Hochzeitsstyling: Vertrag für Haar und Make-up (Österreich)

Aktualisiert am 22. August 2026

Braut-Styling ist ein Termingeschäft mit einem einzigen Anlauf. Der Stuhl ist an einem Samstag im Juni zu einer festen Uhrzeit besetzt, oder er ist es nicht — und wenn er zwei Monate vorher freigegeben wird, bleibt er meist leer. Deshalb braucht dieses Gewerbe einen Vertrag, der Zeitplan, Anzahlung und Storno so regelt, dass beide Seiten wissen, woran sie sind.

Die Vorlage, die dieses Muster ersetzt, ist auf Streit gebaut: Storno unter sechzig Tagen kostet den vollen Preis, die Kundin trägt „alle Kosten" bei einer Klage, das Foto- und Videorecht ist eine Vollmacht ohne Grenzen, und wenn die Stylistin krankheitsbedingt ausfällt, ist die Kundin verpflichtet, die von der Stylistin gestellte Ersatzperson zu akzeptieren. Diese Fassung ist neu gebaut — mit einer abgestuften Stornostaffel, einer echten Ersatzregelung, einem widerrufbaren Bildrecht und den beiden österreichischen Punkten, die in diesem Gewerbe zählen: die Gewerbeberechtigung und das Rücktrittsrecht nach dem FAGG.

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Weitere Angaben

Vertrag über Hochzeitsstyling — Haar und Make-up

Dieser Vertrag wird am geschlossen zwischen , , Gewerbeberechtigung , UID (nachfolgend „Stylistin") und , (nachfolgend „Kundin"). Art des Vertragsschlusses: .

1. Termin und Ort

Datum:
Ankunft der Stylistin:
Styling abgeschlossen bis:
Ort:
Anforderungen vor Ort:

2. Leistungen

Gestylt werden:

Kalkulierte Zeit je Person: Minuten. Zusätze:

OptionalProbestylingTermin, Preis und Anrechnung aufnehmen.

3. Probestyling

Termin:
Preis:
Anrechnung:

4. Preis und Zahlung

Gesamtpreis:
Umsatzsteuer:
Anzahlung:
Anzahlung fällig bis:
Restzahlung fällig:
Anfahrt und Parken:

Der Termin ist erst mit Eingang der Anzahlung verbindlich reserviert. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 1000 Abs. 1 ABGB.

5. Rücktrittsrecht

OptionalFAGG: AusnahmehinweisHinweis, dass für die terminlich fixierte Leistung kein Rücktrittsrecht besteht.

Hinweis: Die hier vereinbarte Leistung wird zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt erbracht. Für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für deren Erbringung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vorgesehen ist, besteht nach § 18 FAGG kein Rücktrittsrecht. Die Kundin wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihr aus diesem Grund kein 14-tägiges Rücktrittsrecht zusteht.

OptionalFAGG: vorzeitiger LeistungsbeginnErklärung der Kundin, dass innerhalb der Frist begonnen werden soll.

6. Änderungen der Personenzahl

Zusätzliche Personen werden aufgenommen, soweit der Zeitplan es zulässt, und zu den geltenden Sätzen verrechnet. Wird eine Person später als Tage vor dem Termin abgemeldet, bleibt der Preis für diese Person geschuldet, weil die Zeit reserviert war und nicht mehr belegt werden kann.

7. Storno durch die Kundin

  • Mehr als Tage vor dem Termin: % des Gesamtpreises; die Anzahlung wird nicht zurückgezahlt.
  • Mehr als , aber nicht mehr als Tage vorher: % des Gesamtpreises.
  • Tage oder weniger vor dem Termin: % des Gesamtpreises.
  • Der Storno wird mit dem Tag wirksam, an dem die Stylistin die Mitteilung in Textform erhält.

8. Verschiebung

Wird die Hochzeit verschoben und ist die Stylistin am neuen Termin verfügbar, wird die Anzahlung angerechnet und der Preis nach der dann geltenden Preisliste angepasst. Ist sie nicht verfügbar, gilt die Stornostaffel; die Stylistin schlägt nach Möglichkeit eine geeignete Kollegin vor.

9. Ausfall der Stylistin

Kann die Stylistin den Termin wegen Krankheit oder eines anderen unvorhergesehenen Ereignisses nicht wahrnehmen, informiert sie die Kundin unverzüglich, schlägt eine Ersatzperson mit vergleichbarer Erfahrung vor und teilt deren Preise mit. Die Kundin ist nicht verpflichtet, die Ersatzperson anzunehmen. Nimmt sie sie nicht an oder wird keine gefunden, zahlt die Stylistin alle bereits erhaltenen Beträge einschließlich der Anzahlung innerhalb von zehn Werktagen zurück.

Kann die Hochzeit aus Umständen nicht stattfinden, die keine Partei zu vertreten hat, bemühen sich die Parteien zunächst um einen Ersatztermin. Ist das nicht möglich, behält die Stylistin die Anzahlung als Ersatz für die reservierte Zeit; weitere Beträge sind nicht geschuldet.

10. Zeitplan und Verspätung

Der Zeitplan beruht auf der oben genannten Anzahl von Personen und der kalkulierten Zeit je Person. Verzögerungen, die nicht von der Stylistin verursacht sind, werden mit je Stunde verrechnet, wenn dadurch die Endzeit überschritten wird. Erscheint eine Person mehr als Minuten nach ihrer Zeit, wird ihr Styling gekürzt oder entfällt, damit die übrigen Termine gehalten werden; der Preis bleibt geschuldet.

11. Produkte, Allergien und Haut

Verwendete Produktlinien: . Die Kundin hat folgende Allergien, Hauterkrankungen oder kürzliche Behandlungen angegeben:

Die Kundin informiert die Stylistin vor dem Termin über Änderungen. Wo das Produkt einen Patch-Test vorsieht, bietet die Stylistin ihn beim Probestyling an. Die Stylistin kann eine einzelne Leistung ablehnen, wenn eine sichere Ausführung nicht möglich ist, etwa bei einer akuten Hautreizung oder einer offenen Wunde; das Entgelt für die nicht erbrachte Leistung entfällt in diesem Fall.

OptionalBilderlaubnisErlaubnis mit Kanälen, Dauer und Widerruf.

12. Bilder

Die Kundin erlaubt der Stylistin, Bilder des Stylings für folgende Zwecke zu verwenden: , für die Dauer von Monaten. Die Erlaubnis kann jederzeit in Textform widerrufen werden; die Stylistin entfernt die Bilder daraufhin innerhalb von zehn Werktagen aus den von ihr kontrollierten Kanälen. Bereits gedrucktes Material und Beiträge Dritter, die geteilt wurden, sind davon ausgenommen.

OptionalMinderjährigeGesonderte Zustimmung für Aufnahmen von Kindern.

An Bildern der Hochzeitsfotografin bestehen eigene Rechte. Die Stylistin verwendet solche Bilder nur mit deren Zustimmung und mit der von ihr gewünschten Nennung; die Erlaubnis der Kundin allein genügt dafür nicht.

13. Haftung und Versicherung

Die Stylistin erbringt die Leistung fachgerecht und sorgfältig und unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Sie haftet nicht für Reaktionen auf Produkte, wenn eine bestehende Allergie oder Hauterkrankung nicht angegeben wurde, für Ergebnisse, die durch nicht mitgeteilte Vorbehandlungen beeinträchtigt sind, und für Verzögerungen, die auf den Ablauf der Veranstaltung oder auf Dritte zurückgehen. Die Haftung für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und Personenschäden bleibt unberührt.

14. Schlussbestimmungen

Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Es gilt österreichisches Recht. Gesetzliche Konsumentenrechte bleiben unberührt und werden durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt.

Stylistin

Datum:

Kundin / Kunde

Datum:

Rücktrittsrecht nach dem FAGG — der Punkt, der Buchungen kippt

Wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen — also per E-Mail, über ein Buchungsformular oder beim Termin in der Wohnung der Kundin —, steht Konsumenten grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen zu. Das kollidiert mit der Anzahlung, wenn niemand daran gedacht hat.

Zwei Wege führen sauber durch. Erstens: § 18 FAGG nimmt Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen aus, wenn für die Erfüllung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist — liegt eine Ausnahme vor, muss der Unternehmer den Konsumenten ausdrücklich darüber informieren, dass kein Rücktrittsrecht besteht. Zweitens: Beginnt die Leistung — etwa ein Probestyling — innerhalb der Frist, braucht es das ausdrückliche Verlangen der Kundin und ihre Kenntnisnahme, dass das Rücktrittsrecht bei vollständiger Erfüllung entfällt. Die Vorlage enthält für beide Wege einen Textbaustein, damit die Buchung nicht an der Formalität scheitert.

Gewerbeberechtigung: Friseur ist reglementiert

In Österreich ist „Friseur und Perückenmacher (Stylist)" nach § 94 Z 22 der Gewerbeordnung 1994 ein reglementiertes Gewerbe: Es setzt den Befähigungsnachweis voraus. Und § 109 GewO stellt klar, dass Friseure und Perückenmacher berechtigt sind, dekorative Kosmetik, also Make-up, sowie Nagelpflege einschließlich Nageldesign auszuüben.

Für Hochzeitsstyling ist das die praktische Antwort auf eine häufige Frage: Wer den Friseur-Gewerbeschein hat, darf das Make-up mitmachen. Wer aus der Kosmetik kommt, arbeitet im Gewerbe Kosmetik (Schönheitspflege), das ebenfalls reglementiert ist. Die Vorlage hat ein Feld für die Gewerbeberechtigung, weil sie den Unterschied zwischen einem Gewerbe und einer Nebenbeschäftigung dokumentiert — und weil Veranstaltungsorte und Versicherer danach fragen.

Storno, das die Realität abbildet

Ein Termin, der ein Jahr vorher abgesagt wird, lässt sich neu belegen. Einer, der zehn Tage vorher abgesagt wird, nicht. Eine Vorlage, die für alles zwischen zwei Monaten und dem Tag selbst den vollen Preis verlangt, produziert Widerspruch — sie behandelt eine Absage im April wie eine am Morgen der Hochzeit.

Diese Fassung nutzt eine Staffel: nicht rückzahlbare Anzahlung, dann steigende Prozentsätze je näher der Termin rückt, dann der volle Betrag im letzten Fenster. Dazu kommen die Fälle, die tatsächlich vorkommen: weniger Personen als gebucht, Verschiebung mit Terminübertrag, ein Ausfall auf Seiten der Stylistin und ein Ereignis, das keine Seite zu vertreten hat.

Zeitplan, Bilder und wer Verspätung trägt

Die häufigste Reibung am Hochzeitsmorgen ist die Zeit. Die Vorlage macht daraus eine Rechnung: Zeit je Person, Ankunftszeit, Endzeit und ein Stundensatz für Überziehung, die nicht von der Stylistin verursacht ist. Sie regelt außerdem, was gilt, wenn eine Person zu spät kommt — ihr Styling wird gekürzt oder entfällt, statt allen anderen die Zeit zu nehmen.

Bei den Bildern ersetzt diese Fassung die Vollmacht ohne Grenzen durch eine Erlaubnis mit Kanälen, Dauer und Widerrufsmöglichkeit — und mit einer eigenen Zustimmung für Aufnahmen von Minderjährigen der Hochzeitsgesellschaft. Wer eine Fotografin beauftragt hat, sollte zudem wissen: Deren Bilder darf die Stylistin nur mit Erlaubnis der Fotografin verwenden. Die Erlaubnis der Kundin allein genügt dafür nicht.

Die Klauseln im Einzelnen

Parteien und Gewerbeberechtigung
Stylistin mit Gewerbeberechtigung und UID, Kundin mit Kontaktdaten.
Termin und Ort
Datum, Ankunftszeit, Endzeit, Ort und Anforderungen vor Ort.
Leistungen und Personen
Wer wird gestylt, welche Leistung, wie viel Zeit je Person.
Probestyling
Optional. Termin, Preis und Anrechnung.
Preis und Zahlung
Gesamtpreis, Anzahlung, Restzahlung, Umsatzsteuer und Anfahrt.
Rücktrittsrecht
Der FAGG-Hinweis in der passenden Variante.
Änderungen der Personenzahl
Was bei Zu- und Abmeldungen gilt und bis wann.
Storno durch die Kundin
Abgestufte Sätze nach Abstand zum Termin.
Verschiebung
Übertrag der Anzahlung bei Verfügbarkeit.
Ausfall der Stylistin
Vorgeschlagene Ersatzperson, Wahlrecht der Kundin, Rückzahlung.
Zeitplan und Verspätung
Überziehungssatz und Folgen bei zu spät erscheinenden Personen.
Produkte, Allergien und Haut
Auskunftspflicht, Patch-Test und Grenzen der Leistung.
Bilder
Kanäle, Dauer, Widerruf und Minderjährige.
Haftung und Versicherung
Was abgedeckt ist und was nicht.

Checkliste Österreich

  • Rücktrittsrecht nach dem FAGG richtig behandeln

    Bei Fern- und Auswärtsgeschäften mit Konsumenten besteht grundsätzlich ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Liegt eine Ausnahme vor, muss der Unternehmer den Konsumenten ausdrücklich darüber informieren, dass kein Rücktrittsrecht besteht.

    § 18 FAGG
  • Vorzeitigen Leistungsbeginn absichern

    Soll innerhalb der Frist geleistet werden, braucht es das ausdrückliche Verlangen der Kundin und ihre Kenntnisnahme, dass das Rücktrittsrecht bei vollständiger Erfüllung entfällt.

    § 11 FAGG
  • Gewerbeberechtigung angeben

    Friseur und Perückenmacher (Stylist) ist ein reglementiertes Gewerbe mit Befähigungsnachweis; Friseure sind berechtigt, dekorative Kosmetik und Nagelpflege auszuüben.

    § 109 GewO 1994
  • Allergien und Hautzustand vorher abfragen

    Auskunft über Allergien, Hauterkrankungen und kürzliche Behandlungen einholen und einen Patch-Test anbieten, wo das Produkt es vorsieht.

  • Bildrechte der Fotografin beachten

    An Hochzeitsfotos bestehen eigene Rechte der Fotografin. Die Erlaubnis der Kundin deckt deren Bilder nicht; für die Verwendung ist die Zustimmung der Fotografin erforderlich.

  • Aufnahmen von Minderjährigen gesondert regeln

    Für Aufnahmen von Kindern der Hochzeitsgesellschaft ist die Zustimmung der obsorgeberechtigten Person einzuholen; sie sollte nicht in einer allgemeinen Klausel untergehen.

  • Betriebshaftpflicht prüfen

    Arbeiten an Veranstaltungsorten und in Hotels setzen häufig einen Versicherungsnachweis voraus. Deckung und Ausschlüsse vor der Saison prüfen.

  • Verzugszinsen richtig ansetzen

    Gegenüber Konsumenten gilt der gesetzliche Zinssatz von vier Prozent nach § 1000 Abs. 1 ABGB; der unternehmerische Satz nach § 456 UGB ist nicht anwendbar.

So füllen Sie den Vertrag aus

  1. Parteien und Gewerbe. Stylistin mit Gewerbeberechtigung und UID sowie Kundin mit Kontaktdaten eintragen.
  2. Termin und Zeitplan. Datum, Ankunftszeit, Endzeit, Ort und Zeit je Person festlegen.
  3. Leistungen auflisten. Personen, Leistungen und Zusätze wie Haarverlängerung oder Schleier eintragen.
  4. Preis und Anzahlung. Gesamtpreis, Anzahlung, Restzahlung, Umsatzsteuer und Anfahrt eintragen.
  5. Rücktrittsvariante wählen. Den passenden FAGG-Baustein aktivieren — Ausnahmehinweis oder vorzeitiger Leistungsbeginn.
  6. Stornostaffel setzen. Fenster und Prozentsätze eintragen, die zu Ihrer Saison passen.
  7. Bilder klären. Kanäle und Dauer festlegen und die Zustimmung für Minderjährige aktivieren, wenn Kinder gestylt werden.

Häufige Fragen

Hat die Kundin ein 14-tägiges Rücktrittsrecht?

Bei Fern- und Auswärtsgeschäften mit Konsumenten grundsätzlich ja. § 18 FAGG nimmt Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen aus, wenn ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist — dann muss der Unternehmer aber ausdrücklich darüber informieren, dass kein Rücktrittsrecht besteht. Die Vorlage enthält beide Bausteine, damit die Anzahlung nicht an der Formalität scheitert.

Und wenn das Probestyling in die Frist fällt?

Dann brauchen Sie das ausdrückliche Verlangen der Kundin, vor Fristablauf zu beginnen, und ihre Kenntnisnahme, dass das Rücktrittsrecht bei vollständiger Erfüllung entfällt. Ohne diesen Baustein kann eine Kundin das Probestyling in Anspruch nehmen und danach zurücktreten. Die Vorlage enthält die Erklärung als eigenen Absatz.

Brauche ich eine Gewerbeberechtigung?

Für Friseur und Perückenmacher (Stylist) ja — es ist ein reglementiertes Gewerbe mit Befähigungsnachweis. § 109 GewO stellt zudem klar, dass Friseure und Perückenmacher berechtigt sind, dekorative Kosmetik, also Make-up, und Nagelpflege auszuüben. Wer aus der Kosmetik kommt, arbeitet im ebenfalls reglementierten Gewerbe Kosmetik (Schönheitspflege). Das Feld im Vertrag ist auch für Hotels und Versicherer nützlich.

Ist die Anzahlung nicht rückzahlbar?

Sie kann es sein, wenn sie eine realistische Größe hat und der Vertrag es klar sagt. Die Anzahlung sichert einen Termin, der bei einer Absage in der Hauptsaison praktisch nicht mehr zu belegen ist. Wenig überzeugend ist dagegen eine Stornoregelung, die zwei Monate vorher schon den vollen Preis verlangt — deshalb arbeitet diese Vorlage mit einer Staffel.

Was passiert, wenn die Stylistin am Hochzeitstag ausfällt?

Der Vertrag verpflichtet sie, so früh wie möglich zu informieren, eine geeignete Ersatzperson mit vergleichbarer Erfahrung vorzuschlagen und alle bereits gezahlten Beträge zurückzuzahlen, wenn die Kundin die Ersatzperson nicht annimmt oder keine gefunden wird. Die Kundin muss die vorgeschlagene Person nicht akzeptieren — eine Klausel, die sie dazu verpflichtet, verkennt, worum es bei diesem Termin geht.

Wer trägt die Kosten, wenn es länger dauert?

Die Seite, die die Verzögerung verursacht. Der Vertrag nennt Ankunftszeit, Endzeit und Zeit je Person und einen Stundensatz für Überziehung, die nicht von der Stylistin verursacht ist. Erscheint eine Person deutlich zu spät, wird ihr Styling gekürzt oder entfällt, damit der Rest des Zeitplans hält.

Darf ich die Fotos der Hochzeitsfotografin verwenden?

Nur mit ihrer Erlaubnis. An den Bildern bestehen eigene Rechte der Fotografin, und die Zustimmung der Kundin deckt sie nicht. In der Praxis genügt eine kurze schriftliche Freigabe mit der Nennung, die die Fotografin wünscht — fragen Sie sie direkt, nicht über die Kundin.

Was ist mit Allergien?

Vor dem Termin abfragen und dokumentieren. Der Vertrag verpflichtet die Kundin, Allergien, Hauterkrankungen und kürzliche Behandlungen anzugeben, und erlaubt der Stylistin, eine Leistung abzulehnen, wenn eine sichere Ausführung nicht möglich ist. Bieten Sie einen Patch-Test an, wo das Produkt es vorsieht, und halten Sie das Ergebnis fest.

Ähnliche Vorlagen

Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und die Erläuterungen sind allgemeine Informationen zur Praxis in Österreich, keine Rechts-, Gewerberechts-, Versicherungs- oder Gesundheitsberatung, und niemand hat Ihre Buchung geprüft. Konsumentenschutzrechtliche Anforderungen entwickeln sich; prüfen Sie den aktuellen Stand vor der Verwendung.