Boots-Miteigentumsvertrag Vorlage (Österreich)
Aktualisiert am 13. August 2026
Auch nach österreichischem Recht (ABGB) entsteht ohne besondere Vereinbarung Miteigentum an einem gemeinsam gekauften Boot: Jeder Miteigentümer hat einen ideellen Anteil, und die ordentliche Verwaltung erfolgt mehrheitlich nach Anteilsgrösse. Ohne eigene Regelung fehlen aber ein Nutzungsplan, ein Budget und eine geordnete Ausstiegsregelung.
Diese Vorlage ergänzt die gesetzliche Miteigentumsordnung um diese praktischen Punkte.
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Boots-Miteigentumsvertrag
- Datum:
- Miteigentümer A:
- — %
- Miteigentümer B:
- — %
Die Miteigentümer sind gemeinsam Eigentümer des Bootes in den oben genannten Anteilen und regeln hiermit die Nutzung, die Kosten und den Ausstieg.
1. Nutzung
Die Nutzung erfolgt nach folgendem System: .
2. Budget
Das vereinbarte Jahresbudget beträgt . Ausgaben über bedürfen der Zustimmung aller Miteigentümer, ausser bei Notreparaturen.
3. Versicherung
Das Boot ist bei versichert; alle Miteigentümer müssen als Versicherte genannt sein.
4. Ausstieg
Ein Miteigentümer, der seinen Anteil verkaufen möchte, muss ihn zunächst den anderen zum Preis nach anbieten.
5. Allgemeines
Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht.
Miteigentümer A
Datum:
Miteigentümer B
Datum:
Nutzungsplan statt gesetzlicher Leerstelle
Das Gesetz regelt nicht, wer das Boot an welchem Wochenende nutzt. Diese Vorlage legt ein Buchungssystem und eine Regel für Spitzenzeiten fest.
Ausstieg geordnet regeln
Diese Vorlage sieht ein Vorkaufsrecht der übrigen Miteigentümer zu einem vereinbarten Bewertungsverfahren vor, bevor eine Teilungsklage nötig wird.
Was jede Klausel bewirkt
- Anteile
- Die Miteigentumsanteile jedes Partners.
- Nutzungsplan
- Buchungssystem und Regel für Spitzenzeiten.
- Budget
- Jährliches Budget und Zustimmungsschwelle.
- Ausstieg
- Vorkaufsrecht vor einer Teilungsklage.
Rechtliche Anforderungen in Österreich
Die gesetzliche Miteigentumsordnung nach ABGB bildet den Ausgangspunkt.
Miteigentumsordnung als Ausgangslage verstehen
Ohne besondere Vereinbarung gilt die gesetzliche Miteigentumsordnung, mit mehrheitlicher Verwaltung nach Anteilsgrösse.
Registrierung und Versicherung allen Miteigentümern zuordnen
Stellen Sie sicher, dass die Registrierung und die Versicherungspolice alle Miteigentümer korrekt nennen.
So füllen Sie den Vertrag aus
- Anteile eintragen. Die Miteigentumsanteile jedes Partners.
- Nutzungsplan festlegen. Buchungssystem und Spitzenzeiten-Regel.
- Budget festlegen. Jährliches Budget und Zustimmungsschwelle.
Häufig gestellte Fragen
Was gilt ohne besonderen Vertrag in Österreich?
Die gesetzliche Miteigentumsordnung nach ABGB, mit mehrheitlicher Verwaltung nach Anteilsgrösse.
Wie sollten wir die Nutzung aufteilen?
Legen Sie ein Buchungssystem und eine Regel für Spitzenzeiten fest — das Gesetz regelt das nicht.
Kann ein Miteigentümer den Verkauf erzwingen?
Über eine Teilungsklage grundsätzlich möglich — ein vertragliches Vorkaufsrecht kann das abmildern.
Wer zahlt bei Uneinigkeit über Reparaturen?
Vereinbaren Sie eine Zustimmungsschwelle, mit einer Ausnahme für Notreparaturen.
Muss die Versicherung alle Miteigentümer nennen?
Ja — eine Police, die nur einen Miteigentümer nennt, kann die anderen ungedeckt lassen.
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Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und der Ratgeber dienen nur der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung.


