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Krankentaggeld-Rechner
Berechnen Sie das obligatorische Krankentaggeld (OKG) in Liechtenstein ab dem 2. Krankheitstag.
Dieser Krankentaggeld-Rechner berechnet die Leistung der obligatorischen Krankengeldversicherung (OKG) in Liechtenstein: mindestens 80% des versicherten Lohns ab dem 2. Krankheitstag, für bis zu 720 Tage innerhalb von 900 Tagen. Geben Sie Ihren durchschnittlichen Wochenlohn und die Anzahl Krankheitstage ein.
- Last verified
- 4 Aug 2026
- Review by
- 1 Dec 2026
- Rule period
- 24 Nov 1971
- Rule version
- 2026-08-li-sick-pay
- Guidance reviewed
- 4 Aug 2026
Wartetage: 1 Tage
Arbeitgeberzahlung: 0 Tage zu 0%
Krankentaggeld (OKG): 720 Tage zu 80%
So funktioniert die Berechnung
- 1
Wochenlohn eingeben
Geben Sie Ihren durchschnittlichen Wochenlohn vor der Erkrankung ein; daraus wird der Tageslohn abgeleitet.
- 2
Wartetag anwenden
Der erste Krankheitstag ist in der Regel unbezahlt; die OKG-Leistung beginnt ab dem 2. Tag.
- 3
OKG-Leistung berechnen
Die obligatorische Krankengeldversicherung zahlt mindestens 80% des versicherten Lohns, für bis zu 720 Tage innerhalb von 900 Tagen.
Berechnungsformel
Tageslohn × Tage ab dem 2. Tag × 80% (OKG-Mindestleistung)
- Im Gegensatz zur Schweiz ist die Krankentaggeldversicherung in Liechtenstein gesetzlich obligatorisch für Arbeitgeber, nicht freiwillig.
Beispielrechnung
Ein Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen Wochenlohn von CHF 1'500 ist 20 Tage krank und erhält ab dem 2. Tag die OKG-Leistung.
- Tageslohn
- CHF 214.29
- Wartetag
- 1 Tag (unbezahlt)
- OKG-Leistung (19 Tage)
- CHF 3'257.14
Insgesamt erhält er CHF 3'257.14 für die 20 Krankheitstage.
OKG gegenüber dem Schweizer KTG-Modell
Wesentlicher Unterschied zwischen Liechtenstein und der Schweiz bei der Krankentaggeldversicherung.
| Land | Versicherungsart | Mindestleistung |
|---|---|---|
| Liechtenstein | obligatorisch (OKG) | 80% des versicherten Lohns |
| Schweiz | freiwillig (KTG) | üblicherweise 80%, vertraglich vereinbart |
Source: FKB (licensed Liechtenstein insurer, describing the statutory OKG product)
Voraussetzungen
- Mindestarbeitszeit
- Die Versicherungspflicht gilt für Arbeitnehmer ab 15 Jahren mit mindestens 8 Wochenstunden und einer Anstellungsdauer von mehr als 3 Monaten.
- Prämienaufteilung
- Die Prämien werden standardmässig hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt, sofern der Arbeitgeber nicht freiwillig mehr übernimmt.
Häufig gestellte Fragen
- Ist die Krankentaggeldversicherung in Liechtenstein Pflicht?
- Ja, anders als in der Schweiz ist die obligatorische Krankengeldversicherung (OKG) in Liechtenstein gesetzlich für Arbeitgeber vorgeschrieben (Art. 7 KVG), nicht freiwillig.
- Ab wann zahlt die OKG?
- Die Leistung beginnt in der Regel ab dem 2. Krankheitstag und beträgt mindestens 80% des versicherten Lohns, für bis zu 720 Tage innerhalb einer Rahmenfrist von 900 Tagen.
- Gibt es einen Höchstbetrag für den versicherten Lohn?
- Quellen nennen unterschiedliche Werte (CHF 126'000 oder CHF 148'200 pro Jahr); dieser Rechner wendet daher keinen Tageshöchstbetrag an, da der genaue aktuelle Wert in dieser Sitzung nicht abschliessend geklärt werden konnte.
- Kann der Arbeitgeber stattdessen den Lohn direkt weiterzahlen?
- Manche Arbeitgeber verzichten auf die OKG und zahlen den Lohn stattdessen bis zu 360 Tage direkt weiter; dies ist eine Alternative zur Versicherungslösung und wird hier nicht separat abgebildet.
Important caveats
Anders als in der Schweiz ist die Krankentaggeldversicherung (OKG) in Liechtenstein gesetzlich obligatorisch für Arbeitgeber, nicht freiwillig -- dieser Rechner bildet die OKG-Leistung direkt ab dem 2. Tag ab, ohne separate Arbeitgeber-Lohnfortzahlungsphase.
Die maximale versicherte Lohnsumme wird in verschiedenen Quellen uneinheitlich mit CHF 126'000 oder CHF 148'200 pro Jahr angegeben; diese Berechnung wendet daher keinen Tageshöchstbetrag an.
Manche Arbeitgeber verzichten auf die OKG und zahlen den Lohn stattdessen bis zu 360 Tage direkt weiter; dies wird hier nicht abgebildet.
Sources used
We prioritise official sources for statutory and tax-sensitive calculators.
- Gesetz über die Krankenversicherung (KVG) vom 24. November 1971
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt (Lilex, official gazette database) · accessed 4 Aug 2026
- Obligatorische Krankengeldversicherung (OKG)
FKB (licensed Liechtenstein insurer, describing the statutory OKG product) · accessed 4 Aug 2026


