Babysitter-Vertrag (Österreich)
Aktualisiert am 11. August 2026
In Österreich muss ein Babysitter, der regelmäßig im Haushalt einer Familie beschäftigt wird, entweder als geringfügig Beschäftigter vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) angemeldet werden, oder die Bezahlung erfolgt über den Dienstleistungsscheck. Bei geringfügiger Beschäftigung nach ASVG liegt die Geringfügigkeitsgrenze 2026 bei 551,10 Euro monatlich, wobei nur eine Unfallversicherung verpflichtend ist — eine freiwillige Selbstversicherung ist nötig, um auch Kranken- und Pensionsversicherung einzuschließen. Beim Dienstleistungsscheck gilt eine andere Grenze von 755,01 Euro monatlich, mit einem eigenen Mindestlohn von 18,07 Euro pro Stunde (Stand Jänner 2026).
Eine Vorlage, die mechanisch aus einem amerikanischen Muster übersetzt wurde, behandelt den Babysitter, als würde er einfach direkt in bar bezahlt, ohne diese beiden Optionen zu berücksichtigen. Diese Vorlage ist um die Wahl zwischen geringfügiger Beschäftigung und Dienstleistungsscheck herum aufgebaut.
Tippen Sie im Dokument unten auf ein hervorgehobenes Feld und schreiben Sie direkt hinein.Kostenlos — ohne Anmeldung, ohne Wasserzeichen
Babysitter-Vertrag
- Datum:
- Eltern/Erziehungsberechtigte:
- ,
- Babysitter:
- ,
1. Betreute Kinder
2. Beschäftigungsform
Die Beschäftigung erfolgt als . Die Anmeldung erfolgte am .
3. Arbeitszeit und Bezahlung
Stundenlohn: . Zahlungshäufigkeit: . Erwartete Arbeitszeit: .
4. Notfallverfahren
Im Notfall kontaktiert der Babysitter unverzüglich: .
Eltern/Erziehungsberechtigte
Datum:
Babysitter
Datum:
Zwischen geringfügiger Beschäftigung und Dienstleistungsscheck wählen
Beide Wege sind gesetzlich vorgesehen, unterscheiden sich aber in der Geringfügigkeitsgrenze, der Versicherungsdeckung und dem Mindestlohn. Diese Vorlage macht die gewählte Option zu einem ausdrücklichen Feld, statt sie stillschweigend vorauszusetzen.
Die Anmeldung bei der ÖGK vor Arbeitsantritt festhalten
Bei geringfügiger Beschäftigung muss die Anmeldung bei der ÖGK vor Beginn der Tätigkeit erfolgen. Diese Vorlage enthält ein eigenes Feld für das Datum dieser Anmeldung, statt anzunehmen, dass die Eltern sich bereits darum gekümmert haben.
Eine verspätete Anmeldung kann bei einer Kontrolle als unangemeldete Beschäftigung gewertet werden, unabhängig davon, wie gering das tatsächliche Entgelt ist. Aus diesem Grund sollten die Eltern die Anmeldung nicht auf den ersten Arbeitstag verschieben, sondern rechtzeitig vorher erledigen.
Den Umfang der Versicherungsdeckung erklären
Bei geringfügiger Beschäftigung besteht nur eine Pflichtversicherung gegen Unfälle; Kranken- und Pensionsversicherung sind nur über eine freiwillige Selbstversicherung eingeschlossen. Dies unterscheidet sich grundlegend vom Dienstleistungsscheck, der eine andere Struktur hat. Die Klärung dieses Unterschieds im Vertrag verhindert Missverständnisse über den tatsächlichen Versicherungsschutz.
Die betreuten Kinder identifizieren
Ein Vertrag, der nur "Kinderbetreuung" ohne weitere Angaben erwähnt, gibt im Notfall keine Orientierung und klärt nicht, für welche Kinder die Vereinbarung gilt. Diese Vorlage listet die betreuten Kinder, deren Alter und relevante medizinische Informationen auf.
Ein Verfahren für Notfälle aufnehmen
Ein Vertrag ohne Notfallverfahren lässt den Babysitter bei einem unvorhergesehenen Ereignis in einer unsicheren Position, besonders wenn die Eltern nicht sofort erreichbar sind. Diese Vorlage enthält ein eigenes Feld für die Notfallkontaktdaten.
Es ist ebenso sinnvoll festzuhalten, ob der Babysitter berechtigt ist, im Notfall selbstständig ärztliche Hilfe zu holen, statt auf die Rückmeldung der Eltern zu warten. Ohne diese Klarstellung könnte der Babysitter zögern, rechtzeitig zu handeln.
Abschnitt für Abschnitt
- Parteien
- Identifiziert die Eltern/Erziehungsberechtigten und den Babysitter.
- Betreute Kinder
- Listet die Kinder, deren Alter und relevante medizinische Informationen auf.
- Beschäftigungsform
- Legt fest, ob geringfügige Beschäftigung oder Dienstleistungsscheck gilt.
- Arbeitszeit und Bezahlung
- Legt den Stundenlohn, die Zahlungshäufigkeit und die erwartete Arbeitszeit fest.
- Notfallverfahren
- Beschreibt die Schritte im Notfall.
So füllen Sie den Vertrag aus
- Parteien angeben. Tragen Sie die Angaben zu den Eltern/Erziehungsberechtigten und zum Babysitter ein.
- Kinder auflisten. Fügen Sie Name, Alter und relevante medizinische Informationen der Kinder hinzu.
- Beschäftigungsform wählen. Legen Sie fest, ob geringfügige Beschäftigung oder Dienstleistungsscheck gilt, und das Anmeldedatum.
- Arbeitszeit und Bezahlung festlegen. Füllen Sie Stundenlohn, Zahlungshäufigkeit und erwartete Arbeitszeit aus.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich einen Babysitter anmelden?
Ja, entweder als geringfügig Beschäftigten bei der ÖGK vor Arbeitsantritt, oder über den Dienstleistungsscheck.
Wie hoch ist die Geringfügigkeitsgrenze 2026?
551,10 Euro monatlich nach ASVG. Beim Dienstleistungsscheck gilt eine andere Grenze von 755,01 Euro monatlich.
Welche Versicherung besteht bei geringfügiger Beschäftigung?
Nur eine Pflichtversicherung gegen Unfälle. Für Kranken- und Pensionsversicherung ist eine freiwillige Selbstversicherung nötig.
Was ist der Mindestlohn beim Dienstleistungsscheck?
18,07 Euro pro Stunde, Stand Jänner 2026.
Was sollte das Notfallverfahren enthalten?
Die Notfallkontaktdaten, damit der Babysitter weiß, wen er kontaktieren soll, wenn die Eltern nicht sofort erreichbar sind.
Ähnliche Vorlagen
Rechtlicher Hinweis
Diese Vorlage und dieser Leitfaden dienen nur der allgemeinen Information. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar und wurden nicht anwaltlich geprüft. Prüfen Sie die aktuellen Regeln zur geringfügigen Beschäftigung und zum Dienstleistungsscheck, bevor Sie dieses Dokument verwenden.


