Boots-Miteigentumsvertrag Vorlage (Österreich)

Aktualisiert am 13. August 2026

Auch nach österreichischem Recht (ABGB) entsteht ohne besondere Vereinbarung Miteigentum an einem gemeinsam gekauften Boot: Jeder Miteigentümer hat einen ideellen Anteil, und die ordentliche Verwaltung erfolgt mehrheitlich nach Anteilsgrösse. Ohne eigene Regelung fehlen aber ein Nutzungsplan, ein Budget und eine geordnete Ausstiegsregelung.

Diese Vorlage ergänzt die gesetzliche Miteigentumsordnung um diese praktischen Punkte.

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Boots-Miteigentumsvertrag

Datum:
Miteigentümer A:
%
Miteigentümer B:
%

Die Miteigentümer sind gemeinsam Eigentümer des Bootes in den oben genannten Anteilen und regeln hiermit die Nutzung, die Kosten und den Ausstieg.

1. Nutzung

Die Nutzung erfolgt nach folgendem System: .

2. Budget

Das vereinbarte Jahresbudget beträgt . Ausgaben über bedürfen der Zustimmung aller Miteigentümer, ausser bei Notreparaturen.

3. Versicherung

Das Boot ist bei versichert; alle Miteigentümer müssen als Versicherte genannt sein.

4. Ausstieg

Ein Miteigentümer, der seinen Anteil verkaufen möchte, muss ihn zunächst den anderen zum Preis nach anbieten.

5. Allgemeines

Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.

Miteigentümer A

Datum:

Miteigentümer B

Datum:

Nutzungsplan statt gesetzlicher Leerstelle

Das Gesetz regelt nicht, wer das Boot an welchem Wochenende nutzt. Diese Vorlage legt ein Buchungssystem und eine Regel für Spitzenzeiten fest.

Ausstieg geordnet regeln

Diese Vorlage sieht ein Vorkaufsrecht der übrigen Miteigentümer zu einem vereinbarten Bewertungsverfahren vor, bevor eine Teilungsklage nötig wird.

Was jede Klausel bewirkt

Anteile
Die Miteigentumsanteile jedes Partners.
Nutzungsplan
Buchungssystem und Regel für Spitzenzeiten.
Budget
Jährliches Budget und Zustimmungsschwelle.
Ausstieg
Vorkaufsrecht vor einer Teilungsklage.

Rechtliche Anforderungen in Österreich

Die gesetzliche Miteigentumsordnung nach ABGB bildet den Ausgangspunkt.

  • Miteigentumsordnung als Ausgangslage verstehen

    Ohne besondere Vereinbarung gilt die gesetzliche Miteigentumsordnung, mit mehrheitlicher Verwaltung nach Anteilsgrösse.

  • Registrierung und Versicherung allen Miteigentümern zuordnen

    Stellen Sie sicher, dass die Registrierung und die Versicherungspolice alle Miteigentümer korrekt nennen.

So füllen Sie den Vertrag aus

  1. Anteile eintragen. Die Miteigentumsanteile jedes Partners.
  2. Nutzungsplan festlegen. Buchungssystem und Spitzenzeiten-Regel.
  3. Budget festlegen. Jährliches Budget und Zustimmungsschwelle.

Häufig gestellte Fragen

Was gilt ohne besonderen Vertrag in Österreich?

Die gesetzliche Miteigentumsordnung nach ABGB, mit mehrheitlicher Verwaltung nach Anteilsgrösse.

Wie sollten wir die Nutzung aufteilen?

Legen Sie ein Buchungssystem und eine Regel für Spitzenzeiten fest — das Gesetz regelt das nicht.

Kann ein Miteigentümer den Verkauf erzwingen?

Über eine Teilungsklage grundsätzlich möglich — ein vertragliches Vorkaufsrecht kann das abmildern.

Wer zahlt bei Uneinigkeit über Reparaturen?

Vereinbaren Sie eine Zustimmungsschwelle, mit einer Ausnahme für Notreparaturen.

Muss die Versicherung alle Miteigentümer nennen?

Ja — eine Police, die nur einen Miteigentümer nennt, kann die anderen ungedeckt lassen.

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Rechtlicher Hinweis

Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.