. Sie übernimmt nicht die US-Begriffe MC number, surety bond oder FMCSA authority als Pflichtfelder, sondern arbeitet mit UGB-Speditions- und Frachtgeschäft, lokaler Gewerbe- oder Registerprüfung und klarer Rollenbeschreibung.

§ 407 UGB definiert den Spediteur als denjenigen, der Güterversendungen durch Frachtführer oder Verfrachter für Rechnung eines anderen in eigenem Namen besorgt. § 408 UGB verlangt die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers, Wahrnehmung des Versenderinteresses und Befolgung von Weisungen. § 425 UGB definiert den Frachtführer.

Rollen, Weisungen und Dokumente

Die Verlader-Seite fragt nach Versandanweisungen, Wertangabe, Frachtpapieren, Carrier-Auswahl, Nebenkosten, Claims und Datenzugang. Sie vermeidet die falsche Annahme, dass jeder Transportvermittler automatisch selbst Frachtführer wird.

Frachtbrief, CMR, Lieferschein, Plattformdatensatz, Zollreferenz und Proof of Delivery bleiben eigenständige Dokumente. Die Vorlage ordnet sie dem Vertrag zu, ersetzt sie aber nicht.

Zahlung, Zuschläge und Claims

Die Vorlage lässt Raten, Zuschläge, Wartezeit, erfolglose Abholung, Lagerung, Zollaufwand, Treibstoff und Zahlungsfrist offen ausfüllen. Für Österreich ist zusätzlich die lokale Verzugszinsregel relevant: § 456 UGB setzt bei Zahlung von Geldforderungen im unternehmensbezogenen Verkehr 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz an, wenn der Schuldner die Verzögerung verantwortet; § 459 UGB begrenzt grob nachteilige Abweichungen.

Claims werden nicht nur als Haftungssatz behandelt. Das Dokument verlangt Kontakt, Fristen, Belege, Fotos, Vorbehalte und Zusammenarbeit mit Versicherern oder ausführenden Unternehmen.

Daten und sensible Sendungen

Sendungsdaten enthalten oft personenbezogene Daten, Kundenlisten, Preise, Plattformzugänge und Zollinformationen. Darum verknüpft die Vorlage den Transportvertrag mit Vertraulichkeit und gegebenenfalls einem separaten Auftragsverarbeitungsvertrag.

Gefahrgut, temperaturgeführte Ware, Arzneimittel, Lebensmittel, Abfall, hochwertige Güter und grenzüberschreitende Sendungen gehören in eine Anlage, bevor ein einzelner Tender angenommen wird.

Abgrenzung zu verwandten Vorlagen

Diese Seite ist bewusst enger als ein allgemeiner Maklervertrag und breiter als ein einzelner Frachtbrief. Der Maklervertrag regelt Provisionen und Nachweise; der Frachtbrief dokumentiert eine Sendung; diese Vorlage regelt die laufende Transportbeziehung.

Wer nur ein einzelnes Versanddokument benötigt, sollte den Frachtbrief nutzen. Wer allgemeine Vermittlungsprovisionen außerhalb des Transportbereichs regeln will, sollte die Maklervertrag-Vorlage verwenden.

Klausel-für-Klausel-Leitfaden

Rollenbeschreibung
Sagt, ob der Vermittler organisiert, als Spediteur handelt oder eigene Transportpflichten übernimmt.
Versandanweisungen
Erfasst Ware, Wert, Route, Termin, Dokumente und Sondergüter.
Carrier-Auswahl
Legt fest, wie ausführende Unternehmen ausgewählt und dokumentiert werden.
Frachtpapiere
Hält Frachtbrief, CMR, Lieferschein, Zollreferenzen und Proof of Delivery sichtbar.
Raten und Nebenkosten
Verhindert Streit über Zuschläge, Wartezeit, Lagerung und Zollaufwand.
Claims
Regelt Reklamation, Belege, Fristen und Kooperation.
Daten
Schützt Sendungs-, Kunden- und Plattformdaten.

Checkliste Österreich

Prüfen Sie diese Punkte, bevor Sie die Vorlage in Österreich verwenden.

  • Lokale Rollen richtig benennen

    § 407 UGB definiert den Spediteur als denjenigen, der Güterversendungen durch Frachtführer oder Verfrachter für Rechnung eines anderen in eigenem Namen besorgt. § 408 UGB verlangt die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers, Wahrnehmung des Versenderinteresses und Befolgung von Weisungen. § 425 UGB definiert den Frachtführer.

    § 407 UGB
  • Zahlungs- und Verzugsfolgen prüfen

    § 456 UGB setzt bei Zahlung von Geldforderungen im unternehmensbezogenen Verkehr 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz an, wenn der Schuldner die Verzögerung verantwortet; § 459 UGB begrenzt grob nachteilige Abweichungen.

    § 456 UGB
  • Elektronische Signatur nicht überdehnen

    Das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz führt eIDAS aus; § 4 SVG stellt klar, dass eine qualifizierte elektronische Signatur die Schriftlichkeit nach § 886 ABGB erfüllt.

    § 4 SVG
  • Frachtpapiere separat aufbewahren

    Vertrag, Tender, Frachtbrief, CMR, Lieferschein, Zollreferenz, Fotos und Proof of Delivery erfüllen unterschiedliche Funktionen und sollten zusammen, aber nicht vermischt abgelegt werden.

    § 425 UGB
  • Sondergüter vor Annahme prüfen

    Gefahrgut, temperaturgeführte Ware, Lebensmittel, Arzneimittel, Abfall, hochwertige Güter und grenzüberschreitende Sendungen brauchen Zusatzangaben und oft Spezialnachweise.

  • Subunternehmer kontrollieren

    Stille Weitergabe kann Versicherung, Claims, Kundenschutz und Compliance unterlaufen. Zustimmung und gleichwertige Pflichten sollten Pflicht sein.

  • Datenschutz mitdenken

    Sendungs- und Plattformdaten können Personendaten enthalten. Bei Verarbeitung im Auftrag sollte die Datenschutzanlage mit der Transportpraxis zusammenpassen.

    Österreichisches Datenschutzgesetz

So nutzen Sie die Vorlage

  1. Rolle des Vermittlers beschreiben. Organisation, Spedition, Agentur oder eigene Transportpflicht sauber benennen.
  2. Versandanweisungen eintragen. Ware, Wert, Route, Dokumente, Zeiten und Sondergüter erfassen.
  3. Carrier-Auswahl regeln. Eignungsprüfung und Kommunikationsweg für ausführende Unternehmen festlegen.
  4. Claims vorbereiten. Fristen, Belege, Fotos, Vorbehalte und Ansprechpartner eintragen.
  5. Dokumentensatz speichern. Vertrag, Tender, Frachtpapiere, Proof of Delivery und Rechnungen zusammen ablegen.

Häufige Fragen

Ist diese Vorlage eine Übersetzung der US-Seite?

Nein. Sie ist für Österreich neu formuliert. Die US-Seite liefert nur den Wettbewerbsanlass; Rollen, Begriffe, Quellen und Pflichtfelder folgen dem lokalen Recht und der lokalen Geschäftspraxis.

Kann ich die Vorlage sofort unterschreiben?

Sie ist ein Ausgangspunkt. Prüfen Sie Beträge, Rollen, zwingende Form, Verbraucherbezug, Steuern, Datenschutz und branchenspezifische Bewilligungen, bevor Sie unterschreiben.

Warum enthält sie so viele Ausfüllfelder?

Weil die typischen Streitpunkte nicht im Titel liegen, sondern in Preis, Scope, Zahlung, Nachträgen, Daten, Nachweisen und Fristen. Die Felder zwingen diese Punkte aus der E-Mail-Kette in den Vertrag.

Welche Währung soll ich verwenden?

Für Österreich ist EUR voreingestellt. Bei grenzüberschreitenden Geschäften sollten Wechselkurs, Steuer, Bankspesen und Zahlungsort zusätzlich genannt werden.

Reicht eine elektronische Signatur?

Das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz führt eIDAS aus; § 4 SVG stellt klar, dass eine qualifizierte elektronische Signatur die Schriftlichkeit nach § 886 ABGB erfüllt.

Was ist der Unterschied zur Carrier-Vorlage?

Diese Vorlage regelt den Auftrag des Verladers an den Vermittler. Die Carrier-Vorlage regelt die Beziehung des Vermittlers zum ausführenden Unternehmen.

Muss jeder Carrier im Voraus genannt werden?

Nicht immer, aber Auswahlkriterien, Nachweispflichten und Kommunikationsweg sollten feststehen.

Was gehört in die Versandanweisungen?

Ware, Wert, Route, Zeiten, Dokumente, Zoll, Temperatur, Gefahrgut, Verpackung und besondere Handhabung.

Ähnliche Vorlagen

Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage für Österreich dient nur als allgemeine Information und Formulierungshilfe. Sie ist keine Rechts-, Steuer-, Datenschutz-, Vergabe-, Transport-, Bau- oder Branchenberatung und ersetzt keine Prüfung durch qualifizierte lokale Fachleute.